Gartenhaus mit Vorbau ( Überdacht ) 10,80 Meter auf Grenze

Diskutiere Gartenhaus mit Vorbau ( Überdacht ) 10,80 Meter auf Grenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das sind die Fakten Nein, das sind eben nicht die Fakten. Ich hatte Dir oben den Auszug aus der LBO zitiert. Es kommt nicht nur auf die Länge...

  1. R.B.

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    Nein, das sind eben nicht die Fakten. Ich hatte Dir oben den Auszug aus der LBO zitiert. Es kommt nicht nur auf die Länge eines einzelnen Gebäudes an, sondern auch auf die Summe.
     
  2. R.B.

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    Jetzt hast Du es verstanden. So viele Hühneraugen können die gar nicht haben um das durchgehen zu lassen, zumal wenn vielleicht einer der Nachbarn schon vorstellig wurde.....
    Deswegen hatte ich oben ja geschrieben, dass es schön wäre, wenn die sich mit den 9m zufrieden geben würden. Das wäre schon mehr als man erwarten könnte. Dazu muss aber sichergestellt sein, dass niemand quer schießt, und dass sich nicht noch weitere "Leichen" auf dem Grundstück befinden.

    Noch einmal zu meiner obigen Frage, gibt es noch andere Dinge die an der Grenze stehen? Wir haben jetzt die Garage und den Schuppen mit Vordach. Kommt noch etwas hinzu? Wenn ja, wie lang und wie hoch?
    Nicht dass noch schlafende Hunde geweckt werden, und eine richtige Aufräumaktion beginnt.

    Also gut, ich frage mal anders. Was steht da an Deiner Grenze zum Nachbarn im Westen? 17m lang, sieht aus wie ein Unterstand für Brennholz, aber wie hoch ist das Teil?
     
  3. #23 SteveMartok, 10.03.2015
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    Komisch gerechnet, oder?
     
  4. #24 JamesByte, 10.03.2015
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    Hi R.B.

    dort haben wir ein 1 meter breites und 2 Meter hohes Brennholzlager errichtet, der Nachbar hat auf der anderen Seite genau das gleiche gemacht.

    Da gab es noch nie Ärger, das weg zu nehmen wäre aber auch kein Problem.

    Könnte ich mit leben.

    Aber den Schuppen mit Vorbau von 11,80 auf 3 Meter einzudampfen wäre absolut Scheiße.

    Ich dachte die ganze Zeit es geht um 1,8 Meter aber es geht ja um alles im Prinzip

    Shit

    Gruß Per
     
  5. R.B.

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    Selbst wenn der Nachbar keine Probleme macht, wenn die erst einmal das komplette Grundstück unter die Lupe nehmen. 2m wären zu hoch, 1,80m wären möglich, wenn ich mich richtig erinnere. Wirkt das Teil aber wie ein "Gebäude" dann könnte einer auf die idee kommen und die 25m2 "Wandfläche" aus der Schublade kramen.

    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hast Du neben dem Schuppen in der Ecke ein Dach in Richtung Garage gezogen, die Gesamtlänge 11,80m (gemessen haben die wohl 10,8m). Dazu gibt es noch 4,5-5m vom Schuppen zum westlichen Nachbarn. Garage mit 6m, Dachüberstand dazu, dann könnten es auch 7m sein.

    Ich vermute, der Schuppen mit 4,5m zu westlichen Grenze und 5m zur nördlichen Grenze war zusammen mit der Garge (6-7m an der nördlichen Grenze) schon hart am Limit. Wenn´s hart auf hart kommt, dann darfst Du nicht nur Deinen neuen Dachüberstand eindampfen, sondern man stutzt gleich noch den Schuppen auf LBO-Maß.

    Dadurch, dass das Teil schon steht, ist man in einer schlechten Verhandlungsposition. Man hat Fakten geschaffen ohne vorher zu fragen, das sehen die gar nicht gern. Ob man da noch auf eine Ausnahme mit nachbarlicher Zustimmung hoffen kann, das kann ich nicht sagen. Du solltest auf keinen Fall den Termin verstreichen lassen, sondern bis dahin einen vernünftigen Vorschlag unterbreiten. Entweder Rückbau oder ein Vorschlag mit dem alle Beteiligten leben können. Das wird wohl nicht so einfach, zumal anscheinend einer der Nachbar interveniert hat, aber da fehlt mir die Erfahrung.
     
  6. #26 Thomas Traut, 10.03.2015
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    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall vor Jahren. Da ist der Sachbearbeiter der Bauaufsicht von 1,50 m Höhe als Grenze für die gebäudeähnliche/gebäudegleiche Wirkung ausgegangen. War aber in Brandenburg, vielleicht ist es in BW anders.
     
  7. #27 JamesByte, 10.03.2015
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    Hallo R.B.

    Ich war damals sogar auf dem Bauamt und habe mich mit denen unterhalten und dachte das dieses Gebäude Genehmigungsfrei wäre.

