Nachbar klagt, gegen Freistaat Bayern

Diskutiere Nachbar klagt, gegen Freistaat Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nach erhalt unserer Baugenemigung (Grundstück von schwiegereltern) reichte unser Nachbar eine Klage gegen den Freistaat Bayern ein ,,weil uns die...

  1. sonne7

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    Nach erhalt unserer Baugenemigung (Grundstück von schwiegereltern) reichte unser Nachbar eine Klage gegen den Freistaat Bayern ein ,,weil uns die Baugenemigung erteilt wurde,,
    Leidtragende sind wir ,, da wir nun seid einem Jahr warten, das dieser Fall endlich bearbeitet wird,,wer hat diesen Weg hinter sich ? oder wer möchte uns dazu tipps geben?
    Vielen Dank,,
     
  2. rose24

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    Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung - will heißen, Du kannst trotzdem bauen. Allerdings auf eigenes Risiko. Sollte die Baugenehmigung vom Gericht aufgehoben werden, musst Du rückbauen.
    Was ist denn die Begründung des Nachbarn für die Klage und was sagt das Bauamt zu den Chancen des Klägers? Es ist zwar immer ein Restrisiko dabei, aber meist kann man ganz gut einschätzen, wie es ausgehen wird.
     
  3. #3 Kater432, 17.02.2015
    Kater432

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    Muss dann aber das Bauamt nicht die Kosten zshlen, so wie du schreibst? Er bekommt eine offizielle baugenehmigung, darf bauen, weil keine aufschiebende Wirkung und wenn das Gericht so urteilt, dann hat der Bauherr Pech gehabt ?

    Verstehe ich nicht. Er klagt ja nicht gegen den Bauherren
     
  4. #4 Baufuchs, 17.02.2015
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    Baufuchs Gast

    Ist aber so. Weiterbau geht auf eigenes Risiko.

    Aussicht auf Erfolg hat die Klage des Nachbarn aber ohnehin nur, wenn bei Erteilung der Baugenehmigung nachbarschützende Belange missachtet wurden.

    Z.B. zu geringe Abstandsflächen genehmigt o.ä.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2015
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    Was Du meinst, nennt sich Amtshaftung. Das ist aber ne echte Nummer, die auch zu vollstrecken.

    1) Würde die hier eh nur die Antragskosten abdecken, da der TE ja bei Baubeginn um die Anfechtung der Genehmigung gewusst hätte. Rückbau/Umbaukosten wären daher selbst zu tragen.
    2) Auch dann, wenn die Genehmigung erst nach Errichtung des Objekts angegriffen wird, ist das kein Selbstläufer. Selbst dann nicht, wenn ein Blinder mit Krückstock die Baurechtswidrigkeit des Antrags hätte erkennen müssen und trotzdem genehmigt wurde.

    Ich habe mal einen Fall rückgebaut, bei dem ein Kollege eine schicke Planung erarbeitet und eingereicht hatte und bei der Antrag so schräg war, dass der Sachbearbeiter den eigentlich nur postwendend hätte zurücksenden können.
    Maße - wozu. Aus den Proportionen und dem Altbestand (war ein Umbau mit Erweiterung) hätte man erkennen müssen, das das nur mit massiver Nutzung von Baulasten genehmigungsfähig war, die es wiederum nicht gab.
    Statik? Was ist das?
    Vermaßte Schnitte? Braucht kein Mensch! Die Handwerker arbeiten nach örtlichem 1-1 Modell.
    Usw usw usw.

    Wie das Ding ne Genehmigung erhalten hat, weiß keiner. Die Bauherrschaft Künstler, also keinen Blassen vom Baurecht, waren nur glücklich über den (wirklich) schicken Entwurf.
    Also fleissig gebaut, der Nachbar kriegt nen halben Herzkasper, scheucht das Bauamt auf und die legen die Baustelle sofort still!

    Die Bauherren haben gegen die Rücknahme der Genehmigung geklagt und verloren.

    Meines Wissens nach ist da kein Ct aus der Amtshaftung geflossen, der Kollege hat sich geweigert, seinen Fehler einzugestehen und ist dann verstorben und die Architektenhaftpflicht hat sich auf die Aussage ihres Kunden berufen, er habe keine Fehler gemacht.
     
  6. #6 gunther1948, 17.02.2015
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    hallo
    ich weiss jetzt nicht obs heute immer noch so ist ( müsste nachsehen ) in rlp erfolgt die erteilung der baugenehmigung vorbehaltlich rechte dritter.
    wenn da ein nachbar nur hustet dann haste als erstes mal eine baustilllegung an der backe.

    gruss aus de pfalz
     
  7. #7 Baufuchs, 17.02.2015
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    Baufuchs Gast

    Der Vorbehalt "Rechte Dritter" bezieht sich nur auf zivilrechtliche Belange, nicht auf öffentl. Recht.
     
