Nachbar klagt, gegen Freistaat Bayern

Diskutiere Nachbar klagt, gegen Freistaat Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; So ist es. Allerdings dauert so ein Verfahren nur selten so lang und meist kann man ganz gut einschätzen, wie es ausgehen wird.

  1. rose24

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    So ist es. Allerdings dauert so ein Verfahren nur selten so lang und meist kann man ganz gut einschätzen, wie es ausgehen wird.
     
  2. #22 Der Bauamateur, 18.02.2015
    Der Bauamateur

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    Zudem geht es ja auch darum, dass jedem ein gleicher Zugang zur Justiz gewährt wird. Gerade in solchen Fällen, wo die Rechtslage tatsächlich nicht völlig eindeutig ist, würde ja ein potentiell im Recht stehender Bürger von der Wahrnehmung seiner Rechte erheblich abgeschreckt, da er fürchten muss, bei verlorenem Verfahren auch noch neben den Kosten des Verfahrens einen massiven Schadenersatz an fremde Dritten zu zahlen, deren Schaden sich allein daraus ergibt, dass er seine Grundrechte wahrnimmt. Ab einer gewissen "Drohkulisse" trauen sich dann nur noch die Verzweifelten und die Reichen ein solches Verfahren zu.
     
  3. #23 ThomasMD, 18.02.2015
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    Dein Wundern wundert mich jetzt aber.
    Du erklärt doch sonst immer so zutreffend, dass eine Baugenehmigung nichts anderes ist, als eine Erklärung, dass die Behörde und nur die Behörde, im Moment keine Gründe findet, dem Antragsteller das Vorhaben zu verbieten.
     
  4. #24 SirSydom, 18.02.2015
    SirSydom

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    Eine 100ige Gerechtigkeit gibt es nicht.
    Stell dir vor du wirst eine Straftat verdächtigt und Ermittlungen gegen dich geführt. Kunden oder Arbeitgeber bekommen das mit, du bekommst die lang geplante Beförderung nicht oder Aufträge gehen verloren.
    Im Zweifel ist es einfach Pech, weil du zufällig jemanden ähnlich siehst oder zur falschen Zeit am falschen Ort warst.

    Man kann hier nur der Politik Vorwürfe machen, Entscheidungen zu treffen dass unterqualifizierte oder welche mit höchst fraglicher Einstellung bei Polizei und Vollzug landen. Ich sage nur Hakenkreuze im Mannschaftsbus.
    Und die überlangen Gerichtsverfahren die wir teilweise in Deutschland haben liegen zu einem nicht unerheblichen Teil an einer unterbesetzten Justiz.
    Doch mit Verbesserungen hierbei ist halt beim Wähler kein Blumentopf zu gewinnen. Das Geld verteilt man lieber in Form von Wahlgeschenken ans Stimmvieh.
     
  5. bernix

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    Der Sinn erschließt sich mir jetzt nicht ....Was willst du aus dem Bebauungsplan sehen? Der Grüngürtel ist wohl nicht mehr eingezeichnet....

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand eine verbindliche Zusage gemacht haben kann, dass der Grüngürtel auf ewig bleibt. Denn wie du sagtest...es wird von der Stadt/Gemeinde festgelegt. Und ggf geändert.

    In diesem Fall kann ich mir auch schwer vorstellen, dass der Bebauungsplan geändert würde....

    Sollte der Kläger tatsächlich etwas verwertbares Schriftliches in der Hand haben...dann hat er ggf einen Schadensersatzanspruch an die Gemeinde ...dazu müsste er aber minimum mal nachweisen wieviel sein Haus weniger wert ist durch die Neubebauung.

    Ich sags mal so: Ich würde bauen...aber mit einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis nicht mehr rechnen...
     
  6. #26 Baufuchs, 18.02.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Habe einen solchen Fall hinter mir.

    Unberechtigte Klage wegen angebl. Abstandsflächenverletzung.

    Nachbar verklagt Stadt wg. erteilter Baugenehmigung. Dauer bis zum Ortstermin 2 Monate. Dauer Ortstermin ca. 20 min.

    In dieser Zeit hat der in Bauordnungsrechtsfragen toppfitte Richter dem Klägeranwalt in wohlgesetzten Worten beigebracht, dass die Klage jeder Grundlage entbehrt und dringend empfohlen, diese zurück zu ziehen.

    Der dämlichste Spruch des Klägeranwalts war "der Makler hat aber meinen Mandanten ausdrücklich versichert, dass auf dem Nachbargrundstück kein Mehrfamilienhaus gebaut werden kann!"
     
  7. bernix

    bernix

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    ...da ist was dran...allerdings ist die Frage ob es nur Unterqualifikation ist oder einfach nicht darauf geachtet wird, wer welche Entscheidung trifft.

