Prüfer der BG Bau macht "Hausbesuch"i!!! Was tun?

Diskutiere Prüfer der BG Bau macht "Hausbesuch"i!!! Was tun? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bekam heute ein Schreiben das einer von der BG-BAU kommt zur Prüfung. Siehe angehängten Scan. Die wollen Rechnungen/Werksverträge,...

  1. #1 BavariaBlue, 25.01.2015
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    Hallo, ich bekam heute ein Schreiben das einer von der BG-BAU kommt zur Prüfung.
    Siehe angehängten Scan.

    Die wollen Rechnungen/Werksverträge, Bautagebuch und die genehmigten Baupläne sehen.
    Ich hatte immer brav die Fragebögen mit den Helferstunden zurückgesandt. Anscheinend waren
    Ihnen die Stunden zu wenig...Die wollen ja nur eines eine möglichst hohe Rechnung schreiben.

    Es wurde dieses Thema schon diskutiert aber ich brauche verlässliche Antworten!!!

    Wie soll ich mich verhalten?

    1) Muss ich die überhaupt hereinlassen? Wie ist es rechtlich? Zurückschreiben und keine Termine wahrnehmen? Rechtliche Grundlage für Hausbesuche?
    2) Wer hat ein Bautagebuch? Muss ich das vorlegen? Ich habe keines!
    3) Muss ich Einsicht auf meine Rechnungen und Baupläne geben?
    4) Wenn ich einen Anwalt einschalte zahlt das meine private Rechtschutz?

    Gruß
    BavariaBlue
     

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  2. #2 BavariaBlue, 25.01.2015
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    Es kommt natürlich die BG Bau...nicht IG Bau...:bau_1:
     
  3. #3 ekko123, 25.01.2015
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    In der Sache mal eine Nachfrage.
    Für Helferstunden ergeben sich Kosten durch die BG Bau (Ab)Versicherung. Wie hoch denn ? Basis? Ich hab das nie gesehen. ... wie gross sollte also die Sorge vor der BG Bau sein?

    Vielleicht nie gesehen, weil ich keine Helfer hatte. Naja, darum ist auch noch viel Arbeit offen nach Einzug.
    (Ohne Helferstunden gibts doch keine BG Bau Rechnung oder? )
     
  4. #4 ManfredH, 25.01.2015
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    Unsachlich, Stammtischniveau.

    Die wollen doch nur eines, nämlich überprüfen, ob die Angaben, die du gemacht hast, korrekt sind, was doch zweifellos der Fall sein wird.

    Warum oder wofür meinst, dazu einen Anwalt einschalten zu müssen, und aus welchem Grund sollte deine "Rechtsschutz" die Kosten dafür übernehmen?
     
  5. #5 JamesTKirk, 25.01.2015
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    JamesTKirk Gast

    Da Du vermutlich nichts zu verbergen hast, kannst Du der Sache getrost entgegen sehen. Diese Kontrolle kommt letztendlich Dir als Handwerksmeister auch zu Gute.
    Dir deswegen gleich einen Anwalt zu nehmen halte ich für völlig überzogen und nicht angebracht. Die Rechtschutz zahlt so etwas mit der Intension, die Du hast, hoffentlich nicht.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 25.01.2015
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    1- Du musst denen die Unterlagen vorlegen. Wo Du das machst, ist Deine Sache. Kann auch die Eckkneipe sein, damit alle das mitbekommen
    2- Dann hast Du ein Problem. Das hättest Du führen müssen. Steht in den Unterlagen, die die Dir mal zugeschickt haben
    3- JA. Rechtsgrundlage steht in irgendeinem Gesetz. Das nennen die Dir auf Anfrage gern
    4- Warum sollte sie?
     
  7. #7 qwertzuio, 25.01.2015
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    Mich erstaunt das immer wieder. Ich hab mal hier im ländlichen Bereich mal die BG-Bau Thematik angesprochen. Hier wird ja praktisch jede Baumaßnahme mit den Kumpels umgesetzt aber ich habe bis jetzt noch niemanden getroffen, der schon mal was von der BG-Bau gehört hat oder sich nur ansatzweise vorstellen könnte, dass es soetwas gibt. Offensichtlich ist es ja die gesetzliche Bauherrenpflicht, jede Baustelle an die BG-Bau zu melden. Wer macht das? Mein Architekt hat so etwas noch nie angesprochen. Woher soll ich das normalerweise wissen?
     
  8. #8 Gast036816, 25.01.2015
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    du musst dich eben vorher informieren, wenn du baust - und zwar umfassend!
     
  9. Neutal

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    Jeder Bauherr muß seine Helfer bei der BG versichern. Tut er ist nicht, so sind die normalen Versicherungen meist Leistungsfrei, was im Falle einer Behinderung durch Arbeitsunfall am Bau, sehr teuer und existensbedrohend werden kann.
     
  10. mls

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    mit der baugenehmigung kommt ein gelber zettel von der bg..
     
