Mieter heizt nicht- HKV zählt trotzdem

Diskutiere Mieter heizt nicht- HKV zählt trotzdem im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Liebe Gemeinde, ich habe ein Problem mit einem Mieter, der seine Heizkörper immer auf Sternchen hat und moniert, dass seine Heizkostenverteiler...

  1. #1 GustavGnoettgen, 06.02.2015
    GustavGnoettgen

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    Liebe Gemeinde,

    ich habe ein Problem mit einem Mieter, der seine Heizkörper immer auf Sternchen hat und moniert, dass seine Heizkostenverteiler trotzdem immer weiterzählen. Im Wohnzimmer waren es im Jahr ca. 200 Einheiten.

    Sein Wohnzimmer liegt genau über der FW-Station und hat nach seiner Aussage auch ohne Heizung immer 18°C. Das reicht ihm.
    Er reklamiert jetzt einen Mangel der Mietsache, weil sich dieser Verbrauch nicht von ihm beeinflussen lässt.

    Der Heizungsbauer hat die Thermostatventile untersucht und für in Ordnung befunden. Der Messdienstleister hat die Heizkostenverteiler untersucht (per Funk die Fehlermeldungen ausgelesen) und ebenfalls für in Ordnung befunden.

    Hat jemand eine Idee, wie ich aus dem Dilemma herauskomme?
     
  2. Koempy

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    Sternchen heißt doch nicht aus. Wenn es zu Kalt wird, wird trotzdem geheizt. Das kann schon bei Starken lüften mit bei Kälte draussen passieren.
    Aber gar nicht heizen ist überhaupt nicht gut und sparen an der falschen Stelle. Wahrscheinlich wird dann auch falsch gelüftet. Also Fenster immer auf Kipp oder dauerauf.
     
  3. #3 stockstadt, 06.02.2015
    stockstadt

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    Hallo,

    das sagt doch gar nichts aus. Da muss man die Hausabrechnung kennen.
    Wenn die anderen z.B. bis zu 4000 "Einheiten" haben, sind 200 schon wieder normal.
    Sind seine Heizkosten gestiegen??

    LG
     
  4. R.B.

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    Könnte es nicht sein, dass der HK doch ab und zu mal durchströmt wurde?

    So ein Verteiler reagiert doch nur wenn die Oberflächentemperatur am HK mindestens um x K (typ. 4-5K) über der Raumtemparatur liegt. Wird der Raum mal für längere Zeit gelüftet, dann könnte passieren, dass der Verteiler anfäöngt zu zählen wenn der Heizkörper noch auf RT, sagen wir mal 20°C ist.

    Abgesehen davon, ist es schon seltsam hier einen Mangel zu reklamieren. Ich denke der Mieter weiß, dass er seine Räume ordentlich beheizen muss. Die Aussage, 18°C reichen ihm, interessiert nicht. Allein schon die Tatsache, dass der Raum 18°C hat bedeutet doch, dass dieser irgendwo her seine Energie bezieht, sei es von Räumen nebenan oder dem Raum darunter, oder darüber. Oder das HK Ventil wird doch ab und zu mal aufgedrückt.

    Was bedeutet "200 Einheiten" in Wh oder kWh? Ich weiß ja nicht was für ein Heizkörper da einprogrammiert wurde.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 06.02.2015
    Achim Kaiser

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    Einrohrheizung ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 saarplaner, 06.02.2015
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Es gibt Urteile darüber, wie ein Mieter heizen MUSS.

    Tut er das nicht, darf ihm auch gekündigt werden.

    Einfach mal Google anwerfen.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 06.02.2015
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    Das ist hier die - vielleicht entscheidende - Frage!
     
  8. #8 GustavGnoettgen, 06.02.2015
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    Danke für die rege Teilnahme.
    Ich will versuchen, alles zu beantworten.

    Es handelt sich um eine Zweirohranlage, eine Erdgeschosswohnung mit darunterliegendem Heizraum, der bullig warm ist.
    Hier geht es nun speziell um die Heizkörper im Wohnzimmer und im Bad, die laut Mieter niemals benutzt wurden.

