Wartung Luft-Wärmepumpe

Diskutiere Wartung Luft-Wärmepumpe im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich bin etwas irritiert. Auf der Homepage des Herstellers unserer Luft-Wärmepumpe finde ich die folgende Passage:...

  1. ASMLLS

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    Hallo zusammen,

    ich bin etwas irritiert.

    Auf der Homepage des Herstellers unserer Luft-Wärmepumpe finde ich die folgende Passage:

    In der Betriebsanleitung finde ich diese Passage:

    Wie geht man mit diesem (in meinen Augen) Widerspruch (praxisnah) um?

    Und: Woher weiß ich, ob bei meiner Anlage (in einer DHH) eine solche Dichtheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist - als ob die entsprechende Menge Kältemittel in der Anlage ist?

    Danke für Euren Rat,
    ASMLLS
     
  2. #2 mastehr, 13.02.2015
    mastehr

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    Das sollte aus den technischen Daten hervorgehen. Aber auch wenn die Anlage weniger als 3 kg enthält, bedeutet das nicht, dass der gesetzliche Grenzwert in Zukunft nicht auch gesenkt werden kann, so dass die Anlage prüfpflichtig wird.

    Bei Gas-Heizungen wird immer auf den so teuren Schornsteinfeger verwiesen, der alle zwei oder drei Jahre die Anlage prüfen muss. Dabei wird gerne verschwiegen, dass so eine Prüfung unter 50 Euro kostet.
     
  3. ASMLLS

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    Du, es geht mir gar nicht (jedenfalls nicht nur) ums Geld sparen. Was muss, das muss - keine Frage. Die letzten drei Jahre hatten wir jeweils einen Servicemitarbeiter des Herstellers da, für jeweils eine gute Viertelstunde (und incl. horrenden Anfahrtskosten) waren das jeweils um die 150 Euro. Da denke ich mir nur: Muss das wirklich oder geht das nicht doch günstiger? Und wenn ich dann noch so widersprüchliche Angaben auf der Homepage und im Betriebsheft finde, werde ich auch irgendwie stutzig ...

    LG
    ASMLLS
     
  4. #4 planfix, 13.02.2015
    planfix

    planfix Gast

    das sollte jeder kälteanlagenbauer auch machen können, so er will ;)
     
  5. ASMLLS

    ASMLLS

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    Unser Installateur (zu dem wir aufgrund verschiedener Dinge kein, sagen wir mal, grenzenloses Vertrauen haben) hatte uns damals gesagt: Wartung ist extrem kompliziert, macht er nicht selbst, müssen wir den Herstellerservice kommen lassen. Auf der Herstellerseite konnten wir bislang auch keine Partnerbetriebe in unserer Region finden - jetzt sind dort ein paar gelistet. Klar, auf die würden wir jetzt dann mal zugehen, ob sie auch die Wartung machen. Die Frage ist - vor dem Hintergrund der beiden widersprüchlichen Aussage, siehe oben - für mich: wie oft?

    Schöne Grüße
    ASMLLS
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Bei einer LWP könnte es sich um ein hermetisch dichtes System handeln. Das hängt davon ab, wie die internen Verbindungen ausgeführt wurden. Üblicherweise bestätigt das der Hersteller entsprechend. Dann gelten nicht die 3kg sondern 6kg.
    Im EFH Bereich ist das aber alles sowieso kein Thema, weil man die benötigten Heizleistungen ohne Schwierigkeiten auch mit weniger als 3kg KM erzeugen kann.

    Deswegen zuerst einmal einen Blick in die technischen Unterlagen werfen, dort sollte die Kältemittelmenge angegeben sein.

    Das ist an sich kein Widerspruch. Die jährliche Überprüfung gem. Verordnung (EG) 842/2006 ist was anderes als das was man üblicherweise unter "Wartung" versteht. Sie kann Bestandteil der Wartung sein, muss aber nicht. Gem. Landesbauordnung ist jeder Hausbesitzer verpflichtet, sein Gebäude und Anlagen "betriebssicher" zu halten. Wie er das macht ist erst einmal sein Problem. Die Hersteller technischer Geräte und Maschinen geben hierzu Empfehlungen anhand derer der Hausbesitzer die Betriebssicherheit, so weit überhaupt möglich, sicherstellen kann. Folgt er diesen Empfehlungen, dann wird unterstellt, dass er alles Notwendige getan hat.

