Besichtigung einer nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahme !!!!!!!

Diskutiere Besichtigung einer nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahme !!!!!!! im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo hab da mal eine Frage wie ich mich da Verhalten soll , habe an meiner Fertiggarge den Boden Teilweise herausgenommen um mir einen Keller zu...

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  1. #1 Mika666, 16.02.2015
    Mika666

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    Hallo hab da mal eine Frage wie ich mich da Verhalten soll , habe an meiner Fertiggarge den Boden Teilweise herausgenommen um mir einen Keller zu bauen , plötzlich steht da einer von der Gemeinde auf meinem Grundstück vor meiner Garage und will wissen was ich da mach . Er meinte ich baue mir da eine Grube ich nein das wird ein Keller , er sieht aber wie eine Grube aus . Da ich an meinem Haus kein Keller hab habe ich mir gedacht ich mach mir was in die Garage , er meinte er muss das abklären ob ich das darf , ich habe einen Architekt angerufen und nachgefragt der meinet ich dürfe das machen ohne Genehmigung , der von der Gemeinde meinte er will sich das in einem halben Jahr nochmals ansehen ob es auch wirklich ein Keller wird , ich hab aber keinen Bock das zuzulassen . Was meint ihr , soll ich ihn nochmals auf mein Grundstück lassen und ihn alles anschauen lassen oder muss ich das nicht tun , was würdet ihr machen . Danke für die Infos .
     
  2. R.B.

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    Selbstverständlich haben die Behörden jederzeit die Möglichkeit Baumaßnahmen zu überprüfen, und zwar völlig unabhängig davon ob das eine verfahrensfreie Maßnahme ist. Auch bei verfahrensfreien Baumnaßnahmen muss man sich an Vorschriften (LBO etc.) halten.

    Abgesehen davon, einfach den Boden einer Garage zu entfernen um einen "Keller" zu bauen, das ist nicht so einfach. Wie hast Du die Statik der Garage sichergestellt? Risse dürften dann noch das geringste Problem sein.

    Wenn Dein Architekt behauptet, Du dürftest das so einfach machen, dann kann er Dir das sicherlich schriftlich geben. Ich wäre mir da nicht so sicher, ich bin aber auch kein Baurechtler.
     
  3. #3 Kater432, 16.02.2015
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    ich haue den boden bei einer garage raus, um darunter einen keller zu bauen. auf der 'neuen' Bodenplatte, die ja nichtmal auf den streifenfundamenten ruht, wird ja etwas mehr als nur ein paar kartons gelagert. da müssten doch auch in jeder ekce stabile fundamente hin um die decke des kellers zu stützen. macht für mich alles keinen sinn bei einer garage.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich kenn die LBO für Erbach (welches) nicht, aber in allen LBO, die ich kenne, steht drin, das Maßnahmen, die erheblich in die Standsicherheit eines Gebäudes eingreifen, nicht verfahrensfrei sind!
    Eine Unterfangung greift aber mal ganz erheblich in die Standsicherheit ein!!!!

    Welches Verfahren (Bauantrag/Bauanzeige) in welchem Umfang dann nötig ist, sagt wieder LBO.
    Weiterhin untersagen manche LBO auch unterirdisch bestimmte Nutzungen im Genzabstandsbereich. Da wäre der Keller dann nur zulässig, wenn er ausserhalb des Grnezabstands stünde!
     
