EnEV: oberste Geschoßdecke ½ ausgebaut. Rest: Dämmpflicht?

Diskutiere EnEV: oberste Geschoßdecke ½ ausgebaut. Rest: Dämmpflicht? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Zusammen, ich habe eine Verständnis-Frage zum EnEV (§10) bzgl. der Dämmpflicht der obersten Geschoßdecke. Hintergrund:...

  1. Gustav

    Gustav

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    Hallo Zusammen,
    ich habe eine Verständnis-Frage zum EnEV (§10) bzgl. der Dämmpflicht der obersten Geschoßdecke.

    Hintergrund:
    • Selbstgenutztes Einfamilienhaus (Bj. 1978)
    • Einzug nach dem 01.02.2002
    • Dach-(Ober-)Geschoß ist zur Hälfte ausgebaut
    • Ausbau ist gedämmt und mit diversen Heizkörpern versehen und wird regelmäßig beheizt
    • Obere Geschoßdecke: Beton
    • Dach ist nicht gedämmt
    • z.T.: Doppelgarage unter der obersten, nicht ausgebauten, Geschoßdecke

    Meine Frage:
    Bin ich vor diesem Hintergrund ebenfalls verpflichtet, den Teil der obersten Geschoßdecke, welcher nicht ausgebaut ist, nach EnEV zu dämmen?

    [Anm.: Aus meiner Sicht wäre es totaler Unfug, u.a. die Geschoßdecke der Garage zu dämmen, da keinerlei Einsparungen zu erwarten sind.]

    Vielen Dank für eine Hinweis und Tipp!
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wenn sich darunter eine unbeheizte Garage befindet, dann gehört der Teil ja nicht zur thermischen Hülle. Somit wäre auch nicht zu dämmen. Der beheizte Raum müsste aber gegenüber dem unbeheizten dann gedämmt sein.

    d.h. zuerst überlegen wo sich die thermische Hülle befindet, dann sieht man auch wo gedämmt werden muss.
     
  3. Gustav

    Gustav

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    Vielen Dank für die superschnelle Antwort.

    Das nicht ausgebaute OG liegt halt über der Garage und auch über einem Teil darunter liegender Wohnräume. Wie soll man da die "thermische Hülle" definieren?
     
  4. Gustav

    Gustav

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    P.S.: Die beheizten Räume im OG (also Teil-Ausbau) sind gedämmt. Folglich muss der Rest der Obergeschoßdecke nicht gedämmt werden. Richtig?
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Wenn die Garage unbheizt ist, dann wären die Wände der Garage zu den beheizten Räumen hin die Grenze der thermischen Hülle. Für das DG (Geschoßdecke) würde das bedeuten, dass der Bereich unter dem sich beheizter Wohnraum befindet gedämmt werden müsste, der Bereich unter dem die unbeheizte Garage ist könnte so bleiben wie er ist.
     
  6. Gustav

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    Echt? Das wäre doch totaler Quatsch, wenn ich die nicht ausgebaute Fläche des DG z.B. nur zu einem Drittel dämmen würde?!
     
  7. Gustav

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    Da hat der Gesetzgeber sich ja etwas Tolles einfallen lassen.......:bef1009:
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2015
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    Wieso????

    Es geht um den Wärmeverlust des ausgebauten EG-Bereichs nach oben in den unausgebauten Boden.

    Wenn das 1/3 der Fläche des Bodens ist, dann wird 1/1 der wärmeabgebenden Fläche gedämmt! Die Garage wird ja wohl keine Wärme abgeben!
     
  9. Gustav

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    Soweit absolut richtig!

    Allerdings:
    1. Wer möchte schon einen Dachboden in dem mitten im Raum ein Treppenabsatz von 15 bis 20 cm liegt?