    Diese Empfehlungen können auch als Grundlage bei der Bewertung von Mängeln herangezogen werden, und für freiwillige Garantieleistungen verbindlich vereinbart werden.

    Als Betreiber einer WP hat man nun die Möglichkeit die Wartung an einen Fachbetrieb zu delegieren, womit man sich auf jeden Fall auf der sicheren Seite befindet. Man hat ja die notwendige Dokumentation und kann die Arbeiten belegen.
    Übernimmt man die Wartung in Eigenregie, dann läuft man Gefahr, dass dies bei einem Problemfall negativ ausgelegt wird. Es wird nicht einfach sein darzulegen, dass man auch als Laie die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt hat, schon gar nicht wenn der Hersteller ausdrücklich empfiehlt hierfür einen Sachkunden oder den Werks-KD zu beauftragen.

    Ich würde daher niemandem empfehlen während die Gewährleistungszeit noch läuft, oder eine freiwillig vereinbarte Garantiezeit, die Wartung selbst durchzuführen, zumindest so lange er nicht bereit ist, das Risiko auf sich zu nehmen das damit verbunden ist (Ärger im Gewährleistungsfall, Verzicht auf Garantieleistungen). Bei Anlagen mit > 3kg (>6gk) die im EFH Bereich eher selten anzutreffen sind, erübrigt sich das Thema sowieso.
     
  7. #7 mastehr, 13.02.2015
    mastehr

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    Was wird denn bei der Wartung einer LWP überhaupt gemacht?

    Ich hatte über mehr als vier Jahre zwei Luft-Luft-Wärmepumpen in Betrieb, die ich selber installiert habe. Meine Wartung beschränkte sich darauf, die Wärmetauscher und Filter zwei Mal jährlich zu reinigen und zu kontrollieren, ob die Leitungen vereisen, da dies auf eine Kältemittelverlust hinweisen kann. So lange ich in dem Haus gewohnt habe, haben die beiden Anlagen einwandfrei ihren Dienst versehen, obwohl sie in Summe nicht einmal 1000 Euro gekostet haben.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Gute Frage. An sich "muss" das gemacht werden was der Hersteller in seiner Wartungsanleitung vorgibt. Das wäre auch entsprechend zu dokumentieren.
    In meinen Augen werden diese Wartugnsanleitung gerne mal unnötig kompliziert gemacht, aber das ist ein anderes Thema.
     
  9. KyleFL

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    Noch ist es nicht soweit und "noch" sind die meisten WP von der Prüfpflicht ausgenommen. Unbegrenzt senken kann man den Grenzwert auch nicht, sonst sind bald Kühlschränke und Gefriertruhen auch mit dabei (nicht zu vergessen die Klimaanlagen in den Autos).
    Und ob man eine Jährliche Inspektion für teures Geld machen lässt ist jedem selbst überlassen.


    Cu KyleFL
     
  10. #10 mastehr, 13.02.2015
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    Moderne Kühlgeräte enthalten meistens Isobutan als Kältemittel und das hat ein sehr geringes Treibhauspotential. Keine Ahnung, ob Wärmepumpen mit diesem Kältemittel auch der Verordnung unterliegen. Es gibt mittlerweile auch schon Kälteanlagen, die mit CO2 laufen.

    Was spricht gegen eine Prüfpflicht für Autoklimaanlagen? Das wäre doch ein gutes Zusatzgeschäft für Dekra oder TÜV.
     
  11. #11 planfix, 13.02.2015
    planfix

    planfix Gast

    ja! so ist das mit allem, womit man sich nicht auskennt. ;)
    sichtprüfung, ggf. verdampfer reinigen, durckprüfung, wobei eben diese ein fachmann machen sollte, schon allein wegen der erforderlichen armatur dafür und der nötigen kenntnis über die eigenschaften des kältemittels.
     
