PV-Einspeisung MIT oder OHNE Umsatzsteuer

Diskutiere PV-Einspeisung MIT oder OHNE Umsatzsteuer im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich habe vor kurzem ein 7 Jahre altes Haus erworben. Auf dem Dach befindet sich eine PV-Anlage und Solar-Panels zur Brauch- und...

  1. #1 manivi157, 03.03.2015
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    Hallo zusammen,

    ich habe vor kurzem ein 7 Jahre altes Haus erworben. Auf dem Dach befindet sich eine PV-Anlage und Solar-Panels zur Brauch- und Heizwassererwärmung. Den Einspeisevertag der vorherigen Besitzer kann ich zu den gleichen Konditionen übernehmen.

    Morgen habe ich den Termin bei den Stadtwerken zur Ummeldung. Die zuständige Frau hat mir gesagt, dass ich bis morgen wissen muss ob ich die Vergütung MIT oder OHNE Umsatzsteuer ausgezahlt haben möchte. Kann man in meinem Fall pauschal sagen was für mich hier besser wäre? Ein Gang zum Steuerberater ist eh geplant, jedoch schaffe ich das bis morgen nicht.
     
  2. #2 ThomasMD, 03.03.2015
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    Kann man.
    Du musst nur Deine aktuelle Steuerklärung hier einstellen...
     
  3. R.B.

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    Das solltest Du wirklich mit Deinem StB besprechen. Vermutlich ist die Kleinunternehmerregelung für Dich von Vorteil, da es sich um eine Kleinanlage handelt, dann musst Du auch nicht monatlich eine USt. Voranmeldung abgeben. Die Einspeisevergütung wird dann ohne Ust. an Dich überwiesen. Die Einnahmen sind dann bei Deiner Steuererklärung zu berücksichtigen, und um USt. etc. brauchst Du Dich nicht kümmern. Ich denke beim Hauserwerb wurde die Anlage nicht getrennt mit MwSt. ausgewiesen (wäre eher unüblich) so dass Du sowieso nichts abziehen könntest. Größere laufende Posten von denen Du die VSt. ziehen könntest gibt es vermutlich auch nicht. Die Variante mit USt. macht Dir also nur unnötig Arbeit, ohne dass Du irgendwelchen Nutzen hättest.

    ABER das solltest Du wirklich mit Deinem StB besprechen. Niemand hier kennt Deine finanziellen Verhältnisse. Vielleicht sieht Dein Stb ja ein Steuersparmodell das wir hier nicht sehen können.
     
  4. #4 Corinna72, 03.03.2015
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    Es hängt davon ab, wie groß die Anlage und der Ertrag sind.
    Bei kleineren reicht eine USterklärung pro Quartal, bei noch kleineren sogar eine pro Jahr.
     
  5. R.B.

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    Wenn der TE bisher mit USt. nichts am Hut hatte, wird das FA sehr wahrscheinlich für das erste Jahr eine monatliche Voranmeldung fordern, evtl. auch für 2 Jahre. Sobald dann in seiner "Akte" Erfahrungswerte liegen ist eine Umstellung auf quartalsweise denkbar. Bei einer Steuerschuld unter 1.000,- € wäre auch ein Verzicht auf die Voranmeldung denkbar.

    Aber wie gesagt, er hätte dadurch keinerlei Vorteile. Sollte er tatsächlich mal so viel Vorsteuer verauslagt haben, dass sich eine Ust. Anmeldung lohnt, dann kann er zur USt. optieren, ist dann aber für 5 jahre daran gebunden.
     
  6. #6 manivi157, 03.03.2015
    manivi157

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    Super, herzlichen Dank für die Antworten. Wie gesagt, der Gang zum Steuerberater steht sowieso an, wollte nur für morgen nicht ganz blank rein gehen.
    @R.B.: Vielen dank für die ausführliche, gute und verständliche Erklärung!
     
Thema: PV-Einspeisung MIT oder OHNE Umsatzsteuer
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