Bauzeit vertraglich festlegen

Diskutiere Bauzeit vertraglich festlegen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Sollte man die Bauzeit vertraglich festlegen lassen? Bislang redet sich unser Bauunternehmer damit raus dass er ja nicht sagen kann wie das...

  1. #1 ladylemontree, 11.03.2015
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    Sollte man die Bauzeit vertraglich festlegen lassen?
    Bislang redet sich unser Bauunternehmer damit raus dass er ja nicht sagen kann wie das Wetter und so wird, aber bevor ich den Kauf unterschreibe, möchte ich auch sicher gehen wann wir rein können..
     
  2. Julius

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    Was denn nun? Kauf oder Bauunternemer?
     
  3. #3 ThomasMD, 11.03.2015
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    Wenn Ihr noch im März anfangen wollt zu bauen, dann habt Ihr jetzt noch keinen Bauvertrag abgeschlossen? Übrigens was: Bau oder Kauf?
     
  4. R.B.

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    Man kann die Bauzeit vertraglich festlegen, wobei so Dinge wie höhere Gewalt ausgeschlossen werden. Weiterhin kann man festlegen, was geschieht wenn der Fertigstellungstermin verpasst wird. Diese "Vertragsstrafe" muss natürlich rechtssicher formuliert sein (wer hat die Verzögerung zu verschulden etc.).

    Wenn ich aber lese:

    dann klingt das für mich, als ob der Vertrag noch nicht geprüft wurde. Kann man machen, wenn man selbst in Bau- und Vertragsrecht fit ist, ansonsten würde ich mir sehr gut überlegen, was Du da unterschreibst.
     
  5. #5 Thomas B, 11.03.2015
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    Grundsätzlich denke ich schon, daß man eine max. Bauzeit vereinbaren sollte. Und dies aus verschiedenen Gründen:

    - der BH möchte gerne wissen wann's fertig wird
    - der BH muß ggf. seine Mietwohnung kündigen. Auch dafür benötigt er nat. einen Einzugstermin ins neue Heim
    - man darf dem BT/GU nat. nicht alle Zeit der Welt lassen...sonst passiert ggf. monatelang nichts...


    Aaaaaber: Ich würde die Bauzeit von vorne herein nicht zu knapp kalkulieren! Also nicht die "GU-Lock-Angebote" mit garantierter Bauzeit von 6 Monaten (oder gar weniger). Davon halte ich gar nüscht. 8-9 Monate darf's ruhig dauern. Oder sogar etwas länger. Da können Abbindeprozesse und Trocknungsprozesse vernünftig gewährleistet werden.
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 11.03.2015
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    Die Bauzeit sollte vertraglich eindeutig festgelegt und für den Fall der Überschreitung sollte eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Auch die Vereinbarung einer Gewährleistungssicherheit nicht vergessen.

    Lasst den Vertragsentwurf vor der Unterzeichnung von einem Juristen prüfen und entsprechende Zusatzklauseln entwerfen, die euch günstig sind. Geht zu einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht an eurem Wohnort. Für 250 - 350 € sollte das zu haben sein.

    Wenn der Unternehmer jetzt schon rumeiert, sich auf unvorhersehbare Unwägbarkeiten bezüglich des Wetters beruft und so gar keinen Termin nennen will / kann, wann das Bauvorhaben fertig sein soll, lässt das Schlimmes befürchten. Ist das gar sein erstes Haus, das er baut?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2015
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    Wenn der BU Bedenken wegen des Wetters hat, kann er ja Bednigungen formulieren, die ihm den Beginn verschieben oder eine Unterbrechung erzwingen und eine Zeit, ab wann die Bedingungen so sind, dass es ohne Pause durchlaufen kann.

    Also z.B. für die Monate März und April wird bei geschlossener Schneedecke, Frost oder durch Regen aufgeweichtem Boden (wobei das schon schwammig wird) die Arbeit unterbrochen. Diese Tage werden auf die Bauzeit aufaddiert.
     
  8. #8 Gast943916, 11.03.2015
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    oder baut er gar zu viele gleichzeitig?
     
  9. R.B.

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    Ich würde das nicht zu umständlich formulieren. Deswegen hatte ich oben auch pauschal von "höherer Gewalt" geschrieben. Ich denke diese Formulierung ist juristisch ausreichend definiert, und man muss sich ja nicht zu sehr in Details vertiefen.
     
