Mehrlänge Hausanschluss Wasser

Diskutiere Mehrlänge Hausanschluss Wasser im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Ich hoffe, dass mir hier jemand einen Rat geben kann... Wir haben für unseren Neubau den Neuanschluss beim Wasserversorger...

  1. #1 vonni1404, 22.01.2015
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    Hallo zusammen!

    Ich hoffe, dass mir hier jemand einen Rat geben kann...

    Wir haben für unseren Neubau den Neuanschluss beim Wasserversorger angemeldet, gem. Angebot sollte der Anschluss pauschal 1.450 € kosten. In dieser Pauschale enthalten ist eine Anschlusslänge von 15 m. Da unser Haus aber sehr weit ins Grundstück hinein steht, wären erhebliche Kosten aufgrund der Mehrlänge auf uns zugekommen (ca. 50m á 50 €). Da auf dem Grundstück der Stromanschluss und Abwasseranschluss bereits vorhanden waren, haben wir also den Graben für die Erschließung selbst gezogen und Strom und Abwasser gelegt. Nach Rücksprache mit dem Wasserversorger, hat dieser uns die Rohre für die Trinkwasserversorgung geliefert und wir haben diese ebenfalls selbst verlegt. Somit musste der Versorger lediglich den Anschluss an der Straße vornehmen und bis 4,5 m in unser Grundstück reinlegen.
    Nun haben wir die Rechnung für den Anschluss erhalten und sollen trotzdem den Preis für die Mehrlänge bezahlen (gutgeschrieben wurde lediglich ein Betrag von 15 € pro Meter für die Erstellung des Grabens) - mal ganz davon abgesehen, dass der Versorger ja auch nicht die in der Pauschale enthaltenen 15m legen musste, sondern nur noch 4,5m.
    Auf telefonische Rückfrage beim Versorger, teilte man uns lediglich mit, dass der Preis für die Mehrlänge ja nicht zu zahlen ist, weil eine Leistung erbracht wird, sondern für das bloße Vorhandensein der Mehrlänge.

    Mich würde daher einmal interessieren ob das wirklich so ist. Leider kann ich nirgends einen Hinweis darauf finden, was genau die Rechnungsposition "Mehrlänge" beinhaltet. Vielleicht hat ja hier jemand mehr Ahnung davon.

    Danke schon einmal für die Hilfe.
    Gruß
    vonni
     
  2. Julius

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    Guckst Du Satzung etc.
     
  3. R.B.

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    Vor allen Dingen in das "etc."

    Bei unserem Versroger gibt es eine "Preisliste" in der auch aufgeführt wird, was angerechnet werden kann wenn einzelne Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden.

    und wer bezahlt die Rohre die der Versorger geliefert hat?
     
  4. #4 Gast036816, 23.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wer ist denn der Vers Roger?

    duckenunnwech
     
  5. #5 vonni1404, 23.01.2015
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    Vielen Dank doch für die durchaus qualifizierten antworten.
    Das man grundsätzlich immer davon ausgeht, dass das gegenüber, zu blöd ist in Preislisten o.ä. zu schauen. Auch wenn es schwer vorstellbar ist, ich habe sowohl die Preisliste, als auch die AGB's gelesen. Ich habe sogar dort angerufen und nachgefragt.
    Da ich aber nach sämtlicher Lektüre und Gesprächen genauso schlau bin wie vorher, habe ich hier mal nachgefragt. Aber außer blöden Kommentaren scheint man ja auch nichts erwarten zu können.

    Danke
     
  6. Julius

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    Und wir sollen die Lösung riechen, obwohl Du uns jene grundlegenden Informationen vorenthältst?
    Nur mäßig witzig...

    Wenn schon eine Buchhalterin nicht in der Lage ist, beim Rechnungsersteller nachzufragen, was eine Rechnungsposition umfaßt und wie diese begründet ist. Und zwar schriftlich!
     
  7. #7 wasweissich, 23.01.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Ich dachte ,dass man(frau) im kindergartenalter garnicht buchhalter/in werden kann .

    deine (einer 5jährigen würdige )reaktion zeigt ,dass es gehen muss .....:D

    was hast du erwartet ?
     
  8. #8 vonni1404, 23.01.2015
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    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
    (Ich habe lediglich erwartet einen Tipp zu erhalten von jemanden der evtl. etwas Erfahrung damit hat und nicht Antworten von Leuten, die einfach nur zu viel langeweile haben)
    Trotzdem Danke!
     
  9. R.B.

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    Anscheinend hast Du nicht richtig nachgefragt, oder an der falschen Stelle angerufen. Die Antwort die Du erhalten hast, die gar nicht so falsch ist, willst Du ja nicht akzeptieren.

    Jetzt erwartest Du, dass wir hier aus der Ferne auf Anhieb sagen können, wie DEIN Versorger rechnet. Ist das nicht ein bisschen zuviel verlangt? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass bei Deinem Versorger niemand in der Lage ist diese Frage detaillierter zu beantworten, denn wenn die nicht wissen was sie wie in Rechnung stellen, wer dann?

    Unser VNB vergütet beispielsweise 23,50 € pro lfm für die Eigenleistung, aber was hilft Dir das? Nichts.

