Annahmen in der Kostenberechnung für eine Sanierung

Diskutiere Annahmen in der Kostenberechnung für eine Sanierung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; der ist dann länger als kostenkalkuätzung :yikes also meine letzten umbauten bargen immer irgendwelche überarschungen :p, wie z.B. die besagten...

  1. #21 lawrence, 03.02.2015
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    Naja, Dach ist von 57 mit teilweiser DIY-Dämmung, Elektro 2-adrig inkl. "Bastlerbonus", Keller ist nass, Bäder sind vermutlich auch von 57, Wasserleitungen auch, Abwasser noch so Tonrohre, Heizungsanlage ist verrottet...... Teilweise Eternit auf einem Anbau und Garage.
     
  2. #22 74321bandit, 03.02.2015
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    Tatsachen als Basis für die Kostenberechnung

    so, jetzt melde ich mich auch mal wieder zu Wort. Nachdem ich Eure Meinungen gelesen habe, muss ich schon sagen, dass mein Frustfaktor gestiegen ist.

    Kurz mal zu dem was wir zahlen: 3000 Euro netto für Bestandsaufnahme entsprechen bei 75 Euro h-Satz (ist hier der Fall) exakt 40h. Das halte ich auch für viel, um den reinen Plan im System zu erfassen und in 2 h das Haus kreuz und quer zu vermessen. Daher hatte ich mir eben mehr erhofft. Nämlich die Beurteilung des Bestandes und die dadurch notwendigen durchzuführenden Maßnahmen. Danke Skeptiker für Deinen Link. Der ist sehr interessant. V.a. weil es da mal schwarz auf weiß geschrieben steht. Auch wenn es bei uns dafür zu spät ist.
    So, den Umbauzuschlag haben wir mit 28% auch mit drin plus 9% Nebenkosten.

    Und kostenlos dazu gibt es regelmäßig Diskussionen, was im Umfang der Architektenleistung drin ist und was nicht. Ich heul jetzt mal (ist etwas OT): wir hatten ein Mindmap mit unseren Wünschen abgegeben. Daraus wurde uns, ohne jegliche Abstimmung oder Durchsprache mit uns (wirklich nichts, es gab das Vorgespräch, wo wir uns über unsere Wünsche unterhalten hatten), ein Entwurf vorgelegt. Und das sollte er nun sein => Abrechnung LP 1-3 (zur Hälfte). Das hat uns gar nicht gepasst. Selbst wenn das der ideale Grundriss ist, waren wir nicht in der Lage, das zu beurteilen, da uns der Weg dahin gefehlt hat. Das Abwägen von Alternativen (auch hinsichtlich der Kosten) usw. Wir haben die LP2 eingefordert. Es gab ein paar Gespräche mit weiteren handskizzierten Grundrissen. Gut, im Bestand ist man ja nicht so vogelfrei was die Möglichkeiten angeht. Jetzt muss ich mir ständig vorhalten lassen, dass es ein Entgegenkommen gewesen sei, dass uns mehrere Alternativen vorgestellt wurden und dies normalerweise nicht im Umfang der Architektenleistung sei.
    Bin ich denn tatsächlich so ein unmöglicher Kunde? Wir bezahlen doch das Geld und diskutieren nicht über das Honorar. Möchten aber auch gerne die Leistung so wie sie im Vertrag beschrieben steht.

