Flachdach K1 und K2, nasse Dämmung nach Trocknung wieder einsetzen?

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  1. #1 Paulaner01, 03.03.2015
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    Hallo und guten Abend,

    wir haben eine Eigentumswohnung ( Penthouse) gekauft.
    Hier wurde statt eines K2 Flachdach ein K1 Flachdach mit Begrünung und entsprechnder Folie errichtet
    Nun ist es so, dass während des Baus die Balken sehr feucht wurden. ( Dauerregen)
    Dann kam noch hinzu, dass sie falsche Dampfbremse eingesetzt wurde und das Wasser vom Estrich in die Dämmung zog und sehr feucht bzw. nass war.
    Wir konnten sehen, wie das Wasser aus der Dämmung lief. Es wurde zugesagt eine passendere Folie zu verwenden und den Mangel zu beseitigen
    Soweit so gut, die Dämmung wurde wieder herausgenommen und getrocknet ( macht man das so?)
    und es bildete sich Schimmel, der nach Aussagen der Architektin mit Alkohol entfernt wird.
    Wir sind nun sehr unsicher, ob man dies so hinnehmen muss.

    a ) eine Flachfach K1 mit Folie K2, über hochwertigem Wohnraum ( nach Angaben der Wohnbaugesellschaft, nachweislich nach den neuesten Regeln der Technik
    b) eine bereits durchfeuchtete Dämmung, die nach Trocknung wieder eingesetzt wird
    c) nach Baubeschreibung eine Stahlbetondecke und wir haben die Holzdecke erhalten

    wir sind zwar schon beim Rechtsanwalt, aber ich hätte gerne Eure Meinung dazu gehört


    Vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 Kalle88, 03.03.2015
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    Erstmal vorweg: Um überhaupt irgendwas zwecks der Abdichtung bewerten zu können sollte erstmal der genaue Schichtenaufbau benannt werden. Soll meinen; Abdichtungswerkstoff (Stoff Bezeichnung), Dicke von Abdichtung und Trennlage, Gefälle, Dämmung, Dampfsperre, Art des Gründaches und dem Aufbau!

    Weiter sollte benannt werden wie mit dem Feuchteeintrag umgegangen ist und was geplant wurd um diesen Missstand zu beseitigen - Bautrocknung? Interessant ist auch warum Holzbalkendecke anstelle Beton. Wer hat das zu verantworten? Wie sah die Planung aus?

    Zum Thema Schimmel: Das Vorgehen der Architektin ist null zielführend, wenn mit dem Alkoholabreiben die Endsanierung gemeint ist. Dazu wird sich Herr Stolzenberg sicherlich ausreichend auslassen können - so er denn Lust hat.

    Ob man das mit der Dämmung so macht hängt von der Art der Dämmung ab und dem ggf. Befall mit Schimmel. Sollte es MiWo sein, so macht man dies sicherlich nicht. Da Feuchteeintrag zur Stauchung der Dämmung führt und nach erfolgter Abtrocknung eine Rückstellung und aufrechterhaltung der Dämmwerte nicht gegeben sein dürfte.

    Zu den Fragen:

    a. Kann zwar keine Frage erkennen aber ja - einlagige Abdichtungen können auch in K2 eingeordnet werden. Nulldächer gehören in K1 müssen jedoch Werkstoffwahl aus K2 entsprechen. Wobei man sagen muss, dass bei einlagigen Abdichtungen und null Gefälle eher abzuraten ist.

    b. Siehe oben - es kommt auf den Werkstoff an. Grundsätzlich müsste man das wohl nicht hinnehmen.

    c. Siehe auch oben - wer hat das veranlasst? Was sagt dein RA zur Sachlage?
     
  3. Eric

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    = klarer Beschaffenheitsfehler und der erschlägt eh den gesamten vorhandenen Aufbau: Alles neu macht der Mai.
     
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