Mängelbehebung nicht möglich, Rechnung angeblich unbezahlt

Diskutiere Mängelbehebung nicht möglich, Rechnung angeblich unbezahlt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe innerhalb der Garantiezeit einen Mangel der KWL beim Sani angezeigt, incl Fristsetzung zur Behebung. Der hat es weitergeleitet...

  1. Gwenny

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    Hallo,

    ich habe innerhalb der Garantiezeit einen Mangel der KWL beim Sani angezeigt, incl Fristsetzung zur Behebung. Der hat es weitergeleitet an den Hersteller, der wiederum Verträge mit selbstständigen Servicetechniker hat.
    Sani sagt nun, Servicetechnikerfirma weigert sich die Anlage anzugucken, da angeblich eine Rechnung meinerseits noch offen ist. Diese Rechnung wurde aber nachweisbar bezahlt. Ein Kontakt meinerseits mit der Servicetechnikerfirma ist per Telefon und Email nicht möglich, es antwortet keiner.

    Hattet ihr sowas auch schon mal? Wie habt ihr euch verhalten? Garantiezeit läuft ja auch weiter.
     
  2. #2 Thomas B, 05.02.2015
    Thomas B

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    Garantiezeit dürfte mE bei Mängelanzeige unterbrochen sein, da ja ein mangel angebzeigt wurde (innerhalb der garantiezeit).

    Dies sollte aber unbedingt nachweisbar sein. Schriftverkehr!
     
  3. #3 RMartin, 05.02.2015
    Zuletzt bearbeitet: 05.02.2015
    RMartin

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    Gwenny: Aber moment mal... Du hast doch einen Vertrag mit dem "Sani" ?!
    Dieser hatte einst geliefert und montiert?!
     
  4. #4 Gast943916, 05.02.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    an wen hast du die Rechnung bezahlt, Sani, Hersteller oder Servicetechniker?
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 05.02.2015
    Ralf Wortmann

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    Mit wem hast du denn bezüglich der KWL einen Vertrag? GU/GÜ oder Sani-Handwerker?
    Wann war die Abnahme des Gewerkes?
    Was meinst du mit Garantiezeit? Garantie des Herstellers? Wie lange ist die? Hast du darüber etwas Schriftliches?
     
  6. R.B.

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    oder meint er doch Gewährleistung? :confused:

    Nebenbei bemerkt, es dürfte doch nicht so schwer sein nachzuweisen, dass eine Zahlung erfolgt ist (an wen auch immer).
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 05.02.2015
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    Das werden wir hoffentlich erfahren. Wenn die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, brauchen wir uns über die Feinheiten etwaiger herstellerseitiger Garantiebedingungen keine Gedanken zu machen.
     
  8. Gwenny

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    Gewährleistung ist wohl richtig. Ich komme da immer durcheinander. Abnahme war dann, als Inbetriebnahme war. Das war im März oder April 2014. Vertrag mit Sani (BGB) und auch bezahlt an ihn.
     
  9. #9 Carden. Mark, 05.02.2015
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    Vertrag mit Sani, Gewährleistungszeitraum noch nicht um = Ansprüche an den Sani.
    Das Interne zwischen Denen brauch Dich nicht zu interessieren.
     
  10. R.B.

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    Wenn es sich so darstellt wie Du behauptest, dann kann ich nur sagen, "Dein Sani hat eine an der Waffel". Er muss doch nur in seine Buchhaltung schauen ob Du alle Rechnungen bei ihm bezahlt hast, und Du kannst jederzeit nachweisen, dass Rechnungen bezahlt sind. Mit dem Hersteller oder irgendwelchen Servicetechnikern hat das alles nichts zu tun.

    Du selbst hast mit der Servicetechnikerfirma nichts am Hut, genau so wenig wie mit dem Hersteller. Dein Vertragspartner ist der Sani.

