EneV und KFW

Diskutiere EneV und KFW im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ist ein "Energie-Effiziens-Experte" aus der DENA-Liste für das KFW Programm 153 gleichzeitig Nachweißberechtigter für Wärmeschutz nach...

  1. #1 SinnBau, 21.02.2015
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    Hallo,

    Ist ein "Energie-Effiziens-Experte" aus der DENA-Liste für das KFW Programm 153 gleichzeitig Nachweißberechtigter für Wärmeschutz nach HBO/NBVO?

    In meiner Arbeit habe ich hauptsächlich mit Industrie-Gewerbebauten zu tun.
    Bei unserem geplanten EFH (GK1) beschäftige ich mich erstmals mit den Fördermöglichkeiten der KFW.
    Der für meinen AG tätige Dipl.Ing. den ich mit dem EneV-Nachweiß beauftragen wollte, ist nicht in der KFW-Liste eingetragen.

    Die in meiner Umgebung lt. Suche tätigen "Experten" finde ich aber nicht in den Listen der AK/IngK.

    Deshalb meine Frage?

    Gruß Pierre
     
  2. #2 MoRüBe, 21.02.2015
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    Hessen ist ein Thema für sich :D
     
  3. Taipan

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    nein. Und das hat nichts mit Hessen zu tun.
     
  4. #4 SinnBau, 21.02.2015
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    OK. Dann habe ich schon richtig vermutet. Was ist denn jetzt die "best praktice" für diesen Fall?

    Ich stelle mir gerade den normalen unbedarften Bauherrn vor. Der geht zu seinem Architekt. Dieser macht den EneV Nachweis selbst oder empfiehlt z.B. den Statiker. Wenn sich der BH dann später mit Finanzierung, KFW etc. beschäftigt braucht er noch den KFW-"Experten". Dieser macht dieselben Berechnungen dann nochmal.

    Mmmmh.

    Gruß Pierre
     
  5. #5 toxicmolotow, 21.02.2015
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    Viele Statiker, die auch den Wärmeschutznachweis rechnen sind auch gleichzeitig in der Liste der Kfw.
     
  6. #6 MoRüBe, 21.02.2015
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    MoRüBe Gast

    Was aber lange noch nicht heißt, das das in Hessen anerkannt wird im Bauantragsverfahren...
     
  7. #7 toxicmolotow, 21.02.2015
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    Für einen in Hessen ansässigen Statiker macht es wohl Sinn auch dies zu dürfen, oder? Allerdings kenne ich mich da nicht aus.
     
  8. #8 SinnBau, 22.02.2015
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    Hallo,

    Ich versuche mal nachzuvollziehen wer hier in Hessen Nachweisberechtigter für Wärmeschutz ist:

    OK, also:
    Aha, Anlage 2 zur HBO sagt:
    Jetzt weis ich wie die Rechtsverordnung heißt :winken (NBVO=Nachweisberechtigten-Verordnung), gleich mal nachschauen:
    Aha, jetzt wirds konkreter :think, kurz zusammengefasst:
    -Ingenieure mit Erfahrung die in Liste der AK oder IngK eingetragen sind,
    -diverse Personen, auch z.B. Maurermeister und Bautechniker (§ 49 Abs. 5 Satz 1 HBO) und Schornsteinfeger
    wenn sie die Anforderungen nach § 2 Abs. 4 entsprechend auf dem Fachgebiet des Wärmeschutzes erfüllen.

    Gut schau ich halt da nach:
    Häh, Statik? :confused: ach ne, auf dem Fachgebiet des Wärmeschutzes.

    Also: Fünfjährige Berufserfahrung und auch wieder in der Liste dere AK oder IngK eingetragen.


    Zusammenfassung aus allem:
    Ich liebe dieses ganze Bau- Ver - und Rechtsverordnungssystem ;)

    -Nachweisberechtigte für Wärmeschutz lt. HBO müssen in der Liste der AK http://www.akh.de/bauherren/leistungen-ihres-architekten/nachweisberechtigte/
    oder IngK http://www.ingkh.de/index.php?id=69 stehen.

    -"Energie-Experten" für die KFW müssen in der DENA-Liste https://www.energie-effizienz-experten.de/ stehen.

    -Eine Übersicht der Schnittmenge dieser existiert nicht und ist vom Bauherren irgendwie herzustellen.
    Die meisten die KFW 153 beanspruchen wollen, werden doppelt zahlen.

    Für mein Problem hilft mir das alles gar nicht weiter, Vorschläge?