  12. KyleFL

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    Nachmessen der Kältemittelmenge und ggf. Nachfüllen (bis 3% Verlust p. a. ist zulässig)
    Öl prüfen
    HD messen
    ND messen
    Überhitzung messen
    Stromaufnahme Verdichter messen
    Betriebsdaten auslesen, interpretieren und ggf. Einstellungen optimieren

    Das wäre so eine typische Wartung einer WP - was dabei gemacht werden sollte. 80% davon braucht einfach nur aus der Anlage ausgelesen zu werden (HD und ND z.B.). Für mich ist eine Wartung, wenn irgendwelche Verschleissteile getauscht werden.


    Cu KyleFL
     
  13. #13 mastehr, 13.02.2015
    mastehr

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    Das geht wohl nur durch komplettes Absaugen des selbigen. Ob das wirklich notwendig ist?
    Wenn die Anlage das unterstützt.
    Oder zumindest überprüft werden, ob die Verschleißgrenze erreicht wurde.
     
  14. ASMLLS

    ASMLLS

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    Vielen Dank für die Beiträge und Hinweise! Ich werde das dann alles mal bedenken und mit einem Partnerbetriebe des Herstellers besprechen.

    Noch Fragen im Zusammenhang mit unserer Heizung:

    Wir heizen über die Wärmepumpe eine Fußbodenheizung, wohnen in einer (2010/11 errichteten) DHH. Ist es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll, die mit einer Nachtabsenkung zu versehen/betreiben? Einerseits denke ich: Ja klar, nachts muss es nicht sooo warm sein, da kann man etwas runter. Andrerseits meine ich zu wissen, dass der Gag bei einer FBH (und gerade wenn sie mit einer Wärmepumpe betrieben wird) gerade der ist, dass sie zwar niedrig, aber konstant durchläuft. Dann wiederum denke ich mir: Aber unser Haus ist so gut gedämmt, da geht über Nacht gar nicht viel verloren, da müssen Wärmepumpe und FBH morgens gar nicht so hochheizen, da ist es mit Nachtabsenkung doch besser. Kurzum: Ich bin verwirrt. ;-)

    Welche Daten muss man denn kennen, um diese Frage beantworten zu können? Lässt sich da (mehr oder weniger) pauschal eine Antwort geben?

    Schönen Dank und beste Grüße,
    ASMLLS
     
  15. #15 robinson, 16.02.2015
    robinson

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    Hallo,

    ich betreibe auch eine Wärmepumpe und habe es so gehalten:

    Die ersten 3 Jahre (Garantiezeitraum) habe ich vom Fachbetrieb 1x jährlich warten lassen. Das ist aber wahrlich kein Hexenwerk: Filter wechseln, Verdichter und Wärmetauscher spülen/reinigen; Sichtprüfung im Gerät...)

    Das kann sogar ich - als technischer Laie - locker selbst und habe es auch in 2014 schon so gemacht. Zeitaufwand <1h

    Das Auslesen wichtiger Parameter mache ich auch selbst: Ich zeichne monatlich die Verbräuche am Zähler auf. Wenn da irgendwas nicht i.O. wäre, bekäme ich das zeitnah mit. Über das haustechnikdialog-Forum habe ich mich mit anderen Anlagenbetreibern über optimale = wirtschaftliche Einstellungen ausgetauscht.

    Eine externe Wartung führe ich seit letztem Jahr nicht mehr aus, weil Garantie abgelaufen. Die Anlage läuft störungsfrei - ein Fachbetrieb bekommt die nur noch bei Fehlern/Mängeln zu sehen.

    Zur Nachtabsenkung: Ich habe bewusst keine... Das Haus hat einen Wärmebedarf, der sich aus den Transmissions- und den Lüftungsverlusten ergibt. Wenn ich nachts gar nicht heize, muss tagsüber definitiv mehr geheizt werden. Der Estrich kühlt geringfügig über Nacht aus, wenn er x Stunden gar nicht beheizt wird, obwohl grds. Wärmebedarf bestehen würde. Ich bin also fürs Durchheizen - insbes. habe ich einen Zweitarifzähler, sodass nachts jede kWh auch 20% billiger ist...

    Gruß
    Jochen
     
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