Grundstück zu klein - Betrug?

Diskutiere Grundstück zu klein - Betrug? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; - Wenn keine Flurstücke im Rahmen einer Vermessung gebildet wurden, was wollt ihr dann beleihen ? - Wenn Flurstücke gebildet wurden, sollten...

  1. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    - Wenn keine Flurstücke im Rahmen einer Vermessung gebildet wurden, was wollt ihr dann beleihen ?
    - Wenn Flurstücke gebildet wurden, sollten Grenzsteine aufzeigbar sein.
    - Selbst wenn die Flurstücke gebildet und grundbuchlich von der Größe erfasst sind, nimmt die Größe nicht am öffentlichen Glauben teil.
    - Aus 4. und dem Kaufvertragstext ergibt sich, dass ihr dagegen nicht mal (so einfach) etwas unternehmen könntet.
    - Öffentliche Infrastruktur hat nichts AUF der Grenze zu suchen, sondern sollte IMMER davor stehen in einem neuen Baugebiet.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ BJ 67 - das mit Lampe und Grenze hat ich auch erst SO verstanden, bis mir aufging, dass die Grenze zwischen zwei privaten Flurstücken gemeint sein dürfte, also die, die +-90° zur Strasse verläuft.

    @ TE
    Es ist ganz einfach! Vermesser mit der Einmessung der Grenzpunkte beauftragen! Dann seht Ihr, ob die Lampe falsch steht (kann ja mal passieren) oder das Grundstück kleiner ist.
    UNd dabei bedenken, dass zwar zwei Nachkommastellen angegeben werden, aber die Meßgenauigkeit trotz aller Technik nur die erste Nachkommastelle sicher angeben kann!
     
  3. #23 Thomas B, 10.02.2015
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Sollte es stimmen, daß das Grundstück deutlich kleiner ist (es geht hier immerhin um ca. 30 m2), so wäre das m.E. nicht hinnehmbar.

    Zum einen kann dies Auswirkungen auf die Nutzung haben (bei einem 2.000 m2-Grundstück wären 30 m2 wahrscheinlich egal, bei einem solchen mit nur 465 m2 wohl eher nicht!), es kann sein, daß die gewünschte Nutzung/ bebauung unter einer solchen Rduktion leidet (weniger garten? Haus gar kleiner? Zum anderen wäre m.E. zumindest eine entsprechende Ausgleichszahlung (weniger m2 = weniger Geld) von Nöten.

    Letztendlich muß das Ganze eben vernünftig eingemessen werden. Alles Andere ist Raten im Quadrat.
     
  4. #24 Grimm19, 10.02.2015
    Grimm19

    Grimm19

    Dabei seit:
    07.05.2012
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BTA
    Ort:
    Monheim
  5. #25 Achim Kaiser, 10.02.2015
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Das scheint aber in letzter Zeit Volkssport zu werden.
    Dann schreit man erst mal "Betrug"

    .... und irgendwann später muss dann kleinlaut zurückgerudert werden.

    Mich stört bei sowas schon mal ganz gewaltig der Sprachgebrauch.

    Dann werden noch halbe Feldwege und irgendwelche Laternen als Maß der Dinge angenommen ....
    Es könnte schon sein, dass die Laternen dann zum Heimleuchten ausreichen.

    Es wäre nicht das erste Mal dass eine Straßenbeleuchtung "daneben" platziert worden wäre ...
    Die Wahrscheinlichkeit dürfte deutlich größer sein, als dass der Umlegungs- und Erschließungsplan so ganz generell - zum Beschiss - um xx% abweicht ... vielleicht lags am Zoomfaktor des Kopierers - who knows.

    Opa sagte immer : Meistens traut man den Anderen die Dinge zu, die man selber treibt ...
    So ganz unrecht hatte er damit meistens nicht.

    Der Vermesser wirds schon aufzeigen und bei gravierenden Differenzen gibts immer noch den Rechtsweg.
    Der bleibt allerdings auch wegen übler Nachrede offen ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #26 Geodesy, 10.02.2015
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    A priori, a posteriori, was musste ich alles im Studium wissen um die Genauigkeitssteigerung der Ausgleichungsrechnung zu verstehen. Restklaffen verraten mir Ungenauigkeiten, welche mittels hochkomplexen Transformationsberechnungen aufgedeckt werden. Alpträume von Potenzen, Taylorreihe, Integral, Differential, Matrizenberechnungen, Nummerische Methoden etc pp.

    Das alles hätte ich mir doch sparen können, wenn der Prof nur was von Laternen erzählt hätte. :bef1011:
     
  7. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Siehste, ich sag´s ja immer......eine Menge Wegwerfwissen. ;)
     
  8. #28 DerBjoern, 10.02.2015
    DerBjoern

    DerBjoern

    Dabei seit:
    29.02.2012
    Beiträge:
    317
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    NS
    Ja es ist einfach. Aber nicht für dich wenn keine Grenzsteine liegen!! Erkundige dich ob Grenzsteine liegen, wenn keine liegen, dann kümmere dich das welche gelegt werden. Und erst dann kannst du als Laie überhaupt versuchen etwas nachzumessen.

