BSV vorhanden, wie weiter machen?

Diskutiere BSV vorhanden, wie weiter machen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe einen Bausparvertrag und weiß nicht, wie man weiter damit verfahren sollte. Könnt ihr mir behilflich sein? Hier mal die Daten...

  1. Gwenny

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    Hallo,

    ich habe einen Bausparvertrag und weiß nicht, wie man weiter damit verfahren sollte. Könnt ihr mir behilflich sein? Hier mal die Daten

    Bausparsumme: 10.000€
    Guthaben: 1100€
    Vertragsbeginn: 08/08
    Sparzinssatz: 1%
    Darlehenszinssatz: 4.9%
    Sparziel: 22% erreicht
    Kontoführungsgebühr: 9.20

    Wenn ihr noch weitere Infos braucht, dann fragt bitte.
     
  2. #2 toxicmolotow, 22.02.2015
    toxicmolotow

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    Naja... was soll man dir da raten... 100 Bearbeitungsgebühr sind bereits bezahlt, der Zinsertrag übersteigt zumindest die laufenden Kosten... also im Grunde kannst du nix gewinnen, aber auch nix mehr verlieren.

    Zum Hausbau reicht es nicht... vielleicht für die Küche...
     
  3. #3 theoretiker, 23.02.2015
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    Dafür sind die 4,9%eff. Zins aber teuer....
     
  4. #4 lastdrop, 23.02.2015
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    ich glaube nicht, dass Dir dieser BSV irgendwie helfen wird: zu klein, zu teuer, wenig bespart.

    Ich würde über Kündigung nachdenken, oder nicht mehr besparen.
     
  5. #5 backbone23, 23.02.2015
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    Was will man mit ~5.000 € Darlehen anfangen? Ok, der Vorschlag "Küche" wäre eine Verwendung.

    Kündige den Vertrag und leg die 1.100 € auf eine Tagesgeldkonto, da hast du mehr davon. Oder gebe sie aus. ^^
     
  6. R.B.

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    Jepp. Abschlussgebühr abschreiben, auflösen, das Guthaben irgendwie investieren, so dass man noch etwas Spaß daran hat. Beispielsweise in eine große Gartenparty im Sommer, oder was weiß ich. Bei 1,- € Zinsertrag pro Jahr (nach Abzug von Steuern, Soli, Kontoführung) könnte man natürlich auch sparen und das Geld über die Inflation vernichtet. Wäre auch eine Lösung, macht aber nicht so viel Spaß.
     
  7. IngoBF

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    Ich brauche noch eine Info: Gibt es einen Zinsbonus, wenn kein Darlehen genommen wird? Ist ja nun alles bezahlt und vielleicht lohnt es sich als "Sparbuch"...
     
  8. Gwenny

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    Es steht noch "Die erhöhte Verzinsung erfolgt 2014/2015 mit 2.5%" im Jahresabschluss drin
     
  9. #9 Kolumbia, 02.03.2015
    Kolumbia

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    Für ne Küche??? Dann wird das aber eine sehr kleine...die Preise sind auf dem Markt hier regelrecht explodiert und Billigkauf lohnt sich nicht
     
  10. IngoBF

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    Dann würde ich den Vertrag behalten, statt "plattmachen". Für 2,5% Zins bekommst Du das Geld ja nicht neu angelegt, zumindest nicht so sicher wie es jetzt liegt!
     
  11. KlausK

    KlausK Gast

    Gilt das nicht erst ab Zuteilungsreife? Diese wird vermutlich erst diese Jahr erreicht und danach wird er Anbieter versuchen aus dem Vertrag zu kommen.
     
  12. Gwenny

    Gwenny

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    Also besser noch paar Groschen mehr raufpacken und als 1-jähriges Festgeld anlegen?
     
  13. IngoBF

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    Da muss man mal einen Blick in die ABB werfen, wann der Zinsbonus tatsächlich fällig wird. Aussage weiter oben war "Die erhöhte Verzinsung erfolgt 2014/2015 mit 2.5%"

    Und pauschal raten zu kündigen, finde ich persönlich immer schwierig... Lieber lassen, wenn man die Vertragsdetails nicht genau kennt.

    Und ja, die 9,20 Euro Kontoführung relativieren den 2,5% Guthabenszins natürlich, aber bei steigendem Guthaben würde ich es liegen lassen wenn das Geld heute nicht dringend benötigt wird...
     
  14. R.B.

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    Sofern man noch ein paar Euros draufpacken kann/darf. Bei solchen Verträgen wird gerne mal eine maximale Summe pro Jahr festgelegt die man ansparen darf. Alte "Rendite-BSV" hatten diese Begrenzung noch nicht. Bei einem Abschluss Ende 2008 gehe ich davon aus, dass es diese Begrenzung auch nicht gibt, aber zur Sicherheit mal nachschauen.

    Ob es sich lohnt, das kannst Du ja selbst ausrechnen. Hast Du größere Summen auf einem (unverzinsten oder schlecht verzinsten) Konto liegen, dann könnte man darüber nachdenken. Bedenke aber die Konfotführungsgebühren die einen Teil des Zinsertrags wieder zunichte machen.
     
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