Gartenhaus mit Vorbau ( Überdacht ) 10,80 Meter auf Grenze

Diskutiere Gartenhaus mit Vorbau ( Überdacht ) 10,80 Meter auf Grenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ich habe vor 2,5 Jahren ein Gartenhaus gebaut welches auf der einen Grenze mit 10,80 Meter 1,8meter länger ist als die 9m die erlaubt...

  1. #1 JamesByte, 10.03.2015
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    Hallo

    Ich habe vor 2,5 Jahren ein Gartenhaus gebaut welches auf der einen Grenze mit 10,80 Meter 1,8meter länger ist als die 9m die erlaubt sind.

    2,5 Jahre war Ruhe, hatte damals auch mit der Nachbarin gesprochen und Sie hatte nichts dagegen, alles Mündlich, meinte zwar dann danach das es ja doch etwas größer geworden ist als Sie erwartet hatte aber "war schon OK".

    Gut ich weiß, hätte man alles vorm bau klären müssen aber jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und jetzt ist die Frage was kann man machen.

    nach 2,5 Jahren, letzte Woche, hat wohl Irgendjemand der mir nicht gut gesonnen war bei der Stadt angerufen, die darauf vorbei kamm und den die Grenzbebauung nachgemessen hat.

    Jetzt kamm ein Schreiben das nur 9 meter erlaubt seien, ich aber 10,80meter habe.

    Meine Fragen:

    wenn meine Nachbarin zustimmt dürfte man dann den Bau stehen lassen obwohl er länger ist als 9 meter ?

    Was für Nachteile hat meine Nachbarin wenn Sie zustimmt ?

    Ist das Zustimmen auch Ohne Notar und Baulast... (große Kosten ) möglich ?

    Meine Idee war das ich mit der Nachbarin vereinbare das Mein Schuppen mit Vordach stehen bleiben darf und wenn es aus irgenwelchen Gründen stören würde in der Zukunft so könnte man dann immer noch den Vorbau um 1,8m kürzen.

    Da das Dach sozusagen 1,8 Meter zu lang auf der Grenze ist, würde es doch theoretisch reichen wenn ich im Dach, an der Grenze ein Rechteck von 1,8meter ( auf der Grenze ) * 3 Meter (Abstand zur Grenze) ( ein rechteck von 1,8*3m) "reinscheinde".

    Der Vorbau würde dann natürlich seltsam aussehen aber das müsste dann doch auch theoretisch reichen.

    Meine Hauptfrage ist.

    Was muss meine Nachbarin genau schreiben damit der 11,8m Grenzbau OK wäre ?
    Welche Nachteile hat Sie dadurch ?
    Kann man so etwas auch auf Zeit oder auf Wiederruf machen so das Sie zurück könnte.

    Ich suche eine Preiswerte Lösung nicht mein Dach der Schuppen mit Vorbau kaputt machen zu müssen.

    Für jeden Tipp oder Hinweis Dankbar.

    Alle Tipps bzgl. was ich vorm bau hätte machen sollen, bringen jetzt nichts mehr.

    viele Grüße

    Per
     
  2. #2 Thomas Traut, 10.03.2015
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    Was steht denn noch in dem Schreiben?
     
  3. #3 JamesByte, 10.03.2015
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    Hallo

    Im Schreiben steht:
     
  4. R.B.

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    Gibt es noch weitere "Gebäude" die an dieser (oder einer anderen) Grenze Deines Grundstücks stehen?
    Wie weit ist der Nachbar von dieser Grenze entfernt? (Wohnräume? Garten? Hof/Parkfläche?)
     
  5. #5 Kater432, 10.03.2015
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    Hätte dir doch klar sein sollen, das wenn du im Vorfeld mit der Nachbarin sprichst, das grenzbebauung nur 9m erlaubt sind, du aber mehr baust, das irgendwann das Bauamt kommen kann. Diese 9m wirst du wohl irgendwo in den Gesetzen erlesen haben. Das Bauamt wird denke ich dies nur genehmigen, mit Bauantrag oder ähnlich, wenn der Nachbar eine baulast oder so ins Grundrecht eintragen lässt. Dies wird Geld kosten.