    Wer viel misst, misst meist viel Mist!
     
  9. #29 Baufuchs, 10.02.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    und wenn da Grenzsteine liegen, weiss man immer noch nicht, ob ein aus der Kurve geflogener Radladerfahren den nicht an anderer als der ursprünglichen Stelle eingepflanzt hat..
     
  10. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Ach Germana ... ;-)

    Du hast bestimmt noch nicht gesehen, wie Laternen gesetzt werden ... oder?
    Sie werden der örtlichen Topographie angeglichen und dürfen dabei nur eine bestimmte Strecke voneinander entfernt sein.

    Dabei weiß der Straßenbau aber noch nicht, wo Du Deine Einfahrt geplant hast.
    Rein theoretisch könnte Deine Einfahrt ja überall entlang der Straßenfront Deines Grundstückes sein.
    Bei Deinem nächsten Nachbarn sieht das genauso aus ... beim übernächsten und so weiter.
    Wo sollen die Straßenlaternen denn hin, wenn keiner ne Ahnung hat, wer baut, wo gebaut und wann gebaut wird von den Anliegern?

    Soweit ich das weiss, musst Du die Versetzung der Laterne, sofern sie in Deiner künftigen Einfahrt steht, beantragen.

    Die gelben Farbkleckse können alles sein ... mit einer Abmarkung haben sie aber nichts zu tun.
    Es werden höchstens Abmarkungen mit einem Farbklecks versehen, damit man sie in der Örtlichkeit auffindet.

    Ich vermute hier stark, dass sie im Rahmen des Straßenbaus versprüht worden sind.

    Du als Laie machst Dich nur selber jeck, wenn Du ohne Fachwissen Deine Grenzen untersuchen möchtest.

    Handelt es sich hier tatsächlich um ein Neubaugebiet - eventuell sogar resultierend aus einem Umlegungsgebiet, dann kannst Du davon ausgehen, dass die auf volle Meter gerundete Fläche Deines Grundstücks im Liegenschaftskataster korrekt angegeben ist.

    Je nachdem wie vertrauenswürdig oder für eine Grenzherstellung nutzbar Deine Maße sind, würde ich mir eher Sorge darüber machen, ob die Straße nun nicht teilweise auf Deinem Grundstück liegt.
    Aber ich will die Pferde nicht scheu machen - ich gehe eher von Messfehlern etc. Deinerseits aus.

    An Deiner Stelle würde ich zunächst einmal bei der Umlegungsstelle - falls hier eine Umlegung stattgefunden hat (Der Vermerk Umlegung steht in Deinem Grundbuchauszug!), nachfragen, wann die Schlussabmarkung stattfinden wird.
    Eine Alternative wäre der Gang zum Straßenbau mit der Frage, wann die Grenzherstellung nach dem Straßenausbau vorgenommen wird.
    Im ersten Fall bekommst Du alle Grenzpunkte abgemarkt - im Zweiten wohl nur die an der Straße.

    LG
    Olaf
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    UNd wenn die Grenzsteine wirklich noch nicht gesetzt sind, so wird zumindest in Niedersachsen auch nach Abschluß der Einmessung der Grenzen mit allen dann im Grundbuch eingetragenen Eigentümern ein Termin gemacht, an denen ihnen die Grenzen gezeigt werden und Einsprüche möglich sind!
     
  12. #32 lastdrop, 10.02.2015
    lastdrop

    lastdrop

    Dabei seit:
    18.04.2013
    Beiträge:
    452
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Zahlenklauber
    Ort:
    Rhein-Neckar
    Steht denn eine qm im Kaufvertrag und ist somit eine zugesicherte Eigenschaft?

    Betrug würde ich in keinem Fall unterstellen wollen ...
     
  13. #33 germama, 10.02.2015
    germama

    germama

    Dabei seit:
    05.02.2015
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauer
    Ort:
    Plochingen
    vielen Dank für die vielen Meinungen.

    Ich habe mich (wie erwähnt) an die Maße gehalten, die im Katasterauszug festgehalten sind. Übrigens in Zahlen festgehalten, falls jemand noch einmal den Vorschlag ersinnt, ich habe auf einer falsch skalierten Kopie gemessen.
    Anscheinend ist aber doch nicht so viel Mist bei meiner Messung herausgekommen: das Maß war korrekt, die Laterne steht falsch (vor unserer Einfahrt), sagt die Stadt.

    Laternen sind für mich übrigens nicht grundsätzlich das Maß der Dinge, aber wenn die Stadt mir erzählt, dass Laternen stets an der Grundstücksgrenze angebracht werden, ist die Verlockung groß, das erstmal zu glauben. Vor allem wenn keine Grenzsteine in Sicht.
     
