Raumhöhe Aufenthaltsraum bei Gebäuden der Klasse I

Diskutiere Raumhöhe Aufenthaltsraum bei Gebäuden der Klasse I im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mir wurde immer wieder gesagt das Aufenthaltsräume mindestens 2,4m Raumhöhe haben müssen (Sachsen-Anhalt). Nun steht in der...

  1. #1 ultra79, 02.02.2015
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    Hallo zusammen,

    mir wurde immer wieder gesagt das Aufenthaltsräume mindestens 2,4m Raumhöhe haben müssen (Sachsen-Anhalt).

    Nun steht in der Landesbauordnung das dies nicht für Gebäuden in den Klassen I und II gilt.

    Wenn ich nun davon ausgehe das das typische Einfamilienhaus in die Klasse I oder II fällt - wie hoch müssen denn dann die Aufenthaltsräume dort sein?

    Oder versteh ich hier was falsch?
     
  2. #2 ultra79, 04.02.2015
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    Hat keiner eine Meinung dazu? Entweder versteh ich das komplett falsch - oder es gibt dann vermutlich Urteile dazu was geht und was nicht geht... oder wie es geht (also z.B. Antrag einer Ausnahmegenehmigung).
     
  3. #3 Thomas Traut, 04.02.2015
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    Ich lese das auch so aus der Bauordnung heraus, habe aber leider keine Erfahrung mit S-A.
     
  4. #4 WerniMB, 04.02.2015
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    Das war wohl früher mal so. In der Version von 2005 steht noch:
    Aktuell bestehen die Anforderungen, zumindest nach meinem Verständnis der BauO-LSA, für GK1+2 nicht mehr.

    Bin aber auch kein Experte auf dem Gebiet. Das ist lediglich die bisherige Erkenntnis meiner Recherche zu einem eigenen Vorhaben.

    ...und Gruß
     
  5. #5 Der Bauberater, 04.02.2015
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    In den meisten (mir bekannten) BO steht eine Mindesthöhe drinnen um die Belichtung und Belüftung zu gewährleisten, warum die S-A da eine Extrawurst braten ist mir unverständlich, aber wenn ich das so lese, dann kannst du ein Gebäude klasse I und II mit einer Raumhöhe von 1,85m bauen oder gebaut bekommen. Wenn du nur 1,80m groß bist, dann hast du keine gesundheitliche Einschränkungen, musst halt "flache" Lampen auswählen.

    Frag doch mal beim LRA oder der unteren Baubehörde nach wie die das sehen.
     
  6. #6 ultra79, 04.02.2015
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    Dieser Abschnitt steht so in der Musterbauordnung §47 - Abschnitt 1.

    Ich denke das hat man einfach übernommen.

    Aber Extrawürste werden doch auch überall gebraten - warum z.B. reicht es in Bayern wenn die Fenstermaße im Rohbau 1/10 der Grundfläche des Raumes betragen - wenn sonst (fast?) überall 1/8 gefordert wird? Oder auch Fluchtwege - da reicht in Bayern AFAIK im Keller einer - sonst sind zwei nötig...
     
  7. #7 ultra79, 04.02.2015
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  8. #8 Thomas Traut, 05.02.2015
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    Was ist der Hintergrund der Frage? Letztlich ist es doch beim EFH so, dass der Bauherr/Erwerber die Raumhöhe beeinflussen kann. Ich hatte letztes Jahr eins mit 3,385 m Rohbauhöhe, wo nach Abzug von abgehängter Decke und Fußboden immer noch gut 3 m übrig bleiben.
     
  9. #9 ultra79, 05.02.2015
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    Der Hintergrund ist einfach Neugierde - ich lese überall das man auf die 2,4 oder 2,5m braucht - insbesondere wenn man z.B. Räume im Keller wohnlich nutzen will etc - und nun stolpere ich quasi über einen Punkt der das (nach meinem Verständnis) für das typische EFH gar nicht erforderlich scheinen lässt. Und da frag ich mich doch ob ich das vielleicht falsch verstehe... und weiterhin ob es wirklich so sein soll das ich dann auch 2m Deckenhöhe machen kann (was mir doch irgendwie merkwürdig erscheinen würde)...
     