    Das Argument des Sani wäre nur denkbar, wenn Du bereits unabhängig von Deinem Vertrag mit ihm einen Fall mit der Servicetechnikerfirma hattest, diese Dir irgendwelche Leistungen in Rechnung gestellt hat, und diese Rechnung nicht bezahlt wurde.

    Also entweder Dein Sani tickt nicht richtig, oder Du erzählst uns hier nur die Hälfte der Wahrheit.
     
  11. #11 Gast036816, 06.02.2015
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    der sanilöter versucht mit bauerschläue sich um die mangelbehbung zu drücken.
     
  12. R.B.

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    Vermute ich auch, aber so ein plumper Versuch, den jeder sofort durchschauen und nachprüfen kann? Damit macht man sich doch lächerlich. Deswegen ja die Überlegung, ob nicht doch mehr dahinter steckt.
     
  13. Gwenny

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    Da habe ich mich wohl nicht richtig ausgedrückt, wie man heute so sagt ;)

    Genauso ist es. Nur mit der Änderung, dass diese Rechnung von mir an die Servicetechnikerfirma nachweisbar BEZAHLT wurde. Keine Rechnung ist offen.
     
  14. R.B.

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    Na dann ist der Nachweis doch einfach. Wenn hier kein Betrag (nicht Rechnung) offen ist, dann verstehe ich das nicht. Jetzt wäre nur noch denkbar, dass die Rechnung unberechtigt, zumindest in den Augen der Servicefirma, gekürzt wurde, und die den offenen Betrag als "offene Rechnung" auslegen.

    Alles irgendwie dubios. Mangel im Rahmen der Gewährleistung, dann kommt ein Sub vom Hersteller, der dann auch noch eine Rechnung für irgendwas schreibt. Wie soll man das aus der Ferne seriös beurteilen können?
     
  15. Gwenny

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    Im Grunde genommen ist es doch unwichtig, ob eine Rechnung angeblich offen ist, da es sich hier um einen Gewährleistungsfall handelt. Die Kosten eines Gewährleistungsfall sind dem AN anzulasten. Oder?
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 06.02.2015
    Ralf Wortmann

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    Um Kosten geht es ja erstmal nicht. Du solltest den Sani zunächst fristsetzend per Einwurfeinschreiben zur Mängelbeseitigung auffordern. Er muss den Mangel, wenn es denn einer ist, auf seine Kosten beheben.

    Im Internet führt dich Google unter den Suchworten „Mustertext Mängelanzeige“ zu einem Mustertext, den du verwenden kannst.

    Vielleicht noch den Zusatz hinzufügen:
    „Ihr Einwand, eine von Ihnen zur Mängelbeseitigung als Subunternehmer ins Auge gefasste Servicefirma weigere sich angeblich, den Mangel in Augenschein zu nehmen, vermag nicht zu verfangen, da Sie natürlich die Möglichkeit haben, bundesweit eine Vielzahl anderer Fachleute zu beauftragen oder auch den Mangel selbst zu beheben.“

    (Auf den Quatsch mit der angeblich unbezahlten Rechnung würde ich in jenem Schreiben gar nicht eingehen.)
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Aha langsam wird´s klarer. Also steht doch noch was offen? Dann würde mich die Reaktion der Servicefirma nicht wundern, denn die hat mit Deiner Gewährleistung absolut nichts zu tun. Solltest Du diese Firma beauftragt haben, dann wäre die Rechnung zu bezahlen, ohne wenn und aber. Gewährleistungsansprüche hast Du ausschließlich gegenüber Deinem Vertragspartner, also in diesem Fall dem Handwerker der die Anlage installiert hat. Ob und wie dieser sich gegenüber seinen Lieferanten schadfrei halten kann, das ist allein sein Problem.

    Zudem sollte man bedenken, dass die Kosten eines "Gewährleistungsfalls" nicht automatisch dem AN anzulasten sind. Hier wäre zuerst einmal zu prüfen, ob der AN überhaupt für die Gewährleistung der richtige Ansprechpartner ist (ob er überhaupt gewährleistungspflichtig ist), und man muss unterscheiden, WAS in Rechnung gestellt wurde, in wieweit die Positionen überhaupt im Zusammenhang mit einem Mangel stehen für den Du Gewährleistung geltend machst, usw.

