Primärenergiebedarf nicht eingehalten

Diskutiere Primärenergiebedarf nicht eingehalten im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Wir haben einen Dreiseithof. Das Wohnhaus beherbergte früher an der Westseite auch den Schweinestall und einen Heuboden. Diesen Bereich und einen...

  1. #1 Dreiseit, 02.02.2015
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    Wir haben einen Dreiseithof. Das Wohnhaus beherbergte früher an der Westseite auch den Schweinestall und einen Heuboden. Diesen Bereich und einen Teil wollen wir umnutzen und eine Wohnung einrichten. Dazu haben wir Baugenehmigung erhalten, müssen noch den EnEV(2009)-Nachweis bringen vor Baubeginn. An einer Giebelseite muss der Putz erneuert werden, sonst ist er in Ordnung.

    Den EnEV-Nachweis haben wir vom Ingenieurbür erhalten - der Primärenergiebedarf für Altbauten wird jedoch um ca. 20% überschritten.

    Für die bereits vorhandene Wohnung existiert eine NT-Ölheizung, die für die zweite (neu zu errichtende) mitgenutzt werden soll. Außerdem wird Solarthermie zur Warmwasserbereitung und Heizunterstüzung neu installiert.

    Bei der Dämmung ist nur eine Innendämmung mit 3 cm Silikatplatten auf die 70-Zentimer-Bruchsteinwand vorgesehen. Eine Außendämmung nur der Giebelwand sei nicht sinnvoll (Schimmelgefahr in den Ecken), eine des gesamten Gebäudes schlägt mit mehr als 50.000€ zu buchen und würde die schmalen Fenster weiter verkleinern. Das ist bei 2 Wohnungen nicht wirtschaflich.
    Eine stärkere Innendämmung sei bauphysikalisch nicht sinnvoll wegen Wärmebrücken und Taupunktverlagerung. Das habe ich vom IB auch schriftlich (knappe A4-Seite Begründung) und soll diese Begründung gemeinsam mit dem EnEV-Nachweis beim Bauamt abgeben. Ist das üblich so oder fliegt mir das um die Ohren. Oder anders gefragt soll ich mit einem anderen IB nochmals umplanen?
     
  2. R.B.

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    Wie alt ist dieser Heizkessel?
    Wie alt sind die Fenster?
    Was ist mit Dachdämmung?

    Es gibt viele Wege nach Rom. Evtl. muss der Heizkessel in ein paar Jahren sowieso raus, dann könnte man über einen neuen Wärmeerzeuger nachdenken, oder die Fenster müssen bald ersetzt werden, oder man kann bei der Dachdämmung noch zulegen. Es gibt ja viele Stellschrauben mit denen man den Primärenergienbedarf senken kann.
     
  3. #3 Dreiseit, 04.02.2015
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    Kessel ist knapp 3 Jahre alt und Tausch bringt wohl nichts. Dachdämmung wird im Zuge des Ausbaus neu erstellt, ebenso die Fenster. Wobei wenn ich die Wand nur leicht dämme, kann ich bei den Fenstern auch nur U-Wert 1,0 nehmen.
     
  4. #4 Alfons Fischer, 04.02.2015
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    die Frage ist doch, ob man die Anforderung an den Primärenergiebedarf überhaupt einhalten muss.

    Es gibt ja zwei verschiedene Möglichkeiten, den Nachweis nach EnEV zu führen:
    - entweder über Einhaltung des Primärenergiebedarfs Q''p und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts H'T
    - oder über Bauteilnachweis.
    also entweder - oder.

    für die neue Wohnung im Bestandsgebäude sind nur noch die Anforderungen an die Bauteile nach EnEV 2014 Anlage 3 einzuhalten. Der Nachweis von Q''p und H'T kann alternativ erfolgen, muss aber nicht eingehalten, wenn die erste Bedingung eingehalten wird.

    beim Bauteilnachweis wird für jedes einzelne Bauteil geprüft, ob die Anforderungen nach EnEV Anhang 3 eingehalten werden.
    - Für Innendämmungen gibt es z.B. seit EnEV 2014 keine Anforderungen mehr. unabhängig davon würde ich empfehlen, mindestens die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz einzuhalten.
    - Für Dachdämmung sowie Außenwand-Außendämmung U<=0,24, für Fenster U<=1,3 etc. etc.
    - Wenn keine neue Heizung eingebaut wird, gibt's dafür gar keine Anforderung
    - usw. usf.



    Man muss für das Objekt individuell prüfen, welches Verfahren angewendet werden kann.
    Gibt es denn einen Grund, warum das "Bauteilverfahren" nach §9 i.V.m. Anlage 3 nicht angewendet wird?

    noch was: haben Sie Kaminöfen, Kachelofen oder ähnliches? solche dürften für den EnEV-Nachweis ja auch angerechnet werden...
     
  5. Taipan

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    Der Mindestwärmeschutz ist kein Wunschkonzert. Ändert man Bauteile, so ist der Mindestwärmeschutz zu erfüllen oder anders sicherzustellen, dass kein mikrobiologisches Wachstum (r.F. Wandoberfläche > 80%) einsetzen kann.
     
  6. #6 Dreiseit, 04.02.2015
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    Es gibt auch einen Einzelteilnachweis, aber auch da wird bei den Außenmauern nur der Mindestwärmeschutz nach DIN erreicht, aber die ENEV-Anforderungen nicht. Die Außenmauern erhalten einen neuen Putz(Giebelseite) oder andere Fenster.

    Der Bauantrag wurde schon 2013 gestellt, daher gilt noch EnEV 2009.

    Ein Kamin wird jetzt in der Tat (anders als bei der Ursprünglichen Planung) angedacht. Dann kann ich das ja noch mal mit Kamin rechnen lassen.

    Noch mal meine Eingangsfrage: Hat jemand Erfahrungen mit abgegebenen EnEV-Nachweisen auf den steht: "nicht erreicht"?
     
  7. Taipan

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    Ja die Erfahrungen gibt es.

    Der Kamin wird dich nicht retten, da er (sehr wahrscheinlich) nicht herangezogen werden darf.
    Nimm dir bitte jemanden, der weiss, was er tut. Es ist kein Probelm bei Bestandgebäuden die Forderungen der enev zu erfüllen oder sich, wenn dies nicht möglich ist, freizeichnen zu lassen. Allerdings wirst du diese Arbeit nicht zum Nulltarif erhalten. 4-stellig ist da auf jeden Fall abzugeben.


    Ich stelle ausserdem in Frage, dass die 3cm CS-Platten die SChmerzgrenze sein sollen. Ob die CS überhaupt die richtige innendämmung ist ... ist aus der Ferne schwer zu beurteilen ... es gibt aber noch anderes, was in der Ausführung mehr Fehler verzeiht.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 05.02.2015
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    naja, in den "Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung" steht schon drin, dass auch nicht wasserführende Kaminöfen mit 10% Anteil berücksichtigt werden dürfen...
    Man darf sich aber nicht zu viel erwarten: der Primärenergiebedarf wird hierdurch sicher nicht um 10% gesenkt.

    Nur für z.B. die KfW müssen diese wasserführend in das Zentralheizungssystem eingebunden sein.
     
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