    Warum baust du auch mehr als die 9m ohne irgendetwas bei Bauamt abzuklären, wenn das Gesetz sagt nur 9m?
     
  6. #6 JamesByte, 10.03.2015
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    Auf der anderen grundstückstseite steht kein Gebäude oder dergleichen

    das nächste Gebäude ist ca. 10 meter entfernt aber dann sogar Diagonal von meiner äußersten Ecke.

    Wenn ich mein Gebäude" um 1,8 Meter kürze ist die Entfernung zum anderen Gebäude nur unwesentlich kürzer da diese Diagonal.

    Genau gegenüber ist auf dem Nachbar Grundstück überhaupt kein Gebäude, erst einige Grundstücke weiter, ca. 50 Meter


    Gruß Per
     

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  7. #7 JamesByte, 10.03.2015
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    Wie ich bereits gesagt hatte ist das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen und alle Ideen das man dies und jenes hätte anders machen sollen bringen jetzt nichts zu Sache.

    Wir sprechen hier zwar von einen Gebäude, aber es ist ein Holzschuppen von 5 Metern auf der Grenze und ein großes Dach ( sozusagen ein Carport ) welches davor ist.

    Wenn jemand eine Lösung hat so ist diese willkommen.

    Muss eine Baulast immer ins Grundbuch eingetragen werden ?

    Gruß Per
     
  8. R.B.

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    Hatte ich es doch vermutet, da steht schon ein Gebäude, und jetzt kamen auch noch einmal 10,8m hinzu., Bei einer typischen Garage von 6m (gem. Deinem Scan) sind wir dann bei 17m an einer Grenze.
    Evtl. steht der Anbau noch in einer Grundstücksecke und grenzt somit auch noch zum nächsten Nachbarn an.

    Wie will man das gesundbeten? Sei froh wenn sie damit einverstanden sind, dass das neue Gebäude nur um die 1,8m gekürzt wird.
     
  9. #9 Geodesy, 10.03.2015
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    1,80 Meter länger???

    Dort im Schreiben steht, dass bereits eine Garage von 6 Meter Länge steht. Sind nach meiner Berechnung:

    10,80 + 6,00 = 16,80 Meter

    somit ist der Schuppen nicht 1,80 sondern stolze 7,80 Meter zu lang!
     
  10. #10 Anda2012, 10.03.2015
    Zuletzt bearbeitet: 10.03.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Also ich verstehe das so:
    An dieser einen Grenze ist auf dem Grundstück des Tes bereits eine Garage (6m) und zusätzlich der Schuppen mit Vordach (11m gerundet), macht 17m, d.h. dass der Schuppen inklusive Vordach gerade mal 3m lang sein dürfte. Ich glaube, der TE hat das falsch verstanden, dass der Schuppen nur 9m lang sein darf. Das Vordach zählt ja mit.

    Ich sehe nur 2 Möglichkeiten:
    - Abbruch bis 3m Schuppen stehen
    - Bauantrag mit Baulast beim Nachbarn

    EDIT: Geodesy war schneller,
     
  11. #11 Thomas Traut, 10.03.2015
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    Das kann ich aus dem Text nicht herauslesen. Ich verstehe ihn so, dass die 16,80 m auf 9 m gekürzt werden müssten.

    Eventuell geht eine Baugenehmigung mit Nachbarzustimmung ohne Baulast oder Grunddienstbarkeit. Oder der Nachbar lässt sich auf letzteres ein. JamesByte, sich Dir einen Bauvorlageberechtigten, der sich mit der Heilung solcher Vorgänge auskennt. Ansonsten wird es wohl eine Rückbauverfügung geben.
     
  12. #12 Anda2012, 10.03.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Ginge sowas? Ich dachte, es geht nur mit Grunddienstbarkeit. Ist das Baurecht Brandenburg?
     
