Bestandschutz? alter Dachüberstand über Grenze..

Diskutiere Bestandschutz? alter Dachüberstand über Grenze.. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein Kunde besitzt eine Garage mit Walmdach, BJ um 1950, diese wurde direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück gebaut. Dachüberstand rundum...

  1. DDM Mo

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    Ein Kunde besitzt eine Garage mit Walmdach, BJ um 1950, diese wurde direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück gebaut. Dachüberstand rundum (einschl. Dachrinne) etwa 35cm - also über dem Grundstück des Nachbarn.

    Das Nachbargrundstück wurde letztes Jahr verkauft, die alte Villa abgerissen und derzeit wird vom neuen Eigentümer ein (meiner Meinung nach) nicht sehr hübscher Protzkasten hingestellt. Wir haben letzte Woche das Garagendach einschl. Rinne neu eingedeckt. Während der Dacharbeiten kam vom neuen Nachbarn die Frage, ob wir nicht das überstehende Gebälk zurückschneiden können was ohne grundlegende Änderungen auch in der Wasserführung nicht möglich ist und deshalb verneint wurde..

    Nun hat er über's Wochende Stress gemacht, die Dachrinne würde jetzt 19mm! weiter über sein Grundstück ragen.:yikes
    Daraufhin haben wir die alte Rinne vermessen, die neue Rinne ist absolut gleich lang (von Außenecke zu Außenecke) eher noch 5mm kürzer, wie ist denn die Rechtslage bei alten Gebäuden die saniert werden?
    Kann es sein, das z.B. Rückbau gefordert werden kann?

    mit kopfschüttelnden Grüßen,
    Michael
     
  2. #2 Thomas Traut, 23.02.2015
    Thomas Traut

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    Bestandsschutz hat nur etwas, das genehmigt wurde. Falls der Dachüberstand nicht genehmigt wurde und keine Baulast o.ä. eingetragen wurde, kann der Nachbar m.E. den Rückbau des Daches bis zur Grundstücksgrenze verlangen.
     
  3. #3 Kalle88, 23.02.2015
    Kalle88

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    Ich würde mal sagen das hast du ein Schwarzbau produziert... für den du jetzt die Nase hin halten musst. Ob vorhanden oder nicht spielt denke ich keine Rolle. Denn über Grenze ist über Grenze und damit, wenn nicht genehmigt, unzulässig. Das hättest du "wissen" müssen und wenn dein Kunde jetzt n Arsch ist dann nimmt er dich in Regress, weil du ihn darüber nicht aufgeklärt hast. So zumindestens könnte ich mir vorstellen, dass es passieren könnte.
     
  4. BJ67

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    Der Bestandsschutz ist mit dem Rückbau der kompletten Rinner erloschen. Wäre nur ein Teil repariert wurden, wäre er bestehen geblieben. Das Problem gibt es ja auch so bei Gebäuden im Außenbereich. Reparieren geht , Abriß und Ersatzneubau eben nicht.
     
  5. R.B.

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    das ist so nicht richtig. Ein Gebäude im Außenbereich das nicht genehmigt war und nicht genehmigungsfähig ist kann nur abgerissen werden. Da gibt es keinen Bestandsschutz. Es gab bzw. gibt Ausnahmen bei denen die Behörde so einen Schwarzbau duldet bis der Eigentümer das Grundstück veräußern möchte oder verstirbt. Das ist aber die Ausnahme. Einen Schwarzbau kann man damit nicht legalisieren.
     
  6. DDM Mo

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    einen kleinen Moment:
    Es geht hier um ein Gebäude, das im Katasterplan auf der Grenze eingezeichnet ist, und nach meinen letzten Informationen vor 1920 errichtet worden ist (+-1950 ist die Dacheindeckung das letzte mal erneuert worden..)

    -sprich, als das Gebäude errichtet wurde, gab es Kaiser Wilhelm und der Urgroßvater des jetzigen Nachbarn ist noch mit der Rassel um den Weihnachtsbaum gerannt...
     
  7. #7 Kalle88, 23.02.2015
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    Ja aber der Dachüberstand steht doch über oder nicht? Und eine Baulast ist sicher nicht eingetragen - also bist du Schutzlos... So scheiße das ist, aber nur weil etwas des vergessens Wegen geduldet wurde bedeutet es ja nicht das es rechtens ist.

    Du kannst jetzt nur drauf hoffen, dass der Querolant nicht so sehr das Zicken anfängt und man die Kuh vernünftig vom Eis bekommt. In der LBO stehen auch Leiterhaken als Pflicht drin, wer verbaut die schon, wenn zu wartendende Dachteile vorhanden sind? Oder wer prüft bei den ganzen Aufsparrensystemen bei Sanierungen die max. zulässige Firsthöhe? Da wird im Idealfall auch en Schwarzbau in Reinform produziert... Es gibt sovieles was es nicht geben dürfte es dennoch gibt damit aber noch lange nicht rechtsgültig ist...
     
