Musterschreiben: Aufforderung zu Fertigstellung der Arbeiten

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  1. LaZi

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    Hallo Zusammen!

    Ich suche nach Beispielen, wie man eine Aufforderung an einen Handwerker schreibt Arbeiten endlich fertigzustellen!!!

    Die Geschichte (an sich keine große Sache, ärgerlich ist es schon):

    Hausbau mit Architekten. Trockenbauer soll eine Wand erstellen im Flur zu Aufnahme von Schiebetüren.

    August 2012: Wand ist halbfertig, passt nicht mal zu der Aufgabenstellung; Aussage des Trockenbauers: ohne Schiene kann er die Wand nicht zumachen. Auf unsere Frage, ob er die Schienen besorgen kann, antwortet er mit Ja und sagt, kostet aber extra; wir sagen: ok, wird bezahlt.
    Es kommt eine Rechnung über diverse Trockenbauarbeiten.

    Auf telefonische Nachfrage sagt er im Oktober, die Schienen wären eingetroffen er meldet sich in den nächsten 2 Wochen, wann er mal vorbeikommen kann und die einbaut.
    Statt dessen kommt die erste Mahnung. Unsere Anrufe nimmt er nicht entgegen. Wir reagieren mit einen höflichen Brief, dass die Rechnung erst bezahlt wird, wenn die Arbeiten fertiggestellt sind und sollten es irgendwelche Missverständnisse da sein, sind wir bereit diese zu klären. Wir weisen darauf hin, das Ende des Jahres der Einzug bevor steht und deshalb eine baldige Erledigung der Arbeiten wünschen.
    Halbes Jahr später kommt die 2.Mahnung, wir schreiben wieder. Per Telefon erreichen wir ihn auch (von Nummer, die er nicht kennt), er sagt, er kommt bald.
    Dann die 3.Mahnung mit Androhung des Anwalts.
    Wir wieder Anruf, wieder Brief. Er ist der Meinung alle Arbeiten wären erledigt. Oktober 2014 ruft er an: Es wäre noch eine Rechnung offen. Ich sage, ich weiß; wann er dann Zeit hätte die Arbeiten auszuführen; wir sind immer noch bereit anschließend die Rechnung zu begleichen.
    Zu einen gemeinsamen Bekannten (Nachbar) sagt er, dass er bald bei uns ist.

    Januar 2015: Gerichtlicher Mahnbescheid.
    Wurde fristgerecht Wiederspruch eingelegt durch einen Anwalt.

    Mein Mann ist ein sehr geduldiger Mensch und glaubt gaaanz lange an Guten in den Menschen.
    Wir warten seit 2,5 Jahren, dass diese Wand steht. Er hat jetzt genug.

    Unsere Tür/Fenster Handwerker sagt: Auffordern, Frist von 14 Tagen setzen; dann nächste Frist mit 4 Tagen und mit Ankündigung die Arbeiten anderweitig zu vergeben und den anfallenden Betrag von seiner Rechnung abziehen, denn Differenz dann noch zahlen. Fertig.

    Der Anwalt sagt, es wäre nicht so einfach, wir sollen jetzt warten.

    Ich habe versucht mich kurz zu fassen ;)

    Liebe Grüße
     
  2. #2 wasweissich, 20.02.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Heisst jetzt ,der hat seit 2,5 jahren kein geld bekommen ?

    da muss er wohl anderweitig arbeiten ,damit er sich kundschaft wie euch auch leisten kann....;)
     
  3. #3 WerniMB, 20.02.2015
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    Hallo,

    steht das so in der Rechnung "1 Stück diverse Trockenbauarbeiten"?
    Gibt es ein Angebot? Pauschal- oder Abrechnungsauftrag?

    Wenn er nur die Leistungen berechnet hat, die bis dahin erbracht wurden, kann das...
    ...natürlich nicht funktionieren.

    Ist dir nicht gelungen, aber die wichtigsten Informationen fehlen trotzdem.:wow

    ...und Gruß
     
  4. Neutal

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    Solange kein schriftlicher Vertrag über die Zusatzleistung der Schiene vorligt, müßt Ihr wohl zahlen.
     
  5. LaZi

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    @wasweissich
    wir warten seit 2,5 Jahren auf Fertigstellung!!! Der Eingangsbereich sieht entsprechend unfertig aus.
    Anscheinend braucht er das Geld nicht. Er wohnt gerade mal 6 Autominuten von uns entfernt.
    Wir sind auch bereit zu zahlen, wenn die Wand endlich fertig ist.

    Es war ein mündlicher Auftrag. In der Schriftverkehr bestätigt er das auch selber, mit der Wand und der Schiene.
     
