sanierung nach abwasserschaden,kostenübernahme bei nicht bewohnbarem haus

Diskutiere sanierung nach abwasserschaden,kostenübernahme bei nicht bewohnbarem haus im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; hallo nach langer zeit suche ich hier mal wieder einen tip/rat. folgendes im sept. 2014 hatten wir bei einem örtlichen unwetter einen...

  1. #1 mogambi, 02.03.2015
    mogambi

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    hallo
    nach langer zeit suche ich hier mal wieder einen tip/rat.

    folgendes

    im sept. 2014 hatten wir bei einem örtlichen unwetter einen abwasserschaden. das abwasser kam durch toilette und dusche und hat das gesamte untergeschoß geflutet.nachdem ein microbiologe dann komplette verkeimung festgestellt hat wurde von einer ,von der versicherung beauftragten sanierungsfirma,das komplette untergeschoß entkernt.wohnzimmer bis ins erdreich( aufbau,ringfundament,schüttung,balken,dielen ,parkett)
    danach wurde das was nicht abgerissen wurde ,desinfiziert und es wurden 3 wochen trocknungsgeräte aufgestellt.

    zur zeit wird am wiederaufbau gearbeitet.

    seit den abrissarbeiten bewohnen wir nun unsere ferienwohnung im obergeschoß.

    wir hätten von seite der versicherung,anspruch auf hotel,pension o.ä.
    da wir aber tiere zu versorgen haben muß ja täglich jemand vor ort sein.
    für die katzen würden die kosten eienr pension getragen werden,aber da ist eine sehr krank ,braucht medikamente und extra pflege,also kommt eine unterbringung in einer tierpension nicht in betracht.

    dazu kommt das es hier einige vorkommnisse mit handwerkern gab,die es zwingend nötig machen das hier jemand im haus ist.


    nun ist es so,das wir die fewo nicht vermieten konnten/können da kein ende absehbar ist wann wir wieder unten einziehen können.
    wir sind aber auf die einnahmen angewiesen,stehen dazu noch ganz am anfang mit dieser sache,haben noch keine dauer stamkunden.
    wir wären also auch auf werbung,inserate im www angewiesen.beides ist kostenpflichtig und macht zur zeit keinen sinn.
    wir verlieren also eine ganze saison(eintrag im touristik verband geht nur immer bis jahresende für das kommende jahr.)

    zusätzlich kommen kosten dazu die für uns nicht planbar waren und zur zeit auch nicht tragbar sind(änderung arbeitsplatz,weniger einkommen,deckt gerade eben die kosten für haus u. dessen nebenkosten)durch den schaden haben wir rund 70.-€ mehr heizkosten /mon. da wir beide wohneinheiten voll heizen(handwerker wollen ja warm arbeiten...),stromkosten sind mehr da sich zus. noch heizlüfter mitgebracht werden um dann davor zu sitzen beim fliesen(obwohl ausreichend geheizt),da man die haustür dauerhaft offen stehen läßt(schlüssel steckt).
    mehrkosten für telefon,da alle nur auf handy erreichbar sind.


    vom dauerärger mit den handwerkern garnicht zu reden............

    nun wollen wir von unserer versicherung den tagessatz für die fewo gezahlt haben.diese lehnt das aber ab.
    entschädigung nur in dem fall wenn wir buchungen für das letzte jahr vorweisen können,die wir wegen der schadenslage absagen mußten.
    das wir ja nichts annehmen können ,eben weil kein ende absehbar ,ist nicht relevant.
    aussage der versicherung das wäre eine grauzone und solch einen fall hätte man noch nicht gehabt.


    vieleicht hat ja hier jemand einen kleinen tip/rat für uns wie wir uns verhalten können.


    lg kirsten
     
  2. KlausK

    KlausK Gast

    Findet heraus, was eine Pension gekostet hätte und geht damit zur Versicherung. Ganz ohne Argumentationshilfe wirst Du nicht weit kommen.
     
