Frage zu Grunderwerbssteuer bei Kauf von einer Privatperson

Diskutiere Frage zu Grunderwerbssteuer bei Kauf von einer Privatperson im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten und Helfer, erstmal ein kurzes 'Hallo' an alle, nach langem Mitlesen habe ich mich aufgrund einer Frage auch hier...

  1. #1 Maddeng, 10.02.2015
    Maddeng

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    Hallo liebe Bauexperten und Helfer,

    erstmal ein kurzes 'Hallo' an alle, nach langem Mitlesen habe ich mich aufgrund einer Frage auch hier angemeldet. Doch zuvor eine kurze Erklärung.

    Wir möchten von einer Privatperson ein Grundstück erwerben. Nach mündlicher Einigung über den Preis haben wir alles beim Notar zur Bearbeitung abgegeben.

    Der Verkäufer wurde vom Notar darauf hingewiesen, dass er das Grundstück auch an die Gemeinde zurückgeben kann ( Gemeinde hat bereits mündlich auf das Vorkaufsrecht verzichtet).

    Wir vermuten einen Zusammenhang mit der Rückerstattung der Grunderwerbssteuer für den Verkäufer.


    Ich habe im Grunderwerbsteuergesetz nachgeschaut und folgenden Abschnitt gefunden:

    § 16 (1) Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben,

    1. wenn die Rückgängigmachung durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts oder eines Wiederkaufsrechts innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer stattfindet;
    2. wenn die Vertragsbedingungen nicht erfüllt werden und der Erwerbsvorgang deshalb auf Grund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht wird.


    Der Verkäufer hat das Grundstück vor 4 Jahren von der Gemeinde gekauft.

    Nun meine Fragen:

    1. Kann mir bitte jemand erklären, wieso das Notariat den Verkäufer nochmals darauf hinweist, dass Grundstück erst der Gemeinde zurückzugeben anstatt direkt an uns zu verkaufen?
    2. Möchte der Notar nur einen weiteren Auftrag erhalten? (Verkäufer an Gemeinde, Gemeinde an uns - statt - Verkäufer an uns )
    3. Wenn ich den Absatz des o.g. Gesetzes richtig verstehe, bekommt er ja seine damals gezahlte Steuer nicht zurück. Ist das bei Rückgabe an die Gemeinde vielleicht anders?


    Rückfragen beantworte ich gerne. Vielen Dank für die Mühe
     
Thema: Frage zu Grunderwerbssteuer bei Kauf von einer Privatperson
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