Kellerdecke nicht waagerecht

Diskutiere Kellerdecke nicht waagerecht im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben einen Beton Fertigteilekeller und sind derzeit mit dem Innenausbau beschäftigt. Insgesamt planen wir in ca. 4 Wochen den...

  1. Mattes

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    Hallo,

    wir haben einen Beton Fertigteilekeller und sind derzeit mit dem Innenausbau beschäftigt. Insgesamt planen wir in ca. 4 Wochen den Einzug in unser Eigenheim. (EFH, Fertighaus, Holzständerwerk)

    Ich habe vor 5 Tagen festgestellt, dass die Unterseite der Kellerdecke nicht waagerecht ist (auf 5 Metern ca. 30mm Abweichung)

    Das ist doch wohl nicht mehr im Rahmen der Toleranz - oder ?


    Ich habe dies als Baumangel zunächst einmal Bauleitung und Kellerbauer angezeigt und warte jetzt auf Reaktionen.


    Mattes
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 19.02.2006
    VolkerKugel (†)

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    Nein, ist es nicht ...

    ... aber

    - wie gemessen?
    - wie ist´s mit der Oberseite der Decke?
     
  3. Mattes

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    Gemessen habe ich die Abweichung erstmal mit einer nicht geeichten Laserwasserwaage. Die Oberseite der Kellerdecke ist schon mit Estrich versehen - und offensichlich waagerecht.

    Was tun ? Wir haben zwar eine "unabhängige" Bauleitung für den Keller, doch die hüllt sich - was genaue Angaben betrifft - derzeit noch in Schweigen.


    Mattes
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 19.02.2006
    VolkerKugel (†)

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    Schwierig, schwierig ...

    ... zumindest hattet Ihr ´nen ordentlichen Estrichleger, der unter Umständen wieder was ausgebügelt hat, sodass im EG nix schief steht.

    Das Problem ist ja: an der Kellerdecke kann man nix mehr machen.
    Wenn sich die 30mm bestätigen könnt Ihr höchstens erstmal Minderung geltend machen. In welcher Höhe und ob sich die Streiterei überhaupt lohnt (wenn Minderung nicht anerkannt wird) kann ich Euch auch nicht sagen. Sorry.
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    ich hatte mal nen Bauherrn der hat mich am Sonntag rauszitiert, nachdem wir am Freitag die Bodenplatte betoniert hatten ... Grund der zitierung die Bodenplatte wäre 15cm schief ... ich Depp bin auch noch kopfschüttelnd da hingefahren ... das ende vom Lied war die Tatsache daß er seine Baumarkt Laserwasserwaage wohl weggeschmissen hat ... und seitdem krieg ich Pickel, Migräne, Hautausschlag und Krätze wenn ich nur "Laserwasserwaage" lese :motz
    .
     
  6. Eric

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    Noch besser: BH hat geltend gemacht, Decke sei " schief ". Der hat mit dem Zollstock gemessen.

    " Schief " war dann allerdings der Estrich.
     
  7. Quelle

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    euch täte mal ab und zu ein berufsfremdes forum gut. in dem ihr die absoluten laien seid und dumme sachen zur diskussion stellt.
     
  8. #8 numerobis1, 19.02.2006
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    Da kommt es seeeehr auf die Messmethode an...

    Meine "Toleranzen im Hochbau" Auszug aus DIN 18202 sagt:
    Nichtflächenfertige Wände und Unterseiten von Rohdecken: Bei 4m Messabstand zulässige Toleranz bis 15 mm.

    das heißt: gerade! Latte (nicht igendeine Dachlatte, bei 4m muss das schon ein eintsprechendes Aluteil sein...) auflegen auf 2 "Hochpunkte" und in der Mitte den freien Abstand (Luft) zwischen Latte und Decke messen....

    Schaut dann meist gleich ganz anders aus...

    Also Laserwasserwaage (ich trau den Dingern auch nicht...)weglegen und "genau" messen ;)
     
  9. Mattes

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    Was geht denn hier ab !?