  6. #6 WerniMB, 20.02.2015
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    Warum tut man sich das an? Bezahlt ihm das, was er gemacht hat und sucht euch jemand Vernünftigen, der die Sache fertig macht!

    Natürlich ist das für euch äußerst besch..eiden gelaufen, aber irgendwann muss man die Pille mal schlucken. Eure Möglichkeiten gegen den Handwerker sind wg. fehlendem Auftrag usw. ohnehin begrenzt. Es kann hier doch nicht um tausende € gehen.

    Überlegt einfach, was euch der Stress und Ärger wert sind.

    ...und Gruß
     
  7. #7 Bauliesl, 20.02.2015
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    Es berechtigt Euch dennoch nicht dazu, seine Rechnung einzubehalten.
    Ihr hättet vorgehen müssen:
    - Aufforderung zur Fertigstellung
    - nach fruchtlosem Verstreichen Nachfrist setzen mit Androhung der Kündigung und Ersatzvornahme

    Was Ihr macht ist rechtlich (zumindest nach meinem Rechtsverständnis) nicht haltbar.
    Und wieso Ihr´s nicht von jemand anderem machen lasst, ist mir auch schleierhaft.....
     
  8. #8 Thomas B, 20.02.2015
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    Das könnte aber mal so richtig ins Auge gehen.

    Rechnung zu kürzen (um das Doppelte der noch ausstehenden Leistungen) wäre völlig i.O. gewesen. Aber gar nichts zu bezahlen....kann amn Ende teuer werden (Anwälte, Mahnbescheid,....) Viel Vergnügen
     
  9. LaZi

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    Er hat uns immer wieder zugesichert, das er in den nächsten 2 Wochen die Wand fertigstellt.

    Apropos Rechnung: kann ich auch irgendeine Rechnung schreiben, keine Leistung abliefern und dann auf Zahlung klagen?
    Aufgrund der nicht vorhandenen schriftlichen Auftrag kann er doch auch nicht viel vor Gericht durchsetzen, oder?

    NOCHMAL: ES GEHT NICHT DARUM, WIE ICH MICH VOR ZAHLUNG DRÜCKEN KANN.
    ES GEHT DARUM, WIE DIE ANGEFENGENE ARBEIT ENDLICH FERTIGGESTELLT WIRD!!!
     
  10. LaZi

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    @Bauliesl

    Diese Schritte wollen wir jetzt, vlt. etwas spät, aber tun. Deswegen suche ich nach Vorlagen für solchen Aufforderungen.
    Oder geht es jetzt nicht mehr, weil er sich an das Gericht gewand hat?
     
  11. #11 wasweissich, 20.02.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ne darum gehts ja auch nicht , das hast du schon gemacht .......

    er muss ja erstmal anderweitig geld verdienen , das bei euch verbaute material , lohn- und lohnnebenkosten hat er ja schon 2,5 jahre vorfinanziert ....
     
  12. LaZi

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    @wasweissich
    Es geht nicht um mehrere Tausend EUR, was er reingesteckt hat. An einem halben Tag könnte man fertig werden. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso ich für eine Leistung, die ich nicht erhalten hatte bezahlen soll, weil er zu früh die Rechnung schon gestellt hat?

    Ich stelle doch keine Rechnungen aus, bevor ich eine Leistung geliefert habe.

    Bei größeren Summen kenne ich das mit Abschlagrechnungen, was vollkommen in Ordnung ist (Rohbau, Zimmerer, Architekt).

    Ich habe die berechtigte Zweifel, das - wenn die Rechnung bezahlt - er die Wand zu Ende baut.
    Das heißt, ich muss jemanden anderen suchen und für eine Arbeit zweimal zahlen.
     
  13. Neutal

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    Auch ohne Vertrag wird kein Richter davon ausgehen, das der Trockenbauer heimlich auf eigene Kosten bei fremden Wände stellt. Euer schreiben zur Fertigstellung beeinhaltet die beauftragung zur Erstellung der Wand. Das Handeln ist etwas zu spät erfolgt und ohne eine nachweisbare Zahlung, zumindest einen Abschlag, sehe ich für Euch vor Gericht keine großen Chancen. Der Trockenbauer wird einfach sagen, das die Arbeiten aufgrund ausbleibender aber vereinbarter Zahlungen eingestellt wurden.
    Es gab zu viele Versäumnisse in der Vergangenheit
     
  14. rodopp

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    natürlich, Du musst nur wissen wie.
    bei uns hat z.B. der Statiker auch die VOLLSTÄNDIGE Statik für ein Einfamilienhaus abgerechnet und bezahlt bekommen, aber nur sehr unvollständig beim Bauantrag an das Bauamt geliefert. Das Bauamt musste nicht überprüfen, ob die Statik in Ordnung ist, weil der Statiker ja ein "nachweisberechtigter" Statiker ist oder wie das heisst.
    Als wir dann von dem Statiker mehrfach die vollständige Statik gefordert haben, so kam keine Antwort, das Geld hat er behalten.

