Abstandsflächen Nebengebäude vom Nachbarn

Diskutiere Abstandsflächen Nebengebäude vom Nachbarn im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mein Nachbar hat anscheinend sein Nebengebäude auf der Grundstücksgrenze ein wenig zu lang gemacht (9,80m). (Er war vor mir da denn ich hab grad...

  1. bauelk

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    Mein Nachbar hat anscheinend sein Nebengebäude auf der Grundstücksgrenze ein wenig zu lang gemacht (9,80m). (Er war vor mir da denn ich hab grad erst Haus und Grund gebraucht gekauft)

    Muss ich jetzt bei einer anstehenden Erweiterung meines Hauses, solange ich die 3m Abstand zur Grundstücksgrenze (und damit seinem Wohngebäude) einhalte, auf seinen Schuppen irgendwie Rücksicht nehmen ?
     
  2. #2 Baufuchs, 03.03.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du musst dann Rücksicht nehmen, wenn wegen des zu langen Nebengebäudes des Nachbarn eine Baulast auf dem von dir gekauften Grundstück im Baulastenverzeichnis eingetragen ist.
     
  3. bauelk

    bauelk

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    Is nix eingetragen...
     
  4. #4 Baufuchs, 03.03.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Woher weisst Du?
     
  5. bauelk

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    Is nix eingetragen...
    weil ich das ja vor mir liegen habe....

    Hiermit wird Ihnen bescheinigt, dass auf dem v. g. Grundstück mit den angeführten
    Katasterbezeichnungen derzeit keine Baulast i.S. des § 83 der Landesbauordnung
    Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V*) eingetragen ist.

     
  6. #6 Baufuchs, 03.03.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann mal los.

    Ob du mit 3m Abstandsflächentiefe auskommst findest Du dann in der BauO Meckpomm. Jedenfalls hast Du dann keine Einschränkungen durch das Nachbargebäude.
     
  7. bauelk

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    So wir waren beim Vermesser der den Lageplan erstellen soll. Tja Herr Nachbar hat nicht nur die 9m mit 14,3 "knapp" überschritten nein die gesamtzulassigen 15m sogar mit knapp 30m fast doppelt genutzt. 27,...m dadurch ist im Lageplan ein rechtech von 3qm unseres Bauvorhabens nicht geradeaus genehmigbar und dazu gibt es nicht eingetragene Lasten...
    Wenn ich jetzt zum Amt latsche hat Herr Nachbar ein Erklärungsproblem und ich ein Bauproblem und einen Nachbarschaftsstreit Argggggg
     
  8. rose24

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    ????
    hast Du #2 gelesen? Wenn kein Eintrag im Grundbuch bzw. Baulastenverzeichnis, dann auch kein Problem. Du musst dann auch nicht den Nachbarn hinhängen, sofern Du keinen Streit haben willst. Oder hat der Nachbar über die Grenze gebaut?
     
  9. #9 Baufuchs, 03.03.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Klär mich mal auf, was das für Lasten sein sollen....
     
  10. rose24

    rose24

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    ...das habe ich überlesen. Ja - würde mich auch interessieren.
     
  11. bauelk

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    Wie ich jetzt gelernt habe ist laut BauO MV eine Abstandsfläche von Nebengebäuden mit eine Gesamtlänge von 9m auf einer Gundstuücksgrenze zu vernachlässigen. Danach also bei mehr als 9m ist sie sehrwihl zu beachten und als Last zu bewerten (auf meinem Grundstück) und zu beantragen. Ich muss dem zustimmen. Und die Lastenfreiheit meines Grundstücks ist damit dahin. Weiterhin darf die Länge der Grenzbebauung des gesamten Grundstücks nur 15m betragen. Dadurch entstehen Grundlasten.

    Ich hoffe ich hab das jetzt richtig wieder gegeben.
    Wenn ich einen Bauantrag ein reiche wird genau das geprüft und der Nachbar hat ne A-Karte weil Schwarzbau. Seine Nebengebäude hätte genehmigt werden müssen und dann wäre genau das aufgefallen.

    Mal sehn was er dazu sagt...
    Wir müssen wenigstens einen Weg fi den eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Dann können wir wenigstens bauen .
     
  12. #12 Baufuchs, 03.03.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du musst eben nicht zustimmen. Tust Du es nicht, muss der Nachbar seinen Schwarzbau rückbauen.

    Wenn einer eine Ausnahmegenehmigung -so die überhaupt möglich ist- braucht, so bist nicht Du das, sondern dein Nachbar.
     
  13. bauelk

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    Auch wieder richtig. Deshalb muss ich mit dem erstmal nen Bier zischen
     
  14. #14 toxicmolotow, 03.03.2015
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    Statt einer Abstandsfläche kann man vielleicht auch eine Anbauverpflichtung vereinbaren. Das sollte sich aber win Architekt dann ansehen.

    Das hat a) den Vorteil dass der Nachbar seinen Bau behält und man selbst darf auch länger werden als "eigentlich" erlaubt. Bei uns hatte das sogar zur Folge, dass der Anbau nichtmal nur Nebengebäude sein durfte.
     
  15. #15 bauelk, 04.03.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 04.03.2015
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    Tja der Architekt.....
    das ist ein anderes trauriges Kapitel...

    Waren aber heute bei ihm und haben uns das angeschaut. Aussage: Wir müssen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, denn die Baulast besteht unabhängig von dem was im Baulastenverzeichnis und event. privatrechtlich geregelt wurde. Auch wenn es sich um Schwarzbau handelt.

    Es sollte kein Problem sein, denn in der BauO steht ".... können genehmigt werden." Sprich muss beantragt werden, müsste aber passen.

    Dahe folgendes was ich jetzt gelernt habe und bitte jeder andere vor dem Kauf klären sollte,

    Baulastverzeichnisse sind nicht verbindlich. Sie genießen keinen öffentlichen Glauben. Wenn Baulasten (auch aus Versehen) für oder gegen ein Grundstück nicht im Baulastenverzeichnis oder Liegenschaftskataster eingetragen sind, darf daraus nicht geschlossen werden, dass es für dieses Grundstück diese Baulasten nicht gibt. Im Zweifelsfall ist auch der Nachbar insbesondere nach Wegerechten zu befragen.

    Baulasten können gegebenenfalls erhebliche Wertminderungen oder für das empfangende Grundstück Werterhöhungen beinhalten. Bei einer Eintragung als Grunddienstbarkeit ist dies auch für die Baufinanzierung von Bedeutung. Die Prüfung eventuell vorhandener Baulasten ist daher wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung für den Grundstückskauf.

    entnommen aus: http://www.hausbautipps24.de/online-...baulasten.html
     
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