    Nur mal so als Info : Die Abweichung von 30 mm hat der Kellerbauer selber festgestellt ( Achtung : mit Zollstock ! ) und zunächst den Estrichaufbau der Bodenplatte im Verdacht. Natürlich habe ich keine Laserwasserwaage aus dem Baumarkt verwendet sondern die eines befreundeten Stahlbauunternehmers (Hochbau). Ist halt nur nicht geeicht dürfte aber zur ersten objektiven Feststellung eines Mangels durchaus geeignet gewesen sein.

    Aufgrund des bislang sehr guten Verhältnisses zu dem Kellerbauunternehmen erwarte ich auch keinen Abriss sondern Einigung.

    Hier hatte ich mir Expertenhilfe erhofft - Warum sollte ich hier auch den Sachverhalt posten ?

    Ich finde es indes einen guten Service, wenn ein Bauunternehmer sich am Sonntag um die Sorgen seiner Kunden kümmert.


    Kopfschüttelnd,


    Mattes
     
  10. #10 numerobis1, 20.02.2006
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    Hallo Mattes,

    das ist anscheinend in den falschen Hals gerutscht....

    Wir haben nur versucht dir darzulegen, wo die Fallstricke und Probleme bei solchen Geschichten liegen. Wir haben alle unsere Erfahrung mit "falsch gemessenen" Toleranzen..... :D

    Daß du mit dem Kellerbauer über das vorliegen eines Mangels schon einig bist hast du uns ja oben nicht verraten :winken

    Was ist jetzt also konkret deine Frage an uns?

    Was man als Minderung ansetzen kann?
    Was als Abhilfe geeignet wäre?

    Gruss

    num
     
  11. #11 Mattes, 20.02.2006
    Zuletzt bearbeitet: 20.02.2006
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    Ich schlage mich derzeit mit einer Vielzahl von Mängeln herum - wir haben für Haus und Keller jeweils einen Bauleiter die sich nicht / wenig rühren. Insbesondere die Kellerbauleitung hüllt sich in Schweigen und wie gewohnt in Untätigkeit ( "wie...den Mangel haben sie erst jetzt festgestellt ??!...)

    Das ist aber ein anderes Thema.


    Vielleicht ein wenig mehr zum Hintergrund : Vor zwei Wochen war unser Kellerbauer zur Abnahme da. Sichtbare bzw. relevante Mängel waren nicht festzustellen bis auf die von ihm eingebrachte Tatsache, dass die Deckenhöhe an einer Stelle über OKFF 30 mm weniger betrug als in der anderen Raumecke ( Entfernung der Messpunkte etwa 4.15 m). Er schob dies zunächst auf den Estricheinbau und riet mir zur Klärung. Der Bauleiter Haus (verantwortlich für Estricheinbau im Keller ) sicherte Klärung zu, blieb aber untätig. Ich habe dann mit meinen laienhaften Mitteln festgestellt, dass der Estrich bis auf einige Abweichungen soweit im Lot ist. Mit einer Aluwasserwaage ( 2m ) habe ich dann an verschiedenen Stelle an der Decke gemessen und festgestellt, dass offensichtlich die Deckenplatte an der rechten Raumwand etwas höher aufliegt als gegenüber. Jedenfalls ist ein Gefälle festzustellen das insgesamt zu der Abweichung führen dürfte.

    Wir haben eine Kellerbauleitung, zu der ich leider kein Vertrauen mehr haben kann und will mich nun informieren, was ich zu tun habe. Ende letzter Woche habe ich den Mangel per Fax angezeigt und um Klärung gebeten.

    Ich bräuchte Zahlen zur zulässigen Abweichung und ggf. Zahlen zur Minderung um dem Kellerbauer ein realistisches Angebot machen zu können. Über den Tisch ziehen will ich den auch nicht.

