Kontrolle des EnEV-Nachweises

Diskutiere Kontrolle des EnEV-Nachweises im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebe Kollegen, ich habe für einen AG einen EnEV-Nachweis erstellt (Neubau, Planung kam nicht von mir). Hab ihm bei unserem ersten Gespräch...

  1. #1 Bauliesl, 12.02.2015
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    Hallo liebe Kollegen,
    ich habe für einen AG einen EnEV-Nachweis erstellt (Neubau, Planung kam nicht von mir). Hab ihm bei unserem ersten Gespräch gesagt, dass die verbaute Qualität meiner Einschätzung nach nicht ausreicht. Also - ich hab gerechnet und es kam raus, dass es hinten und vorne nicht reicht (8cm Dämmung an den Außenwänden, keine Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke etc.). Ganz abgesehen davon, dass es nur eine Gas-Brennwert-Therme gibt, ohne Solar ohne alles....
    So, ich habe ihm das Ergebnis mitgeteilt, hab ´ne Variante durchgerechnet, was wäre, wenn er das Dach dämmt, eine Solaranlage installiert etc.
    Hat auch noch nicht ausgereicht. So, das hab ich ihm dann auch mitgeteilt. Hab ihm dann erklärt, dass die Qualität einfach zu schlecht ist um die EnEV zu erfüllen. Ok, hat er so geschluckt und gemeint, er meldet sich wieder. Hab ihm dann meine Rechnung geschrieben, die er natürlich nicht zahlen will.
    Und jetzt hab ich erfahren, dass er einen EnEV-Nachweis bei der Stadt eingereicht hat - sprich: irgendjemand hat´s schöngerechnet (hat sogar die Sachbearbeiterin von der Stadt so gesagt; überprüfen tun sie´s ja nicht...). An der Qualität wurde definitiv nichts verbessert - also ist der Nachweis erstunken und erlogen.
    Er sagt natürlich jetzt "Ihre Rechnung zahle ich nicht - sie haben´s ja nicht hingekriegt. Ihr Kollege hat´s ja nachgewiesen. Fertig."
    Abgesehen davon, dass mir das Messer in der Tasche aufgeht, stellt sich mir die Frage, was kann ich machen...? Ich hätte a. gerne meine Kohle und b. wüsste ich gerne, wie man schwarze Schafe belangen kann....
     
  2. R.B.

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    Mahnung mit Fristsetzung, dann gleich Mahnbescheid hinterher.

    Dein Auftrag war nicht einen schöngerechneten EnEV Nachweis zu erstellen, sondern einen EnEV Nachweis. Wenn Dein Nachweis korrekt ist, sprich keinerlei Fehler enthält, dann wurde der Auftrag ordnungsgmäß erledigt. Somit ist auch die Vergütung fällig.

    Wenn ich von jedem Kunden dessen Prüfling hier durch die Prüfung fällt kein Geld sehen würde, dann müsste ich meine Preise verdoppeln.

    Was die Sache mit den schwarzen Schafen betrifft, das sollte vielleicht besser per PN geklärt werden. ;)
     
  3. #3 Achim Kaiser, 12.02.2015
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    Die untere Baurechtsbehörde kann das aber sehr wohl prüfen nachdem es in deren Zuständigkeitsgebiet fällt.
    Wenns so heftig kräftig daneben ist, sollte das ja auch einem Behördenmittarbeiter im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht auffallen ... sonst könnte man ja denken die tun nix.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 Amibobo, 12.02.2015
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    Wenns einen schriftlichen Auftrag gibt ist das der richtige Weg.
    Falls es nur einen mündlichen Auftrag gibt, wirds komplizierter ...
     
  5. R.B.

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    Glaube ich nicht, da der EnEV Nachweis ja erstellt wurde. Die Daten können auch nur mit Mithilfe des Auftraggebers gesammelt werden, er kann sich also nicht damit rausreden, dass er von nichts gewusst hätte.

    Auch ein mondlicher Auftrag ist ein Auftrag.
     
  6. #6 Amibobo, 12.02.2015
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    Darum hab ich ja auch geschrieben "wird komplizierter ...".
    Klar zählen auch mündliche Aufträge und wenn Fakten dies belegen wie z.B. die Daten vom AG, wird Bauliesl auch ihr Recht bekommen, kann nur dauern falls der AG es auf einen Prozess ankommen lässt.
     
  7. R.B.

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    Wenn es der AG auf einen Prozess ankommen lässt, dann wird es sowieso dauern, denn dann wird er auch dem Mahnbescheid widersprechen. Das ist aber immer so wenn man Geld "eintreiben" muss, da braucht man Zeit.
    Für den AG wird das die Sache aber nur noch teurer machen, spätestens wenn dann überprüft werden sollte, was an der Arbeit "falsch" und am neuen (eingereichten) EnEV Nachweiss korrekt sein sollte.
     
