Muß man denn als Bauherr immer nur ausgenommen werden?

Diskutiere Muß man denn als Bauherr immer nur ausgenommen werden? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Liebe Forumsmitglieder, Bitte verzeiht die etwas reißerische Überschrift, aber wir haben leider den Eindruck, noch nicht eine einzige korrekte...

  1. #1 Optimist, 09.03.2015
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    Liebe Forumsmitglieder,

    Bitte verzeiht die etwas reißerische Überschrift, aber wir haben leider den Eindruck, noch nicht eine einzige korrekte Rechnung erhalten zu haben... Inzwischen sind wir vor gut einem halben Jahr in unser Haus eingezogen, der Ärger mit verschiedenen Mängeln scheint aber noch lange nicht überwunden zu sein. Aktuell ist uns etwas aufgefallen, das wir kaum glauben mögen:

    Wir haben Betonfertigtreppen. Diese ließen wir vom Schreiner mit Eichenholzstufen, 4cm Dicke belegen (verklebt). Heute fiel uns auf, das am ersten Absatz, der eine quadratische Form mit ca. 80cm Kantenlänge hat, da sich die Treppe um 90° wendet, das Holz in der Mitte um ca. 8mm eingesunken ist. Zu den Rändern steigt es an. Als mögliche Ursache kommt ja leider nur in Frage, dass das Holzbrett nicht auf dem Beton aufliegt, oder dass dass Holzbrett nicht massiv ist, sondern es sich um eine Art Sandwichbauweise mit Parkett-ähnlichem Holzbelag an der Oberfläche handelt, und dieses Sandwichkonstruktion gebrochen ist. Die übrigen Stufen klingen - wo wir das jetzt vergleichen - im Vergleich zum verklebten Parkett - tatsächlich etwas hohl.

    Was meint Ihr, kann das wirklich so sein? Gibt es so etwas überhaupt für Treppen? Ist das üblich so? Allein das besagte Brett für den Absatz hat 300€ ohne Mwst. gekostet. Jeder normaler Stufenbelag hat 98€ ohne Mwst gekostet. Der Preis lag auf der Höhe von anderen Firmen, bei denen wir uns über einen massiven Holzbelag informiert hatten.
    Wir haben immer nur mit dem Schreiner über Eichenholzbretter gesprochen. Im Vertrag steht nicht das Wort "massiv", aber auch keine andere Information außer "Trittstufe Eiche". Wir haben mit Architekt gebaut.

    Was sollen wir da bloß machen?
    Wir sind über jede Anregung dankbar!
     
  2. rodopp

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    na ja, man bekommt angeblich das, was man bestellt hat (manchmal), also bei "Trittstufe Eiche" steht nicht ob es massives Eichenholz sein soll, oder Farbe Eiche, oder mit Folie Eiche Nachbildung beklebt usw.
    also kann der Unternehmer alles mögliche was irgendwie mit Eiche zu tun hat liefern - so verstehe ich das ...
     
  3. R.B.

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    Vor einem halbe Jahr eingezogen, also ist es sehr wahrscheinlich, dass es auf die Arbeit des Schreiners noch Gewährleistung gibt. Also Mangel/Fehler dem Schreiner melden damit der sich dazu äußert.
    Wenn es sich "nur" um einen Treppenbelag handelt sind die Anforderungen etwas anders als bei einer massiven Holztreppe bzw. bei massiven (Holz)Treppenstufen. Ein Belag der auf diese kurze Entfernung um 8mm einsinkt ist aber sicherlich nicht im Sinne des Erfinders.
    Was wirklich die Ursache ist, das sollte der Schreiner vor Ort ermitteln können. Es wäre denkbar, dass der Untergrund bzw. die Montage der Stufe nicht fachgerecht waren. Aus der Ferne kann man da nur raten.
     
