Asbestzementschiefer gefährlich?

Diskutiere Asbestzementschiefer gefährlich? im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir stehen kurz vor dem Kauf einens Hauses. Das Haus wurden Ende der 70-er gebaut und das Dach wurden mit Asbestzementschiefer...

  1. #1 Caberra, 05.02.2015
    Caberra

    Caberra Gast

    Hallo zusammen,

    wir stehen kurz vor dem Kauf einens Hauses.
    Das Haus wurden Ende der 70-er gebaut und das Dach wurden mit Asbestzementschiefer eingedeckt.
    Laut Makler ist der Asbestanteil in diesen Schiefern so gering, dass er mittlerweile durch den Regen schon abgespült wurde.
    Kann das jemand bestätigen?
    Wenn das nicht so ist, was kostet die Entsorgung? Es wurden 240qm damit eingedeckt.

    Danke!!!

    Gruß
    Caberra
     
  2. H.PF

    H.PF

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    Solange du die Fläche nicht anfasst ist das egal...
    Es hat keinerlei Auswirkungen auf die Bewohner.
    Für Sanierung frag Stolzenberg
     
  3. #3 Stolzenberg, 05.02.2015
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Ich bestätige dem Makler ein guter Verkäufer zu sein... - Darf ich den Satz mit dem "abgespült" als "Makleraussage" in Schulungen verwenden?
    Und sag Deinem Makler er hätte es inzwischen in die "Famous Words" der staatlichen Aufsichtspersonen geschafft...

    Zur eigentlichen Frage:
    Fest gebundene Produkte haben ein spezifisches Gewicht von über 1400kg/m³. Dazu gehören auch Deine Schiefer. Je nach Oberflächenzustand kann oder sollte saniert werden. Einen Sanierungszwang für fest gebundene Produkte gibt es aber nicht! Neu streichen nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb und auch dann nur wenn die Oberfläche werksseitig bereits versiegelt war. So viel zu Produkt!

    Die Sanierung läuft ohne Nennung notwendiger Sicherheitsausstattung in etwa so ab:
    Platten entgegen der ursprünglichen Verlegerichtung rückbauen. Da der Hammer ist keine mögliche Option ist bleibt nur Bindemittel sprühen, Nagel unter Absaugung ziehen und Platte entnehmen.

    Die Entsorgungskosten erfährst Du vom zuständigen Entsorger und wo Du entsorgen darfst oder musst sagt Dir die untere Abfallbehörde. Kostet aber im Gegensatz zum Rückbau nicht die Welt.
     
  4. #4 Caberra, 05.02.2015
    Caberra

    Caberra Gast

    Also meint ihr, ich könnte da bedenkenlos drin leben, ohne dass ich irgendeinem Krebsrisiko ausgesetzt werde?
    Kann ich selbst erkennen, ob das Dach neu eingedeckt werden sollte?
     
  5. #5 Stolzenberg, 05.02.2015
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Moose und Flechten sind ein Indiz für den Allgemeinzustand... Das Thema "Beschädigungen" würde ich mir an Deiner Stelle zu Gemüte führen. Wenn eine Stelle anders aussieht als der Rest, dann war da einer dran. Ist alles homogen in Farbgebung und Oberfläche dann gab es keine Schäden. Trotzdem muss für jeden Schaden ein Fachunternehmen kommen, aber H.PF kann Dir sicherlich bestätigen dass Reparaturen bereits auf Grund der Arbeitsabläufe teurer werden. Da machen Atemschutz und Schutzanzug nebst Meldung an das GAA es auch nicht deutlich teurer...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2015
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    Wenn der Asbestanteil komplett abgespült wurde, hast Du keine Last mehr mit der Entsorgung. :D
    Denn die waren in ganzer Dicke mit Asbest durchsetzt, also wären sie komplett abgespült worden.

    Mein Gott, wann macht der Gesetzgeber die Makler endlich haftbar für den Schei**, den die tagtäglich absondern!!! :mauer

    @ stolzenberg:
    Gibts eigentlich einen Abfallschlüssel für solches Dummgeschwätz??? Ich mein, das erfüllt ja immerhin die Kategorien leicht flüchtig, ätzend, gesundheitsgefährdent und umweltgefährdent!
     
  7. #7 toxicmolotow, 05.02.2015
    toxicmolotow

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    Maklergeschwätz ist Abfallklasse B, wie Bullshit.

    Ich war ja selber mal Verkäufer (wenn auch nicht Immo-Makler), aber wenn ich sowas lese rollen sich mir die Zehennägel auf... so einem gehört der Job entzogen.
     
  8. #8 Inkognito, 05.02.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Aussagen schriftlich geben lassen könnte ein erster Schritt sein. Glaube einem Makler nichts, unter das er nicht bereit ist seine Unterschrift zu setzen.
     
  9. #9 Stolzenberg, 05.02.2015
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    @Ralf: Ziffer 16 "Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind", Unterziffer 03 "Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse", Abfallart 06 "organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05* fallen".

    Aber wenn jetzt etwas von den Auswaschungen der AZ-Schiefer auf den Makler getropft sind dann wird aus der 16 03 06 natürlich eine 16 03 05*...

    Sonst fehlt mir leider der Ansatz, aber vielleicht hat KATMat ja noch eine Idee...
     
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