Neuerung BAFA Förderung Heizsystem

Diskutiere Neuerung BAFA Förderung Heizsystem im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hä? Förderrichtlinien gelesen? Ja, habe ich, sogar mehrmals um das Beamtendeutsch wenigstens einigermaßen zu durchdringen. Und beim BAFA habe ich...

  1. Peonie

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    Ja, habe ich, sogar mehrmals um das Beamtendeutsch wenigstens einigermaßen zu durchdringen. Und beim BAFA habe ich diesbezüglich auch schon nachgefragt, Halbwahrheiten möchte ich nämlich nicht verbreiten.
    Für die Innovationsförderung muss (mit zwei Ausnahmen) der Antrag vor Vorhabensbeginn beim BAFA eingegangen sein, siehe dazu S.57 der Richtlinie. Und im Neubau (darum geht es ja bei Dir, Lexmaul, oder?) gibt es vom BAFA nur die Möglichkeit der Innovationsförderung, deswegen mein Hinweis.
     
  2. Taipan

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    ah ok ... das ist in der vier Tage alten Richtlinie tatsächlich neu. Innovationförderung gabs bisher immer so mit drauf. Schön dass die bafa mal wieder über die internen Kanäle komuniziert: Im Verfahren bleibt alles beim Alten ... damn ... die können inkl. der kfw langsam wirklich nerven ... keine Konsistenz in Entscheidungen.
     
  3. #23 derstefanm, 15.03.2015
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    Verstehe ich das Dokument richtig?
    Für Neubauten kann die Förderung auch beantragt werden jedoch vor Beginn der Baumaßnahmen oder vor Stellung des Bauantrags? Geplant ist eine Sole WP mit Flächenkollektor.
    Die müßte doch förderfähig sein oder?

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  4. Peonie

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    "Vorhabensbeginn" ist da leider sehr schwammig. Ich nehme an, dass bei einem Bauträgerhaus der Bauvertrag gilt, da die Heizung da gleich mitbeauftragt wird. Bei Einzelgewerksvergabe zählt die Unterschrift auf dem Vertrag mit dem Heizungsinstallateur als Vorhabensbeginn (hat mir der BAFA Mitarbeiter so bestätigt). Im Zweifel lieber beim BAFA anrufen. Die sind allerdings momentan noch etwas überfordert und kennen die Richtlinie noch nicht so genau. Außerdem wurde ich mehrmals darauf hingewiesen, dass die Richtlinie ja noch nicht in Kraft und der 1.April 2015 keinesfalls sicher ist (das sollten sie dann mal ihrem Website-Fuzzie sagen, da steht es nämlich anders).
     
  5. R.B.

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    Wenn sie die Anforderungen für die Innovationsförderung erfüllt.
     
  6. #26 derstefanm, 13.04.2015
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    Hat jemand jetzt in der Kürze der Zeit schon Erfahrungen gemacht bzgl der Förderung im Neubau?

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  7. Taipan

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    In 12 Tagen, von denen 4 Tage Wochenende und 2 Feiertage waren?
     
  8. #28 derstefanm, 13.04.2015
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    Hast ja recht es sind schließlich Behörden die meistens Viel Zeit haben aber hätte ja sein können. Nichts ist unmöglich...

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  9. #29 Indianajones, 17.04.2015
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    Die von mir beauftragte Bohrfirma für unsere Sondenbohrung hat mir ebenfalls bestätigt, dass der "Vorhabensbeginn" in der Einzelgewerkvergabe die Unterschrift zum Vertragsabschluss mit dem Heizungsinstallateur darstellt. Gleiches gilt für den Vertrag mit der Bohrfirma! Beides darf erst nach dem Antrag zur Förderung datiert sein.
    Voraussetzung wird außerdem eine verpflichtende Versicherung für Blablabla sein(kenne den Wortlaut nicht), die vom Bauherren bezahlt wird, 100-200€ oder so. Die JAZ ist nach einem bestimmten Zeitraum an der Anlage "abzulesen" und vom Heizungsinstallateur zu bestätigen. Bei nem Wert, der größer ist als 4,5, gibt's die Kohlen. Ach ja, das Ganze muss in 9 Monaten nach Antragsstellung gelaufen sein.
    Meine Bohrfirma ist so nett und kümmert sich um die Sache für mich.
     