  4. #4 Gast036816, 10.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es wird wahrscheinlich eine typische eigenschaft von holz aufgetreten sein, das holz hat sich verformt infolge der veränderung des feuchtegehalts. dann werden sich wahrscheinlich die seiten aufgebogen haben und die mitte nicht abgesenkt. entscheidend ist auch der faserverlauf der bohle. zeig dem schreiner den mangel an, er soll sich das anschauen und wird dir etwas genaueres sagen können. wahrscheinlich muss die bohle getauscht werden.
     
  5. #5 Optimist, 10.03.2015
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    Schwierig ist für jemand, der das erste Mal baut, diese Spitzfindigkeiten im Vertrag auch zu entdecken...
    Gesprochen haben wir immer über einen massiven Belag, wenn dann eine Änderung der Bauweise durch den Schreiner erfolgt, würde es sich doch gehören, diese auch in der Bezeichnung kenntlich zu machen. Man kann doch nicht über X sprechen und dann Y bekommen, zu erkennen aber nur daran, dass die Bezeichnung im Vertrag "schwammig" formuliert ist. Der Preis ist wie gesagt auf dem Niveau der Wettbewerber, die massive Stufen angeboten haben.

    Dass sich das Holz nur wg. Feuchtigkeit verformt hat, glaube ich nicht, da die ganze Stufe instabil erscheint, wenn man drauftritt. Die Biegung verstärkt sich in dem Moment sichtbar. Praktischerweise ist heute eh ein Treffen mit Architekt und Schreiner geplant, ich werde berichten, wie es ausgeht.
     
  6. R.B.

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    Für dieses Problem gibt es eine einfache Lösung. Man holt sich jemanden dazu der sich mit solchen Spitzfindigkeiten auskennt, und lässt den diese Verträge prüfen. Es ist halt leider so, dass jeder zuerst einmal seine eigenen Interessen vertritt.

    Ich denke der Schreiner wird schnell Einsicht zeigen. Wenn nicht, dann sollte man ihn mal auf das Sicherheitsrisiko bei Treppen hinweisen. Es kann ja nicht sein, dass er hier eine Konstruktion abliefert die für die Bewohner gefährlich werden kann. Eine Treppenstufe die "instabil" erscheint wenn man drauftritt, stellt eine Gefahr dar, egal ob sich die Stufe ablöst oder nicht.
    Aber wie gesagt, ich gehe davon aus, dass er einsichtig ist und das Problem beseitigt.
     
  7. #7 toxicmolotow, 10.03.2015
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    Naja, es wird an allen Ecken und Enden gepredigt, dass es beim Hausbau zu Missverständnissen kommt. Egal ob absichtlich oder unabsichtlich.

    Das fängt hier im Forum an und hört bei Zeitschriften, Zeitungen und der Verbraucherzentrale auf. Hinweise auf diese Risiken gibt es daher genug.

    Ich stimme dir insgesamt natürlich zu, dass wenn ich von Röhrenspantüren spreche, nicht plötzlich Röhrenspanstegtüren angeboten und eingebaut bekomme. Wenn auf dem Angebot dann aber nur Türblatt steht und man dieses dann annimmt, sollte man sich nicht wundern, wenn man Irgendwas zwischen Röhrenspan bis Wabeneinlage bekommt. Irgendwo hinkt es dann bei Mutwilligkeit über Irrtum bis Übermittlungsfehler...

    Es dreht sich wie so oft um Recht haben, sich im Recht fühlen bis zu Recht bekommen und beweisen zu können.
     
  8. R.B.

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    Meine Erfahrung, "man darf nie etwas als selbstverständlich voraussetzen".
     
  9. #9 Baufuchs, 10.03.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast


    wieso sollte ein Bauherr, der mit Architekt baut solche "Spitzfindigkeiten" entdecken? wenn der Architekt ordentlich ausschreibt und die Angebote/Rechnungen korrekt prüft, müsste alles glatt gehen.