    Wie kann ich nun konkret einfordern, was im Rahmen der Kostenberechnung vorliegen muss. Also welche Informationen müssen vorliegen, so dass ich nachher nicht mit einem Wunderwerk aus Annahmen da stehe, mit dem ich nichts anfangen kann. Mir ist schon klar – wir sind immer noch in der Kostenberechnung, die abweichen kann. Aber auch hier möchte ich Zahlen, die Stand heute dem Endergebnis am nähesten kommen. Zumindest mit dem Wissen, das Stand heute vorliegt bzw. ermittelt werden kann.
    Ich gehe auf Grund der Diskussionen, die wir ständig zu führen haben, davon aus, dass die Kostenberechnung unter dem Aspekt der Aufwandsminimierung läuft. Ich meine, es ist leichter, eine Annahme zu treffen, die ja auch als solche ausgewiesen werden kann (was ok ist, wo es notwendig ist), als erst Fakten zu ermitteln und diese dann in einen Betrag X umzuwandeln. Konkret wird es aus meiner Sicht erst, wenn ich diese Fakten / Tatsachen in Erfahrung bringe zum Beispiel indem ich mir dieses Haus verdammt nochmal im Detail anschaue und nicht nur mit einem Messgerät rum renne.
    Welche Handhabe habe ich hier? Was kann ich konkret einfordern? Danke für Eure Einschätzung! LG
     
  3. #23 Skeptiker, 03.02.2015
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    Für die anscheinend beauftragten Grundleistungen nach HOAI (die genauen Verweise erspare ich mir vorerst), kannst Du die Vorlage einer Kostenschätzung zum Abschluss der LP 2 verlangen und die Vorlage einer "Kostenberechnung nach DIN 276" zum Ende der LP 3. Ohne diese Vorlage keine Abnahme der Leistung durch Dich und damit auch keine Auszahlung des vollen Honorars, fertig.

    (Ich weiß, viele Kollegen haben immer noch nicht kapiert, dass spätestens seit In-Kraft-Treten der HOAI 2013 ohne förmliche Abnahme keine LP mehr schlußgerechnet werden kann - vorher nach BGB aber genau genommen auch schon nicht. Allerdings konnte man damals lt. meinem Anwalt noch erfolgreich auf "fiktive Abnahme durch konkludentes Handeln" plädieren, jetzt erstmal nicht mehr.)

    Bei der Erstellung der Bestandspläne sehe ich als juristischer Laie Deine Chancen schlechter: Welche Leistung wurde für das festgelegte Honorar vereinbart? Hattest Du belegbaren Grund zur Annahme, dass eine Bestandsbewertung geleistet werden sollte oder gibt es irgendwelche in dieser Richtung interpretierbaren Hinweise? Es gibt für die "Besonderen Leistungen" keinen durch die HOAI definierten Leistungsumfang, nur für die Grundleistungen.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2015
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    Da ist schwer zu raten, wenn man nicht zum Anwalt und damit zur direkten Konfrontation raten will.

    In anderen Bundesländern hätte ich ja zur Schlichtungsstelle der AK geraten, aber aus einem anderen (wesentlich heftigeren) Fall vor ein paar Jahren weiß ich, dass zumindest damals die Kammer in BaWü unter Schlichtung das Verteilen virtueller Valium-Tabellten an den Auftraggeber verstanden wissen wollte.

    Der "Kollege" hingegen ist wohl nur an einer sehr smarten Auftragsbearbeitung interessiert.

    Vielleicht solltest Du zumindest mal mit einem Anwalt für Architektenrecht sprechen, damit Du sicherer im Umgang mit dem Kollegen wirst und zügig jemanden an der Hand hast, wenn es noch ernster wird.
     
  5. #25 74321bandit, 05.02.2015
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    Auflistung der zu untersuchenden Bauteile im Bestand

    Danke für Eure Meinungen. Ralf, was Du schreibst, ist richtig. Wir sind momentan nicht auf Konfrontation aus, da ich der Meinung bin, dass ich dann auch nicht unbedingt das bekomme, was ich möchte. Zumindest noch nicht.
    D.h. aber dennoch, dass fordere, was uns zusteht und was wir vor allem für die Weiterarbeit benötigen. Und das ist jetzt die Kostenberechnung. Ohne die ist der Grundriss wertlos.

    Unser Haus ist innen drin eine Baustelle und kann an vielen Stellen untersucht werden.