  14. #34 Geodesy, 10.02.2015
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Das Problem einer Flächenangabe ist, dass die Fläche nicht am öffentlichen Glauben teilnimmt. Das Grundbuch stützt sich auf das Kataster. Seit 1900 ist das BGB und die Grundbuchordnung in Kraft getreten. Seitdem nehmen bestimmte Angaben des Katasters am öffentlichen Glauben des Grundbuches teil. Darunter die Gemarkung, Flur, Flurstück Karte mit Messungszahlen aus denen sie enstanden ist. Dagegen nehmen die reinen Eigenschaftsangaben, wie z. B. Fläche und Nutzungsart nicht daran teil.
    Sprich: Es besteht dadurch kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Flächenangabe.

    Bei Messfehlern ist das natürlich nicht der Fall.


     
  15. #35 lastdrop, 10.02.2015
    lastdrop

    lastdrop

    Dabei seit:
    18.04.2013
    Beiträge:
    452
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Zahlenklauber
    Ort:
    Rhein-Neckar
    Damit ist die Größe aber dann erst recht keine zugesicherte Eigenschaft?!

    Hättest Du es vorab vermessen (lassen) können?
     
  16. #36 Geodesy, 10.02.2015
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Wen meinst Du? Mich?
     
  17. #37 lastdrop, 10.02.2015
    lastdrop

    lastdrop

    Dabei seit:
    18.04.2013
    Beiträge:
    452
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Zahlenklauber
    Ort:
    Rhein-Neckar
    Nee, Du musst ja nicht alles vermessen. Den TE natürlich ...
     
  18. #38 germama, 10.02.2015
    germama

    germama

    Dabei seit:
    05.02.2015
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauer
    Ort:
    Plochingen
    @oberh: die Stadt hat die Einfahrten/Stellplätze vorgegeben. Deswegen konnten wir uns auch nicht recht vorstellen, dass selbige eine Laterne davor pflanzt. Ist aber so, zum Glück. Sonst wär das Grundstück kleiner, als im Vertrag, Katasteramt, Grundbuch angegeben.

    Ich hab verstanden, das war als Laie naiv zu glauben, dass ich mein Grundstück (selbst unter guten Voraussetzungen: Eckgrundstück und rechteckig) selber korrekt vermessen kann. Dann hatte ich eben Glück! Sei es mir gegönnt, denn nur so konnte ich frühzeitig der Stadt Bescheid geben.
     
  19. mseppo

    mseppo

    Dabei seit:
    09.06.2012
    Beiträge:
    429
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Ingenieur (ET)
    Ort:
    SO
    Wie verträgt sich das dann mit einer Angabe einer bestimmte Fläche in einem Vertrag? Schließlich bemisst sich der Preis an der Fläche und nicht an den Grenzpunkten.
     
  20. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Dann schreibt man in den Vertrag entweder ca xxx m² oder vereinbart den Mehr oder Minderausgleich bei Abweichung, wobei dann die Kosten der Vermessung für den Käufer immer anstehen.

    Bei ca. 2.500 - 3.000 € Mindestkosten für eine Vermessung kann sich jeder Gedanken machen, ab wann sich diese lohnt. Die Gefahr, dass die Größe dennoch stimmt bleibt dann noch immer.
     
Thema: Grundstück zu klein - Betrug?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gelbe punkte an grundstücke gesprüht

    ,
  2. grundstück weist kleiner auf als auf vertrag

    ,
  3. grundstück kleiner als im vertrag

    ,
  4. grundstück betrüger,
  5. sind 465 qm grundstück zu klein
Die Seite wird geladen...

Grundstück zu klein - Betrug? - Ähnliche Themen

  1. Kleines Grundstück, viele Ideen, aber keine Lösung

    Kleines Grundstück, viele Ideen, aber keine Lösung: Hallo in die Runde, ich benötige Ideen von Euch: Wo fange ich an: Haus meiner Schwiegereltern geht über 2 Etagen, wobei im OG der Drempel auf...
  2. Versickerungsmöglichkeiten bei kleinem Grundstück

    Versickerungsmöglichkeiten bei kleinem Grundstück: Hallo zusammen, Situation : Unser Haus steht in einem Wasserschutzgebiet, bislang erfolgte die Regenwasserabsickerung über eine 6 Meter Tiefe...
  3. Hausplatzierung auf kleinem 448m² Grundstück

    Hausplatzierung auf kleinem 448m² Grundstück: Hallo zusammen, ich bin gerade dabei mit der Planung von einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf einem kleinen 448m² Grundstück. Dabei wären...
  4. Grundriss für kleines Grundstück

    Grundriss für kleines Grundstück: Hallo miteinander, unser Häuschen soll auf einem kleinen Grundstück in einem bestehenden Wohngebiet in Ziegelbauweise (geplant 42,5 T8)...
  5. Kollektoren auf kleinem Grundstück möglich?

    Kollektoren auf kleinem Grundstück möglich?: Hallo, obwohl wir uns eigentlich schon für Gas entschieden haben, hoffen wir doch noch auf eine Erdwärmepumpe. Wir haben aber 2 Probleme, die...