KFW Darlehen 153 Wie richtig beantragen? Praxisanleitung für Dummys

Diskutiere KFW Darlehen 153 Wie richtig beantragen? Praxisanleitung für Dummys im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, hat jemand Praxiserfahrung damit, wie man das KFW Darlehen 153 (50.000 € Energieeffizient Bauen) richtig beantragt? Was...

  1. #1 Younis2005, 04.02.2015
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    Hallo liebe Experten,

    hat jemand Praxiserfahrung damit, wie man das KFW Darlehen 153 (50.000 € Energieeffizient Bauen) richtig beantragt? Was muss man dafür Schritt für Schritt tun?

    Sachstand Aktuell: LP1-4 abgeschlossen. Bauantragsgesuch eingereicht.

    1. Grundstück größtenteils mit Eigenkapital und teils mit einem ungesicherten variablen Darlehen bereits erworben.
    2. Zeitnah ist beabsichtigt: Eine Baufinanzierung abzuschließen.Hierbei sollen unter anderem 50.000 € KFW 153 aufgenommen und beantragt werden.
    3. Nach meinem Kenntnisstand, benötigt die finanzierende Bank neuerdings einen Nachweis, eines bei der KFW gelisteten Sachverständigen.

    a) Insoweit stellt sich bereits die Frage, was die Dienstleistung des SV kostet? Also den Antrag auszufüllen?
    b) Bevor der SV überhaupt was machen kann, benötigt er nach meinem Kenntnisstand einen
    Wärmschutznachweis eines zuvor beauftragten Statikers. Fallen die Kosten des Wärmeschutznachweises
    extra an? Also zusätzlich zu der Erstellung der Statik? Und was ist mit der Prüfstatik? Und was zudem mit dem Energiepass?

    4. Wenn der Sachverständige den Antrag für KFW 153 ordnungsgemäß ausgefüllt hat, ich seine Dienstleistung bezahlt habe, reiche ich den Antrag bei der finanzierenden Bank ein, richtig?

    5. Die KFW Bank fordert nach meinem Kenntnisstand so dann auch eine Art Überwachung durch den SV, ob das Haus auch dem KFW- Standard entspricht. Kostet diese Form der Überwachung dann wiederum? Muss ich das durch den ursprünglich beauftragten SV machen lassen?

    6. Zudem habe ich gelesen, dass die KFW die hieraus entstehenden Kosten bis zu 50 % übernimmt. Wie läuft es mit der Erstattung?

    Gibt es jemanden, der hiermit bereits Erfahrung gesammelt hat? Ist die Vorgehensweise richtig? Welche Kosten kommen in diesem Zusammenhang auf einen angehenden Bauherren zu? Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!!!
     
  2. #2 Lexmaul, 04.02.2015
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    Zu 6: Das gilt nur für Energieeffizient Sanieren.

    Zu 4: Ja

    Mein Statiker hat den Wärmeschutznachweis gemacht und ein Energiebeauftragter hat dann das Formular ausgefüllt - keine Ahnung, ob der nun auch eine Bauüberwachung macht. Glaube ich nicht, wird der Statiker machen.

    Kostet mich übrigens 350 Euro...

    Ob das alles so richtig ist? Wahrscheinlich nicht...
     
  3. #3 Younis2005, 05.02.2015
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    @Lexmaul: Danke für deine Stellungnahme. 350 €? Für das Ausfüllen des Antrags oder der Wärmeschutznachweis des Statikers?
     
  4. #4 Lexmaul, 05.02.2015
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    Hab grad nochmal geschaut - 150 Euro für Beratung und KFW-Nachweis, 350 Euro für EnEV - alles netto.
     
  5. #5 saarplaner, 05.02.2015
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    Du bist derjenige, der bei der KfW in der Verantwortung steht. Denn es ist dein Kredit.

    An deiner Stelle würde ich schleunigst prüfen, ob die Kriterien alle erfüllt sind.

    Das Schlagwort dazu nennt sich Subventionsbetrug.
     
  6. #6 dimitri, 05.02.2015
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    Genau aus diesem Grund nehmen wir nur KfW 124 sofern es sich überhaupt vom Zins her rechnet.
    Lasst euch mal beraten, welche Anforderungen für 153 genau gestellt werden und was das Aufpreis kostet.
     
  7. #7 Baufuchs, 05.02.2015
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    vergiss die Lexmaul Zahlen.

    séit 01.06.2014 (vermutlich hat L seinen Antrag vor diesem Termin gestellt) gilt das, was hier im Merkblatt der Kfw geschrieben steht: Den Anhang Kfw153Sammler.pdf betrachten
     
  8. Muppet

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    Mit genauen Details zu dem aktuellen 153 kann ich nicht dienen, ich hatte 2012 KfW 151 für ein Denkmal. Aber die KfW bietet sehr detaillierte Informationen auf ihrer Seite und hat eine kompetente und nette Hotline. Da du den Kredit ja nicht direkt bei der KfW, sondern indirekt über deine Bank beantragst sollte dir auch dein Bankberater da weiterhelfen können.

    Der Energieberater (der auf der im von Baufuchs verlinkten pdf erwähnten Liste stehen muss) rechnet und füllt das Formular aus, welches du dann über deine Bank an die KfW gibst. Wichtig ist, dass du dir auch gleichzeitig das passende Formular zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung sicherst. Nach Fertigstellung musst du nämlich das alte Formular verwenden, welches zur Antragsstellung gültig war, nicht das neue, welches zum Zeitpunkt de Fertigstellung gültig ist.