    Ich hatte gerade heute mittag einen Ortstermin mit einem Bürger, dem Bürgermeister und einem Vertreter des Ordnungsamtes.
    Es ging um die Beurteilung ob ein Fahrzeug (Ford Transit Bus), geparkt in einer leichten Kurve, auf dem Bürgersteig vor der eigenen Einfahrt, den fließenden Vekehr behindert (mE nein)...Das Ordnungsamt ist der Meinung dass der Zweitwagen (z ZT Lupo, vorher wars ein alter 5er Kombi) dort stehen darf, weil man "darüber schauen" kann....ich hab vermieden zu sagen dass die "Hilfspolizeibeamtin" vielleicht mal etwas in die Knie gehen sollte, damit sie die gleiche Höhe wie ein sitzender Autofahrerer hat, dann ist die Einsehbarkeit der Kurve auch stark eingeschränkt....
    Das Problem ist, dass hier Ordnungsbeamten subjektive Einschätzungen treffen, die vor Gericht mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht mehr hinterfragt werden....Chancengleichheit und damit Gerechtigkeit = Null.
    Irgendwann hab ich mal gelernt dass wir eine Gewaltenteilung haben: Einer macht die Gesetze, einer überwacht und einer urteilt nach diesen Gesetzen....

    Zum letzten Satz: Den meisten Bürger ist mE durchaus klar dass gut Leben einen Preis hat. Schönes Beispiel: Schiersteiner Brücke....ist momentan gesperrt, weil sich eine Fahrbahn abgesenkt hat. Genaugenommen nicht die Brücke sondern eine der aufgeständerten Zufahrten. Die Brücke plus Zuwegung war mal für 20.000 Fahrzeuge geplant...momentan wären es etwa 90.000 pro Tag...wenn sie nicht gesperrt wär. (mit ein bisschen Sarkasmus: Momentan Staus wie in Köln an ganz normalen Tagen).
    Mainz scheint das irgentwie anzuziehen...denn vor zwei Jahren hatten sie den Engpass bei den Fahrdienstleitern...da fielen massenweise Züge aus (auch weil nicht rechtzeitig investiert wurde...).

    Ich seh das Problem nicht in Form von Geschenken an das Stimmvieh sondern darin, dass die KfzSteuer, Mineralölsteuer usw für viele andere (notwendige oder nichtnotwendige, das lassen wir mal offen)Ausgaben verwendet werden....
     
  8. #28 lastdrop, 19.02.2015
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    Wenn wir schon bei "was wäre wenn" sind: Was, wenn der TE garnicht davon weiß, dass gegen seine Baugenehmigung geklagt wird und er, wie üblich, einfach losbaut?
     
  9. sonne7

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    Ja Thommas B ,,, das ist eine sehr gute Frage,,,so sieht es aus bei uns ,, finazierung läuft schon,,echt bitter,,,
    Frau Maier nein keinen Anwalt,,bis jetzt,,,
     
  10. Taipan

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    Dann wirds Zeit.
     
  11. #31 kappradl, 19.02.2015
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    Hätte der Nachar nicht gegen den Bebauungsplan bzw. dessen Änderung klagen müssen? Dafür liegt der doch öffentlich aus
     
  12. #32 DerBjoern, 19.02.2015
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    Allerdings laufen wir Gefahr, das diese Möglichkeit zumindest für ausländische Konzerne durch TTIP geschaffen wird. Dann hat nämlich ein Unternehmen die Möglichkeit öffentliche Institutionen auf den ENTGANG ZU ERWARTENDER Gewinne zu verklagen. Z.B. wenn eine Baugenehmigung für eine Produktionsstätte gegeben wird, diese jedoch zurückgezogen werden muss. Dann hat das Unternehmen die Möglichkeit die für diesen Standort zu erwartenden Gewinne geltend zu machen. Einen Vorgeschmack darauf bekommen wir bei einem Blick nach Roşia Montană in Rumänien. Hier wurde einem Kanadischem Bergbaukonzern die Schürfrechte für Gold erteilt. Die Verträge wurden über viele Tochtergesellschaften abgeschlossen die über viele Länder verteilt sind. Eines davon in den Niederlanden, mit denen Rumänien in den 90er Jahren ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen hat. Blöd nur das Rumänien mittlerweile ein weitgehend demokratischer Statt mit Rechtssystem geworden ist, und die Einwohner in der Schürfgegend partout ihren Grund und Boden nicht verkaufen wollen. :D Der Konzern hat (wenn das Geschäft wirklich platzen sollte) die Möglichkeit den Staat Rumänien vor einem niederländischen! Gericht zu verklagen. ^^ Der Konzern rechnet mit Gold im Wert von 5,6Milliarden Euro. Ein Blick auf das BIP von Rumänien macht die Dimension noch erschreckender...
     
  13. rose24

    rose24

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    Hier müsste der/die TE noch etwas mehr ausführen - ich hätte das so verstanden, dass eine Befreiung von der Festsetzung "Grüngürtel" erteilt wurde.
    Dazu könnte ich vielleicht etwas sagen, wenn ich mir den B-Plan-Auszug und den gezeichneten Lageplan ansehen könnte.
     
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