    Gruß Pierre
     
  9. #9 MoRüBe, 22.02.2015
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    Glaubst Du mir jetzt, das Hessen speziell ist? :D

    Denn, in Hessen darf nicht jeder, kommt der aus nem andern Bundesland, kommt es darauf an, aus welchem Bundesland, alles durchgekaut.:mauer

    Wennste mich fragst: vergeß die kfw, aber das ist nur meine persönliche Meinung
     
  10. #10 SinnBau, 22.02.2015
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    Tja. Unser Neubau wird nach m.e. aktuellen energetisch sinnvollen Ansprüchen ausgeführt. (gute Dämmung, WP da kein Gas vorhanden, KWL ...). Hat erstmal nichts mit KFW zu tun. Wird aber bei KFW ?55? landen. Und ein 50.000 € endfälliges Darlehen zu 0,75% /10J mit 2500€ Tilgungszuschuss ist schon einen Blick Wert.

    Gruß Pierre
     
  11. #11 MoRüBe, 22.02.2015
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    MoRüBe Gast

    Ja und? Was zahlste für die ganzen Experten da zusätzlich alles drauf? Ist doch ne Milchmädchenrechnung mit der kfw. Wurde hier schon dutzende Male durchgekaut...
     
  12. mls

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    so schlimm kann´s ja doch nicht sein, die
    dena-liste mit der ak-/ik-liste abzugleichen,
    da man eher regional begrenzt schaut.

    den riesen schnitt macht man nicht unbedingt,
    aber wenn das ziel sowieso erreicht werden
    soll, kann man über dena/kfw nachdenken.
     
  13. Taipan

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    eben und dann kfw70 beantragen ... damit ein wenig Papierkrieg gespart wird ...
     
  14. #14 SinnBau, 23.02.2015
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    Hallo,

    OK. Logisch ist ein Rechenexempel z.B. 0,5% Zinsersparniss auf 50.000€ in 10J: 50.000*0,5%*10=2500€ +2500€ Tilgungszuschuss
    Kommt halt drauf an was der "Experte" kostet.


    KFW70 lohnt sich nach oberer Rechnung überhaupt nicht, 1% Zins und kein Tilgungszuschuss.

    Bleibt halt noch zu sagen, nicht besonders Bauherrenfreundlich mit der ganzen Listerei.


    Gruß Pierre
     
  15. #15 planfix, 01.03.2015
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    für die KFW zählt NUR noch die expertenliste der dena. das ist der quatsch bei der angelegenheit.


    beratung, planung und listeneintrag für die KFW gehen bedauerlicher weise nicht ineinander über auch wenn man gemäß kammereintrag dazu qualifiert ist.

    beratung ist für mich eben auch mit der planung den nachweis mal zu rechnen und dann den bauherren zu beraten, was getan werden muß um ein effizienzhaus x oder Y zu erreichen.

    nun entscheidet der bauherr was er will. war das ergebnis NICHT effizienzhaus 40, bekomme ich keinen listeneintrag. SCHEIBENKLEISTER!

    jetzt müßte ich ein min. 80 stundenseminar für Xxxx Euro machen um meinen bauherren künftig auch förderanträge zu unterschreiben. da stellt sich doch die frage, was können die gelisteten energieberater, was ich nach 20 jahren berufserfahrung mit wärmeschutz nicht kann. bis letztes jahr durfte ich KFW förderungen beantragen und nun nicht mehr, weil ich seit der enev 2009 nur einen bauherren hatte, der die förderung für effhs. 40 in anspruch genommen hatte. effizienzhäuser 70 gelten nicht für die expertenlisteneintragung und effizienzhäuser 40, die nicht gefördert worden, ebenfalls nicht.

    diese expertenliste mag ja durchaus sinnvoll sein, für quereinsteiger, aber wenn ein/e erfahrene/r planer/in keinen bauherren für den bau eines entsprechenden hauses gewinnen konnte, der außerdem auch noch die förderung in anspruch genommen hat, hat er / sie keine möglichkeit, außer mit nachweis durch eine entsprechende seminarteilnahme dies weiterhin zu tun.

    dabei sehe ich es auch als meine aufgabe mit der nachweisführung eine kostenberatung zu bringen, die den bauherren in seiner entscheidung unterstützt. wenn dann auch noch wohlhabende bauherren den nachweis wollten, aber kein geld der KFW benötigten, fallen diese aus dem raster.

    genau so weit kann dich dein planer beraten, wenn er in den letzten jahren jedoch keine bauherren hatte, der effizienzhäuser 40 bei der kfw fördern ließ, mußt du jetzt einen energieberater einschalten, damit du das geld von der kfw auch bekommst.

    ich sehe das mal so:

    1. ABM maßnahme für energieberater
    2. ABM maßnahme für der KFW nahestehende instituionen, die energieberater qualifizieren
    3. da energieberater und planer verschiedene institutionen sind zusätzlicher aufwand + kosten für den bauherren
    4. zusätzlicher aufwand in der detailplanung, da neben planer und statiker nun auch der energieberater eigentlich mitreden müßte. vor allem dann wenn es spezielle wärmebrückennachweise geht, die konstruktive notwendigkeit haben.

    aus meiner sicht wird die sache soweit verkompliziert, daß bald keiner mehr die förderung bekommt, weil er zusätzliche kosten hat, die sich letztich nicht rentieren, weil die zinsen gerade sowieso niedrig sind, weil zusätzliche "experten" auch wieder zeit benötigen.

    nun hab ich seit der enev 2009 3 effizienzhäuser 40/45 gemacht und 6 effzhs. 70, eine sanierung mit effhs. 100 und darf das nicht mehr ohne zusätzlich diese 80 stunden und Xxxx in ein seminar zu investieren. und das regt mich auf!, weil es nicht mehr darauf ankommt was sinn macht, sondern was der KFW gefällt.
     