    Insgesamt haben wir zwei Fehler gemacht : Den falschen Leuten ( Bauleitern und leider auch unserem Architekten ) zu lange vertraut, und zeitnah keinen Sachverständigen hinzugezogen.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Vorgehen...

    Erstmal bitte die genaue Abweichung mit Messpunktabstand feststellen.
    Da die Abnahme erfolgt ist, sind Sie in der Beweispflicht.
    Wenn die Abweichungen feststehen, diese mit den max. zul. nach DIN 18202 vergleichen.
    Und dann weitersehen.
    MfG
     
  13. Mattes

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    Ich verstehe das Messverfahren so, dass hiermit Unebenheiten "Dellen" festzustellen sind. Wir haben jedoch offensichtlich auf der gesammten Breite der Decke ein Gefälle.

    So hätte ich bei dem Messverfahren zwischen den Messpunkten ein Stichmass von 0.

    Oder verstehe ich das falsch ?


    Mattes


    Im übrigen Stelle ich für die Abnahme fest : Es heisst, die Abnahme erfolgte "ohne sichtbare Mängel" - ist auch so explizit im Protokoll erwähnt. Bei der Abweichung handelt es sich sicher nicht um einen sichtbaren Mangel. Bekannt wurde dieser auch erst im Nachgang der formalen Abnahme
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Ne...

    Soooo eng bitte nicht sehen.
    Der Tiefpunkt ist als "Mitte" der Welle anzusehen, der Hochpunkt als Ende.
    Gilt auch bei schiefen Decken, keine Sorge.
    Aber Abnahme ist Abnahme. Ende.
    Beweispflicht wechselt.
    Sie müssen Mangel beweisen, nicht BU Mangelfreiheit.
    Sorry, ist aber nun mal so.
    MfG
     
  15. #15 Christian S, 20.02.2006
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    wenns denn unbedingt sein muss

    bei einer EG Decke würde dieser Mangel durch einen mehrlagigen Deckenputz ausgeglichen. Der kostet ca. im Mittel 12,-/qm/cm(nur als Größenordnung, nicht hauen) .bei einem Raum im EG wären also ca. 20qm mal 3cm/2 x 12,-Fällig = 360,-€. Ich würde einen Abzug für untergeordnete Räume (da Keller) von 50% = 180,- € vornehmen und Einigung anstreben. :D
    Nur meine Meinung
    Gruss Christian
     
  16. Mattes

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    Danke

    für die eingegangenen Anregungen und Hinweise.

    Ich halte das Forum auf dem Laufenden.



    Mattes
     
  17. Mattes

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    Unser Keller....

    ...ist fast gut.

    Habe jetzt festgestellt, dass auch eine Wand nicht im Lot ist. Schiefstand auf 100 cm fast 10 mm.

    Bauleiterin Keller schweigt weiter - hat mir zumindest die aktuelle DIN 18202 geschickt.

    Wie nett....

    Mattes

    Achso : Kellerbauer kommt kurzfristig nächste Woche zur Klärung. Passt ihm auch nicht, die Abweichung. Noch zur Abnahme : Hat übrigends wg. Terminproblemen mitten in der Nacht stattgefunden ...
     
  18. #18 Carden. Mark, 26.02.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Habe ich gerade hinter mir, wegen meiner HP.
    Da bin ich ganz Kleinlaut rein und dankend wieder raus.
    Hat aber irgendwie schon Recht.
     
  19. #19 Carden. Mark, 26.02.2006
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich habe nicht jedes Wort hier gelesen - Aber:
    Warum geht Ihr hier über die Ebenheit = Tabelle 3 ran?
    Dieses scheint mir eher eine Frage der Winkelabweichung der Tabelle 2 zu sein.
     
  20. Mattes

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    Wenn auch spät....

    ...beauftragen wir jetzt einen Gutachter. Unser Kellerbauer kommt morgen um sich die Sache zunächst mal anzusehen .

    Bei unserem Fertighaus haben wir im OG Setzrisse von fast 7 mm.



    Mattes
     
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