  3. #3 mogambi, 02.03.2015
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    danke für die antwort

    preise für fewo o. hotel haben wir beides schon eingeholt.
    im nov hat die versicherung auch eine wo. fewo ,quasi unseren urlaub übernommen.
    aber wie schon geschrieben zieht sich das ganze hier so endlos hin.
    und wir haben bisher alles hingenommen,den baulärm,die trocknung,schmutz bis in die fewo im obergeschoß...
    weil auswärts wohen geht wirklich wegen der tiere nicht und auch weil leider notgedrungen die hier tätigen handwerker in ihrer arbeistzeit beaufsichtig werden müssen(blöder satz,ist aber so)
    hier ist teilweise so unsachgemäß gearbeitet worden das z.b. der fliesenleger schon das 3. mal nachbessern muß
    nicht auszudenken was gewesen wäre wenn wir das haus erst wieder betreten hätten wenn alles "fertig" ist.

    all dies habe ich der versicherung auch so mitgeteilt.
    die 40 .-€ tagessatz für unsere fewo sind immer noch weit aus günstiger als eine pension/fewo hier im ort o. in der nähe und hotel wären wir mit dem doppelten dabei ,weil wir mit hund ins hotel müßten.


    wir haben so ein bischen den eindruck das die das ganze einfach aussitzen wollen... so nach dem motto...irgendwann geben wir schon auf.






    lg kirsten
     
  4. #4 stockstadt, 02.03.2015
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    Hallo,

    das hättet ihr leider vorher klären müssen und können.
    Mein Sohn hatte einen ähnlichen Sanierungsfall.
    Die Versicherung hätte mit vorliegender Rechnung ein Jahr ein hotel/wohnung etc bezahlt .. aber nur gegen Nachweis tatsächlicher Kosten ... z.B. Rechnung
    Er kam mit Frau für 10 Wochen bei der Familie unter und er hat vorher einen Tagessatz von 25,- € vereinbart

    Ob bei dir die Versicherung mitspielt, wenn "dein Einzelunternehmen FEWO-Vermietung" die gewerblich genutzte FEWO an dich bzw. deine Frau vermietet müsstest du abklären.

    Deine erhöhten Stromkosten bekommst du ersetzt.

    LG
     
  5. R.B.

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    Fehler? Man kann auch zuviel schreiben. Kurz und bündig den Sachverhalt darlegen, fertig. Ohne Nachweise wird es aber schwierig, denn Du kannst nicht nachweisen, dass Dir ein finanzielle Schaden entstanden ist. Kannst Du nachweisen, dass Du eine Belegung der FeWo absagen musstest, dann besteht vielleicht eine Chance. Einfach zu behaupten, man hätte sie ja vermieten können, wird sehr wahrscheinlich scheitern, zumal nicht einmal Erfahrungswerte aus der Vergangenheit vorliegen.

    Auch die Behauptung "es war günstiger als eine vergleichbare Wohnung am Ort" hilft nicht weiter, denn dann hättest Du diese vergleichbare Wohnung auch beziehen müssen. Das hast Du aber nicht getan. Da interessiert es nicht ob Du irgendwelche Tiere hast oder was weiß ich, denn das hat mit der eigentlichen Sache gar nichts zu tun.

    Schau mal in Deinen Versicherungsvertrag was dort steht, beispielsweise auf Formulierungen wie "tatsächlich entstandene Kosten" oder so ähnlich.
    Ob hier eine Kulanzregelung möglich ist, das wäre mit der Versicherung abzuklären. Notfalls solltet Ihr Euch einen Rechtsbeistand holen der die Fakten bewertet und Euch dabei hilft.
     
  6. #6 mogambi, 03.03.2015
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    hallo

    also....
    irgenwie kommt hier einiges falsch rüber...
    ich bemühe mich mal zu klären

    unsere fewo wird nicht gewerblich genutzt.dafür stehen wir noch viel zu weit am anfang......hatten bisher keine buchuungen die ein gewerblich geltend gemacht hätten.

    die erhöhten stromkosten sind nur ,die verursachten von den trocknungsgeräten erstattet worden.das lief ja auch über seperate aufzeichnung.
    wie soll ich denn bitte ,mehr strom berechnen der über den hauszähler läuft ,eben durch nutzung mitgebrachter heizlüfter... wo ich nicht einmal nachweisen könnte das diese gelaufen haben,da ich nicht dauerhaft beim arbeiten daneben gestanden habe. sicher habe ich gesehen das die liefen,aber reicht das aus.... wohl eher nicht.