    Außerdem:

    Nix genaues weiß der Optimist, er stellt nur Vermutungen an. Die reichen ihm aber zumindest für eine Überschrift ala "werde ausgenommen".

    Wie schon geschrieben:

    Mangel anzeigen und weitersehen....
     
  10. #10 Gast036816, 10.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Optimist - ich hatte geschrieben:

    dazu gehört auch nachträgliches trocknen von holz. zeigt sich durch wölben, daraus kann auch das lockern der verklebung resultieren.
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

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    eiche ist eiche ist eiche.
    ob zusammengeleimte bretter, gesperrt zusammengeleimte
    bretter oder nicht zusammenleimte bretter, geht aus dem
    "vertrag" nicht hervor >> auslegung.
    jetzt wird erstmal der mangel angezeigt.
     
  12. R.B.

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    Wobei die Betonung auf "wenn" liegt. Ob hier wirklich etwas ausgeschrieben wurde? Mein Bauchgefühl sagt, das lief eher nach dem Motto "mach´mal Angebot für die Treppe". Dann wurden die paar Angebote verglichen, und die entscheidenden Kriterien waren "sieht schön aus" und "Preis passt". Mag ja sein, dass mich mein Bauchgefühl hier im Stich lässt, es würde mich aber nicht wundern, wenn es genau so abgelaufen ist.

    Aber egal welcher Treppenbelag beauftragt war, ein Federn oder eine Absenkung/Wölbung von 8mm war sicherlich nicht beauftragt.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2015
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    80/80 cm Podest ist zwar als Treppenpodest verdammt klein, aber als Massivholzplatte (zusammengeleimt) auf einer noch stark restfeuchten Betontreppe nicht mutig, sondern übermütig!!!!
    Oben wirkt die Winterheizungsluft austrocknend und unten feuchtet das nachstossende Anmachwasser der Betontreppe das Holz massiv auf.

    Aber nein, das Podest schüsselt nicht, nein, das kann gar nicht sein. :mauer
     
  14. #14 Bauliesl, 10.03.2015
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    Wenn Ihr mit Architekt gebaut habt und der nach HOAI bis einschl. Leistungsphase 9 beauftragt ist bzw. war, dann zeige ihm den Mangel an - er muss sich kümmern.
     
  15. #15 DerBjoern, 10.03.2015
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    das hohle Klingen der Stufen muss nicht unbedingt bedeuten das es sich nicht um massive Ware handelt. Wenn die Holzflächen nicht überall glatt auf dem Beton aufliegen, was ja durchaus anzunehmen ist, dann kann das trotzdem hohl klingen.
     
  16. #16 Optimist, 10.03.2015
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    Jetzt hatten wir das Gespräch mit dem Schreiner und ich muß Euch Recht geben: Er versicherte, dass der Belag massiv wäre und es sich nur so "hohl" anhöre, da er nicht glatt aufläge, wie DerBjoern schon vermutet hatte. Die starke Wölbung sei auf eine ungleichmäßige Trocknung des Holzes zurückzuführen und er möchte sie austauschen.

    Euch allen nochmal vielen Dank für die Antworten und entschuldigt bitte, sollte sich jemanden wegen meiner vorschnell gezogenen Schlüsse auf den Schlips getreten fühlen, war nicht meine Absicht.
     
  17. howa

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    Super, ganz ehrlich warum können Heute Menschen nicht mehr miteinander reden?! Wenn du gleich deinen Schreiner angerufen hättest, wäre das Thema überflüssig gewesen! Bzw. hätte man immer noch nachfragen können, wenn man was nicht versteht oder glaubt!
     
  18. #18 Manfred Abt, 13.03.2015
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    howa hast ja der Sache nach recht aber nachtreten gehört sich nicht.

    Letztendlich ist die Situation hier doch so, dass der TE jetzt erklärt hat, dass er sich wohl mangels Fachwissen einfach nur geirrt hat. Nicht jeder ist fähig, eine Entschuldigung auszusprechen, der TE schon.
     
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