Abstützung der Bodenplatte oder Verdichtung?

Diskutiere Abstützung der Bodenplatte oder Verdichtung? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle. Wir planen den Bau einer hälfte eines Doppelhauses. Leider ist unser Doppelhauspartner...

  1. #1 sam1000, 17.02.2006
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    Hallo, ich hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle. Wir planen den Bau einer hälfte eines Doppelhauses. Leider ist unser Doppelhauspartner nicht bei der selben Baufirma gelandet. Unser Problem stellt sich so dar, dass wir ohne Keller bauen und unsere Nachbarn mit. Bewusst war uns, dass natürlich auch auf unserem Grundstück ein Teil des Ursprungsbodens mit ausgehoben werden würde. Gedacht hatten wir allerdings, dass grundsätzlich der Nachbar für die Instandsetztung, durch die Abstützung unserer Bodenplatte über eine zusätzliche Mauer, gezwungen wäre. Leider ist uns heute zu Ohren gekommen, das dieses nicht Grundsätzlich so sein muss, sondern der Nachbar sich auch auf die Verdichtung des Bodens beschränken kann. Hat hier jemand Erfahrung zu diesem Thema und was ist nun das muss oder auch nicht muss?
     
  2. #2 Schwabe, 18.02.2006
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    Hallo sam 1000,

    wie die rechtliche Situation ist, weiß ich nicht. Das ist auch unwichtig.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, sieht es so aus, dass ein Teil eurer Bodenplatte auf nicht (!) ausgehobenen Boden und ein Teil auf ausgehobenen (!) Boden zu liegen kommen würde.
    Das funktioniert mit Sicherheit nicht !
    Wie ein Teil auf gewachsenen Boden – also ohne Setzungen,
    ein Teil auf nachverdichteten Boden – also Setzungen.
    Setzungen sind an sich nicht schlimm – solange sie überall gleich sind.
    Das wäre aber bei Ihnen nicht der Fall, es kommt zu unterschiedlichen Setzungen.
    Risse etc sind vorprogrammiert !!
    Hier muß vom Statiker/Architekten (nicht vom „armen“ Bauleiter, das ist nicht seine Aufgabe) eine Lösung her.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
     
  3. #3 numerobis1, 19.02.2006
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    das ist, streng genommen eine Frage der Reihenfolge....

    Wenn euer Haus steht und der Nachbar baut muss! er euer Haus auf seine Kosten unterfangen...

    Wenn seines steht könnt ihr euer Haus auf die beiden Bodentypen stellen, wobei jeder Bauleiter und Statiker die Gewährleistung ablehnen wird...

    Im "Normalfall" wird man es so lösen, daß ihr neben seine Kellerwand eine Wand, bzw. tiefes Fundament stellen müsst und im Bereich des Aushubs abgetreppte Fundamente baut....
    das ist Kostentechnisch für euch unerfreulich :mauer

    Interessant wäre die rechtliche Frage, ob ihr eurem Nachbar die Zustimmung zum Aushub auf eurem Grundstück verwehren könnt, er müsste dann teuer einen sog. Verbau erstellen, um euer Grundstüch nicht zu tangieren....

    OT
    kleine Andekdote hierzu: Wir hatten uns vor Jahren für ein Reihenmittelhaus bei einem BT interessiert. Der Keller konnte als Aufschlag erworben werden. Die Käufer links und rechts von uns hatten schon unterschrieben und jeweils einen Keller mitgekauft. Ich hab dann dem BT vorgerechnet, daß es ihn billiger kommt, wenn er uns den Keller kostenlos gibt, da er ihn ja quasi schon mitbauen muss...

    Wir haben das RH nicht gekauft ;)
     
  4. #4 Harald W., 19.02.2006
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    Ich glaube..

    ..Ihr müßt zum Aushub auf Eurem Grund zustimmen, bin mir aber nicht sicher. Suche weiter..
     
  5. #5 Harald W., 20.02.2006
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    Gründung

    so, ich habe nochmal recherchiert. Wie numerobis sagt, ist es eine Frage der Reihenfolge. Wenn der Nachbar jetzt baut, müßte man ihm zustimmen, auf eigenem Grund abzugraben unter der Vorraussetzung, das er das Gelände hinterher wieder herstellt, sprich auffüllt und lagenweise verdichtet.

    Nun nehmen wir einmal an, Euer Nachbar könnte sein Haus bauen, ohne das er Euer Grundstück in irgendeiner Form antastet (mal angenommen, das das baulich geht). So, sein Haus steht.
    Jetzt kommt Ihr und wollt ohne Keller bauen. Nun muß Euer Statiker bei Streifen- oder Plattenfundament den Erddruck, der vom fertigen Haus ausgeht, auch berücksichtigen, sonst geht der Keller Eures Nachbarn (Beton?Ziegel? erst recht!) eventuell wegen Horizontallasten in die Knie. Das könnte bedeuten, das ich sowieso an der Nachbarseite aus statischen Gründen bis auf UK Sohle des Nachbarn gehen müßte. Aber das kann Ihnen heute nur Ihr Statiker sagen bzw. ausrechnen. Und zu dem müssen Sie gehen, aber Subito.....

    Anmerkung am Rande: Ich würde mein Haus allein schon weil´s ein Doppelhaus ist und aus Vermarktungsgründen immer unterkellert bauen.
    Ohne Unterkellerung kann es beim DH nicht wirtschaftlich sein, die geht gerade wahrscheinlich wegen Zusatzkosten bei der Gründung flöten. Sollte der Statiker meinen Ausführungen folgen, habt ihr ja quasi schon einen halben Keller verbuddelt.
     
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