  16. #16 MoRüBe, 01.03.2015
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Und Du wirst garantiert einen finden, der den Krempel für nen Appel und ein Ei unterschreibt. Jedenfalls nicht nach HOAI abrechnet.

    Deshalb mein statement: Dämm was geht, bau gut und tret der kfw dahin, wo die Sonne nicht scheint :konfusius
     
  17. Taipan

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    Nix Quatsch, nachdem die Kollegen, die das schon seit Pettenkofer machen und Schorensteinfeger und Maurergesellen, die nach enev berechtigt sind einen Energieausweis auszustellen, pausenlos Anträge katastrophaler Qualität abgegeben haben, hat die kfw eben die Regeln verschärft, zur denen Geld verschenkt wird. so what?



    Dann hast Du eben nicht die letzten Jahre Efiizienzhäuser gebaut. Hättest Du das, dann hättest die diese als Referenzobjekte nutzen können, um die Listeneintragung zu erhalten. Wenn ein "Effizienz-Experte" (ich mag den Begriff auch nicht) jetzt keine Objekte nachweisen kann, dann muss er auch trotz Listeneuintragung wieder auf die Schulbank. das nennt sich Weiterbildung! Wetterst Du gegen diese?


    Das ist ausgemacht großer Quatsch.


    Ich bin froh gestern auf der Messe gewesen zu sein und dort einen Eimer in die Hand gedrückt bekommen zu haben, der eben noch glücklicherweise neben dem Schreibtisch stand, als ich das las.

    Hättest Du deinen Ar*** rechtzeitig hochgekriegt, dann wärst du für alle Effizienzhäuser ausser Denkmal gelistet. Du hast einfach die mehrfach verlängerten Fristen des Geldverschenkers verpennt!
     
  18. #18 planfix, 01.03.2015
    planfix

    planfix Gast

    komm mal runter von deinem hohen ross.

    ich habe letztes jahr fristen versäumt, ja, ärgerlich, aber ich hatte so viel um die ohren, beruflich und privat, dass dies eben passiert ist.
    nicht nachvollziehbar, warum effzhs. 70 nicht gewertet wird, da dies nun mal nach betrachtung des mehraufwandes für effzhs. 40 einfach die wirtschaftlichere lösung für manchen bauherren war.
    ich bin ja nun mal nicht für die dena tätig, sondern für meine kunden.
     
  19. Taipan

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    Ich sitze nicht auf hohem Ross ... ich habe die Frist für die Eintragung ins Denkmalprogramm auch nicht ernstgenommen und musste mal eben den Denkmal-Energieberater deswegen machen, obwohl ich seit 10 Jahren an Denkmalen saniere und das auch im UNESCO-Welterbe Gebiet tue.

    Ich jammere aber deswegen nicht rum und/oder beklage mich über die böse kfw. Das ist selbstverschuldetes Leid. Wenn du deiner Kundschaft das anbieten willst, dann hast DU dich drum zu kümmern, das du die Regeln des Geld-Verschenkers einhältst. Hast du keinen Bock auf das Spiel oder passt dir irgendwas daran nicht, dann ist es deine Entscheidung, das Spiel nicht mitzuspielen. Was du hier tust ist deine Unzulänglichkeit auf andere zu schieben, statt die Verantwortung dafür selbst zu übernehmen.
     
  20. Taipan

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    Lohnt trotzdem. Nachweisführung einfacher (keine Wärmebrückennachweis (kfw55-Häuser sind in aller Regel mit einem Wärmebrückenzuschlag von 0,1 immer noch kfw70 Häuser), weniger Papierkram in der Abrechnung, weniger Überwachung notwendig, teilweise einfachere Konstruktionen möglich, da ja das Ziel nicht mit den Regeln der kfw erreicht werden muss ...) Diese ganzen Vereinfachungen sind meist schon der Tilgungszuschuss. Damit ändert sich für den Bauherrn in der Kasse gar nichts.

    Wahr ist das wohl. Aber die kfw verschenkt Geld. Wenn im Moment auch wenig. Also bestimmt diese die Regeln. Die müssen nicht freundlich sein. Es hat nie jemand behauptet, dass die kfw und der dahinter stehende Staat die Netten sind.
     
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