Unzufrieden mit Fliesen

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  1. carmaa

    carmaa Gast

    Hallo zusammen,

    wir haben uns im Flur graue Feinsteinzeugfliesen im Format 30x60 verlegen lassen. Die Fliesen haben wir uns in einer Ausstellung ausgesucht und der Fliesenleger hat sie dort gekauft, geliefert und verlegt. Wir sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden weil die Überzähne meines Erachtens sehr stark sind und bei fast jeder Fliese vorkommen. Zudem sind die Fugen unterschiedlich breit, man sieht, dass es "frei Schnauze" gemacht worden ist und die Fugen sind unterschiedlich hoch gefüllt. An den Stellen, wo Überzähne sind, ist sogar teilweise Fugenmasse auf die niedrigere Fliese draufgeschmiert worden. 3 Fliesen sind schon der Länge nach gerissen und an vielen Stellen ist die Fuge aufgerissen.

    Verlegt wurde auch Entkopplungsmatten (Sopro?).

    Wir haben die gleichen Fliesen für zwei Bäder geplant und diese Fliesen lagern bereits bei uns. Der Fliesenleger war schon zweimal bei uns zum Gespräch in dem wir mitteilten, dass wir nicht zufrieden sind. Er begründet es damit, dass die Fliesen schief sind und er uns während der Verlegung darauf hingewiesen hat. Das hat er auch, jedoch kann ich als Laie mit dem Kommentar "die Fliesen sind schief" nichts anfangen und hätte von einem Profi erwartet, dass er die Fliesen an den Händler zurückgibt wenn damit offensichtlich kein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen ist. Er ist bereit, einzelne Fliesen auszutauschen und Fugen nachzubessern.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich würde gerne einen Gutachter beauftragen, um eine unabhängige Meinung zu hören. Hier habe ich Adresse auf der Internetseite der Handelskammer gefunden. Ist das der richtige Weg? Da zwei Bäder mit diesen Fliesen gefliest werden sollen, wüsste ich gerne vorher in Erfahrung bringen, ob wir noch aus der Nummer noch rauskommen. Sollte die Fliese einen Mangel haben, wäre jetzt der Zeitpunkt dafür, dies nachzuweisen. Wie ist der Ablauf in so einem Fall? Macht es auch Sinn den Fliesenhersteller zu kontaktieren? Der Fliesenleger scheint mir etwas zu "relaxt", wäre ich Fliesenleger, würde mir das Ergebnis körperliche Schmerzen verursachen. Am liebsten wäre mir, alles raus und mit neuer Fliese nochmal anfangen. Wie sind da die Erfolgsaussichten?

    Freue mich über alle Kommentare und Einschätzungen weil ich wie gesagt absoluter Laie bin.
     

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  2. #2 Thomas B, 16.02.2015
    Thomas B

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    Im Streiflicht erscheint Vieles geradezu abartig. Hier wäre es sinnvoll mal die Höhe der Überzähne zu messen.
     
  3. carmaa

    carmaa Gast

    Hab ich schon gemacht, hatte mal ein bißchen recherchiert und den Trick mit der Münze gemacht - ja, grade noch so die Höhe einer 5 cent Münze. Aber darf das bei jeder Fliese so sein? Und hat man wirklich keine Handhabe, sofern das "Werk" noch grade so in eine Norm fällt? Auch wenns wirklich, verzeihung "beknackt" aussieht?
     
  4. #4 Thomas B, 16.02.2015
    Thomas B

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    Bild Nr. 1 läßt eine gewölbte Fliese erahnen (der Schatenwurf beschreibt einen Bogen). Evtl. sind die Fliesen nicht maßhaltig/ nicht plan/ schüsseln?

    Sollt es material liegen, so könnte man dem Fliesör wohl keinen Vorwurf machen. Es wäre dann aber natürlich zu prüfen ob das Materila den Anforderungen entspricht. Handelt es sich um "Billigware" (gerne auch aus Fernost), so würde ich mich zumindestens nicht wundern...
     
  5. carmaa

    carmaa Gast

    Nein, waren nicht billig, ich glaube 46 Euro netto. Ist ja auch völlig egal, was sie gekostet haben, obliegt es nicht dem Fliesenleger, die Verlegung abzubrechen, sollten die Fliesen nicht in Ordnung sein? Er hat sie ja schließlich gekauft. Wahrscheinlich liegt auch die Fliese grade noch innerhalb irgendeiner Norm, dazu kommt die Toleranz beim Verlegen. Da hätte man es gleich selber machen können, hätte auch nicht schlimmer ausgesehen. Aber meine Frage war ja eigentlich was man tun kann, bzw. ob der Gang zu einem Sachverständigen sinnvoll ist. Und was man erreichen kann.
     