  5. Neutal

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    Die Bauämter können sogar noch viel mehr. wenn sie den Eindruck haben, das die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, wird umgehend jede weitere Nutzung untersagt. Da bleibt dann nicht mal mehr Zeit um die Möbel aus dem Haus zu holen und es wird schlagartig sehr teuer.
    Ich habe selbt mit einer genehmigten Nutzungsänderung die Vielfalt der Machenschaften von Bauämtern erfahren dürfen. nimm es nicht auf die leichte Schulter, am längeren Hebel sitzen die.
    Ganz nebenbei. Wer kommt bitte auf die Idee selber einen Keller nachträglich auszuschachten? Selbst für fachlich versierte Betrieb ist sowas mit einigem Aufwand verbunden.
    Der einzige Vorteil: Bei einm Versagen der Tragwerkes wird kein Bestatter mehr gebraucht.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2015
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    Doch, denn in D darfst Du nur auf dafür vorgesehenem Grund bestattet werden. Nur bei Urnen gibts so langsam ein paar Ausnahmen.
     
  7. #7 SteveMartok, 16.02.2015
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    SteveMartok Gast

    Wie kommt man eigentlich darauf, den Boden einer Fertiggarage einfach so rauszukloppen? Sachen gibts...

    Bauprüfer der Behörde haben Vollzugsrechte für ihrem Bereich ähnlich der Polizei, jedenfalls hier in Hamburg. D.h. bei Gefahr im Verzuge oder der Möglichkeit, das von einem Bauwerk oder einer Baustelle Gefahr oder Schaden für die Gemeinde (auch finanziell) ausgehen könnte, sind sie berechtigt, Grundstücke ohne Ankündigung zu betreten, alles zu kontrollieren und notfalls den Bau zu stoppen o.a.
    Ob man also Erfolg haben wird, wenn man den Mann nichts aufs Grundstück lässt, wage ich zu bezweifeln!
     
  8. R.B.

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    Erbach, vermutlich das Erbach in BaWü, da reicht in Blick in die LBO unter §47

     
  9. #9 Kriminelle, 16.02.2015
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    Hallo Mika,

    Darf ich mal fragen, was da so unter der Garage gelagert werden soll? Die Garage ist doch als solches ohne Bodenplatte nicht mehr nutzbar, statt dessen gehts jetzt unterirdisch weiter? Wieviel Raum gewinnst Du dadurch, und wie regelst Du die Lüftung, Mika?
     
  10. #10 ManfredH, 16.02.2015
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    ManfredH Gast

    Der TE will unter seine Garage einen Keller bauen. Die Keller, die ich kenne, habe alle eine sog. Kellerdecke...

    Ansonsten, was die Fragwürdigkeit des ganzen Vorhabens angeht, schliesse ich mich den vorangegangenen Expertenbeiträgen an. Und dabei ist es völlig egal, was unter der Garage gelagert werden soll.
     
  11. #11 Kriminelle, 16.02.2015
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    Hab ich Dich gefragt, ManfredH? Ich wusste jetzt nicht, dass ich hier die Erlaubnis aller Experten haben muss, wenn ich einem TE eine Frage stelle!
     
  12. #12 OLger MD, 16.02.2015
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    @Mika
    Wenn Du Pech hast, darfst Du auch dem Gewerbeaufsichtsamt noch erklären, warum Dein "Keller" nicht den Anforderungen der UVV "BGR 157" entspricht. Wie willst Du sicherstellen, dass die Tropfmengen umweltgefährdender Flüssigkeiten (Öl, Kühlmittel, etc.) nicht in den Boden durchsickern. Die sind zwar sehr gering aber wenn sie den Weg durch die Fuge der Kellerabdeckung finden sieht man sie nicht und kann nicht zeitnah Maßnahmen einleiten.
    Was sagt Dein Lagergut zu abtropfendem Schmelzwasser mit Tausalzanteil ? Was passiert mit Regenwasser und Schmelzwasser vom Auto, nachdem es den Weg in die [D]Grube[/D] äh meine den Keller gefunden hat ?
    Die Radlasten auf der "Kellerabdeckung" hast Du auch nachgewiesen? Ebenso den Erddruck unter Verkehrslast auf die neuen Kellerwände?
     
  13. uban

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    Eine (längliche) Grube (z.B. um den Öl-Wechsel vornehmen zu können oder das Auto von unten bestaunen zu dürfen) soll nicht erlaubt sein und ein Keller dagegen schon? Merkwürdig.
     
