Nachbehandlung Beton abweichend der DIN 1045-3?

Diskutiere Nachbehandlung Beton abweichend der DIN 1045-3? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ich lese oft unter anderem auch bei diversen Blättern von Herstellern, dass abweichend der DIN 1045-3 bei Betonen mit den Expositionsklassen XC3,...

  1. #1 SnorreSael, 22.02.2015
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    Ich lese oft unter anderem auch bei diversen Blättern von Herstellern, dass abweichend der DIN 1045-3 bei Betonen mit den Expositionsklassen XC3, XC4, XF, XD und XA so lange nachbehandelt wird, bis der obenflächennahe Beton 70 % seiner Festigkeit erreicht hat.

    Auf welcher Grundlage stütz sich dies? Aus Erfahrungswerten? Oder wo genau steht das bzw. wird erläutert weshalb dies so ist?
     
  2. #2 JamesTKirk, 22.02.2015
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    JamesTKirk Gast

    Die DIN EN 13 670 / DIN 1045-3 sagt, dass der Beton bei den XC-, XD/S-, XF- und XA-Klassen (ausser XC1) bis zum Erreichen von 50 % der charakterischen Festigkeit nachzubehandeln ist, bei XM-Klassen bis 70 % der charakteristischen Festigkeit.
    Es geht um die Dichtigkeit der Betonrandzone, die sich im Laufe der Hydratation steigert. Daher ist der Hydratationsgrad für dei Dauer der Nachbehandlung maßgeblich, der Grundlage für die genannten Prozentzahlen ist.

    Mit würde jetzt nur einmal interessieren, in welchen Blättern von Herstellern Du was gelesen hast ???
     
  3. #3 SnorreSael, 23.02.2015
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    Ja. Angeblich steht in der ZTV-ING Teil 3 Massivebau - Abschnitt 2- Bauausführung dies so drin. Aber ich selbst habe die ZTV-ING nicht. Ich frage mich ob, wenn dies in der ZTV steht, so auszuführen ist?!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2015
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  5. #5 OLger MD, 23.02.2015
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    Damit wir wissen, worüber wir hier überhaupt diskutieren.
    Der Satz zum Frost käme noch dazu.
     
  6. #6 JamesTKirk, 23.02.2015
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    JamesTKirk Gast

    Die ZTV ING ist kein "Blatt von einem Hersteller", sondern ein Regelwerk (ZUSÄTZLICHE Technische Vertragsbedingungen) zugeschnitten auf die Bauwerke des Bundesministers für Verkehr. Das sind Brücken und Tunnels (und kein allgemeiner Hochbau), die alle mit Chloriden beaufschlagt werden. Zur Senkung der Chloridmigration in den Festbeton ist neben der Zementart die Dauer und Intensität der Nachbehandlung der bedeutende Faktor, daher sind hier die Nachbehandlungsfristen entsprechend erhöht.

    Sehr sinnvoll, weil Nachbehandlung derjenige Faktor ist, der der Dauerhaftigkeit von Stahlbetonkonstruktionen am meisten bringt (Thema Karbonatisierung und Chloridmigration), aber auch am sträflichsten vernachlässigt wird auf den Baustellen.
     
  7. #7 RMartin, 23.02.2015
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    Wie wahr.

    Und warum ist das so?! Möchte hier nicht rumphilosophieren, aber aus meiner Erfahrung, weil:

    - Nachbehandlung Ressourcen und somit Geld kostet

    - Oft das nötige Wissen (auf beiden Seiten; also Ausführender und Bauherr) fehlt

    - Weiterer Baufortschritt für alle Beteiligten wichtiger ist; Auch der Bauherr macht mehr Knatsch wenn bestimmte Dinge später betoniert werden als im Terminplan vermerkt. Bei der Nachbehandlung wird dann eher 'ein Auge zugedrückt'.
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Und weil Nachbehandlung eine Nebenleistung ist. Deshalb rechnet jeder im Wettbewerb nur das Nötigste ein.

    Legt man Wert darauf, ist eine extra Position mit genauer Beschreibung nur Fair. Aber dann wird es ja teurer.
     
  9. #9 Wieland, 24.02.2015
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    Auf welcher Grundlage stütz sich dies? Witterungsbedingungen !

    Grüße
     
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