    es erschließt sich mir auch nicht warum ich eine vergleich bare whg beziehen muß ,wenn diese teurer ist und wir ja unsere haben.........irgendwie widersprüchlich.
    leider war/ist zudem die fewo hier im ort nicht frei und der hund hätte ebenfalls nicht mit gekonnt
    wo lasse ich dann den?????
    wir kommen uns bestraft vor für einen schaden den wir bestimmt nicht gewünscht haben..........


    es soll doch der vers. egal sein für welche unterkunft sie zahlt,ob nun hotel,pension,fewo ,egal ob beim nachbarn o. die eigene.

    die tiere müssen ja nun mal versorgt werden,da ist es nicht möglich 50 km weiter weg zu ziehen und täglich mehrfach zu fahren,das zahl dann ja auch niemand.

    unsere tiere haben mit der sache insofern zu tun,als das diese zum haushalt gehören und versorgt werden müssen.
    alternative????

    sicher kann ich einen finazielle ausfall nicht anchweisen......aber ich kann ebenso wenig die kommende/ laufende saison planen ,kann nirgendwo inserrieren.. das die vermietung in gange kommt... eben weil hier nicht sicher ist wann wir unten wieder einziehen können.

    so verlieren wir ein komplettes jahr mit der möglichkeit der vermietung.


    heute abend haben wir einen beratungstermin bei einem rechtsanwalt.
    wieder kosten die nicht drin sind...
    mal sehen was wird.

    lg kirsten
     
  7. R.B.

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    Oben hast Du noch geschrieben, dass die FeWo nicht gewerblich genutzt wird, ihr noch viel zu weit am Anfang steht, und bisher keine Buchungen vorlagen. Gleichzeitig willst Du aber der Versicherung erzählen, dass ihr einen Einnahmeverlust hattet, da die FeWo nicht vermietet werden konnte. Einen Nachweis kannst Du aber nicht führen, und mit einer Vermutung kommst Du nicht weit.

    Du musst sie ja nicht beziehen, aber wenn Du schon im Eigentum wohnst ist Dir kein finanzieller Schaden entstanden.

    Ich verstehe zwar Deine Sichtweise, aber ich versuche Dir nur darzulegen, wie die Versicherung denkt. Erfahrungsgemäß kennen die ihre Verträge sehr gut, und wenn die Sache eindeutig wäre, hätten sie schon längst gezahlt. Also liegt die Vermutung nahe, dass Dein Versicherungsvertrag Details hierzu enthält die Du evtl. nicht kennst. Deswegen muss man zuerst einmal klären was Eurer Versicherungsvetrag überhaupt abdeckt.
     
  8. #8 Bauliesl, 03.03.2015
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    Habt Ihr eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja - dann schnell ab zum Anwalt.
    Meine Erfahrung zeigt, dass Versicherungen vieles aussitzen - aber auch schnell einlenken können, wenn dann aber mal wirklich Wind von der Gegenseite kommt.
    Macht eine Zusammenstellung, wie groß Euer finanzieller Schaden ist:
    - Was würdet Ihr Miete für die obere Whg bekommen, wenn Ihr sie nicht selber bewohnen würdet?
    - listet die Heizkosten für die untere Wohnung auf - die könnt Ihr nicht bewohnen, also sind Heizkosten ein finanzieller Schaden, der Euch entstanden ist

    Ergeht Euch nicht in seitenlangen Rechtfertigungen, listet alles auf und dann ab zum Anwalt.
     
  9. R.B.

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    da es sich um eine Ferienwohnung handelt die bisher noch nie vermietet war, für die es keine Buchungen gab, von der noch nicht einmal klar ist ob bzw. ab wann man sie hätte vermieten können, wird es fast unmöglich hier einen Schaden zu beziffern. Dann kommt noch hinzu, dass Ferienwohnungen meist nur zu bestimmten Zeiten überhaupt vermietet werden können. Keine Ahnung ob die Wohnung jetzt am Ort ist der im Profil der TE angegeben wurde, aber ob "Nortorf" nun ein typisches Ferienzentrum ist?
    Der Wasserschaden war im Sept. 2014, jetzt haben wir März 2015. Als Skigebiet wäre mir Nortorf nicht bekannt, also wird als erstes die Frage kommen, ob während dieses Zeitraums überhaupt Saison war, oder ob die Wohnung während dieser Zeit nicht sowieso leer gestanden hätte. Aber selbst wenn 2 oder 3 Wochen Saison gewesen wäre, und der unwahrscheinliche Fall eingetreten wäre, dass die Wohnung während dieser Zeit hätte vermietet werden können, dann wären das 40,- € x 21Tage = 840,- € abzüglich der im Mietpreis enthaltenen Kosten. Da bleibt nicht viel übrig.