    Bei den aktuell niedrigen Zinsen ist allerdings zu überlegen, ob sich KfW wirklich lohnt, weil man eben mehr Vorschriften hat, und die Zinsen nur für 10 Jahre fest sind. Abhängig davon, wie euere Finanzierung aussieht wäre eventuell ein "normaler" Kredit mit auf lange Zeit festgelegten Zinsen besser für euch.
     
  9. #9 Lexmaul, 05.02.2015
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    Nö, mein Antrag wurde vor zwei Wochen gemacht. Und wieso Subventionsbetrug? Die Werte wurden geplant und sollen auch so ausgeführt werden - alleine im Eigeninteresse. Und das wird dann auch bestätigt...
     
  10. IngoBF

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    zu 1. Grundstück = KfW-Mittel müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden
    zu 2. guter Plan
    zu 3. Benötigt wird ein Formular, die "Onlinebestätigung", damit der Sachbearbeiter der Bank die Eckdaten eintippen und an die KfW übertragen kann. Ja, das darf nur durch einen gelisteten SV geschehen. Das ist vor Baubeginn. nach Baubeginn muss die ordnungsgemäße Fertigstellung dokumentiert werden, ebenso nach Bauabschnitten und vor KfW-Auszahlungen...
    Preis: SV fragen.
    zu 4. Ziemlich genau so. Ob der SV jedoch vorher bezahlt wird ist der Bank egal...
    zu 5. Richtig. Neu ist, dass der Bau durch einen gelisteten SV begleitet werden muss. Ja, das muss bezahlt werden, da es keiner ehrenamtlich macht.
    zu 6. Gibt nix dazu, nur das günstige Darlehen.

    Ich würde mir einen SV für die gesamte Maßnahme suchen und i.d.R. wird nach Pauschalen abgerechnet! Kosten ca. 2.000 Euro.

    Ich hoffe ich konnte helfen!
     
  11. #11 Younis2005, 12.02.2015
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    Hallo liebe Bauexperten,

    vorerst danke für die ausführlichen Stellungnahmen!!! Insoweit stellt sich mir die Frage, ob sich der administrative Aufwand überhaupt lohnt. Mir entstehen ja vorab Kosten und während der Bauausführung ebenfalls, nur um zu gewährleisten, dass der KFW 70 Standard eingehalten ist. Effektiv würde ich zudem, zieht man die Kosten von geschätzt ca. 2000,00 € für einen gelisteten, die Einhaltung des KFW Standards überprüfenden SV ab, ja nur 48.000 € erhalten.

    Meine finanzierende Bank hat mir alternativ 50.000 € mit 10. jähriger Laufzeit und 10 % Sondertilgung/Jahr für 1,55 effektiv angeboten. Bei der Niedrigzinsphase stellt sich mir in der Tat die Frage ob man sich KFW 70 und das Förderprogramm 153 überhaupt antun soll.

    Eine mechanische Be,- und Entlüftung möchte ich trotz alledem haben. Ebenso ein 2-schaliges Mauerwerk.


    Wie seht Ihr das?
     
  12. #12 dimitri, 12.02.2015
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    Wir haben jetzt abgeschlossen mit 200 Tsd auf 10 Jahre zu 1,5% eff und 150Tsd auf 15 Jahre zu 1,8% eff. EK muss nur nachgewiesen aber nicht zu Anfang einbezahlt werden (wichtiger Punkt), 9 Monate bereitstellungsfrei, Sondertilgung 7 Tsd und 3 Tsd pro Jahr.
    Ohne KfW 124 und 153.
     
  13. #13 Alfons Fischer, 12.02.2015
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    wenn Sie Ihn nicht dafür beauftragen, wird er es wohl auch nicht machen. Dafür muss er übrigens in der energie-effizienz-experten.de -Liste drin sein.

    für ein KfW-Effizienzhaus müssen die von der KfW vorgegebenen Leistungen des Sachverständigen ausgeführt und dokumentiert werden. Nachzulesen hier auf Seite 1/2: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000003104_M_Anlage_153.pdf
    Je nach Gebäude und vorhandenen Vorleistungen, kann das schon mal einen Zusatzaufwand von 15 bis 30 Stunden (je nach Gebäude und vorhandenen Vorleistungen auch deutlich mehr) ausmachen.
     
  14. #14 Lexmaul, 12.02.2015
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    Posting #9 lesen und gerne verstehen...
     
  15. #15 Alfons Fischer, 13.02.2015
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    ...nur dass heute (Antrag ab 01.06.2014) es halt nicht mehr reicht, Werte zu planen und auch so auszuführen (siehe #9). Ohne energetische Fachplanung und Baubegleitung geht beim Effizienzhaus leider nichts mehr.
     
  16. #16 Lexmaul, 13.02.2015
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    Ja, mag so sein - in der Theorie. In der Praxis scheint es zu laufen wie sonst auch immer...
     
  17. #17 Alfons Fischer, 16.02.2015
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    und warum sollte der Energieberater für etwas haften und für die Durchführung unterschreiben, was nie durchgeführt wurde?


    Man kann von den geänderten KfW-Bedingungen halten, was man will (tu' ich auch ;) ), aber so sind nunmal die Förderbedingungen.
    Ich habe grad einen Fall, wo die KfW das Geld vom Bauherrn zurückfordert.
     
  18. #18 Lexmaul, 16.02.2015
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    Es wird ja alles so durchgeführt wie geplant - von daher ist mir das ziemlich egal ;).
     
  19. #19 Alfons Fischer, 16.02.2015
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    ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
    Ich meine die zusätzlichen Leistungen, auf die ich schon verlinkt habe.

    aber ich lass das jetzt, hier mehr zu schreiben. ich glaube, wir verstehen uns, wenngleich wir unterschiedliche Ansichten haben.
     
  20. #20 Lexmaul, 16.02.2015
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    Jau, denke ich auch :bierchen:
     
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