    Das Gebäude ist insgesamt tatsächlich nur 10.80 Meter ( hatte mich oben vertippt )

    Die Grenze zum westlichen Nachbarn liegt Haus an Haus mit Ihm, da hat er auch schon was errichtet.

    Die direkten Nachbarn haben sich nicht beschwert, ganz bestimmt nicht, aber es gibt da einen mit dem ich im Streit liege, der nicht betroffen ist aber er könnte mich angeschwärzt haben.

    Andere Geschichte.

    Den Termin wollte ich ganz bestimmt nicht verstreichen lassen, ich wollte nur sicher gehen nicht völlig unwissend zu der Stadt zu gehen.

    Der Schuppen ist genau in die Ecke gesetzt weil einerseits auf der Ecke der Nachbar auch seinen Schuppen hat, und bei der anderen Nachbarin ist in der Ecke wirklich nichts, garnichts.

    Ich werde berichten wie es ausgegangen ist wenn ich bei der Stadt war.

    Ich hoffe noch auf ein Wunder.

    Gruß per
     
  8. #28 Alfons Fischer, 10.03.2015
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    10,8m für einen Schuppen ist schon ein Wort. :wow
    "Schuppen" klingt für mich wie: Abstellraum für Rasenmäher, Blumentöpfe, Schaufel, Schubkarre etc.
    aber dafür braucht man doch nicht 10,8m.

    was ist denn da drin, wie wird der Schuppen genutzt?
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2015
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    Einmal ist Dein Vorgehen schon mit Pauken und Trompeten schiefgegangen und jetzt willst Du wieder allein mit dem Bauamt über Dinge reden, von denen Du keinen Dunst hast und das in einer Lage, bei der es um verdammt viel geht!!
    Ich raffs nicht :mauer

    Nimm Dir jemanden, der Ahnung vom Baurecht hat und lass den reden!!!! Sonst fährst Du das Ding voll gegen die Wand!!!
     
  10. R.B.

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    Das spielt keine Rolle. Wie der Nachbar seine "Grundstücksgrenze" nutzt bleibt ihm überlassen, so lange er sich im Rahmen der LBO bewegt.

    Wunder gibt es nur in der Kirche. Da müsstest Du, anstatt zum Bauamt, eher in den Vatikan reisen.
    Denke an einen Plan B. Wenn Du einfach so dort auftauchst, dann gibt es nur 2 Möglichkeiten, ja oder nein. Die tendieren dann eher zu NEIN, denn niemand will sich wegen Dir aus dem Fenster lehnen und sich Ärger einhandeln. Stelle Dir mal vor, der Sachbearbeiter würde das abnicken und der böse Nachbar macht dann eine Welle im Bauamt. Das geht durch ein paar Etagen, und nachher darf der Sachbearbeiter seinem Chef erklären, wie er das genehmigen konnte, obwohl das eindeutig gegen geltendes Recht verstößt. Das tut sich kein Sachbearbeiter freiwillig an.

    Du brauchst einen Plan der notfalls auch dem Sachbearbeiter den Rücken frei hält. Eben ein Plan, von mir aus auch Kompromiss, mit dem alle Parteien gut leben können. Der Fehler lag ja eindeutig bei Dir, also liegt es auch an Dir hier wieder für ordentliche Verhältnisse zu sorgen. Man gibt Dir ja gem. obigem Schreiben die Möglichkeit Dich zu äußern. Das darf aber nicht so aussehen, dass Du auf den rechtswidrigen Zustand bestehst. Sonst geht schlagartig die Klappe runter und Du kriegst eine (sehr kurze) Frist um den rechtmäßigen Zustand herzustellen.

    Wie man das bereinigt, ohne kompletten Rückbau, das kann ich nicht sagen. Ich hatte bei den wenigen Fällen dich mich betrafen immer "meinen" Architekten dabei. Wenn dann nur noch Paragraphen und Auslegungen und Verordnungen hin und her geschoben werden, steigt man als Laie sowieso nach 2 Minuten (gedanklich) aus.
     
  11. #31 Thomas Traut, 10.03.2015
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    Ich hatte es schon in #11 geschrieben - das Ding biegst Du alleine nicht hin, siehe auch meine Vorschreiber. Dein Fachmann soll sich ein Bild vom Grundstück verschaffen und nachsehen, was dort sonst noch alles steht. Wie gesagt, evtl. wird sogar Dein Holzstapel als Gebäude betrachtet. Was die Nachbarn alles haben oder nicht haben, spielt sowas von keine Rolle.
     
  12. #32 JamesByte, 10.03.2015
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    Hallo

    Mir ist eingefallen das ich auf einen sehr alten Plan mal gesehen habe das es früher zwei Grundstücke waren, und wobei die Garage mit 6 Meter Grenzbebauung auf einen Grundstück ist und der Schuppen mit Dachfläche auf den anderen ursprüglichen Grundstück ist.