  8. sonne7

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    Bedanke mich für die Antworten,, wir haben noch nicht begonnen mit den Bau,, Wissen ja nicht wie der Richter entscheidet,, er möchte eine Begehung machen,, aber wann ,, das warten,,Die Finazierung läuft,, mit einer Klage war ja nicht zu Rechnen,,
     
  9. #9 Baufuchs, 17.02.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    was hat der Nachbar denn an der Baugenehmigung beanstandet?
     
  10. rose24

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    Das war auch meine Frage. Evtl. könnte die Antwort dazu beitragen, das Risiko einzuschätzen.

    In meiner Zeit im Bauamt waren die wenigsten Nachbarklagen erfolgreich - und manch einer hätte ohne Risiko bauen können (z.T. wurde es auch getan).
    Sonst heißt es eben warten - i.d.R. dauert so ein Verfahren in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht München ca. ein Jahr.

    Du könntest auch mal beim LRA nachfragen, wie die das Risiko einschätzen.
     
  11. sonne7

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    Durch unser Grundstück läuft ein Grüngrütel,der von Bauamt und LRA aufgehoben wurde,, deshalb die erteilte Baugenemigung,,Nachbar sieht dies anders,, ihm wurde vor 10 jahren als er gebaut habe "Versprochen," das ihm gegebüber nicht gebaut wird,, aber vor 10j was ändert sich nicht alles in dieser zeit,,

    Gruß sonne7
     
  12. rodopp

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    @sonne7 - ist bekannt, ob ihm das mündlich oder schriftlich "versprochen" würde?
     
  13. #13 Frau Maier, 18.02.2015
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    Es gilt nur das was schriftlich niedergelegt wurde und natürlich das was im Bebauungsplan steht. Ist der Grüngürtel kein Grüngürtel mehr und so im Bebauungsplan drin, dann kann der Nachbar IMHO klagen wie er will, denke ich. Aber wer will das aus der Ferne schon mit Bestimmtheit sagen? Ich vermute Du hast schon einen Anwalt für Baurecht? Denn alles andere ist nur Kaffeesatzleserei.
     
  14. #14 ultra79, 18.02.2015
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    Braucht man dafür einen Anwalt? Der Nachbar klagt ja gegen den Freistaat. Nicht gegen den TE.

    Selbst wenn der Anwalt zur Überzeugung kommt das der Nachbar mit der Klage scheitern wird - wer wird sich darauf verlassen und losbauen? Der Richter sieht das ja vielleicht anders.

    Also was anderes als abwarten wird hier nicht übrig bleiben...
     
  15. #15 Thomas B, 18.02.2015
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    Was mich ja mal tatsächlich interessieren würde.....

    Wir wollen einfach mal annehmen, daß der "böse" Nachbar nicht Recht hat und ein solches auch nicht bekommt. Er verliert vor Gericht. Evtl. bemüht er auch noch eine weitere, die nächsthöhere, Instanz und verliert wieder.

    Das kann ja schnell mal ein paar Jährchen dauern. So etwas kann für den "Sieger" (also den Bauwilligen) natürlich finanziell hart werden, wenn seine Finanzierung nebst Bereitstellungszinsen munter läuft. Da kommen schnell ein paar große Scheine zusammen.

    Ist der "böse" Nachbar dann eigentlich schadenserstatzpflichtig??????????
     
  16. #16 ThomasMD, 18.02.2015
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    Mit Sicherheit nicht, Namensvetter
    Sonst wären die ganzen Autobahnverhinderer, die gegen jeden einzelnen Kilometer klagen, ganz schnell am Ende.
     
  17. #17 Thomas B, 18.02.2015
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    Auch wenn er nicht Recht bekommt und der "Beklagte" einen tatsächlichen Schaden nachweisen kann? Erstaunlich.....
     
  18. rose24

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    Kannst Du den entsprechenden Auszug aus dem Bebauungsplan hier einstellen und dazu den gezeichneten Lageplan aus Deiner Baueingabe?
    Grüngürtel ist normalerweise erstmal nicht nachbarschützend, sondern eine städtebaulich begründete Festsetzung. Damit allein hätte die Klage keinen Erfolg. Aber ohne genauere Angaben ist eine Ferndiagnose natürlich erst einmal schwierig.
     
  19. rose24

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    Gar nicht erstaunlich. Wie oben geschrieben, hat die Klage ja keine aufschiebende Wirkung. Ist also die Entscheidung des Bauherrn, ob er baut oder lieber wartet, bis über die Klage entschieden ist. Die meisten Nachbarklagen haben keinen Erfolg.

    Wenn dagegen das Bauamt einen Antrag ablehnt, der genehmigt werden hätte müssen, kann es durchaus schadensersatzpflichtig werden.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Tolle Wolle.
    Warte ich ab und kann dann 10 Jahre später bauen, dreht mir die Justiz ne Nase, weil ich eine Genehmigung hatte und hätte bauen können.
    Baue ich und muss dann 10 Jahre später abreissen, dreht mir die Justiz auch ne Nase, weil ich vom Widerspruch wusste und auf eigenes Risko gebaut habe.

    :mauer

    Und das Amt ist so oder so fein raus.
     
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