LPH 8 (Architekt): Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation - Fragen zu d

Diskutiere LPH 8 (Architekt): Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation - Fragen zu d im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, wenn ich mir als Laie die Leistungsbilder nach HOAI (Anlage 10 der HOAI) durchlese, ist mir nicht immer alles klar. Ich hoffe, die...

  1. #1 Amibobo, 06.02.2015
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    Hallo Forum,

    wenn ich mir als Laie die Leistungsbilder nach HOAI (Anlage 10 der HOAI) durchlese, ist mir nicht immer alles klar. Ich hoffe, die anwesenden Profis können mir Klarheit verschaffen zu meinen Fragen:

    Frage 1: zu a) Was ist unter "Überwachen" zu verstehen?

    Wie mir im Beitrag Bauüberwachung für den Neubau eines EFH - wieviele Termine sinnvoll? geraten wurde versuche ich die Leistungsbilder der HOAI zu verstehen, aber ich verstehe noch nicht ganz den Umfang, den ein Architekt in der LPH 8 leistet:
    Ich dachte, die LPH 8 hat den Schwerpunkt auf dem leiten und koordinieren des Projektes sowie der Kostenkontrolle. Der Architekt ist der 1.Ansprechpartner der beteiligten Firmen und nimmt bei Bedarf dann Rücksprache mit dem Bauherren sowie gibt diesem fachlichen Rat für zu treffende Entscheidungen. Für sich ist das bereits ein ordentliches Aufgabenpaket.

    Wie ist aber das mit der Qualitätskontrolle?
    In gewissem Umfang wird es in der LPH 8 sicher dabei sein. Wenn ein Fachmann auf dem 1.Blick sieht, dass etwas schlecht läuft, wird er/sie als Bauleiter sicher sofort einschreiten, was im Sinne des Gesamtprojektes ist. Wie ist es aber bei den Sachen, welche nicht sofort "hier läuft was schief" schreien?

    Im o.g. Beitrag liest es sich so, als ob neben der ganzen Projektleitung der Architekt bei einem EFH noch die Qualitätskontrolle übernimmt. Darunter verstehe ich nicht nur die Sachen, die man beim durchgehen sofort sieht, sondern eine intensivere Kontrolle. Ist diese automatisch in der LPH 8 mit dabei?
    (Wäre für mich als Bauherr toll, dann brauche ich keine externe baubegleitende Qualitätsüberwachung BQÜ)
    Oder ist sowas als Extra zur LPH 8 zu vereinbaren?

    Frage 2: zu b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
    Wer überwacht das in den anderen Fällen?

    Frage 3: zu f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
    Was ist darunter zu verstehen?

    Gruß
     
  2. #2 Gast036816, 06.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erkennt der bauleiter einen mangel und sorgt nicht für die erforderliche beseitigung, haftet er im schadensfall mit oder allein, wenn du ihm das nachweisen kannst.

    zur leistungsphase 8 gehört, dass der bauleiter verpflichtet ist, alles zu kontrollieren, um ein mangelfreies werk dem auftraggeber zu übergeben. bqü ist in phase 8 enthalten, wenn das standartleistungsbild vereinbart wird.

    tragwerke in anderen fällen sollte dann ein tragwerksplaner überwachen, muss extra beauftragt werden beim tragwerksplaner.

    gemeinsames aufmaß mit den auftragnehmern heisst die abrechnungsgrundlagen gemeinsam zu erarbeiten, d. h. es werden die einzelmengen gem. den leistungspositionen detailliert ermittelt und für die rechnungen zusammen gestellt.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    um dem
    etwas leben einzuhauchen:
    bei e. "normalen" efh bedeutet das, der twp hat eine handvoll
    bewehrungsabnahmen vorzunehmen (wie auch immer).
    abnahmen anderer tragender bauteile (ab honorarzone III)
    bedeuten regelmässig diskussionsbedarf, weil mit kosten
    verbunden: das sollte vor baubeginn geklärt sein.
    ebenso (und nichttrivial) gilt das für "zugelieferte" tragende
    bauteile (elementdecken und deren bewehrung, besondere
    dachtragwerke wie bspw. nagelplattenbinder und deren
    schnittstellen u.a.): rechtzeitig klären (lassen).
     
  4. #4 Skeptiker, 06.02.2015
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    Bei Anwendung der VOB/B bedeutet "gemeinsames Aufmaß" übrigens "gemeinsam in den Plan schauen", nicht "gemeinsam mit Disto und Taschenrechner durchs Objekt gehen"! Das "gemeinsame in den Plan Schauen" kann aber auch durch ein- oder mehrfachen Austausch von Tabellen oder markierten Plänen geschehen. Das Ergebnis ist jedenfalls zu dokumentieren und dem Bauherrn zu übergeben.
     
  5. #5 Skeptiker, 06.02.2015
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    Ja! Die LP heißt "Objektüberwachung", nicht "Projekt-- oder Bauleitung"! Und mit dem Satz a der Anlage 10 zur HOAI ist zur "Qualitätskontrolle" als Grundleistung der LP 8 eigentlich alles gesagt:

    "Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik."

    Der zeitliche Umfang ist nicht definiert. Es ist alles in dem Umfang zu kontrollieren, der erforderlich ist, um dem Bauherrn Sicherheit über die o.g. Punkte zu geben. Kritische oder schwierige Bauteile / Arbeiten müssen deshalb in dichterer Folge oder ggf. sogar während eines bestimmten Zeitraumes lückenlos kontrolliert werden. Man kann vereinfacht sagen, dass fast immer, wenn ein Mangel nicht entdeckt wurde, die Überwachung eben nicht ausgereicht hat. :bef1021: Deshalb ist dieser Job so wahnsinnig beliebt, obwohl er relativ gut bezahlt ist.
     
  6. #6 Amibobo, 06.02.2015
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    Ok, damit ist eine externe BQÜ bei einem EFH unnötig, wenn die LPH 8 beauftragt ist.
    Das höre ich gerne, wieder etwas mehr finanzieller Spielraum beim Haus & Garage :bierchen:
     
Thema: LPH 8 (Architekt): Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation - Fragen zu d
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