Abstandsfläche für Giebelseite

Diskutiere Abstandsfläche für Giebelseite im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Ich möchte die Abstandsfläche für einen unsymetrischen Giebel berechnen. Auf einer Seite habe ich eine Traufhöhe von 6,90 m, auf der...

  1. rawa

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    Hallo!

    Ich möchte die Abstandsfläche für einen unsymetrischen Giebel berechnen.
    Auf einer Seite habe ich eine Traufhöhe von 6,90 m, auf der anderen Seite 5,965 m. Das Dach hat eine Neigung von 35°.
    Gebaut wird in NRW.

    MfG rawa
     
  2. #2 susannede, 18.02.2006
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    3 Meter, wenn ebenes Gelände.
     
  3. #3 Ingo Nielson, 19.02.2006
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    @susannede

    das kann m.e. so nicht stimmen. :konfusius
    rechnerisch komme ich zunächst auf 6,22m für die tiefe der abstandsfläche.
    die tatsächliche tiefe ergibt sich aus parametern, die wir zur zeit nicht kennen:
    - kerngebiet, gewerbegebiet, sondergebiet, industriegebiet?
    - grenzt das haus an eine öffentliche verkehrsfläche?
    - greift für diese hausseite das schmalseitenprivileg?
    - geländeverlauf?

    @ fragesteller:
    ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das gelände überall auf okff ansteht?!
     
  4. #4 susannede, 19.02.2006
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    Gehe mal davon aus, dass die Kiste nicht mehr als 16 m lang is.
    ->6(6)
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 19.02.2006
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    Guckt mal im Anhang ...

    ... so machen wir´s in Hessen.

    In Bayern (die haben die billigeren Grundstücke) sind´s 0,5 statt 0,4 und in NRW weiß ich´s nicht.
     
  6. #6 Ingo Nielson, 19.02.2006
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    das schmalseitenprivileg gilt aber nur für 2 seiten.
    und selbst bei 0,5H sind´s dann bei mir noch 3,11m.
     
  7. #7 susannede, 19.02.2006
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    6(6)

    Vor zwei Außenwänden eines Gebäudes genügt auf einer Länge von nicht mehr als 16 m als Tiefe der Abstandsfläche die Hälfte der nach Absatz 5 Satz 1 erforderlichen Tiefe, mindestens jedoch 3 m (Schmalseitenprivileg).

    6(5) Satz 1:

    Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt

    -0,8 H

    -0,5 H in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten,

    -0,25 H in Gewerbegebieten und Industriegebieten vor Außenwände von Gebäuden, die überwiegend der Produktion oder Lagerung dienen.

    Grüße! :winken
     
  8. #8 Ingo Nielson, 20.02.2006
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    und nun?

    .... sind wir immer noch nicht weiter.
    3,11m sind es mindestens... :o
     
  9. #9 susannede, 20.02.2006
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    Nach 6(5): 6,90 x 0,8 = 5,52
    nach 6(6) die Hälfte: 5,52 : 2 = 2,72
    -> also 3,00 m?

    ???
     
  10. rawa

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    Erstmal Danke für die rege Beteiligung!

    Es wird in einem Kerngebiet gebaut. Das haus hat eine Länge von 14,99 m.
    Schmalseitenprinzip nutze ich auf der Rückseite (Traufhöhe 5,965 m)und auf einer Giebelseite. Auf der Vorderseite läuft ein Privatweg, den ich voll nutzen kann, da eine Baulast eingetragen ist.
    Wie berechne ich jetzt die Abstandsfläche für den Giebel? Muß ich für den kompletten Giebel mit H = 6,90m +1/3 der Dachhöhe rechnen oder muß ich eine mittlere Höhe bestimmen, da ich zwei verschiedene Traufhöhen habe?

    MfG rawa
     
  11. #11 Baufuchs, 20.02.2006
    Baufuchs

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    Das geht anders

    1.) Schmalseitenprivileg verbraucht
    2.) bei asymetrischen Giebeln sind 2 Abstandsflächen zu berechnen

    Die beiliegende Skizze (hoffentlich verständlich) soll es erklären.

    Die Giebelhöhen ergeben sich aus der Hausbreite, hier angenommen mit 12 m.

    Tiefe der Abstandsfläche 1 = 4,08 m
    Tiefe der Abstandsfläche 2 = 3,18 m

    Entnehmen Sie Ihrer Bauzeichnung die tatsächlichen Giebelhöhen und rechnen neu.

    Art der Berechnung gilt für NRW.

    Für Nichtgläubige:
    Diese Berechnungsweise resultiert aus: OVG NRW v. 05.09.1995 - 7B 1886/95 und wird seither so verwendet.
     
  12. rawa

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    Super, Danke!

    Das war genau das, was ich wissen wollte.

    MfG rawa
     
  13. #13 susannede, 20.02.2006
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    @ Baufuchs

    "Knutsch!"
     
  14. #14 Ingo Nielson, 20.02.2006
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    ich würde mitteln, zumindest vertehe ich die lbo-nrw so.
    ich käme dann im kerngebiet auf 3,11m.

    aber wenn man in nrw für die berechnung der abstandsflächen schon
    gerichtsurteile heranziehen muss, will ich auch lieber zu den gläubigen gehören... :D
     
  15. #15 susannede, 20.02.2006
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    Vorallem, wenn man jetzt erst kapiert, dass rawa (der Schmalseitenunterschlager!Grrrr...) die Abstandsfläche der Giebelwände haben will und nicht die der Traufseiten-Längen... :mauer :mauer :mauer
    Stirnpatsch!

    Nachtrag:

    Dann isses genauso, wie Baufuchs beschrieben hat, auch ohne Gerichtsurteil so in 6(4) kommentiert - aufteilen und für Dachneigungen kleinergleich 45° 1/3 Höhe ansetzen!
     
  16. #16 Baufuchs, 20.02.2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ I. Nielson

    Abstandsflächenberechnungen in NRW ist ein kompliziertes Thema.

    Das beschriebene Verfahren beruht auf BauONW § 6 (4) wo es heisst:

    ...."Besteht eine Außenwand aus Wandteilen unterschiedlicher Höhe, so ist die Wandhöhe je Wandteil zu ermitteln."

    Bei asymetrischen Dächern eben so wie in meiner Antwort im Beitrag "rawa".

    Nachtrag: Sehe gerade den Nachtrag von Susannede, so isses!
     
  17. #17 Ingo Nielson, 20.02.2006
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    70°

    susannede, 70°... ;)
     
  18. #18 Ingo Nielson, 20.02.2006
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    @baufuchs

    ich werde dagegen klagen... :D
    total unsinnig, dieses gerichtsurteil.
    ich würde immer noch mitteln und dann
    das 1/3 dazuschlagen.

    die spinnen, die nrw`ler
     
  19. #19 Baufuchs, 20.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ I. Nielson

    Noch spassiger ist diese Regelung bei Pultdächern!

    ist nix mit mitteln, sondern z.B.:

    1. Traufe 10,00m
    2. Traufe 7,00m

    Mittel wäre 8,50m

    zu rechnen ist:

    7,00m + (3,00 : 3) = 8,00 m (zu multiplizieren mit z.B. 0,8 oder 0,5)

    Begründung: Das Dreieck oberhalb der rechteckigen Wandfläche ist die Giebelfläche, und die ist nur zu 1/3 anzurechnen. :D
     
  20. #20 susannede, 20.02.2006
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    Hooooolstein!

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