  10. #10 Der Bauberater, 05.02.2015
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    In BaWü ist die Fensterfläche auch 1/10 nein 10%, dafür sind die Mindestabstandsflächen in BaWü nur 2,50m und nicht 3,0m. Da brennt das Feuer anders :biggthumpup:
     
  11. #11 planfix, 05.02.2015
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    es wäre schlimm, neubauten für menschen des 20.-21. jhd., immer noch wie früher zu bauen.
    in der denkmalpflege sind raumhöhen von knapp über 2m keine seltenheit. auch die türstöcke waren damals niedriger und fenster kleiner.

    daher: welches baujahr hat das haus?
     
  12. #12 ultra79, 05.02.2015
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    Es geht hier um eine rein rechtliche Frage. Ich hab mich mit dem Thema auch beschäftigt um zu sehen inwieweit solche Themen rein politisch sind. Mit was anderem als Willkür kann man ja nicht erklären das in Bayern 1/10 und in Niedersachen 1/8 Rohbaumaß Fensteröffnung vorgeschrieben sind.

    Mich wundert das so wenig Architekten zu diesem Thema was zu sagen haben.

    Und nein: ich will jetzt kein Haus neu bauen welches im 50m² Wohnzimmer 2,05m Deckenhöhe hat - nur weil es rechtlich vielleicht ginge...
     
  13. #13 planfix, 05.02.2015
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    so willkürlich finde ich das mal nicht. die rüstungen aus dem mittelalter würden heute kindern passen und damals trugen diese die ritter im kampf.
    die menschheit ist einfach gewachsen.
    die herrenhäuse der letzten jhde hatten hohe räume und die bauernhäuser eher niedrige.
    da wir deutschen so gerne vorschriften und normen haben, ist dies nun mal geregelt.
    mit einem bisschen raumgefühl kann man selbst feststellen daß z.b. räume über 30m² mit weniger als 2,40m höhe drückend wirken. aber auch das gegenteil ist eigenartig. ein z.b. kleines WC, in einem altbau mit über 3m deckenhöhe, wirkt noch kleiner.
     
  14. #14 Thomas Traut, 05.02.2015
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    Anfang der 90er Jahre war es nach meiner Erfahrung (auch in West-Berlin) Standard, Kellerräume mit 2,25 m Rohbauhöhe und einem ca. 10 cm dicken schwimmenden Estrich als häusliche Arbeits- oder Gästezimmer auszubauen. Offensichtlich empfinden es manche Leute nicht als schlimm, ein paar Stunden in 2,15 m hohen Räumen auszuharren.
     
  15. #15 ultra79, 05.02.2015
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    Willkürlich war nur darauf bezogen das es für quasi gleiche Situationen verschiedene Regeln gelten.

    Mein WoZi ist 40 m² und 2,55m - find ich okay - 2,70 wären vielleicht noch schöner, aber dann wäre der Kniestock im OG kleiner und das wollten wir nicht. Im Keller hab ich Räume mit 20 m² und 2,25m - find ich auch gerade noch okay. Viel weniger dürfte es nicht sein.

    Ich mag aber hohe Decken im Altbau z.B. gar nicht - andere freuen sich da nen Keks drüber. Für mich ist ein hoher Raum ungemütlich.

    Aber vermutlich hat der Gesetzgeber einfach mal Sinn und Verstand walten lassen. Ein typisches EFH ist ja vom Eigentümer bewohnt - und warum sollte man dem vorschreiben welche Deckenhöhe er zu wollen hat. Beim Mietwohnungsbau kann ich es noch verstehen wenn man versucht Standards zu schaffen die eine breite Akzeptanz finden.

    INteressant wird es beim Thema Sicherheit - der zweite Fluchtweg soll ja z.B. der Sicherheit dienen - warum kann man (nach meinem Verständnis) im KG in Bayern darauf verzichten? ISt es da "anders sicher"?
     
  16. #16 ultra79, 05.02.2015
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    Wenn du im Arbeitszimmer am Schreibtisch sitzt ist doch die Deckenhöhe auch egal ;-)

    Da ist eher die Beleuchtung wichtig - ich bin eher Typ "Grottenolm" und mich stört das nicht (Informatiker halt - früher sind wir nur von der Kathodenstrahlröhre braun geworden - dank TFT sind wir noch blasser) - aber Andere finden das belastend...
     