  13. #13 JamesByte, 10.03.2015
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    Also

    Zwischen Garage und Schuppen sind 20 Meter Abstand.

    Ein Bauwerk darf nich tlänger als 9m sein

    ich habe 11,80 Meter somit 1,8 Meter zu viel.

    Gegenüber von meinen Gebäude gibt es nichts.

    Hätte ich zwischen meinen Schuppen und den Vorbau ( nennen wir es mal Carport )

    einen "Spalt" gelassen so das es zwei einzelne Gebäude sind so wäre keins länger als 6 meter gewesen, wobei ich dann die gesamt Summe länge von 9 erlaubten metern erreicht.


    Meine Eigentliche Frage ging darin ab ob es reicht mit einen Schreiben vom Nachbarn.

    Oder benötige ich tatsächlich eine Baulast eintragung mit Notar und dergleichen ? -> Da würde die Nachbarin nie zustimmen.

    Das ist den Pudels gern.

    Gruß Per
     
  14. R.B.

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    Ich war schon einen Schritt weiter, quasi in der Verhandlungsphase.

    Oben steht, dass bereits ein Schuppen mit 5m vorhanden war. Nehmen wir an der stand in der Ecke, macht zusammen 10m, evtl. auch nur 5m x 4,5m o.ä., zzgl. Garage kommt man dann auf annähernd 16m. (max. 15m wären erlaubt). Bisher wurden alle Augen inkl. Hühneraugen zugedrückt.
    Nun wurde der Schuppen um stolze 5,8m erweitert, egal ob Dach oder was auch immer, die Höhe ist sicherlich vergleichbar mit dem vorhandenen Schuppen. Jetzt sind wir bei fast 17m an einer Grenze zzgl. der 4-5m an der anderen Grenze, dann geht´s um fast 22m.

    Jetzt fehlt nur noch, dass die Grenze auch noch mit anderen "Bauten" zugestellt wurde, und seien es nur irgendwelche Unterstände oder was auch immer. Vermutlich ging irgendwann einem der Nachbarn die Hutschnur hoch, und das war´s.
     
  15. R.B.

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    Das interessiert nicht. Sonst könnte man ja die Grenze mit lauter Bauten vollstopfen indem man ein paar cm Abstand zwischen den Gebäuden lässt.

    Zitat aus der LBO vom 01.03.2015, §6

     
  16. #16 JamesByte, 10.03.2015
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  17. R.B.

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    ja was glaubst Du wo ich nachgeschaut habe? ;)
     
  18. #18 JamesByte, 10.03.2015
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    Hallo

    irgendwie habem wir den Faden verloren und alles durcheinander bekommen.


    Als ich das Grundstück gekauft habe gab es genau eine Garage von 6 Metern auf der Grenze zur Nachbarin.

    Dann habe ich einen Schuppen mit Dachvorbau gebaut welches eine Länge von 11.80 Metern auf der Grenze hat.

    11,80meter auf der Grenze

    9 meter sind erlaubt

    1,8 meter zu viel

    Das sind ide Fakten

    Gegenüber von meinen Schuppen mit Dachvorbau sind keine Gebäude auf dem Grundstück der Nachbarin.

    Das ganze gefindest sich in Baden-Württemberg

    Das sind die Fakten

    Gruß Per
     
  19. #19 Thomas Traut, 10.03.2015
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    In manchen Landkreisen geht es, allerdings immer nur für Nebengebäude und Antrag auf Abweichung. Das sind aber immer Entscheidungen im Einzelfall.
     
  20. #20 JamesByte, 10.03.2015
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    OK R.B.

    Jetzt habe ich verstanden was Du meinst.

    ich dachte ich dürfte 9 meter

    aber durch die Garage darf ich nur 3 Meter

    Ups

    das ist in der Tat ein großes Problem

    Ich dachte es würd eum 1,8meter gehen aber darüber bin ich dann wohl etwas mehr

    Scheiße

    Gruß Per
     
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