    Es ist aber jetzt natürlich so das es sich um ein Grundstück handelt aber es waren mal zwei Grundstück, das aber in den 60er zusammen gelegt wurde als gebaut wurde.

    Könnte das ein Strohhalm sein ?

    Gruß Per
     
  13. R.B.

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    Keine Chance. Erstens handelt es sich heute um 1 Grundstück, und zweitens wurde Dein Dach ja vor 2 oder 3 Jahren gemacht. Der Schuppen und die Garage kamen ja nahe an die 15m Grenze heran, und vielleicht wurde die geringfügige Überschreitung einfach nur geduldet (warum auch immer). Die Zusammenlegung war vermutlich erforderlich, damit man das Haus überhaupt so bauen konnte. Wenn Du jetzt auf die alten Grenzen bestehen würdest......wäre das Haus ein Schwarzbau. :mega_lol:
     
  14. #34 JamesByte, 10.03.2015
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    Wenn Dir Nachbarin zustimmt sind mehr als 9 Meter pro Grenze drin ?

    Kann eine Zustimmung auch nur ein "Vertrag" sein oder muss es zwangsläufig eine Eintragung ins Grundbuch sein ?
     
  15. #35 Geodesy, 10.03.2015
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    Hier schreiben einige mit Hintergrundwissen. Du weißt was Du nun zutun hast, aber Du reitest immer noch auf dieser Zustimmung rum.

    Szenario 1:
    Deine Nachbarin stimmt zu. Schön! Was wenn das Bauamt nicht zustimmt!?

    Szenario 2:
    Deine Nachbarin stimmt zu. Was wenn Du mal nen neuen Nachbarn bekommst, der nicht mehr zustimmt!?
     
  16. #36 Geodesy, 10.03.2015
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    Eine rechtliche Sicherheit - z. B. bei Eigentumswechsel - besteht nur, wenn eine dingliche Sicherheit ins Grundbuch eingetragen wird.
     
  17. #37 Thomas Traut, 10.03.2015
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    Wenn eine Baugenehmigung vorliegt, ist das auch eine rechtliche Sicherheit.
     
  18. #38 Alfons Fischer, 10.03.2015
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    nochmal: wie ist denn der Schuppen genutzt?
     
  19. #39 Der Bauberater, 10.03.2015
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    In BaWü ist es mit einer ausdrücklichen Zustimmung des Nachbarn möglich die 9m zu überschreiten.
    Du lässt die Nachbarin eine ausdrückliche Zustimmung zur Abweichung von § 5 LBO nach 56 (3) LBO oder 56 (4) LBO (bin schon eine Weile raus) unterschreiben und stellt damit einen "Abweichungsantrag" in Sinsheim. Vielleicht wissen die nicht, dass so etwas geht, aber es funzt. :konfusius
    Die Zustimmung der Nachbarin würde ich mir etwas kosten lassen, denn ein Rückbau von 7m-irgendwas ist auch nicht günstig.
    Such die einen Planer, der sich in der LBO auskennt und rede mit der Nachbarin ganz, ganz lieb, damit sie das alles mitmacht. Dann kann es funktionieren.
    Viel Spaß
     
  20. #40 JamesByte, 10.03.2015
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    Hallo Alfons,

    Im Schuppen stehen so alles mögliche, Grill, Wasserpumpe, Werkzeug, etc. Der Schuppen ist nicht beheizt und hat auch kein Strom ( wollte ich mal reinlegen hat er aber noch nicht)

    Was einige nicht verstanden haben der Schuppen ist ca. 5*5 meter und vorm Schuppen habe ich das Dach auf weitere 5,80 Meter verlänger so das man unterm Dach arbeiten kann wenn man mal ein paar Bretter sägen will oder dergleichen. ( am basteln ist )

    Später ist gedacht da man auch unter der Dachfläche sich hinsetzen kann und Grillen kann oder die Wäsche aufhängen oder dergleichen.

    So wird der Schuppen genutzt.
    -----------

    Ihr habt natürlich alle Recht das man die Sicherheit nur mit dem Grundbuch bekommt, aber wenn ich erstmal für die nächsten 5 Jahre Ruhe hätte so wäre ich schon mal glücklich, das Ziel ist hier weg zu ziehen aber innerhalb der nächsten 5 Jahre.

    Einen Vertrag mit der Option diesen aufzulösen wenn es sein muss, das würde die Nachbarain bestimmt eher machen als einen Eintrag ins Grundbuch.

    Das wenn die Nachbarin stirbt der Nachfolger Verlagen kann das man zurück baut, damit kann ich erstmal leben.

    Die Idee mit dem Abweichungsantrag hört sich gut an.

    Werde mal einen befreundeten Architekten fragen, vielleicht hat der noch eine Idee.

    vielen Dank für die vielen Informationen.

    Gruß Per
     
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