    Die Verhältnisse der vom Mieter abgelesenen Einheiten zu vergleichbaren Wohnzimmern anderer Wohnungen liegen mir noch nicht vor. Die Unterlagen habe ich abgefordert. Die Einheiten der HKV sind dimensionslos und dienen nur der möglichst gerechten Verteilung der verbrauchsabhängigen Heizkosten. Der flächenbezogene Anteil liegt bei 30%.

    Natürlich kann niemand mit Sicherheit sagen, dass der Heizkörper niemals durchströmt wurde. Ich bezweifle dies ja auch ernsthaft, aber die Suche nach vergleichbaren Fällen im Netz brachte mich nicht wirklich weiter. Ich befürchte halt, bei der größtenteils sehr mieterfreundlichen Rechtsprechung, hier zu unterliegen.
    Auch Urteile über die Heizpflicht ds Mieters habe ich nur insoweit gefunden, dass der Mieter verpflichtet ist, keine Schäden an der Mietsache entstehen zu lassen. Wenn der Mieter bei 18° leben will, so ist ihm das nach der Rechtssprechung nicht zu verbieten.

    Achso, noch was: Der Mieter bestreitet gar nicht, dass der Heizkörper gelegentlich auch warm war. Nur sagt er, das wolle er nicht und er habe ja extra den Thermost auf Frostschutz gestellt und da dürfe bei 19 Grad kein Verbrauch auftreten. Diese von ihm nicht zu steuernde Durchströmung sei dann halt ein Mangel an der Mietsache, den er nicht zu vetreten habe.
     
  9. Jan81

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    Mir persönlich ist nicht ganz klar wie die Heizkosten erfasst werden? Woher weiß man jetzt das er genau in wohnzimmer 200 Einheiten hatte.

    In meine Eigentumswohnung hatte ich damals nur einen Zähler für die ganze Wohnung.
     
  10. R.B.

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    Schon klar, die Rückfrage zielte eher darauf ab, ob man Rückschlüsse auf den Energiebedarf ziehen kann. Handelt es sich um eine vergleichweise geringe Energiemenge, dann kämen Effekte wie Lüften, kurzzeitges Öffnen des Ventils o.ä. in Betracht, handelt es sich um eine große Energiemenge, dann wäre auch eine Fehlfunktion des HKV denkbar.

    Dann muss er das Ventil manuell schließen. Jetzt wird´s langsam klarer. Der HKV scheint somit zu funktionieren.

    Um was für Thermostate handelt es sich? Elektronische? Die bewegen ab und zu das Ventil auch ohne Wärmeanforderung.
     
  11. #11 stockstadt, 06.02.2015
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    Hallo,

    ohne die "Gesamtmenge aller Einheiten" zu kennen, ist alles wilde Spekulation.
    Schon früher bei den Verdunstungsröhrchen gab es einen "Grundverbrauch", der aber nicht ins Gewicht fiel, weil es im Verhältnis bei jedem gleich war.

    LG
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2015
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    Nun - dann hätte er den Mangel _HK wird trotz geschlossenem Ventil warm_ anmelden müssen!

    Dann hätte der Vermieter ggf die Rücklaufverschraubung komplett schliessen lassen können, wenn denn wirklich kein Schaden an der Mietsache entstehen kann!
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Was glaubst Du warum ich gefragt habe?

    Abgesehen davon, den Grundverbrauch wie bei den Verdunsterröhrchen gibt es bei el. HKV nicht. Die schauen stur auf die Temperaturen und verheiraten das mit den eingegebenen Hk Paramatern.
     
  14. #14 kappradl, 06.02.2015
    kappradl

    kappradl Gast

    Behaupten kann er viel. Er kann aber unmöglich Nachweisen, dass er nicht geheizt hat.
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 06.02.2015
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    Was hast du denn für Messgeräte am Heizkörper? Verdunsterröhrchen oder digital?