    2. Und ich habe gerade überschlagsmäßig gerechnet: Wenn ich die 120 qm nicht ausgebaute DG-Fläche begehbar dämme, sind bei Eigenleistung ca. 5.000 bis 6.000 € Investition notwendig (ca. 50 € p. qm).
    Die Heizkostenkosten-Ersparnis dürfte sich hingegen bei ca. 150 € p.a. belaufen, da sich auch ein nicht ständig beheizter Hauswirtschaftsraum, zwei Abstellräume, eine kaum genutzte Toilette und ein Treppenabgang zum Keller unterhalb der zu dämmenden Decke befinden.

    Im ungünstigsten Fall bedeutet dies eine Amortisation in ca. 40 Jahren! Wenn das nicht unwirtschaftlich ist…
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Na dann kannst Du ja einen Antrag auf Befreiung stellen, mal sehen was die antworten.

    Es muss nicht alles logisch sein was in Gesetzen und Verordnungen steht. Da wir aber die Welt retten müssen, muss man sich halt was einfallen lassen, und da kam man auf die Idee, die Energieverschwendung in Gebäuden zu reduzieren. Trnamissionsverluste reduziert man indem man dort ansetzt wo diese Transmission stattfindet, also an der thermischen Hülle. Wenn Dein EG Wärme in den ungedämmten Dachboden schickt, und von dort den Schnee auf dem Dach zum Schmelzen bringt, dann wird eben dort angesetzt.

    Bei Gebäuden im Bestand führt das gerne mal zu Konflikten, weil damals niemand an eine EnEV oder Heizenergie gedacht hat. So hat man zum Beispiel Garagen in´s Haus gebaut, und von innen mit viel Energie gegen die Kälte angeheizt. War auch kein Problem bei weniger als 10Pfg pro Liter Heizöl.

    Baut man heute ein neues Haus dann kann man solche Dinge einfach berücksichtigen. Hat man ein älteres Haus, dann muss man sich halt etwas einfallen lassen.
     
  11. Gustav

    Gustav

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    Ich bin absolut für das Sparen von Energie. Wir haben in den letzten Jahren unsere Energie durch diverse Maßnahmen drastisch gedrosselt. Und ich wünsche mir auch, dass der Co2-Ausstoß durch geeignete Maßnahmen reduziert wird. Dennoch bleibt ja letztendlich die Frage, wie sinnvoll z.B. Dämmarbeiten in bestimmten Fällen - wie in unserem Fall - sind.

    Echt? Antrag auf Befreiung? Gibt es so etwas? Was muss ich da tun? Wo abgeben? Wo beantragen? Hast Du einen Tipp für mich?
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Ganz einfach. Sachverständigen einschalten der die Unsinnigkeit der Maßnahme bestätigt, Antrag ausfüllen, untere Baubehörde (Landratsamt oder wer auch immer da bei Euch zuständig ist) informieren. Abwarten.
     
  13. Gustav

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    Echt? So ein Aufwand? Sachverständiger? Kann man nicht einfach einen Antrag abgeben? Ich werde mich mal bei der hier zuständigen Baubehörde und bei dem anstehenden Schornsteinfegerbesuch kundig machen.
    Vielen Dank für die sachkundige Hilfestellung!
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Nö, das muss schon gut, um nicht zu sagen "sehr gut", begründet sein, sonst kann man es gleich bleiben lassen. Du musst ja darlegen warum diese Maßnahme für Dich eine Härte darstellt, und dafür braucht´s Zahlen, Fakten, Nachweise. Du glaubst doch nicht, dass die sich mit Deinem Antrag tagelang beschäftigen, vielleicht noch Berechnungen anstellen, und womöglich auch noch vor Ort besichtigen und bewerten. Da kommt vorher der Stempel drunter "abgelehnt".

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?80787-EnEV-%A725-Befreiung
     
  15. R.B.

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  16. #16 Kalle88, 04.02.2015
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    Wenn man die Decke der Garage, Boden des DG, nicht dämmt hat man dort auch einen Energieverlust und vorallem kalte Füße.. :D
     
  17. #17 Alfons Fischer, 05.02.2015
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EnEV: oberste Geschoßdecke ½ ausgebaut. Rest: Dämmpflicht?

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