Schallschutz: DIN 4109 / VDI 4100 / DIN EN 12354 / DEGA / a. a. R. d. T.

Diskutiere Schallschutz: DIN 4109 / VDI 4100 / DIN EN 12354 / DEGA / a. a. R. d. T. im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Forum, im Bereich Schallschutz gibt es eine Reihe von Normen und Empfehlungen. Meine Frage: Welche ist derzeit diejenige Norm, auf...

  1. #1 Amibobo, 09.02.2015
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    Hallo Forum,

    im Bereich Schallschutz gibt es eine Reihe von Normen und Empfehlungen.

    Meine Frage:
    Welche ist derzeit diejenige Norm, auf die man sich als Bauherr (und Laie) beziehen sollte, wenn man Schallschutz vereinbaren möchte?


    Meine Recherche ergab bis jetzt:

    Die DIN 4109
    - setzt den Mindeststandard fest, der nicht unterschritten werden darf: für den normalen Schallschutz einen Grenzwert von 53 db
    - ist aus dem Jahr 1989, somit eigentlich nicht mehr ganz zeitgemäß.
    - das Beiblatt 2 zur DIN 4109 bringt „erhöhten vorbeugenden Schallschutz im Hochbau“: für erhöhten Schallschutz (Schallschutzstufe II) 46 db fest.

    Die VDI 4100
    - aktuelle Ausgabe aus dem Jahr 2012.
    - Schallschutzstufen:
    * SSt I (<= 30 dB im EFH)
    Belästigungen sollen auf ein erträgliches Maß abgesenkt werden.
    * SSt II (<= 25 dB im EFH)
    Wohnung mit durchschnittlichen Komfortansprüchen. Die Bewohner finden in akustischer Hinsicht im Allgemeinen Ruhe. Angehobene Sprache aus Nachbarwohnungen ist wahrzunehmen, aber nicht zu verstehen.
    * SSt III (<= 22 dB im EFH)
    Wohnungen mit besonderen Komfortansprüchen. Die Bewohner finden ein hohes Maß an Ruhe. Geräusche von außen sind kaum wahrzunehmen. Der Schutz der Privatsphäre ist auch bei lauter Sprache weitestgehend gegeben.

    Für gebäudetechnische Anlagen des eigenen Bereichs:
    * SSt EB I = 35 dB(A)
    * SSt EB II = 30 dB(A)


    Die DIN EN 12354
    - mehrere Unterrubriken
    - aus den Jahren 2000-09
    - bietet wohl Berechnungsmodell für Schall analog zu den Berechnungen bei der Wärmedämmung.


    DEGA-Empfehlung 103 "Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis"
    - aus dem Jahr 2009
    - von der deutschen Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA)
    - bietet 7-stufiges System zur Klassifizierung an
    - Schallschutzausweis soll auch für den Laien verständlich sein


    Die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (a. a. R. d. T.)
    - Begriff den man auch immer wieder liest.


    Mein bisheriges Ergebnis:
    Besser sich auf die VDI 4100 als auf die DIN 4109 beziehen.
    Die DIN EN 12354, die DEGA-Empfehlung 103 und die a. a. R. d. T. kann ich nicht einordnen.

    Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?

    Vorab vielen Dank und Gruß
     
  2. #2 Rothaus, 10.02.2015
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    Hallo Amibobo,, öffentlich-rechtlich ist grundsätzlich die DIN 4109 umzusetzen, die die "Grenzen der Zumutbarkeit" festlegt. Zivilrechtlich ist es schwieriger. Oft wird der erhöhte Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 vereinbart, bzgl. Luftschallschutz gilt dies jedoch nicht mehr als zeitgemäß. Bis vor 1-2 Jahren galt die VDI 4100 als Ansatzpunkt. Hier wurde allerdings mit der letzten Novellierung auf andere Anforderungswerte umgestellt (Dnew statt R'w usw.) , weshalb sie von der Fachwelt weitestgehend abgelehnt wird.

    Die DEGA-Empfehlung 103 ist momentan eigentlich das geeignetste Instrument, um einen Schallschutz zu vereinbaren, da sie die jeweiligen Schallschutzklassen für den Laien verständlich darlegt. Problem: Ein heute als angemessen angesehener Schallschutz wird in der DEGA-Empfehlung als Schallschutzklasse C klassifiziert. In Zeiten von Kühlschränken mit A+++-Klassifizierungen liest sich das für den potenziellen Käufer nicht gut. Daraus resultiert die Paradoxie, dass Bauträger i.d.R. den für den Laien besser klingenden"erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2" umsetzen statt SSK C nach DEGA 103, obwohl die daraus resultierenden Anforderungen eigentlich geringer sind.

    Zu den a.a.R.d.T. : Der im Wohnungsbau mit überschaubarem Aufwand umsetzbare und als üblicher Komfort angesehene Schallschutz ist der der Schallschutzstufe II VDI 4100 (Ausgabe 2003!). Dieser ist quasi deckungsgleich mit der Schallschutzklasse C der DEGA 103. Darauf berufen sich meistens auch Richter, wenn in Exposees von Wohnungen Ausdrücke wie "hochwertig" oder "ruhige Lage" verwendet werden.

    DIN EN 12354 ist eine Berechnungsnorm und legt keine Anforderungen fest.

    Gruß Rothaus
     
  3. #3 Amibobo, 10.02.2015
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    Hallo Rothaus,

    vielen Dank für die laienverständliche Erklärung! :respekt
    Das hilft mir schon viel weiter.

    Kann der erreichte Schallschutz dann auch objektiv gemessen werden?
    Oder wie wird der Schallschutzausweis (gem. DEGA-Empfehlung 103) mit der Schallschutzklasse erstellt?

    Viele Grüße
     
  4. #4 Rothaus, 16.02.2015
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    Natürlich kann man das messen, im Idealfall auch objektiv ;-).

    Der Schallschutzausweis beruht auf einem Punktesystem. Es gibt also eine Punktzahl für die bauliche Umsetzung von Schallschutzanforderungen auf Basis eines rechnerischen Nachweises und für eine messtechnische Überprüfung nach Fertigstellung noch Extrapunkte. Außerdem kann man natürlich, wenn die Messung einen besseren Wert ergibt als rechnerisch ermittelt, diesen auch im Schallschutzausweis berücksichtigen.

    Gruß Rothaus
     
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