Wohngebäude Versicherung kündigt nach Schadensmeldung - Verschweigt der Gutachter etw

Diskutiere Wohngebäude Versicherung kündigt nach Schadensmeldung - Verschweigt der Gutachter etw im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Ja, es war der erste Schaden und warum sollte man es nicht melden, wenn es doch versichert ist? Dann sollten die nicht damit werben in ihren...

  1. #21 Memento, 10.03.2015
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    Ja, es war der erste Schaden und warum sollte man es nicht melden, wenn es doch versichert ist?
    Dann sollten die nicht damit werben in ihren Unterlagen oder es einfach nicht mitversichern.
     
  2. R.B.

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    Es spricht ja nichts dagegen, dass Du den Schaden gemeldet hast.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat sich der Specht an einer ungeschützten Dämmung zu schaffen gemacht. Je nach Versicherungsvertrag müsste die Versicherung gar nicht regulieren, weil es sich dabei ja nicht um ein WDVS handelt (Armierung etc. fehlt). Dazu müsste man jetzt aber die Vertragsbedingungen genauer studieren.

    Mal ein paar Spekulationen meinerseits.

    Was man Dir negativ auslegen könnte, dass Du Deiner Sorgfaltspflicht bzw. Schadensvermeidungspflicht nicht nachkommst, und es auch nicht absehbar ist (Deine Aussage, gegebenenfalls wird (irgendwann?) einmal verputzt) dass sich daran kurzfristig etwas ändert. Bereits im nächsten Jahr könnte der Schaden wieder auftreten.

    Wenn es hart auf hart kommt, dann ziehst Du das Verputzen noch 10 Jahre hinaus und die Versicherung soll jedes Jahr den Spechtschaden ersetzen. Dieses Risiko wird die Versicherung nicht eingehen wollen (ist irgendwie auch verständlich).
    Man hätte vielleicht noch verhandeln können, sprich Ausschluss Spechtschäden, oder hoher Eigenanteil bei solchen Schäden, aber stattdessen hast Du den Schaden noch weiter in die Höhe getrieben, mit der Begründung, dass ein Gerüst gestellt werden muss. Ein Rollgerüst, Steiger oder was auch immer wäre aber mit hoher Wahrscheinlichkeit die günstigere Lösung gewesen, und hätte nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass Du Dir von der Versicherung das Gerüst für Deinen Außenputz bezahlen lässt.

    d.h. egal wie sich die Versicherung entscheidet, sie zahlt immer drauf. Entweder weil evtl. alle Jahre ein Schaden anfällt, oder weil die Beseitigungskosten ungewöhnlich hoch sind. Folglich wird man sich zukünftige Diskussionen sparen, und kündigen.
     
  3. #23 saarplaner, 10.03.2015
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    Ralf, das sehe ich genauso wie du.

    Normalerweise ersetzt ja die Versicherungen Schäden an Bauteilen, die "fertig" sind und keine Zwischenbauzustände.
     
  4. #24 Thomas Traut, 10.03.2015
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    Was soll denn an einer ungeputzten Wand ein Spechtschaden von 500 € sein? Eine oder 2 Dämmplatten auswechseln? Da wird wohl die Rüstung schon mit eingepreist gewesen sein.
     
  5. #25 Memento, 10.03.2015
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    Die zahlen den Schade eh nur einmal, dann muss es abgestellt werden. Also hätten sie nächtes Jahr eh nichts bezahlt wenn wieder was wäre, das ist ja klar. Nur denken die dass ggf. an einem anderen Bauteil, z.B. Rolokasten sich was einnistet, was baer nicht passiert da diese für en Specht zu niedrig sind, sprich zu gefährlich.

    Im Kostenvoranschlag ist auch ein Drahtgitter etc... aufgeführt was auf die Dämmung kommen soll.

    Ja, es ist schon recht speziell, da nicht verputzt ist, aber die Versicherungsbedingungen sagen nun mal das so etwas erstattet wird. Da steht nichts on unfertigen Bauteilen oder expliziten WDVS oder das ein Haus verputzt sein muss. Wer sagt denn das ein Haus erst fertig ist wenn es verputzt ist?
    In meinem Ort stehen Häuser teilweise seit 20 Jahren unverputzt, die haben sicherlich auch eine Wohngebäudeversicherung.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2015
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    20 Jahre unverputzes WDVS?? Eher nicht, oder?

    Ich sags nochmal, jammer nicht, sieh zu, dass Du ne andere Versicherung bekommst.
     