  8. #8 gunther1948, 23.02.2015
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    hallo
    vielleicht hilfts weiter, ich weiss nur, dass es da eine frist gibt während der ansprüche angemeldet werden müssen sonst liegt sowas wie eine duldung vor.
    ich hatte das in einem fall wo der nachbar seinen hühnerstall zu 7ß% auf dem nachbargrundstück gebaut hatte.
    der bau blieb stehen es durften aber keine bauerhalrende massnahmen durchgeführt werden,
    hier noch ein link zu einem der schwammigen bgh-urteilen:
    http://www.neues-deutschland.de/art...mden-grundstuecks-erlaubt-oder-verjaehrt.html

    gruss aus de pfalz
     
  9. R.B.

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    1. Meine Antwort bezog sich auf den Beitrag von BJ67 (siehe Zitat)
    2. Es ist ja schön wenn das Gebäude irgendwo eingezeichnet ist, aber Fakt ist wohl, dass der Dachüberstand über die Grenze geht und das war noch NIE genehmigungsfähig ohne Zustimmung des Nachbarn

    Knackpunkt ist also, ob für die Bauweise mit dem Dachüberstand jemals irgendeine Genehmigung vorlag. Wenn ja, dann könnte man in Richtung Bestandsschutz denken, wenn nein, dann war, ist und bleibt es ein Schwarzbau.
    Noch einmal zur Erinnerung, für eine nicht genehmigte Baumaßnahme kann es niemals Bestandsschutz geben. Hier greift bestenfalls eine Duldung durch die Behörden, aus der man aber keine Rechte ableiten kann. Mir wäre nicht bekannt, dass man daraus auf eine weitere Duldung (Fortführung der Duldung) pochen kann. Das ist aber eher eine Frage für die Juristen.

    Ich glaube der Begriff Bestandsschutz wird oftmals falsch verstanden. Ich hatte oben schon geschrieben, dass man damit einen Schwarzbau nicht legalisieren kann. Bestandsschutz gilt nur für Bauten die bei Errichtung den damaligen Bauvorschriften entsprochen haben, egal ob genehmigt oder ungenehmigt (Bsp.: für sehr alte Gebäude als es noch keine Bauordnungen gab), oder die gebaut wurden als es noch keine Bauordnung gab und nach Einführung der Bauordnung dieser aber entsprochen haben. Vereinfacht gesagt, Bestandsschutz soll sicherstellen, dass dem Eigentümer durch Veränderungen der Gesetze kein Schaden ensteht.
    ABER auch der Bestandsschutz gilt nicht für die Ewigkeit.
    Für Baumaßnahmen die nicht genehmigt und/oder nicht genehmigungsfähig waren, kann es keinen Bestandsschutz geben.

    Es gibt Fälle da werden Baumaßnahmen nach Bekanntwerden geduldet, beispielsweise wenn keine Gefahr für Personen besteht, die Nachbarn diesen Zustand untereinander akzeptieren/dulden o.ä. Frei nach dem Motto, "wo kein Kläger, da kein Richter". Aus dieser Duldung kann man jedoch keine Rechte ableiten oder gar auf "Bestandsschutz" pochen. Wenn ein Nachbar sein Haus verkauft muss der neue Eigentümer diese Duldung nicht fortführen. Man kann auch nicht darauf vertrauen, dass die Behörden eine stillschweigende Duldung ewig fortführen.

    d.h. In Deinem Fall haben die "alten" Nachbarn diesen Zustand wohl geduldet. Nun wurde das Haus verkauft und der neue Eigentümer möchte diesen Zustand nicht hinnehmen. Er kann darauf bestehen, dass die Garage bzw. das Dach bis auf die Grenze zurückgebaut wird, da eine Überschreitung der Grenze noch nie genehmigungsfähig war, selbst im Mittelalter nicht.
     
  10. #10 Thomas B, 24.02.2015
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    Hier sollte man das Gespräch suchen.

    Zum Bestandschutz gibt es wohl nichts mehr zu sagen. Das wurde unter #9 erschöpfend ausgeführt!

    Dennoch: ein zurückgeschnittener Dachüberstand kann so richtig sche*** aussehen. Diesen Anblick aber müßte dann Dein Nachbar erdulden/ ertragen! Sofern der Dachüberstand nicht irgendwelchen Baumaßnahmen des Nachbarn im Wege ist, solltet Ihr darüber reden was im beiderseitigen Interesse liegt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß ein kleiner dachüberstand, der die eigene Nutzung nicht behindert/ einschränkt in der Summe dennoch besser ist als ein zurückgeschnittenes Dach, mit einer -wie auch immer gearteten- Rinne auf der Grenze....bääh.
     
  11. #11 Anda2012, 24.02.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Jepp, Gespräch, würde ich auch sagen.

    Was mir aber noch einfällt: Stimmen denn die Grenzen? Evtl.würde es jadann passen (oder gar noch schlechter?), aber ich kenn die Lage vor Ort nicht. Nur so als Idee und wirklich dran rühren - weiß nicht.
     
  12. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Noch einmal zur Eintragung des Gebäudes beim Katasteramt. Die erfassen per Luftbildaufnahmen erstmal alle Gebäude und nehmen sie in Ihre Karten auf. Der Abgleich mit den genehmigten Gebäuden erfolgt dann im laufe der Zeit, so die Ämter sich die Zeit nehmen. Die Darstellung im Plan ist also nicht gleichbedeutend mit einem genehmigten Geböude.
     
  13. #13 stockstadt, 24.02.2015
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    Hallo,

    da passt aber was nicht zusammen. Nach deinem Ton zu lesen gefällt dir der neue Nachbar deines Auftraggebers nicht :mega_lol:


    Wieso fragt der Nachbar euch als Handwerker und nicht den Eigentümer ... bzw. warum verweist ihr ihn nicht an ihn??
    Warum gebt ihr dem neuen Nachbar die Antwort, dass nicht gekürzt wird??

    Was heißt "Stress gemacht"?? ... hat vielleicht der neue Nachbar das Gespräch gesucht??

    Da ist viel Hörensagen unterwegs.

    LG
     
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