  10. Einmal

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    Tut mir leid - aber wir haben Anfang/Mitte März. Bis der Unternehmer wirklich anfängt, ist das Risiko doch sehr überschaubar.

    Habe die gleiche Erfahrung gemacht - da winden sich alle Unternehmer - aber es ist für die Planungssicherheit (Kredit, Umzug, Kündigung Mietwohnung) sehr wichtig einen festen Zeitrahmen zu haben. An dem Punkt auf jeden Fall hart bleiben.

    Tipp: Verbindliches Enddatum und einen (groben) Terminplan mit aufnehmen (Beginn Erdarbeiten, Fertigstellung Dach, etc.) - dann bemerkst du auch rechtzeitig, wenn Verzug eintritt.
     
  11. #11 ThomasMD, 11.03.2015
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    Im anderen Thread scheibt sie, dass sie noch diesen Monat anfangen zu bauen und hier hat sie noch die Freiheit, sich einen Bauzeitenplan verbindlich in den Vertrag (was für ein Vertrag auch immer) schreiben zu lassen?
    Da passt einiges nicht.
     
  12. R.B.

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    Typische Torschlußpanik. Keine Angst, sie wird die Bauwelt schon noch kennen lernen. ;)
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 11.03.2015
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    Es könnte sich vielleicht um den Kauf eines bereits im Bau befindlichen Hauses vom Bauträger handeln, bei dem die Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag bevorsteht.
     
  14. #14 ThomasMD, 11.03.2015
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    Zitat aus dem Parallelthread:
    Hier fängt sie in diesen Monat an schlüsselfertig zu bauen und es werden bereits die Bäder gefliest uns sie will gleichzeitig noch einen Fertigstellungstermin vertraglich festzurren...
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 11.03.2015
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    Ja, da gibt es zwei widersprüchliche Aussagen, die aufklärungsbedürftig sind:

    in dem Parallelthread

    und:

    nur drei Minuten später in diesem thread hier.

    Aber vielleicht handelt es sich ja nur um eine sprachliche Ungenauigkeit. Mal sehen, was kommt.
     
  16. #16 ladylemontree, 11.03.2015
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    Entschuldigt bitte die Ausdrucksweise, aber anders konnte ich es nicht formulieren. Für mich ist auch das schlüsselfertige ein Kauf, oder nicht?

    Ich verstehe auch nicht was daran nicht passen sollte?
    Das Haus wird so oder so gebaut, wir haben es seid einigen Wochen reserviert und den Vorvertrag hier liegen. Es ist demnach "egal", oder?
    Und bevor ich in einer Woche den Vertrag beim Notar unterschreibe, möchte ich eben wissen ob es generell üblich ist, sich das Ende auch festsetzen zu lassen.

    Schade dass hier gleich so heftig spekuliert wird. Anhand der Anzahl meiner Beiträge kann man erkennen dass ich neu bin und, wie vielleicht die meisten, auch nicht schon zig Häuser gebaut und Verträge unterschrieben habe.
    Dass ich mir Gedanken "ums fliesen" mache, obwohl das so ja gar nicht stimmt, hat auch was damit zu tun dass ich es weiß BEVOR ich den Vertrag unterschreibe wo eben steht dass bei Übergabe nur die Trockenheit für Fliesen gemessen wird.

    Ich mache mir lieber vorher Gedanken, nicht wenn`s zu spät ist... nach dem Motto "hätte ich mal gefragt..."
     
  17. #17 Baufuchs, 11.03.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    mal anders gefragt:

    Kaufst Du Haus und Grundstück zusammen in einem Notarvertrag?
     
  18. #18 ladylemontree, 11.03.2015
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    Exakt
     
  19. R.B.

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    Es gibt verschiedene Vertragsverhältnisse, und dementsprechend auch verschiedene Feinheiten auf die man achten muss. Ohne die Details zu kennen kann man keine korrekten Antworten geben. Wir sehen hier nur das was Du schreibst, alle Hintergrundinfos die Dir vielleicht bekannt sein mögen, sieht hier kein Mensch.
     
  20. #20 Baufuchs, 11.03.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ladylemontree

    Da Du Grundstück+Haus in einem Vertrag kaufst, ist es ein Bauträgervertrag.

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