    Also für mich stellt sich die Sache nun wie folgt dar. Du hattest einen Schaden an der KWL, den Du beim Sani im Rahmen der Gewährleistung als Mangel geltend gemacht hast. Dieser hat wohl auf den Hersteller verwiesen und Du hast einer Servicefirma einen Auftrag zu Beseitigung des Schadens gegeben. Diese hat Dir den Aufwand in Rechnung gestellt und diese Rechnung hast du nicht bezahlt.
    Sorry, aber wenn es so sein sollte, dann wundert mich das Verhalten nicht.

    Besser wäre gewesen, wenn der Sani die Servicefirma beauftragt hätte, weil er anscheinend nicht in der Lage war die Reparatur auszuführen. Die Servicefirma hätte dann mit dem Sani abrechnen müssen. Du wärst außen vor. ODER aber der Sani kommt seiner Pflicht nicht nach, und Du beauftragst die Servicefirma, bekommst von denen eine Rechnung, bezahlst diese und stellst eine Forderung an den Sani.

    Deine Strategie, einfach eine Servicefirma zu beauftragen und dann die Rechnung nicht zu bezahlen war schlichtweg falsch. Die Servicefirma juckt Deine Gewährleistung beim Sani nicht die Bohne.

    Ach ja, noch interessanter wird es, wenn der "neue" Mangel der letzten Mangelbeseitigung anzulasten ist.
     
  18. Gwenny

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    Ne, das hast du falsch aufgenommen. Eigentlich solle die alte Leistung eher uninteressant sein, aber bitte:

    • Sani hat KWL eingebaut
    • Maler hat Öffnungen von Abluft nicht abgedeckt. Dadurch ist Gipsstaub ins Rohrsystem gelangen
    • Nach einigen Diskussion sagt der Maler, dass er die Reinigungskosten übernimmt und dieses in seiner Endrechnung verrechnet.
    • Sani beauftragt beim Hersteller der KWL ihr "ganz tolles zertifiziertes Reinigungsverfahren" (was eigentlich nur blabla ist), Rechnung soll an mich gehen (war sp besprochen, ich also Rechnungsempfänger)
    • Servicetechnikerfirma kommt, reinigt, stellt Rechnung aus (1. Rechnung war falsch ausgestellt, schriftlich mit Einschreiben zurückgewiesen, Telefonat, neue korrekte Rechnung erhalten und bezahlt)
    • NUN Fehler bei der KWL
    • Sani Mängelanzeige mit Fristsetzung angeschrieben
    • Sani gibt Mängelanzeige weiter an seinen Lieferanten
    • Lieferant teilt es dem Hersteller mit
    • Hersteller teilt es der Servicetechnikerfirma mit
    • Servicetechnikerfirma sagt, Rechnung angeblich nicht bezahlt, wir machen nichts

    Damit meinte ich, dass es mir egal ist, wie die Kosten im Innenverhältniss zwischen den Gewerken im Falle eines Gewährleistungsfall aufgeteilt werden. Das sollen die unter sich ausmachen.
    Ich als Kunde komme ja im Gewährleistungsfall für keine Kosten auf.
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Dann kannst Du die Behauptung der Servicefirma ja problemlos widerlegen.
     
  20. #20 Eumeltier, 09.02.2015
    Eumeltier

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    Vielleicht liegt ja die 1. (fehlerhafte) Rechnung noch irgendwo herum als "nicht bezahlt"?

    Mein Vater hat mal für ein und die selbe Warenlieferung zwei Vorgangsnummern bekommen. Nachdem er die Rechnung bezahlt hatte, kam eine Mahnung - mit der zweiten Nummer. Das war ein schönes Durcheinander, bis der Lieferant wieder Ordnung in seinen Papieren hatte...
     
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Mängelbehebung nicht möglich, Rechnung angeblich unbezahlt

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