    Wie rechnest du denn ab? 50:50 oder 70:30?

    Für eine Fehlfunktion des Messgerätes und auch für seine Behauptung, es liege eine Fehlfunktion des Thermostates vor, der trotz Frostschutzstellung schon bei über 10° Wärme durchlässt, ist der Mieter beweispflichtig.

    Bist du der Vermieter? Dann wechsle den Thermostat gegen einen guten neuen anderen Typs aus (das kannst du als Hausmeister ja sicher selbst), um seine Argumente zu entkräften und warte ab, was kommt.

    Bei der nächsten NK-Abrechnung wird er aber mit diesem Einwand kommen – indes, es wird ihm wahrscheinlich nicht viel helfen.

    Den Beweis für seine Behauptung, dass er (oder jemand anderes in der Wohnung) nie die Heizung aufgedreht hatte, wird er nicht führen können. Er müsste also die Fehlfunktion des Thermostates im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch die Einholung eines SV-Gutachtens beweisen. Wenn er keine RSV hat, wird er das wohl nicht finanzieren wollen. Den Thermostat ggf. für einen Rechtsstreit eintüten und gut aufbewahren. Mehr kannst du erstmal nicht tun.

    Frag die Techniker deines Messdienstleisters doch mal. Die kennen sich i.d.R. mit den technischen Besonderheiten ihrer Messgeräte meist recht gut aus.

    Vielleicht gibt es auch eine andere, ausreichend warme Wärmequelle, die zu dem Verbrauch führt. Benutzt der Mieter vielleicht einen elektrischen Heizofen? Wie steht es mit seinem Stromverbrauch? Auffällig hoch?
     
  16. #16 GustavGnoettgen, 06.02.2015
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    Wir haben 2014 neue funkauslesbare Heizkostenverteiler einbauen lassen. Unsere Kosten werden 70/30 verteilt.
    Der Thermostatkopf wurde bereits gewechselt.
    Die Messdiensttechniker waren ja auch schon da und haben keine Auffällikeiten gefunden.
    Ich sehe es ja auch so, dass der Mieter beweisen müsste, dass er definitiv nicht heizt.
    Für mich kommt er wie ein Schwarzfahrer in der Bahn vor, der sich darüber beschwert, dass ihm die Bahn eine Rechnung schickt.
    Ich werde mir mal die Fernwärmestation ansehen, warum es da so warm ist.
    Ich glaube nicht dass der Mieter elektrisch heizt. An die Stromrechnung komme ich aber nicht ran. Datenschutz.
    Solche Leute können einen echt beschäftigen und von der Arbeit abhalten.
     
  17. #17 stockstadt, 06.02.2015
    stockstadt

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    Dann ist ja noch keine Erfahrung vorhanden, was die 200 E überhaupt "wert" sind.
    Im Verhältnis zu allen anderen Heizkörpern tendieren 200 E vielleicht gegen null/kaum geheizt.

    Also erstmal die gesamten Hauszahlen abwarten

    LG
     
  18. BJ67

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    Das fehlende Verhältnis zur Summe aller Einheiten wurde ja schon angesprochen.

    Was sagen die Heizkostenverteiler eigentlich im Sommer ? Schafft man dort die 200 Einheiten an den Tagen, an welchen die normale Raumtemperatur über 18 °C liegt ? Oder hat der Mieter dann die Kühlschranktür offen, um die 18 °C zu halten und beschwert sich beim Versorger über den defekten Stromzähler ?
     
  19. #19 feelfree, 06.02.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Nein, die funktionieren als Differenzmesser: Nur wenn der HK wärmer ist als die Raumtemperatur, wird gezählt. Ich hatte in unserer alten Wohnung einige Heizkörper, die nie an waren und auch wirklich 0 Einheiten gezählt haben über's ganze Jahr.
     
  20. BJ67

    BJ67

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    OK danke, meine Röhrchenzeit (die auch im Sommer verdunsteten) liegt schon ein paar Jahre zurück.
     
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