  7. R.B.

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    Mag sein, dass sie eine Wohngebäudeversicherung haben, aber wer weiß, was deren Versicherung abdeckt.

    Ich kann mich nur meinem Vornamensvetter anschließen, kümmere Dich schleunigst um eine neue Versicherung. Ist das Haus finanziert, dann müsstest Du das auch dem Kreditgeber mitteilen. Deswegen schleunigst neuen Vertrag und dann nur mitteilen, dass sich die Versicherungsgesellschaft geändert hat und Kopie des neuen Vertrags beilegen.
     
  8. #28 ThomasMD, 10.03.2015
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    Ist das in Polen?
    Die zahlen wohl erst dann Grundsteuer, wenn das Haus fertig ist und ohne Putz ist es nicht fertig...

    Mein Rat wäre gewesen, die Versicherung zu bitten, die Kündigung zurückzuziehen und im gleichen Atemzug selbst zu kündigen.
    Dann dürftest Du in einem Versicherungsantrag guten Gewissens ankreuzen, dass Du nicht rausgeschmissen wurdest sondern aus freien Stücken auf die Suche nach einer besseren Versicherung bist.
    Aber dazu dürfte es bereits zu spät sein.
     
  9. R.B.

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    Vorsicht, wenn das Haus finanziert ist, dann kann er die Versicherung nicht so einfach kündigen. Die nehmen die Kündigung nicht an so lange keine Zustimmung des Kreditgebers vorliegt.
     
  10. #30 mastehr, 10.03.2015
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    Woher weiß die Versicherung, ob und wo das Haus finanziert ist?
     
  11. #31 ThomasMD, 10.03.2015
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    Na ja, wenn die Versicherung selber kündigt, geht's doch auch?

    Ich kenne das Selberkündigungsverfahren hauptsächlich von Autoversicherungen (nicht das ich es selber schon mal ausprobieren musste :) ).
     
  12. R.B.

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    Die schicken Dir nach Eingang des Kündigungsschreibens einen Fragebogen den Du ausfüllen darfst. Nur weil Du eine Kündigung schreibst ist der Vertrag ja noch lange nicht gekündigt.

    Beim Antrag der neuen Versicherung wird zusätzlich auch der Vorvertrag mit allen Daten abgefragt, und zudem ist anzugeben, ob der Vertrag ungekündigt ist, ob er von Dir oder von der Gesellschaft gekündigt wurde.

    Google Realgläubiger Zustimmung Versicherungsvertragsgesetzt oder so ähnlich.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2015
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    Umgekehrt - die Bank wird einen Nachweis der Feuerversicherung verlangt haben und hat ggf eine Klausel, dass diese sich mit der Versicherung austauscht.

    Wenn ich meine Architektenhaftpflicht kündige (weil ich einen günstigeren Anbieter finde z.B.) bekommt die Kammer davon Kenntnis und fordert mich auf, bis zum .... eine neue Versicherung nachzuweisen. Alternativ ist die Streichung aus der Kammerliste :wow

    Könnt ja sein, dass die Banken und Versicherer ähnliche Austauschprograme haben, vor allem, wenn es da Zusammenhänge gibt wie zwischen manchen Banken und Bausparern.
     
  14. Markul

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    Pass bei deiner neuen Versicherung unbedingt auf. Beantworte die Frage nach der Vorversicherung absolut korrekt. Unbedingt bei Nachfrage warheitsgemäss angeben wer gekündigt hat. Du oder Versicherung. Auf keinen Fall Lügen. Auch wenn deine Prämie dadurch höher ist. Ansonsten riskierst du deinen Versicherungsschutz.
     
  15. #35 Memento, 10.03.2015
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    Ich konnte das klären, ich darf die Versicherung selbst kündigen, was ich jetzt auch getan habe.
     
  16. #36 dimitri, 10.03.2015
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    Wenn dich dein Versicherer ins HIS eintragen läßt, bekommst du eine Benachrichtigung. Sofern du keine bekommen hast, bist du auch nicht drinnen. Über eine Selbstauskunft kannst du das auch nachprüfen.
    Deutlich interessanter als HIS sind die Daten, die die Unternehmen selbst sammeln und verknüpfen.
     
  17. R.B.

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    Die möchten Dich wirklich los haben.

    Hast Du bereits eine neue Versicherung? Unbedingt darauf achten, dass ein nahtloser Übergang möglich ist.
     
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