  14. Taipan

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    Die reinen Radlasten sind dabei noch Spielkram. Die Schubkräfte durch beschleunigen und abbremsen machens lustig.
     
  15. #15 gunther1948, 16.02.2015
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    hallo
    das problem ist doch eher die fertiggarage wenn der boden da fehlt und die senkrechte ausschachtung für den keller und auf der hausseite wirds erst spannend.
    in rlp nicht genehmigungsfähig und fällt auch nicht unter die genehmigungsfreien bv.

    gruss aus de pfalz
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 16.02.2015
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    Schütte die Grube mit verdichtungsfähigem Material wieder zu, verdichte alles fachgerecht, richte einen ordentlichen tragfähigen Garagenboden her und vergiss die Sache!

    Das ist eine echte Schnapsidee und gehört zu den gefährlichsten DIY-Projekten, die ich in den letzten zwei Wochen hier gelesen habe, sich „einen Keller zu bauen“.

    Ich mutmaße, dass du einer Grube für Autoreparaturen bauen wolltest, dann aber gegenüber der Behörde in Erklärungsnot geraten bist. Grube ist unzulässig und gefährlich und Keller ist unzulässig und noch gefährlicher. Das Ausschachten eines solchen „Kellers“ ist ein Eingriff in die Statik und genehmigungspflichtig. Da kommen u.U. Bußgelder auf dich zu, wenn du nicht einsichtig bist.

    Auch später wirst du zumindest den Damen und Herren vom Bauordnungsamt (Untere Bauaufsichtsbehörde) Zutritt zu deiner Garage gewähren müssen. Von welchem Amt war denn der Herr von der Gemeinde?
     
  17. #17 stockstadt, 16.02.2015
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    Nicht von der schnellen Eingreiftruppe ... wenn er erst in 6 Monaten wieder vorbeischauen will :mega_lol::mega_lol:

    LG
     
  18. #18 Baufuchs, 16.02.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @TE

    Rechne mal eher mit einem kurzfristig durch das Bauamt angeordneten Baustopp.

    Grube ist sowieso unzulässig, Unterkellerung ist genehmigungspflichtig. Wenn irgendeiner beim Bauamt noch bei Sinnen ist, legt man dir die Baustelle still, bevor Du dich selbst unter deiner Garage begräbst.
     
  19. #19 Mika666, 17.02.2015
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    Oh Mann , hab es verstanden ihr könnt mir nicht helfen ,
    1 die Garage hat ein Streifenfundament
    2 hat mir der Garagenbauer gesagt das der Boden überhaut nichts mit der Statik zu tun hat , ob der Boden drin ist oder nicht ist egal , man kann die gleiche Garage auch ohne Boden bekommen .
    3 bleibt es ja mir überlassen was ich da lagern will
    4 mein Architekt hat gesagt das da keine Grenzabstände eingehalten werden müssen , da es ja kein Aufenthaltsraum ist und keine Heizung noch Fenster drin sind . Usw,usw möchte hier jetzt keinen Roman schreiben .
    Danke für eure hilfreichen Kommentare .
     
  20. R.B.

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    Anscheinend doch nicht. Lass Dir das vom Garagenbauer und vom Architekten schriftlich geben. Wenn die merken, dass sie für Ihre Aussage auch den Kopf hinhalten müssen, werden sie vielleicht anfangen nachzudenken.
    Dein Streifenfundament macht schneller die Grätsche als Du buddeln kannst.

    Den Besuch vom Bauamt würde ich auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Da braucht´s nur einen Anruf und schon hast Du ein Problem. Hier auf Konfrontation zu gehen ist die denkbar schlechteste Entscheidung, denn die sitzen an einem langen Hebel. Man glaubt gar nicht wie viele Paragraphen es gibt an die man sich halten muss.
     
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