Wohngebäude Versicherung kündigt nach Schadensmeldung - Verschweigt der Gutachter etw

Diskutiere Wohngebäude Versicherung kündigt nach Schadensmeldung - Verschweigt der Gutachter etw im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hi, Bei meiner Wohngebäudeversicherung sind Tierbisse aller Art mitversichert. Unser Neubau (Porenbeton) ist noch unverputzt und leider hat...

  1. #1 Memento, 10.03.2015
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    Hi,

    Bei meiner Wohngebäudeversicherung sind Tierbisse aller Art mitversichert.
    Unser Neubau (Porenbeton) ist noch unverputzt und leider hat letztes Jahr ein Specht Löcher in die Giebeldämmung gebissen. Das ganze geht ringsherum unter den Sparren sind auch normale Vogelnester in der Dämmung. Außerdem waren im Dachgeschoss Bienen, woher wissen wir nicht, diese sind aber bis sich die Versicherung auf meine Schadensmeldung hin gemeldet hat verschwunden.

    Kostenvoranschlag beträgt gut 3000 Euro für die beseitigung der Vogellöcher, da ein Gerüst gestellt werden muss. Die Versicherung hat einen überaus unfreundlichen Gutachter geschickt der uns erstmal unterstellt hat den Schaden nicht rechzeitig gemeldet zu haben, außerdem hat der dumme Fragen gestellt was mit den Bienen sein "hier sind keine Bienen, wo soll das sein". DAbei hat die Versicherung selbst 6 Wochen gebraucht und erst auf Nachfrage meinerseits einen Gutachter geschickt.
    Ich habe erklärt, dass sich das mit den Bienen von alleine gelöst hat, die sind wohl ausgestorben, da der Winter einsetzt und es jetzt nur noch um die Löcher in der Giebeldämmung und unter den Sparren geht.
    Außderm fragte er warum das Haus nicht verputzt ist (Wir haben momentan leider nicht das Geld zum verputzen) und das dies ja sowieso gemacht werden müsste und er jetzt nicht die Kosten für ein Gerüst übernimmt ohne dass dann auch gleichzeitig verputzt wird.

    Er hat Bilder gemacht und dann bekamen wir ein Schreiben, dass der mehraufwand beim Verputzen des Hauses übernommen wird (Auf nachfrage hin sagte man mir ca. 500 Euro)

    Ich rief beim Sachbearbeier an und teilte ihm mit, dass wir dieses Jahr nicht verputzen lassen können und ich für 500 Euro den Schaden auch nicht nachhaltig reparieren lassen kann.Ich deutete an das der Gutachter damals meinte es könne ggf. 50% übernommen werden.

    Darauf hin bekam ich ein Schreiben dass 1300 Euro ausgezahlt werden können.

    Gleichzeitig bekam ich ein Schreiben dass die Versicherung gekündigt wurde ohne Aangabe von Gründen. Auf Nachfage hin teilte mir die Versicherung mit "Wir möchten das Objekt nicht weiter versichern"

    Warum, sagte man mir nicht, ich denke mir aber folgendes und möchte von Euch wissen ob das so sein kann:

    1. Der Gutachter hat noch einen anderen Mangel bei der Besichtigung des Objekts gesehen und verschweigt mir dies und empfielt der Versicherung "sich zu trennen". Darf ein Gutacher einen Mangel einfach verschweigen wenn er ihn sieht?
    2. Da ich der Versicherung gesagt habe das ggf. erst nächstes Jahr verputzt wird, haben sie keine Lust weiter zu verischern, da ggf. auch noch Spechtschäden in anderen Dämmungsteilen entstehen könnten (z.B. Rollokasten)

    Wie seht ihr das? Ist das gängige PRaxis?
    Die Dame am telefon meinte auch das sei eben Firmenpolitik, dass man sich von manchen Objekten trennt.
     
  2. #2 Baufuchs, 10.03.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zu 1) warum sollte ein Gutachter der Versicherung mehr "begutachten" als den gemeldeten Schaden?
    zu 2) kann sein
     
  3. #3 wasweissich, 10.03.2015
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    wasweissich Gast

    in jedem versicherungsvertrag steht ,das nach einem schadensfall eine kündigung möglich ist .für beide seiten .
     
  4. R.B.

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    Wieso verschweigen? Der Gutachter war von der Versicherung beauftragt und ist somit nur seinem Auftraggeber Rechenschaft schuldig. Ob er denen etwas verschwiegen hat, das kann niemand sagen. Dir gegenüber muss sich der Gutachter gar nicht äußern. Genau betrachtet dürfte er Dir während der Begutachtung gar nichts sagen, ohne das vorher mit seinem Auftraggeber abzustimmen. Der small talk dient mehr der Informationsgewinnung.

    Das wäre gut möglich. Der Versicherer versucht sein Risiko gering zu halten. Insbesondere KFZ Versicherer sind hier gnadenlos, da geht meist beim 2. Schaden (je nach zeitlichem Abstand) die Kündigung raus. Die sind ja nicht verpflichtet jeden Kunden zu nehmen, genau so wie man als Kunde seinen Versicherer frei wählen kann, können auch die Versicherer selbst entscheiden welchen Kunden sie versichern wollen und welchen nicht.
    Die Versicherer stellen hier eine einfache Rechnung an. Du hast die Versicherung xxxx,- € gekostet, man spielt aber nur xxx,- € pro Jahr ein. Ergibt sich dann noch, dass das Risiko auch in Zukunft erhöht ist, dann wird man entscheiden müssen, ob man dieses Objekt weiter versichert. Da ist es unter Umständen besser (für die Versicherung) wenn sie jetzt ein paar Euro abschreiben muss, und dann das Risiko los hat.
     
