Nachträgliches Fenster in Garagenwand zulässig?

Diskutiere Nachträgliches Fenster in Garagenwand zulässig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi zusammen, hab da ma ne Frage. Meine Eltern haben in Rheinland-Pfalz ein Haus, wo der Nachbar eine Garage direkt auf der Grundstücksgrenze...

  1. #1 Tungdil, 15.02.2015
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    Hi zusammen,

    hab da ma ne Frage.

    Meine Eltern haben in Rheinland-Pfalz ein Haus, wo der Nachbar eine Garage direkt auf der Grundstücksgrenze stehen hat, was ja soweit regelkonform ist.

    Jetzt hat der Nachbar nachträglich ein zusätzliches Fenster in die Grenzwand zum Grundstück meiner Eltern einbauen lassen. Ist das so ohne weiteres möglich? Hab etwas rumgelesen und was wegen Brandschutz etc gefunden, aber da es so viele Nebenparagraphen oder sonstige Vorschriften gibt dachte ich ich frag mal hier nach ob mir da eventuell einer weiterhwelfen kann.

    MFG
     
  2. #2 derstefanm, 15.02.2015
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    Bist du dir sicher das es ohne Genehmigung geschehen ist? Ist vielleicht auch rechtens und alles baurechtlich abgesegnet. Man muss nicht sofort in jedem einen Verbrecher sehen.

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  3. #3 Diamand, 16.02.2015
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    Was passiert denn wenn die Eltern dort auch eine Garage oder ein Gartenhaus hinsetzen wollen?

    Beste wird wohl sein einfach mal beim Amt nachzufragen ob das Fenster OK ist.
     
  4. #4 Gast036816, 16.02.2015
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    wenn das fenster die f-90-qualifikation erfüllt und genehmigt wurde - könnte es regelkonform sein. wahrscheinlich hätten die eltern dem zustimmen müssen.
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 16.02.2015
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    Das Fenster ist höchstwahrscheinlich nicht zulässig, aber letzte Aufklärung kann nur eine Anfrage bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde bringen.

    ----------------------------------------------------------------------------
    § 34 Nachbarrechtsgesetz RLP (NRG):

    (1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60° (alte Teilung) zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster oder Türen, die von der Grenze keinen größeren Abstand als 2,50 m haben sollen, nur angebracht werden, wenn der Nachbar seine Einwilligung erteilt hat.

    (2) Hat der Nachbar die nach Absatz 1 erforderliche Einwilligung zum Anbringen eines Fensters erteilt, so muß er mit später zu errichtenden baulichen Anlagen einen Abstand von 2 m von diesem Fenster einhalten. Dies gilt nicht, wenn die später errichtete bauliche Anlage den Lichteinfall in das Fenster nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt oder wenn die Einhaltung eines geringeren Abstandes baurechtlich geboten ist.

    (3) Absatz 2 Satz 1 gilt nur, wenn die Einwilligung schriftlich erteilt ist. Die Unterzeichnung der Bauunterlagen genügt nicht.

    (4) Absatz 1 gilt entsprechend für Balkone, Terrassen und ähnliche Bauteile, die einen Ausblick zum Nachbargrundstück gewähren. Der Abstand wird vom grenznächsten Punkt des Bauteils gemessen.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Wenn deine Eltern dagegen vorgehen wollen, müssen sie § 36 NRG beachten. Wenn nicht binnen 2 Jahren eine Beseitigungsklage erhoben wird, können sie keine Beseitigung mehr verlangen:
    -----------------------------------------------------------------------
    § 36 NRG RLP:
    Der Anspruch auf Beseitigung einer Einrichtung im Sinne des § 34, die einen geringeren als den dort vorgeschriebenen Abstand einhält, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Anbringen Klage auf Beseitigung erhoben hat.
    -------------------------------------------------------------------------

    Vorher erstmal in Ruhe mit den Nachbarn sprechen!

    Ob es Brandschutzfenster sind oder nicht, spielt nur am Rande eine Rolle. So oder so braucht der Nachbar die schriftliche Einwilligung deiner Eltern.

    Wenn es ein Fenster mit Kunststoffrahmen ist, wäre es schon mal ziehmlich sicher, dass es kein F90-Brandschutzfenster ist, denn diese bestehen i.d.R. aus Aluminium- oder Holzrahmen. F90-Brandschutzfenster sind zudem recht teuer, kosten ca. 2.000 € pro Quadratmeter.
     
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