    Deswegen hatte ich ja geschrieben, dass es besser gewesen wäre in ein Hotel zu ziehen, denn dann hätte man die Kosten nachweisen können, aber das wollte die TE ja auch nicht, weil sie ja Tiere versorgen muss.

    Ich bleibe dabei, hier einen Schaden zu beziffern wird nahezu unmöglich. Abgesehen davon ist noch nicht einmal geklärt, was der Versicherungsvertrag überhaupt abdeckt. Vielelicht gibt es darin ja Ausschlüsse oder was weiß ich.
     
  10. #10 OBommel, 03.03.2015
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    Mal andersrum gefragt: In unserer Gebäudeversicherung ist ein Passus, dass wir für Wohneigentum den Mietwert erstattet bekommen, solange es aufgrund eines Schadens nicht nutzbar ist. Habt ihr sowas auch?
     
  11. #11 mogambi, 05.03.2015
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    hallo

    wir waren ja nun dienstag bei einem anwalt zu einem beratungsgespräch.

    der meint das wäre ein faierer deal,wenn die vers. den tagessatz von 40.-€ zahlen würde.

    auch mit der vers. habe ich noch ein gespräch gehabt und es schaut recht gut aus das man uns da entgegen kommt.


    @ r.b.

    irgendwie fühle ich mich von dir einw enig angegriffen.

    es geht hier nicht allein darum das wir keine buchungen vorweisen können die abgesagt werden mußten
    sondern auch darum das die fewo nicht beworben bz inseriert werden kann um für die laufende/kommende saison überhaupt buchungen zu bekommen.

    und nein,wir sind kein skigebiet,wir leben im herzen schleswig-holsteins... nein auch kein strandgebiet.....
    aber hier gibt es viele regionale veranstaltungen u. messen(nordpferd,baltic horse,nordbau ect) ,radrennen u.a. wo zimmer gesucht werden.
    mehrfach hatten wir auch gäste die zu familenfeiern,treffen waren und denen hotel zu teuer ist,gäste die aus dem süden ,hier oben verwandte besuchen,dort aber nicht unterkommen können...
    du siehst,es müssen nicht unbedingt reine touristenhochburgen sein.

    und ,ein bischen toleranz wäre auch angebracht .... für uns sind die tiere eine bereicherung und kaninchen werden zur selbstversogung gehalten,hühner und wachteln für die eierversorgung.
    da braucht es sicher eine abfälligen äußerungen das wir ja aufgrund der tiere nicht ins hotel können


    @ obommel
    laut vers. haben wir anspruch auf 200 tage hotel bei elementarschäden u. damit verb. unbewohnbarkeit.zuzüglich unterbringung der katzen in einer katzenpension.

    wir warten nun erst einmal die rückmeldung der vers. ab und hoffen das wir ohne unseren anwalt auskommen(der recht gute chancen sieht)


    lg kirsten
     
  12. R.B.

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    Warum sollte ich Dich angreifen? Ich habe nur versucht Dir einen realistischen Blick zu verschaffen. Du siehst das verständlicherweise durch die Rosa Brille, aber Dir ist nicht geholfen wenn ich Dich darin auch noch bestärke.

    Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, und wie für jedes Geschäft gilt hier Vertrag ist Vertrag. Kulanz gibt es hier nicht, höchstens man verspricht sich einen anderen Vorteil daraus, das ist einfach so.
    Keine Versicherung wird freiwillig einen Schaden regulieren wenn sie den gleichen deal auch für die Hälfte des Preises bekommen kann. Da ist es auch völlig egal ob Du Hühner hast, oder Wachteln für die Eierversorgung, so lange die Tiere nicht Bestandteil des Vertrags sind, interessiert das nicht die Bohne.

    Wenn Du nur eine Bestätigung für Deine Meinung suchst, dann hättest Du das gleich schreiben sollen.
     
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