  6. #6 Thomas B, 16.02.2015
    Thomas B

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    Gute Frage. Ich will mal -überspitzt- antworten: Was kann der Fliesenleger dafür, wenn sich der Bauherr "minderwertige" Fliesen aussucht????? Aber ich gebe Dir insoweit recht, daß er darauf sicher hätte hinweisen sollen (müssen????) als beim Verlegen war und hätte bemerken müssen, daß die Teile nicht maßhaltig sind.

    Wenn aber alles im Rahmen der zulässigen Toleranzen ist, was sollte dann daran zu bemängeln sein???
     
  7. #7 Kater432, 16.02.2015
    Kater432

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    Na der TE hätte dann gerne das Ergebnis einer weit teueren maßhaltigeren fliese. Zumal der Fliesenleger dich anscheinend hingewiesen hat, das die Fliesen nicht gerade sind. Hätte man sich kleinere Fliesen ausgesucht, oder im Kreisverband verlegt, wäre es vielleicht nicht aufgefallen
     
  8. #8 Kater432, 16.02.2015
    Kater432

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    Ich meine natürlich Kreuzverbund
     
  9. #9 Thomas B, 16.02.2015
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    Ja...ja...das Querlesen. Dabei entgeht einem so manche Information.

    Der Fliesör hat also darauf hingewisen. Was hätte er noch machen sollen? Die Fliesen unter maximaler Kraftaufwendung geradebiegen?
     
  10. carmaa

    carmaa Gast

    Das hilft mir jetzt aber auch nicht weiter, oder? Der Fliesenleger hat ja die Fliesen aus eigenem Ermessen im wilden Verband verlegt. Und komischerweise haben andere Leute bei diesem Fliesenformat kein so schlewchtes Ergebnis, einmal davon abgesehen, dass eine unterschiedliche Fugenbreite auch nichts mit der maßhaltigkeit der Fliese zu tun hat.

    Wenn ihr so ein ergebnis im eigenen Haus hättet, was würdet ihr machen? Gutachter ja oder nein? Versuchen, den Zustand zu verbessern oder sich damit abfinden?
     
  11. #11 Thomas B, 16.02.2015
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2015
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    Gleiches Format heißt aber nicht gleiche Fliese....oder?

    Was nützt es wenn dein nachbar tolle 30/60 er Fliesen für EUR 80/m² von einem renommierten deutschen Hersteller bezogen hat und Du für EUR 46/m² von einem chinesischen Abwrackunternehmen gänzlich unteschiedliche Flisen erworben hast???

    Mein nachbar hat ein schönes blaues Auto. Fährt spitze. Meines fährt totatl schlecht und säuft ständig ab...verstehe ich nicht. Ist doch auch blau!

    Wie bitte?????

    Bitte mal selber kurz über den Inhalt des Satzes nachdenken.

    Nachtrag: wobei man m.E. für 46 EUR durchaus maßhaltige Fliesen wird erwarten dürfen. Was das für eine Materiual war (evtl. nicht i.O.) oder ob das immer so kommt...wer weiß
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 16.02.2015
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    Gegenüber den Auftraggebern darauf hinzuweisen, dass die Fliesen „schief“ sind, genügt weder für eine ordnungsgemäße Bedenkenanmeldung, noch für eine rechtsgeschäftliche Risiokoübernahme.

    Da der Fliesenleger die Fliesen gekauft hat und nicht etwa die Bauherren, haftet er auch bei etwaigen Mängeln der Fliesen. Er darf mangelhafte Fliesen nicht verbauen und kann die Verantwortung dafür nicht seinen Auftraggebern aufbürden.

    Wenn er beim Fliesenhandel Fliesen bestellt und sodann mangelhafte Fliesen geliefert bekommt, muss er sie unverzüglich rügen und zurückgehen lassen.

    Thomas, ich verstehe deine Reaktion hier nicht. 46 € pro m² - das sind doch nun wirklich keine Billigfliesen!

    Die auf der ganzen Länge gerissenen Fliesen sind aus meiner (nicht technischen) Sicht doch schon mal eindeutig ein Mangel. Ob die Überzähne mit einem Höhenunterschied von 1,67 mm (Dicke einer 5 Cent-Münze) einen Mangel darstellt, kann ich nicht beurteilen. Ich meine mich zu erinnern, mal etwas gelesen zu haben, dass bis zu 1,9 mm zulässig sind. Liebe Experten, stimmt das?