    Also, entweder akzeptieren und zahlen, oder halt so lange mit dem VNB telefonieren, bis Dir jemand erklären kann, warum sie nur 15,- € vergüten. Im Prinzip ist die Antwort aber sowieso egal, denn wenn vorher nichts anderes vereinbart war, musst Du sowieso den in Rechnung gestellten Betrag bezahlen. Es wäre zwar theoretisch denkbar, dass die sich irgendwo verrechnet haben, aber das kommt doch eher selten vor.
     
  10. #10 toxicmolotow, 23.01.2015
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    Ich stelle die Behauptung auf, dass nach einem Telefonat aufgegeben worden ist und am anderen Ende der Leitung tatsächlich jemand saß, der es nicht genau beantworten konnte.

    Wir habem das Thema zumindest in der Theorie durch, heute Nachmittag muss ich den Termin für die Verlegung des Stromanschlusses abstimmen.

    Bei uns ist es so: Festpreis X inkl. 15m Leitung und Graben. Jeder m mehr Leitung kostet 20 Euro egal ob inkl. oder exkl. Graben. Und wenn man den Graben komplett vorbereitet kann man 160 Euro sparen. Also im Vergleich zur Gesamtrechnung keine 10%. Bis ich das allerdings raus hatte sind auch Tage und Wochen vergangen bis ich das Angebot samt Preisverzeichnis in Händen hielt.
     
  11. #11 stockstadt, 23.01.2015
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    Hallo,

    sowas kann dir nur dein "eigener Versorger" beantworten.
    Gab es vorher ein Kostenangebot oder ähnliches??

    Bei uns hier ist es z.b. so, dass die Gemeinde nur in einen "Bauherrengraben" verlegt ... die buddeln hier nicht mehr selbst (was ich nur am Rande mitbekommen habe, denn als Bauträgerkunde war ich damals noch nicht Eigentümer)

    LG
     
  12. #12 vonni1404, 23.01.2015
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    Leider ist vom Versorger keine "vernünftige" Antwort zu bekommen. Das Angebot bestand lediglich aus einer Preisübersicht und gem. Absprache sollte die Erschließung dann nach tatsächlichem Aufwand erfolgen bzw. abhängig davon welche Eigenleistungen von uns erbracht werden. (das war zum Zeitpunkt der Anschlussbeantragung noch nicht sicher)
    Da die anderen Anschlüsse bereits vorhanden waren (be ca. 2m im Grundstück) und wir daher eh auf eigene Kosten den Graben ziehen mussten um die Anschlüsse zu verlängern, haben wir mit dem Wasserversorger gesprochen, ob er nicht kommen kann und direkt auch die Wasserleitung verlegt. Das war zeitgleich nicht möglich, so dass man uns die KG Rohre geliefert hat, die wir dann selbst verlegt haben. D.h. am Ende haben die vom Versorgern beauftra
    gten Mitarbeiter oder Firmen nichts weiter gemacht als an der Straße den Gehweg zu öffnen und das von uns gelegte Rohr anzuklemmen.
    Dieser Arbeitsschritt ist ja in der Anschlusspauschale abgedeckt, ansonsten haben sie nichts gemacht.
    Daher bin ich doch etwas verärgert, dass man von uns 35 € pro m haben möchte, obwohl keine Leistung erbracht wurde. Im Gegenteil, wir haben sogar noch einen Teil der Leistung aus der Pauschale übernommen, weil eigentlich 15m mit enthalten gewesen wären.

    Der Versorger sagt natürlich, dass die Position Mehrlänge gezahlt werden muss, weil eben eine Mehrlänge vorhanden ist. Und das dies nicht mit einer zu erbringenden Leistung in Verbindung steht, es also schon kulant wäre, dass wir die 15 € pro m erstattet bekommen.
    Bevor ich nun mich groß mit dem Versorger herumstreite, habe ich daher mal hier angefragt, ob zufällig jemand Ahnung davon hat, ob die Mehrlänge eine Leistung voraussetzt oder eben nicht.
     
  13. R.B.

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    Dann bleibt eben nur die Schriftform.

    Habt Ihr das schriftlich?

    KG Rohre für Wasser? Was war mit dem Wasseranschluss? Wer hat den gemacht?

    Mangels Vereinbarung wirst Du Dich lange ärgern können. Versuche es über eine Beschwerde, vielleicht gibt´s Kulanz, ansonsten zahlen.
     
  14. Stoni

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    Ist doch normal, dass der Wasserversorger irgendwo Geld für das Risiko haben will.
    Wäre Deine Wasseruhr an der Grundstücksgrenze, würde auch dort das Risiko des Wasserversorgers enden.
    So aber scheint(?) es bei Dir so zu sein, dass die Wasseruhr erst im Haus ist und die Zuleitung bis dahin weiter dem Versorger gehört.
    Du solltest die Rechnung richtig stellen lassen (15m pauschal) und die Eigentumsverhältnisse / Reparaturverantwortlichkeiten an der Zuleitung schriftlich mit dem Wasserversorger abklären.

    Gruß Stoni
     
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