KfW 70 und BTW

Diskutiere KfW 70 und BTW im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich habe schon viel im Forum gelesen aber keine endgültige Antwort für meine Frage gefunden. Wir haben ein KFW 70 Haus...

  1. #1 Sambi86, 28.02.2015
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    Hallo zusammen,

    ich habe schon viel im Forum gelesen aber keine endgültige Antwort für meine Frage gefunden.

    Wir haben ein KFW 70 Haus gebaut und unser Energieberater hat uns zu Beginn der Arbeiten gesagt ein BTW ist nicht nötig , da keine Lüftungsanlage.

    In den Unterlagen der KFW steht "Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle nach Anlage 4 EnEV bestehen nicht, sofern keine Lüftungsanlage eingebaut wird und kein reduzierter Luftwechsel im Effizienzhausnachweis angesetzt wird. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle eines KfW-Effizienzhauses muss jedoch messtechnisch bestimmt werden".

    "Bei Berechnungen nach DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 ist standardmäßig die Luftwechselrate n = 0,7 h-1 anzusetzen. Der Ansatz eines reduzierten Luftwechsels mit n = 0,6 h-1 bei freier Lüftung/Fensterlüftung oder mit n = 0,6 h-1 bzw. 0,55 h-1 bei Gebäuden mit Lüftungsanlage kann nur verwendet werden, wenn auch nach Abschluss des Bauvorhabens die entsprechend erforderliche Luftdichtheit des Gebäudes mit einer Luftdichtheitsmessung nachgewiesen wird"

    Liest sich für mich so, dass kein BTW nötig ist, bzw lt. Dem ersten Absatz dass das Ergebnis des BTW egal ist.
    Da Nachbarn gerade bauen und deren Energieberater sagt der BTW ist Pflicht, habe ich einen 3ten Energieberater gefragt und der sagt wiederum es besteht keine Pflicht.

    Kann mir hier jemand sagen was denn nun Korrekt ist???
    Haben mit dem Bau in 2013 begonnen also vor Novellierungen der EnEv und der Inkraftretung der Änderungen aus Mai 2014.

    Bereits im Vorfeld vielen Dank.
     
  2. #2 Sambi86, 28.02.2015
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    Meine Abkürzung ist natürlich total Quatsch :mauer

    Meine den BlowerDoorTest also BDT!!!!!
     
  3. #3 BEngBoomBEng, 28.02.2015
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    Wir haben einen Blower Door Test machen müssen, ist lt. Aussage meines Bauleiters bei Einbau von Lüftungsanlagen mit WRG vorgeschrieben.
    (Ebenfalls KFW 70, Bauantrag 2013)
     
  4. #4 Sambi86, 28.02.2015
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    Und genau die Lüftungsanlage mit WRG haben wir ja Nicht!!!
    Da war mein Kenntnisstand, BlowerDoorTest nicht notwendig!?
     
  5. #5 Mycraft, 28.02.2015
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    Naja ob nu Lüftungsanlage oder nicht es geht ja nicht darum sondern um die Luftdichtheit des Gebäudes...es kann ja auch ohne Lüftungsanlage schlampig gebaut worden sein und in der Dampfsperre oder ändern Bauteilen sind überall Löcher...


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  6. #6 Alfons Fischer, 28.02.2015
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    rein formal gibt es m.E. beim Neubau nur dann eine Pflicht, eine Blower-Door-Messung durchzuführen (und zu bestehen) wenn entweder eine verminderte Luftwechselrate zugrundegelegt wurde oder Wärmerückgewinne aus einer Lüftungsanlage angesetzt werden.

    Wenn der Nachweis auch ohne rechnerische Berücksichtigung einer Blower-Door-Messung geführt und die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf eingehalten werden können, ist m.E. theoretisch auch keine Messung erforderlich.
    Das (also Einhaltung Q''p) wird aber bei vielen Gebäuden schwierig, es sei denn, Sie haben eine Haustechnik, die mit hohem regenerativen Anteil arbeitet.
     
  7. #7 Sambi86, 28.02.2015
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    Hallo,

    An regenerativer Haustechnik haben wir nur eine LWP für Heizung und Warmwasser.

    Am besten spreche ich nochmal mit beiden Energieberatern...
     
  8. #8 Alfons Fischer, 28.02.2015
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    könnte ohne Blower-Door schwierig werden. Hängt aber (wie immer) von vielen Komponenten ab.
    Mit dem Energieberater zu sprechen, ist die einzig richtige Empfehlung
     
  9. #9 samosir, 28.02.2015
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    Ich erinnere mich noch sehr gut an einen Satz meines damaligen Energieberaters: "Der BDT inklusive Leckagesuche ist auch immer ein Schutz der Bausubstanz"
    Bei den Kosten für einen BDT solltest du da nicht lange nachdenken, sondern ihn machen lassen.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 28.02.2015
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    da sollte man aber auch aufpassen, was man beauftragt: eine reine Abnahmemessung beinhaltet i.d.R. nicht eine Leckagesuche während der Bauphase (also dann, wenn die für die Luftdichtheit vorhandenen Schichten noch zugänglich und nachbesserbar sind).
     
  11. #11 F Gleiwitz, 02.03.2015
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    Seitens der KfW gelten immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden KfW Förderbedingungen.
    Du benötigst also die zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Merkblätter, technischen Mindestanforderungen und oder/ FAQ der KfW.

    Es kann durchaus sein das kein BDT notwendig ist. Wichtig ist das Datum der Antragstellung!!

    @rest

    ich handhabe es so, das ich bei BV bei denen aktuell ein KfW Antrag gestellt wird (Programm 153) die Aussage treffe, da es ein BDT notwendig ist.


    greetz
     
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