  5. #5 Thomas Traut, 10.03.2015
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    ich weiß nicht, was der Specht alles kaputt gemacht haben soll, aber wäre mit 500 € wäre der Schaden evtl. doch zu beheben gewesen? Eine Rollrüstung kostet unter 50 €/Tag, der Rest wäre ein bisschen Material und Arbeitslohn.

    Dass die Versicherung ein unfertiges Haus nicht ewig versichern will, wenn der Bauzustand weitere Schäden ermöglicht oder erleichtert, verstehe ich.
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 10.03.2015
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    Da schließe ich mich an. Das verstehe ich auch. Aus meiner Sicht handelt die Versicherung richtig und unter Risikogesichtspunkten vernünftig.

    Sie hätte euch evtl. noch eine Änderung des Vertrags dahingehend anbieten können, dass Schäden, die durch eine weitere Standzeit im unfertigen Zustand enstehen, nicht mehr versichert sind (Risikoausschluss), muss sie aber nicht.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2015
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    Ich würde nicht lamentieren, ich würde mir ganz schnell eine neue Wohngebäudeversicherung suchen!

    Denn wenn Deine Bank mitschneidet, dass Deine Feuerversicherung gekündigt ist, könnte die zu sofort den gesamten Hypothekenbetrag fällig stellen, da ihre Sicherheit (das Haus) nach einem Brand ein Totalverlust sein könnte.

    Weiterhin könnte die neue Versicherung Auflagen zum Putz machen, da die Brandschutzklassifizierung des WDVS alle Schichten incl. des Oberputz erfordert.
    Das wäre für mich auch EIN möglicher Grund für die Kündigung!
     
  8. #8 dimitri, 10.03.2015
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    Naja sei froh, dass Du die Gesellschaft los bist und such dir eine andere. 6 Wochen Bearbeitungsdauer ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Onlineversicherer?
     
  9. R.B.

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    und Versicherer sammeln Schadensfälle in einer Datenbank......da könnte es passieren, wenn ein neuer Versicherer die Adresse eingibt, und die rote Warnlampe leuchtet, dass sich so schnell gar kein Versicherer mehr findet, oder man kriegt nur noch einen Vertrag der zwar kostet, aber alle möglichen Risiken ausschließt oder zumindest stark einschränkt.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2015
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  11. #11 Memento, 10.03.2015
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    isdochegal ist die Gesellschaft, falls es gelöscht wird:

    Die Gesellschafft die mit dem Spruch "Besser von Experten Versichert", die Werben mit Dieter Bohlen.
     
  12. #12 Memento, 10.03.2015
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    Was ist mit Datenschutz?
     
  13. R.B.

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    :mega_lol:
     
  14. #14 Thomas Traut, 10.03.2015
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    Kann es ein, dass die Experten gemerkt haben, dass Du nicht nur den Schaden beheben, sondern auch möglichst viel Geld rausschlagen wolltest? Immerhin kam die Kündigung erst, nachdem Du wegen der Deine Meinung zu läppischen 500 € interveniert hast.
     
  15. R.B.

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    Der Name der Gesellschaft ist völlig egal, heutzutage hat kein Versicherer Geld zu verschenken.

    und was den Datenschutz betrifft, einfach mal schauen was man da alles unterschreibt. ;)
     
  16. uban

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    Da hat man eine Versicherung gegen Tierbisse aller Art und nach dem ersten Schadesfall wird man gekündigt :mega_lol:

    Ich wäre nie auf die Idee gekommen dass zu versichern (habe ein WDVS machen lassen) sondern hätte es als typisches Risiko eines Hausbesitzers gesehen wenn Marder, Specht, Maus sich am Eigentum zu schaffen machen.

    Mit Versicherungen sollten nur die wirklich grossen Fälle abdecken.
     
  17. #17 Memento, 10.03.2015
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    Nein, die Versicherung hat mir mitgeteilt das es nichts mit dem aktuellen Schadensfall oder dessen Höhe zu tun hat (wers glaubt). Auch stünde in dem Gutanchten nichts von einem anderen Mangel. Ich gehe davon aus, es ist eben wegen meiner Aussage "Ich weiss nicht wann ich verputzen lassen kann" ist.

    Ja der Schaden selbst sind nur ca 500 Euro aber man muss da halt hinkommen, das ist in 8-10m Höhe?

    Naja da kann man ja froh sein, nicht auszudenken was gewesen wäre wenn es gebrannt hätte oder ähnliches, da hätte ich ja mein Geld noch schön einklagen drüfen, wenn die schon wegen so Kleinigkeiten dann kündigen.
     
  18. #18 Memento, 10.03.2015
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    War bei der Versicherung mit dabei, konnte ich garnicht anders machen.

    "Tierbisse wildlebender Tiere aller Art an Dämmungen, Unterspannbahnen etc. bis max. 5000 Euro", sprich auch Bienen, Vögel usw.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2015
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    Einklagen müsstest Du das sicherlich nicht, denn bei einem Brand ist der Schaden ja offensichtlich. Es hätte höchstens Diskussionen über die Schadenshöhe geben können (falls es nicht zu einem Totalschaden gekommen wäre).

    Das hat auch nichts mit "Kleinigkeiten" zu tun, sondern es geht schlichtweg darum was angemessen ist. War das der erste Schaden den sie bei Dir regulieren mussten?
     
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