    Dann haben wir uns an einen "Fachmann" gewandt, also einen "Anwalt" - wie es auch hier im Forum empfohlen wird.
    Als die Sache dann vor Gericht landete, da sagte Herr Richter - na gut, ihr behauptet also, dass die Statik nicht vollständig ist, kein Problem, bezahlt mal jetzt einen "gerichtlich bestellten Sachverständigen", damit er schaut, wie es nun mit der Statik istund obdie wirklich unvollständig ist. Der "gerichtlich bestellte Sachverständige" hat also die Statik erstellt - das Geld dafür werden wir eventuell von der Versicherung des Statikers irgendwann in den nächsten Jahren eventuell sehen, falls das Gericht den Prozess zu unseren gunsten entscheidet.

    Das ursprüngliche Geld (2005 für die Erstellung der Statik bezahlt) darf der Statiker aber gerne behalten ... Den kann Herr Richter zu der Herausgabe des Geldes nämlich nicht zwingen, da ist der Rechtsstaat dann nämlich plötzlich am Ende, weil daran ja niemand Geld verdienen kann ;-)
     
  15. LaZi

    LaZi

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    Er hatte im August 2012 den Auftrag mündlich zzgl. Schiene. Dann schickt er die Rechnung, wo noch nichts fertig ist. Dann will er im Oktober 2012 weiterarbeiten. Er erscheint nicht. Nach mehreren Aufforderungen erscheint er weiterhin nicht.
    Und es steht ihm die Summe aus der Rechnung zu?????
     
  16. R.B.

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    Könntest Du machen, und würdest spätestens vor Gericht eine Bauchlandung hinlegen, mit allen bis dahin enstandenen Kosten.

    Na ja, die bisher durchgeführten Arbeiten sind wohl nachweisbar. Du hättest zumindest diesen Anteil bezahlen müssen, zumal ja nichts anderes vereinbart war. Falls das mit der Schiene noch nicht auf der Rechnung stand, also nur die bisher durchhgeführten Arbeiten in Rechnung gestellt wurden, wäre diese komplett fällig gewesen.

    Aber wie kann es sein, dass so etwas 2,5 Jahre dauert, OHNE dass von Deiner Seite eine Reaktion kommt? Wer weiß, ob der sich nach so langer Zeit überhaupt noch an den Weg zu Euch erinnert.
    Wenn Dein Anwalt sagt ihr sollt jetzt warten, dann wird er vermutlich einen Grund dafür haben. Ich kann mir den Grund jetzt nicht vorstellen, bin aber auch kein Jurist. Vielleicht geht es um die zusätzlichen Kosten die durch den Mahnbescheid entstanden sind, oder was weiß ich.

    Jetzt bleibt Dir nichts anderes übrig als zu warten. Von irgendwelchen Schreiben OHNE das vorher mit Deinem Anwalt abzustimmen kann ich nur abraten. Falls er das in der momentanen Situation für eine gute Idee hält, kann er Dir sicherlich auch eine geeignete Formulierung aufsetzen, er kennt zumindest alle Hintergründe.
     
  17. #17 wasweissich, 20.02.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wieso zweimal ? du hast ja bisher nullmal gezahlt , also die bisher geleistete arbeit nicht honoriert .

    ganz provokant gefragt:
    warum soll er jetzt nochmal investieren mit der aussicht noch 2,5 jahre zu warten oder noch länger ?
     
  18. R.B.

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    Ich hoffe darüber gibt es entsprechende Nachweise, sonst behauptet er, er hätte nicht weiter gearbeitet weil die Rechnung nicht bezahlt wurde.
     
  19. LaZi

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    Zweimal, weil es nicht brauchbar ist, was da steht. Es muss also entfernt werden und von jemanden anderen nochmal neu.
    Er hätte nicht 2,5 Jahre warten müssen, er hätte nur zeitnah die Wand fertigstellen sollen.
     
  20. Papi

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    Wieso wird denn hier wieder auf den AG eingedroschen?
    Trockenbauer hat den Auftrag zum Stellen einer Wand. Nach der Hälfte der Arbeiten bricht er ab, meldet sich nicht und schafft es innerhalb von 2,5 Jahren nicht, seine Arbeit fertigzustellen. Warum sollte der AG bezahlen?
    Wenn der Fliesenleger nach der Hälfte des Raumes abbricht, Rechnung schickt und nicht mehr weiter arbeitet ist das auch OK?
     
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