  8. #8 Bauliesl, 12.02.2015
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    Danke für Eure Antworten.
    - der Auftrag wurde zwar nur mündlich erteilt, aber es war ein Zeuge dabei. Das sollte kein Problem sein. Er bestreitet ja auch nicht, dass ich nicht beauftragt gewesen wäre, er argumentiert halt nur, dass meine Arbeit nicht "erfolgreich" war und er sie deswegen nicht zahlt.
    - Mahnung, Mahnbescheid ist alles schon raus. Jetzt läuft es auf eine Klage raus (klar, wegen ein paar hundert €, aber ich finde es einfach ungeheuerlich, welche Rechte sich manche herausnehmen.
    - die Sachbearbeiterin der Stadt sagte mir, dass sie gar nicht die Fachkenntnis hat, um einen EnEV-Nachweis zu überprüfen...?! Sie hat zwar Zweifel, aber da sie es nicht besser weiß, heftet sie das Ding ab und fertig. Super, oder?!
     
  9. R.B.

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    Damit wird er scheitern. (immer vorausgesetzt, dass Deine Berechnungen in Ordnung waren)

    Es gibt Leute die lernen nur auf die harte Tour.

    Ein Hoch auf unsere Verwaltung. :mega_lol:

    Vielleicht solltest Du der Sachbearbeiterin mal eine Schulung anbieten, so ganz kostenlos, mit Praxisbeispiel, und dabei "zufällig" die Berechnung des besagten Kunden "besprechen". :)
     
  10. #10 Bauliesl, 12.02.2015
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    Klar.... ;-)
    Aber mal ganz ehrlich - was nützt uns die tollste Energiewende, wenn offensichtlich kein Mensch kontrolliert (oder kontrollieren kann) was umgesetzt wird?!
     
  11. R.B.

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    Bin ich ganz Deiner Meinung. Bisher dachte ich, dass sich in solchen Behörden zumindest 1% Mitarbeiter findet die ein bisschen Ahnung von ihrem Job haben, aber anscheinend sterben selbst diese 1% langsam aus.
    Und wir wollen anderen Ländern beibringen wie man Behörden reformiert?

    Wenn man wüsste, wer den anderen Nachweis frisiert hat, dann könnte man auch an dieser Stelle ansetzen. Das ist ja keine Bagatelle, und ein "Energieberater" der falsche Nachweise erstellt........ Für denjenigen der das eingereicht hat, könnte es auch interessant werden. Bewusster Verstoß gegen eine Verordnung, Deinem "Kunden" war ja bekannt, dass das Haus die Anforderungen nicht erfüllt.
    Aber wie kriegt man diese Mühlen zum Mahlen? Die können doch höchstens malen.
     
  12. Jan81

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    Steht den überhaupt fest, dass so umgesetzt wird? Eine Kopie von dem Enev Berechnung haben Sie bestimmt nicht bekommen oder? Wie selber geschrieben haben ... die Sachbearbeiterin hat keine Ahnung also kann man auf ihere Aussage gar nicht verlassen.

    Mich persönlich würde interessieren, warum überhaupt gerechnet wurde? Es ist doch absolut offensichtlich, dass man mit dieser Dämmung keine Enev erreichen kann?
     
  13. Jan81

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    Bei mir z.B. wurde gar nicht überprüf und der Bauanzeige hat 55 Euro gekostet. Der Landkreis hat sich nur für die Entwässerung interessiert.
     
  14. #14 Bauliesl, 12.02.2015
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    Nach Fertigstellung einer Baumaßnahme muss die Einhaltung der EnEV nachgewiesen werden. Und das war mein Auftrag.
     
  15. Jan81

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    ahso, nach Fertigstellung einer Baumaßnahme. Ok habe nichts gesagt :D So hatte ich es nicht verstanden.
    Ich dachte man rechnet vorher und baut dann. Und nicht umgekehrt!!! Sowas.

    Ne dann schuldet der Auftraggeber dir Geld und das wird bestimmt jeder so sehen.
    Ich persönlich würde deswegen sogar vor gericht ziehen, damit genau solche 'Kollegen' vom Markt kommen.
     
  16. R.B.

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    Du hattest ja mit der Baumaßnahme nichts zu tun, da frage ich mich, warum hat der Kunde nicht den Planer seiner Baumaßnahme gefragt? Vielleicht konnte/wollte der nicht?(wohlwissend was da verzapft wird)
     
  17. #17 Bauliesl, 12.02.2015
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    Na ja, der Planer hat nur den Bauantrag gemacht, den Rest hat der Bauherr in Eigenregie durchgezogen. Immer streng nach dem Motto "Ich baue wie ich will"...,
     
  18. #18 Bauliesl, 12.02.2015
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    Ich hab auch schon überlegt, wie ich das rauskriegen kann.... Immerhin steht in unserer Durchführungsverordnung zur EnEV dass Aussteller, die Falschangaben machen, mit einem Bußgeld bis 50T€ bestraft werden können.
     
  19. #19 Thomas Traut, 12.02.2015
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    Bist Du sicher, dass der Nachweis auch mit detaillierter Wärmebrückenberechnung nicht hinkommen kann? Sonst könnte der Schuss nach hinten losgehen.
     
  20. #20 Bauliesl, 12.02.2015
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    Ja. Ich hab selber ja verschiedene"Schräubchen" durchprobiert.... Jetzt mal ehrlich: ein ungedämmtes Dach...?! Da kann ich Wärmebrücken rechnen, so viel ich will...
     
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