    Skeptiker, Du schreibst:
    Kannst Du mir bitte einen Anhaltspunkt geben, welche wesentlichen Bauteile das bei Dir sind?

    Ich würde mal eine Liste mit Punkten anfangen, die bereits jetzt unter die Lupe genommen werden könnten, um diesbezüglich konkretere Aussagen bzgl. der auftretenden Kosten treffen zu können (teilweise mit Inhalten aus Euren Beiträgen zuvor). Könntet ihr mich bitte unterstützen, die Liste fortzuführen.

    - Feuchtigkeit im Keller
    - Feuchtigkeit an den Aussenwänden
    - Untersuchung eines durchgehender Risses im Boden vom Anbau aus 1978
    - Fensterlaibungen
    - Abwasserleitung
    - Zustand der Holzbalkendecke zwischen EG und OG
    - Zustand der Geschossdecke zwischen Keller und EG

    Bin ich hier eigentlich auf den "good will" vom Architekten angewiesen oder kann ich das verlangen? Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden keine Inhalte festgelegt. Darauf kann ich mich also rein formal juristisch nicht beziehen.

    Ich danke Euch!
     
  6. #26 Skeptiker, 05.02.2015
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    Kommt immer drauf an 8-)

    Ein ganz zentraler Punkt sind immer die (Schicht-) Aufbauten der Decken und Wände und der Zustand deren primärer Elemente (bspw. Balken oder Stahlprofile der Decken). Bei geneigten Dächern sind natürlich die Zustände von Sparren und Deckung interessant, bei Kellern der Durchfeuchtungsgrad aller Umschliessungsbauteile, Baualter und Zustand der Fenster, vorhandener Wärmedämmungen, der gesamten Haustechnik, ...

    Außerdem sind immer die Bereiche genauer anzuschauen, die wahrscheinlich umgebaut werden sollen.

    Und dann ansonsten kommt es halt immer drauf an ...


    mit skeptischen Grüßen!
     
  7. #27 lawrence, 06.02.2015
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    Hast du das Objekt schon gekauft?
     
  8. #28 planfix, 06.02.2015
    planfix

    planfix Gast

    bei der liste:
    würde ich eher zum neubau raten, es sei denn, du kannst an der stelle nicht neu bauen.
    aber feuchte wände und feuchter keller, hören sich nach geldgrab an. und es bleibt ein altes haus, von dem du nicht weißt wo dann der nächste schaden auftritt.
     
  9. #29 74321bandit, 06.02.2015
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    die Liste bedeutet nicht, dass die Bauteile alle schadhaft sind. Wir waren vor Kauf mit einem befreundeten Architekten drin, der sich alles mit uns angeschaut und uns zum Kauf geraten hatte. Insofern alles ok. Letztendlich hat der aktuelle Architekt, mit dem wir nun bauen, aber noch keinen eigenen Blick darauf geworfen. Wenn er eine Kostenberechnung aufstellt, sollte er sich doch ein eigenes Bild davon machen. Denke ich.
    Haus ist gekauft. Neubau ist nicht im Budget. Haus ist aus 1957.
     
  10. #30 lawrence, 06.02.2015
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    Die Abwasserleitungen (vom Haus zum Kanal) kannst + solltest du selbst prüfen lassen per Kamerafahrt. Wenn du Pech hast, sind diese hin und bei großem Pech auch noch unter einer Treppe.

    Hast du so ne Art Vinylböden/platten? Wenn ja, Asbestverdacht!

    Haustechnik noch von damals? Ich habe noch Aufputz-Lichtschalter etc..... Bei mir ist der Schornstein im Dachgeschossbereich hin, wird aber entfernt und der Rest als Installationsschacht ggf. benutzt.
     
  11. #31 lawrence, 06.02.2015
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    Von sowas halte ich gar nix. Mein Architekt ist von mir gegen Entgelt beauftragt nach Mängel zu begutachten und mir schonungslos alle Mängel zu nennen, soweit es möglich ist. Vor Kauf.
     
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