Müllplatz im B-Plan ausgewiesen

Diskutiere Müllplatz im B-Plan ausgewiesen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Folgende Situation: ein kleines Baugebiet mit 6 Bauplätzen wird über einen Privatweg erschlossen. Der Verkäufer der Grundstücke ist ein Privatmann...

  1. #1 hausbauer2008, 12.02.2015
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    Folgende Situation: ein kleines Baugebiet mit 6 Bauplätzen wird über einen Privatweg erschlossen. Der Verkäufer der Grundstücke ist ein Privatmann und verkauft alle Grundstücke im Jahr 2010, eines davon an uns.
    Unser Grundstück ist in zwei Flurstücke aufgeteilt, ein großes und ein kleines. Das kleine Flurstück ist laut B-Plan als Fläche für die Abfallbeseitigung nach §9(1)12 BauGB ausgewiesen, sprich Müllplatz. Dieser Müllplatz ist vom Verkäufer nie gebaut worden. Das Flurstück haben wir mitgekauft und nutzen dieses derzeit als Garten. Im Kaufvertrag ist hierfür keine Baulast eingetragen.

    Bis dato werden die Mülltonnen der 6 Parteien an den Müllabfuhrtagen an die öffentliche Straße (Spielstraße) gestellt, die an den Privatweg anschließt.
    Einen Anwohner der Spielstraße stören nun plötzlich die Mülltonnen an der Straße und er komme angeblich mit dem Auto schlecht daran vorbei. Wie ist die rechtliche Situation, wenn er nun in den B-Plan schaut und den Müllplatz entdeckt.

    1.) Muss ich mein Flurstück als Müllstellplatz für alle hergeben, wie rechtlich bindend ist also die Festsetzung des B-Plans?
    2.) Wer zahlt dann eigentlich die Befestigung/Unterhalt hierfür?
    Danke für Eure Antworten.
     
  2. #2 Thomas B, 12.02.2015
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    Interessant!

    Grundsätzlich ist ein B-Plan bindend. Anscheinend hat sich aber wohl bis dato keiner daran gehalten.

    Ob der nette Nachbar nun verlangen kann, daß der Müll auf Ihrem Grundstück gelagert wird, halte ich für eher unwahrscheinlich. Sollte hier eine entsprechende Müllsammelstation angelegt werden, so wäre diese dann folgerichtig auch von allen Nutzern herzustellen und zu unterhalten.

    Und nicht nur unterhalten, sondern diese Mitnutzer (Müll) müßten wohl auch entweder Miteigentümer dieser Parzelle werden (um diese dann zu nutzen) oder hätten eine Pacht zu zahlen (für die Nutzung).
     
  3. #3 Starbond, 13.02.2015
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    Hallo,

    andere Frage, würde der Müllentsorger den Platz in der Privatstrasse überhaupt anfahren?

    Bei uns müßen die Tonnen in der Regel an die nächste Straße gestellt werden.
    Kommt dann für den Beschwerde- Nachbar auf das Gleiche raus.

    mfg
    aus Wiesbaden, der Stadt mit den kaputten Brücken
     
  4. #4 hausbauer2008, 13.02.2015
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    Ja, würde er, weil dieser wieder direkt an die öffentliche Straße angrenzt.

    Bei 6 Parteien kommt bei der jetzigen Situation schon was zusammen, weil auch der Beschwerde-Nachbar selbst und seine Nachbarn ihre Tonnen dazu stellen, so dass da immer locker 8 Tonnen stehen (und das mal 3 für Papier, Bio und Restmüll). Dazu 8 x 3 = 24 gelbe Säcke. Natürlich nicht alles auf einmal, aber gefühlt steht immer irgendwas an der Straße.
     
  5. #5 Thomas B, 13.02.2015
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    Wäre der Beschwerde-Nachbar (und die anderen) das Anlegen des Müllsammelplatzes auch finanzieren wollen?
     
  6. #6 hausbauer2008, 13.02.2015
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    Der Beschwerde-Nachbar sicher nicht. Bei den anderen weiss ich es nicht. Bisher habe ich das Thema ja auf kleiner Flamme gehalten, da ich selbst kein Interesse an dem Bau habe. Falls die Beschwerden konkreter werden, müsste man sich mit allen unterhalten.
     
  7. #7 toxicmolotow, 13.02.2015
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    Was ich mich frage: Wo hat er sich beschwert? Und wie kommst du an diese Info?

    Motzt er einfach bei Euch (allen) rum oder bei der Behörde?

    Und wo genau ist sein Problem? Stehen die Mülltonnen wie Pylonen auf der Straße und zwingen zum Zirkelslalom mit PKW?
     
  8. R.B.

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    und wo ist diese Fläche jetzt? Irgendwo müssen die Tonnen doch stehen auch wenn kein Müllabfuhrtag ist.

    8 x 3 Tonnen = 24 Tonnen + Gelbe Säcker, das lagert man ja nicht irgendwo im Hausflur.

    HBauO §43
     
  9. #9 hausbauer2008, 13.02.2015
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    @toxic: Man trifft sich ja mal auf der Strasse, und dabei hat er es mir gesagt. Ob er die B-Plan Festsetzung kennt, weiss ich nicht, denke aber nicht. Sein Problem ist, dass an den Abfuhrtagen die Strasse so eng wird, dass nicht mehr 2 Autos gleichzeitig aneinander vorbei fahren können und er 1x mehr kurbeln muss, um in seine Auffahrt zu kommen.

    @R.B.: Jeder lagert an den anderen Tagen seine Tonnen und gelbe Säcke auf seinem Grundstück. Und das soll natürlich auch so bleiben. Es geht nur um die Abfuhrtage.
     
  10. #10 Thomas B, 13.02.2015
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    Verwirrende Gemengelage:

    1. Parzelle ist im B-Plan für Müll ausgewiesen, wurde aber (Annahme von mir!) wohl dem TE verkauft und er nutzt es jetzt als Garten. Ein Mülplatz hat sicher weniger Wert als ein lieblicher Garten!

    2. B-PLan ist rechhtskräftig und ist im Grundsatz nat. auch einzuhalten.

    3. Sollten Müllplätze erreichtet werden, wäre m.E. der jetzige Eigentümer zu entschädigen (???) und zudem müßte das Anlegen des Müllplatzes mE von allen Nutzern bezaht werden.

    4. Frage: Ist die Festlegung des Platzes eine Errichtungspflicht oder bedeutet dies eben nur, daß dort ein geeigneter Ort wäre. Und nur dort, wenn es denn so gemacht werden soll (anderes Bsp./ Analogie: Bei unsd sind beim EFH immer 2 Stellplätze nachzuweisen. Diese müssen aber erstmal nicht zwingend errichtet werden, wenn man zB nur ein Auto hat. Es muß aber sichergestellt sein, daß ein 2. Stpl. machbar wäre, wennzB doch mal das 2. Auto gekauft wird).
     
  11. R.B.

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    Wenn §43 eingehalten wird, dann wäre das vielleicht machbar. (Bsp.: 5m Abstand etc.) Ansonsten könnte es tatsächlich notwendig werden den Abfallplatz zu aktivieren.
     
  12. #12 hausbauer2008, 13.02.2015
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    Hallo R.B., sorry hatte mein Profil nicht ganz aktuell, wir wohnen am nördlichen Stadtrand von HH, aber schon außerhalb und somit in SH. Habe in der LBO von SH keinen entsprechenden Paragraphen gefunden.
     
  13. R.B.

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    :motz
     
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