Lohnerhöhung

Diskutiere Lohnerhöhung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Darf man als Selbstständiger Cheffe seinen Angestellten in SH eine Tariflich vereinbarte Lohnerhöhung verweigern ? Und wenn ja weshalb ?

  1. #1 Hoschi100, 19.02.2015
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    Darf man als Selbstständiger Cheffe seinen Angestellten in SH eine Tariflich vereinbarte Lohnerhöhung verweigern ? Und wenn ja weshalb ?
     
  2. #2 Kalle88, 19.02.2015
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    Zahlst du Tarif? Bestehen Arbeitsverträge nach Tarifrecht? Wenn ja, dann würde ich sagen dass du das nicht kannst, ohne vor dem A-Gericht zu landen.
     
  3. #3 Kalle88, 19.02.2015
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    Alternativ kannst du dich mal durch den Bundesrahmen TV des Bauhauptgewerbe wühlen - dieser ist allgemein Verbindlich.
     
  4. #4 Hoschi100, 26.02.2015
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    Danke für deine Antwort Kalle, aber ich bin Arbeitnehmer. Unser Chef hat die letzte Lohnerhöhung vom letzten Jahr nur an die Altgesellen weitergegeben, und hat nun angekündigt die nächste ganz ausfallen zu lassen.
     
  5. #5 feelfree, 26.02.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Vielleicht beantwortest Du mal die Fragen aus #2. Danach kann man vermutlich auch deine Frage beantworten.
     
  6. #6 wasweissich, 26.02.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    tja , wenn ihr deutlich über dem tariflohn bezahlt werdet , kann das so in ordnung sein ... :D
     
  7. #7 Hoschi100, 27.02.2015
    Hoschi100

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    Danke, für die Antworten. Der größte Teil der Arbeitnehmer erhält Tariflohn, 4 Arbeitnehmer erhalten Lohn über Tarif, ca. 5 Arbeitnehmer (junge Gesellen) unter Tarif. Arbeitsverträge bestehen nur zum Teil, deren Inhalt kenne ich jedoch nicht.
     
  8. H.PF

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    Ohne Arbeitsvertrag = Tariflohn wenn ich das noch richtig im Kopp habe...

    Ich bin allerdings zu lange aus dem Arbeitnehmerverhältniss raus...
     
  9. JoWest

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    Hallo,

    wie kommt man als Chef darauf bei der aktuellen Konjunkturlage eine tarifliche Lohnerhöhung vorzuenthalten? Da muss wohl was im Argen liegen. Auf Dauer laufen einem da wohl die Leute weg.
    Jochen
     
  10. #10 JamesTKirk, 27.02.2015
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Die "blühenden Landschaften" der aktuellen Konjunkturlage kommen wohl leider nicht bei jedem Betrieb an.
    Ich finde es aber auch nicht in Ordnung, Euch die Leistungen nicht durchzustellen, ohne mit Euch vorher gesprochen zu haben. Es kann immer klemmen, aber da kommt es auf eine offene und konstruktive Diskussion an.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 27.02.2015
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    Meistens halten die erzielbaren Endkundenpreise sich an keinen Tarifvertrag.
    Auf Dauer kann das auch heissen ---> Arbeitsplatzabbau.

    Es hat immer alles zwei Seiten.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 wasweissich, 27.02.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wenn diese nach der ausführung und schlussrechnung dann wegen mühsam im internet zusammengesuchten vielleichtmängeln nicht gezahlt werden , wird grosszügigkeit zu einer echten herausforderung .... vor allem , wenn solche sparfüchse , angestachelt durch stst-experten gehäuft auftreten .
     
  13. #13 mastehr, 27.02.2015
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    Ist Dein Betrieb überhaupt Mitglied im Tarifverband?
     