  10. #30 Lexmaul, 17.04.2015
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    Mit der Versicherung fängt es an - da gibt es bisher nur eine, die den privaten Bauherrn absichert und die kostet 400 Flocken...

    Meine Bohrfirma ist derzeit mit ihrer Versicherung im Gespräch und bald wird es da sicher auch einiges an Angeboten geben.

    Mit der JAZ und dem ablesen bezweifel ich erstmal, denn da gibt es Mittel, um jene auszurechnen - auch, wenn das alles schon recht schwammig ist.

    In den Unterlagen findet man jedenfalls nichts zum ablesen o. ä.

    Ich stehe vor dem Problem, dass meine favorisierte Pumpe erst im August erscheint und man von der BAFA dazu keine fundierten Infos bekommt, wie damit umzugehen ist.
     
  11. #31 Indianajones, 17.04.2015
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    Mit Ablesen meinte ich, dass vom Heizungsmensch kontrolliert wird, ob die JAZ erreicht wurde. Der COP steht ja in der Beschreibung, die JAZ zeigt aber die Realität, wenn mich mein Laienwissen nicht trügt. Zum Thema Versicherung: Mir wurde für 320€ die komplette Abwicklung, also Antrag usw. einreichen INKLUSIVE Versicherung angeboten, wobei mir alles außer der Versicherung, sollte ich mich für die Bohrfirma entscheiden, rückvergütet wird. So kam ich auf den Betrag von 100-200€.
     
  12. #32 Lexmaul, 17.04.2015
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    Wie soll da was bestätigt sein, wenn nach 9 Monaten nach Antragsbestätigung die Abschlussdokumente bei der BAFA sein sollen ;)?

    Da ist nix mit Jahresarbeitszahl, weil noch lange kein Jahr rum.
     
  13. #33 Indianajones, 18.04.2015
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    Ja, haste recht. Keine Ahnung, ich investiere jetzt einfach mal blauäugig in die Versicherung und hoffe, dass ich nachher die Förderung bekomme. Meine Wärmepumpe ist nach der Messe jetzt ganz neu und sollte diesen Wert erreichen. Und der Satz, der uns durch die komplette Bauphase begleitet: Auf die paar 100€ kommts jetzt auch nicht mehr an:-)
     
  14. #34 Indianajones, 18.04.2015
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    P.S.: Die Höhe der Versicherungsgebühr richtet sich nach den Bohrmetern. Bei meinen 122m ergeben sich 297,50€. Nur zur Info. Und die 9 Monate beziehen sich auf den Antrag bis zur Heizungsmontage.
     
  15. #35 MasterAlu, 19.04.2015
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    Hinsichtlich JAZ- und COP-Werten wurde ich telefonisch auf die Anlage "Liste der Wärmepumpen mit Prüfnachweis" hingewiesen.
    Wenn man sich dort eine Pumpe auswählt ist man auf der sicheren Seite, diese werden alle gefördert.
    Hab ich das richtig verstanden, dass zwischen Antragstellung und Inbetriebnahme max. 9 Monate vergehen dürfen?
     
  16. #36 Indianajones, 19.04.2015
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    Wortlaut: Die Maßnahme muss nach max. 9 Monaten abgeschlossen sein. Ob damit die Heizungsinstallation oder das komplette Bauvorhaben gemeint ist, weiß ich nicht.
     
  17. R.B.

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    Daraus würde ich schließen, dass es sich nur um die "geförderte Maßnahme" handelt.

    Die Anlage muss also betriebsbereit sein, ob um das Haus der Garten angelegt ist, oder die Fassade bereits in pink gestrichen wurde, interessiert hierfür nicht.
     
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