  17. #17 Thomas Traut, 05.02.2015
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    Mir nicht! Ich habe zu Hause im Wohnzimmer 2,84 und im gemieteten Büro 2,80 m - das sind für mich angenehme Raumhöhen. Wobei ich bei 2,45 auch keine Platzangst bekomme, ich empfinde nur größere Höhen als schöner.

    Die Vorlieben sind unterschiedlich. Ich kenne auch Leute, die sich in ein 30 m² Wohnzimmer Raumteiler einbauen, damit es gemütlich wird. Oder die in einer Riesenvilla eine ca. 4 m² große Dachkammer unter der Schräge als Schlafzimmer nutzen. Letztlich finde ich es nicht schlecht, wenn im selbstgenutzten Haus die Grenzen nicht gar zu eng gesteckt werden. Im vermieteten oder etwas hochwertigen Wohnungs(neu)bau würde ich 2,50 als untere Schmerzgrenze ansetzen wollen. Aber das gibt als öffentliche Forderung meines Wissens nur die Berliner Bauordnung her.
     
  18. #18 ultra79, 05.02.2015
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    Wir haben die 40 m² praktisch hälftig geteilt in "wohnen" und "essen" - finden wir gut so. Und das Ganze mit einer Regalwand - falls wir es mal anders haben wollen ;-)

    Grenzen nicht so eng find ich auch gut. Dummerweise wird der GEsetzgeber jetzt wohl eine neue Regelung zur Arbeitsstättenverordnung herausgeben die dazu führen das alle Regeln die in Betrieben gelten (keine Deckenhöhe unter 2,50 am Arbeitsplatz) z.b. auch für ein HomeOffice gelten. D.h. mir schreibt dann der Gesetzgeber z.B. vor das ein baurechtlich zulässiger Aufenthaltsraum mit 2,40m Höhe nicht als mein Heimarbeitsplatz nutzbar sein darf. Wohlgemerkt _mein eigener_ - keiner in dem jemand anders arbeiten muss.

    Da geht mir die Regelungswut doch sehr zu weit....
     
  19. #19 Thomas Traut, 05.02.2015
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    Ultra, das ist so neu nicht. Ich hatte so etwas, wo der Arbeitgeber (ich weiß nicht mehr, was für einer) für ein Home Office die Raumhöhe von 2,50 m über die gesamte Fläche gefordert hat. Ich kann nicht sagen, auf welcher Grundlage, aber die Anforderung der Bauherrin war so formuliert. Ich vermute, dass das der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für Arbeitsräume gemäß Arbeitsstättenverordnung geschuldet ist. Das finde ich übrigens auch richtig, jedenfalls bei abhängig Beschäftigten.
     
  20. #20 ultra79, 05.02.2015
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    Bisher war das eine Sache die der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter ausgemacht hat (und von der man sicher auch in begründeten Fällen abweichen durfte) - nun soll es quasi Gesetz werden. Inklusive Überprüfung durch Betriebsarzt oder sonstige "Offizielle".

    Ich sehe das ehrlich gesagt sehr kritisch. Warum untersagt der Gesetzgeber mir in einem Raum zu arbeiten, der andererseits für meinen ständigen Aufenthalt völlig okay sein soll? Kapier ich nicht. Im Extremfall kann jemand dadurch seinen Job nicht mehr so machen wie bisher weil er in seiner Wohnung plötzlich kein HomeOffice mehr haben darf...

    Wie gesagt: das es Regeln gibt unter welchen ich Andere in bestimmten Räumlichkeiten arbeiten lasse seh ich ein (auch wenn da dann trotzdem noch 2,5m vs. 2,4m stehen) - warum mir das der Gesetzgeber für mich selbst vorschreiben will erschliesst sich mir nicht. Insbesondere da es kein objektives Argument für 2,5m Deckenhöhe gibt - warum nicht 2,45? Oder 2,55? Oder 2,80?

    Aber gut - ich reg mich nur auf :winken
     
Thema: Raumhöhe Aufenthaltsraum bei Gebäuden der Klasse I
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