  11. #11 toxicmolotow, 25.01.2015
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    Zu 1) Die rechtliche Grundlage zur Auskunft hast du selbst eingescant. Ein Recht auf Hausbesuch gibt es nicht. Auch das Recht zu büroüblichen Zeiten gibt es nicht. Du kannst aber alle geforderten Unterlagen auch in einen großen Karton stecken und denen nach Absprache zusenden. Ob das allerdings schneller und besser ist wage ich zu bezweifeln.
     
  12. #12 BavariaBlue, 26.01.2015
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    Ich möchte weder einen Ortstermin mit denen noch meine Rechnungen offenlegen. Ich denke ich habe denen immer brav Ihre Fragebögen zurückgesandt mit den Helferstunden und meine Schuldigkeit getan. Nur dann habe ich die Befürchtung das die mich Schätzen dann wird es womöglich richtig teuer.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 26.01.2015
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    Ich möchte auch keine Schulbücher für meine Kinder bezahlen, meinem Schorni Hausverbot erteilen können, ne privatwirtschaftliche Müllabführ für Privathaushalte usw usw.
    Gibts aber nun mal Gesetze, die anderes sagen. Dito für die BauBG.

    Wenn ich mir aber Deine Beitragshistorie so ansehe, werde ich das Gefühl nicht los, Deine Sorge könnte gut begründet sein und bei Vorlage der (Nicht)Rechnungen auch noch belegbar.
    :shades
     
  14. #14 Der Bauamateur, 26.01.2015
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    Tja, die Helferstunden nachzuweisen und die übrigen Offenlegungspflichten sind nun einmal beides Pflichten eines Bauherren. Letztendlich soll die Einsicht in die Rechnungen und Bautagebuch ja dazu dienen, die Angaben zu den Helferstunden nachzuvollziehen. Ansonsten müsste sich die BG Bau ja "blind" auf die Angaben verlassen. Das wäre wie eine Finanzamt ohne Betriebsprüfung - zahnlos und blind.
     
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  15. R.B.

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    Dann hast Du ein Problem.

    Da denkst Du falsch.

    Diese Befürchtung ist richtig.

    Mich wundern ehrlich gesagt Deine Fragen. Als Elektromeister, egal ob im Handwerk oder Industrie, sollte Dir die Funktion der BG bekannt sein. Als Bauherr solltest Du nicht nur Deine Recht sondern auch Deine Pflichten, auch gegenüber der BG, kennen. Wo also liegt das Problem?
    Du hast die Fragebögen ordnungsgemäß beantwortet und zurückgeschickt. Jetzt sollen die Daten verifiziert werden. Als ehrlicher Bauherr hast Du da doch nichts zu befürchten. Da geht es nicht darum ob irgendwo eine Minute mehr oder weniger angesetzt wurde, sondern schlichtweg darum, ob die eingetragenen Zahlen auch plausibel sind. Den Nachweis musst Du führen, und je besser und plausibler der Nachweis ist, um so weniger Stress gibt es. Ob Du dafür einen Anwalt brauchst, das musst Du selbst entscheiden. Ich würde mir das Geld sparen, denn die Nachweise kannst Du auch problemlos selbst zusammenstellen.

    Wozu also aufregen? Wenn bei Deinem Bau alles mit rechten Dingen zuging dann hast Du doch nichts zu befürchten.
     
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  16. #16 Gast036816, 26.01.2015
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    ich fürchte, dass nicht alles i. o. ist. sonst würde der elektromeister sich nicht so vehement gegen den besuch stemmen.
     
  17. R.B.

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    Das ist möglich. Vielleicht waren die gemachten Angaben auch so daneben, dass bei der BG sämtliche Alarmglocken angingen. Es soll ja immer wieder Helden geben die meinen die anderen sind blöd.
    ABER gehen wir davon aus, dass der TS alles richtig gemacht hat, dann soll er die Nachweise zusammenfassen und die "Prüfung" ist in kürzester Zeit vom Tisch.
     
  18. #18 Der Bauamateur, 26.01.2015
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    Ich würde auch nicht sofort Unregelmäßigkeiten unterstellen. Es gibt auch Leute, die dem Staat und seinen Institutionen aus Prinzip möglichst wenig preisgeben. Das ist auch grundsätzlich in Ordnung, nur gibt es eben auch ein berechtigtes Überprüfungsinteresse und gesetzliche Vorschriften und an die muss man sich leider auch halten.
     
  19. #19 BavariaBlue, 27.01.2015
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    Wieviele Helferstunden sind denn bei euch in etwa angefallen bzw. wieviele Stunden sollte man für ein EFH mit 200m2 Wohnfläche und Keller (Wphnfläche ohne Keller gerechnet) angeben damit die BG das glaubwürdig findet? Wer hat Erfahrungen gemacht? Ich habe bisher ca. 500 Stunden gemeldet aber fast alles selbst gemacht, der Bau ist aber noch nicht ganz abgeschlossen. Gartenanlage und Pflasterarbeiten fehlen noch.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2015
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    Muss man nicht verstehen, oder?
    Warum meldet man 500 Stunden, wenn fast keine Helferstunden angefallen sind? Und warum wundert man sich, wenn dann die BG prüfen will? UNd was alles stimmt noch nicht?
     
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