    Dann wäre eine 10 Cent-Münze mit einer Dicke von 1,93 mm wohl der bessere Maßstab, ober?
     
  13. #13 Thomas B, 16.02.2015
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    @Ralf:

    ..schrieb ich doch ....:winken
     
  14. #14 carmaa, 16.02.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16.02.2015
    carmaa

    carmaa Gast

    Danke! Und ist es üblich, Fugen nachzuarbeiten? Hier nochmal ein anderes Bild. So ein Ergebnis möchte doch wirklich niemand haben...
     

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  15. JoWest

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    "Gegenüber den Auftraggebern darauf hinzuweisen, dass die Fliesen „schief“ sind, genügt weder für eine ordnungsgemäße Bedenkenanmeldung, noch für eine rechtsgeschäftliche Risiokoübernahme."

    angenommen, die Überzähne und Abweichungen liegen innerhalb der Toleranz, so hat der AN das Richtige getan. Er hat trotz korrekter Verlegung darauf hingewiesen, dass es evtl. nicht gut aussehen könnte. Eine Bedenkenanmeldung gem. VOB sollte dies dann auch nicht sein. ICh denke so hat Thomas B das auch gemeint.
    Jochen
     
  16. JoWest

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    Oha, sehe das Foto erst jetzt: das liegt aber deutlich sichtbar an den Fliesen und nicht an der Verlegung.
    Jochen
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 16.02.2015
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    @carmaa:

    Das sich der Fliesenleger anscheinend bereit erklärt hat, einige Mängel zu beheben, würde ich ihn erstmal diese Mängel beheben lassen. Wenn ihr dann noch immer Bedenken habt und Teile der Leistung euch weiterhin mangelhaft erscheinen, solltet ihr den Fliesenleger eine konkrete Liste aller Mängel (genaue Lageangaben) per Einwurfeinschreiben übersenden und ihn fristsetzend zur Mängelbeseitigung auffordern und erst dann, wenn die Frist verstrichen ist, ggf. einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Fliesenlegerhandwerk einschalten.

    In eurem Schreiben an den Fliesenleger könntet ihr z.B. auch Folgendes hinzufügen:

    -----------------------------------------------------------------------------------
    „Bezüglich der weiteren beauftragten Fliesenarbeiten weisen wir darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, nur optisch und technisch mangelfreies Fliesenmaterial einzubauen. Wenn Sie Fliesen in der Charge haben, die jenseits der Toleranzen Maßungenauigkeiten aufweisen oder schüsseln, fordern wir Sie auf, diese nicht zu verarbeiten, sondern regen an, diese zu Ihrem Händler zurückgehen zulassen.

    Wenn Sie der Meinung sein sollten, dass der von uns ausgesuchte Fliesentyp allesamt nicht den Qualitätsanforderungen genügt, erbitten wir vor der weiteren Ausführung Ihrer Arbeiten eine schriftliche Bedenkenanmeldung von Ihnen und werden dann darüber entscheiden. Wenn wir keine Bedenkenanmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits mit dem von uns bemusterten Material eine vollständig mangelfreie Leistung erbracht wird.“
    ---------------------------------------------------------------------------------------
     
  18. carmaa

    carmaa Gast

    Alles klar, vielen Dank. Er wollte nachbessern, wenn er für die Bäder wiederkommt, das wäre dann strategisch ungünstig. Erst die Bäder fliesen um dann festzustellen, dass die Fliese nicht in Ordnung ist. Schwierig, schwierig...
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 16.02.2015
    Ralf Wortmann

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    Dann meinen Textvorschlag am besten per Einwurfeinschreiben vorher übersenden.

    Nichts unüberlegtes unterschreiben und bei der Abnahme eine Liste mit sämtlichen Mängel parat haben, die ihr zum Bestandteil des Abnahmeprotokolls macht (verklammern + Hinweis im Text des Protokolls).
     
  20. #20 SteveMartok, 16.02.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Das sieht aber auch fies aus, jetzt auf die Fläche bezogen!
    Toleranzen hin oder her, mein Nachbar hat seine Garage mit 30/60er FSZ ausm Biber-Baumarkt für 12,99 €/m² selber gefliest und das sieht wesentlich besser aus!
    Für Fliesen mit über 45 €/m² sind die echt unter aller Kanone...und dieses Preissegment hat doch wirklich nichts mit minderwertiger Ware zu tun.
     
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