  14. JoWest

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    Das stimmt zwar, aber der Betrieb der bei der jetzigen Konjunkturlage keine Lohnerhähung zahlen will oder kann, der wird es in den nächsten "7 mageren Jahren" wohl kaum tun!
    Jochen
     
  15. #15 Kalle88, 27.02.2015
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    Wie viele MItarbeiter seid ihr? Der BRTV ist allgemein gültig - soll heißen scheiß egal ob ein Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert ist oder nicht. Dies gilt für alle Betriebe gleichermaßen und wenn ich das noch richtig im Kopf habe kann ein Arbeitsvertrag niemals schlechter als geltendes Recht seien. Der Arbeitsvertrag kann besser sein als geltendes Recht aber nicht schlecht. Spätestens durch den Mindestlohn ist die Untergrenze gesetzt worden, der beträgt im HW irgendwas mit 11,87 die Std.

    Ich bin der Meinung, dass er sich aus der allgemein verbindlichen Erklärung nicht rausstelen kann und damit muss zwangsläufig in die 5 Lohngruppen eingeordnet werden. Verweigern einer allgemein verbindlichen Lohnerhöhung ist zumindestens in meinen Augen nicht möglich. Außerdem sind die Lohnerhöhungen im Cent-Bereich, wenn man da mit "Wirtschaftslage" argumentiert sollte man noch mal die kaufmännische Bank drücken und schauen ob die Daumenschraube bei den Mitarbeiter nachhaltig sein kann.

    Dem AG bleibt ja unbelassen wen er zu welcher Bedingung anstellt und ob dieser die Bedingungen annimmt und dagegen nichts unternimmt. Rechtens muss das aber noch lange nicht sein, was dein Chef da gedenkt treiben zu wollen. Wenn ich grob überschlage reicht die Zahl ja schon aus um einen Betriebsrat oder einen Sprecher für die Belegschaft zu ernennen, der entsprechend mit dem Chef in Verhandlung tritt. Wenn man was auf dem Kasten hat muss man sich nirgendwo ausbeuten lassen und wenn mein Chef mir eine standardmäßige Lohnerhöhung verweigert, weil er zu doof ist sein Betrieb zu führen, dann muss man halt abwägen.

    Habe ich einen sicheren Arbeitsplatz? Bestehe ich auf meine Rechte, gleichwohl dass ich meine Pflichten gewissenhaft erledige? Will ich mir den Stress antun und meinen AG ggf. vor das A-Gericht zerren? Ich würde sagen das hängt vom Fall ab, dem Betrieb und das was am Ende zwischen den Fingerspitzen als Reibungsgefühl übrig bleibt.
     
  16. #16 stockstadt, 27.02.2015
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    Das sehe ich ähnlich ... es gab schon immer Situationen, in denen "man zusammen halten" musste, aber bei Erfolg dann auch mit einem kleinen Nachschlag oder anderer Mehrleistung

    Mein grundsätzliche Einstellung hat sich aber dahingehend gewandelt, dass ein Geschäftsmodell, bei dem keine Löhne gezahlt werden (können) von denen man halbwegs leben kann ... einfach kein gutes Geschäftsmodell sein kann.

    LG
     
  17. #17 Hoschi100, 27.02.2015
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    Also, wir sind ein Innungsbetrieb und im Baugewerbeverband SH, ob unser Betrieb damit im Tarifverbund ist weis ich nicht.


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  18. #18 Kalle88, 27.02.2015
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  19. #19 wasweissich, 27.02.2015
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    wasweissich Gast

    und du bist dir sicher , dass ihr unter tarif bekommt ??
     
  20. #20 Kalle88, 27.02.2015
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    http://www.biv-hh-sh.de/data/bivhhsh/media/doc/TV_Lohn_West_2014-06-05.pdf

    Sind die Tarifsätze in der BRD West. Dazu schaust du im BRTV nach der entsprechenden Lohngruppe (Punkt 4 müsste das sein) dann weißt du was euch von Gesetzeswegen zu steht. Oder aber du gehst einfach mal zu einer Innung und bittest dort um rechtliche Auskunft - das kannst du ja auch Anonym machen. Wenn Euer Chef das Vorgehen nicht erklären kann wird er bei der Innung Probleme bekommen, wenn das raus kommt.
     
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