Exposé weicht deutlich von Baubeschreibung ab

Diskutiere Exposé weicht deutlich von Baubeschreibung ab im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo beisammen, vor ca. 1 1/2 Jahren habe ich aufgrund eines Vorab-Exposés eine Reservierung für ein Stadthaus getätigt. Der Baubeginn bzw....

  1. #1 Martin1981, 12.03.2015
    Martin1981

    Martin1981

    Dabei seit:
    12.03.2015
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Rosenheim
    Hallo beisammen,

    vor ca. 1 1/2 Jahren habe ich aufgrund eines Vorab-Exposés eine Reservierung für ein Stadthaus getätigt.
    Der Baubeginn bzw. die Baugenehmigung zogen sich wegen Neuausschreibungen bis Anfang März diesen Jahres hin.

    Ein überarbeitetes bzw. finales Exposé habe ich zwischenzeitlich nicht erhalten.

    Anfang dieser Woche bekam ich die "finale Baubeschreibung" per Email zu meiner Kenntnis. Ende diesen Monats soll der Kaufvertrag unter Dach und Fach gebracht werden.

    Das Exposé, welches Basis für meine Reservierung war, unterscheidet sich jetzt aber deutlich von der Baubeschreibung.

    Hier ein paar Beispiele die sich in der finalen Baubeschreibung NICHT mehr finden:

    - Klinker-Aussenfassade (soll jetzt Putz mit Besenstrich werden)
    - Treppenhausvariante in der Ecke (was auf einem Stockwerk ein zusätzliches Bad und im Elternschlafzimmer ein Bad en suite ermöglicht hätte; jetzt ist das Treppenhaus mittig angeordnet)
    - Wintergarten-Balkon in der Wohn-Etage UND in der Kinderzimmer-Etage (es gibt jetzt nur noch eine Loggia [also oben offen] in der Wohn-Etage)

    Weitere Beispiele könnte ich auch noch nennen.

    Mir wurden diese Änderungen lapidar damit erklärt, dass es nur so genehmigt wurde.

    Natürlich hätte ich das Recht von meiner Reservierung zurückzutreten und da es eine lange Warteliste gibt würde ich auch meine Reservierungsgebühr zurückbekommen. Aber das ist nach 1,5 Jahren warten nicht meine Absicht!

    Meine Frage wäre jetzt, ob ich aufgrund meiner Reservierung auf Basis des Vorab-Exposés überhaupt auf irgendwas bestehen kann bzw. darf. Oder kann ich jetzt nur Ohnmächtig alles hinnehmen?!?!

    Bisher hatte ich nur ein kurzes Gespräch mit einem Vertriebsmitarbeiter und konnte da nicht wirklich ins Detail gehen bzw. etwas genau erklärt bekommen. Ich möchte mich für das nächste Gespräch rüsten.

    Wäre super wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    Schon mal vielen Dank!
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 12.03.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Das klingt so, als handele es sich um den Kauf eines Stadthauses nebst Grundstück mit notariellem Vertrag vom Bauträger, richtig?

    Wenn dann – falls zutreffend - die Reservierungsvereinbarung nebst Exposé nicht notariell beurkundet wurde, kannst du aus der Reservierungsvereinbarung gem. § 311b Absatz 1 BGB wegen Verstoßes gegen die Beurkundungspflicht leider keine Rechte herleiten.
     
  3. #3 Martin1981, 12.03.2015
    Martin1981

    Martin1981

    Dabei seit:
    12.03.2015
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Rosenheim
    Hallo, danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich wirklich um ein Stadthaus mit Grundstück vom Bauträger.

    Ich habe fast schon befürchtet, dass mir meine Reservierung (ohne notarielle Beurkundung) keine Rechte einräumt.
    Damit habe ich mich fast schon abgefunden.

    Ich finde es nur grundsätzlich etwas befremdlich. Da könnte ich ja auch Vorab-Exposé Zeichner werden. Würde bestimmt schön aussehen...aber wird halt dann nicht genehmigt.

    Danke trotzdem für die Info!
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 12.03.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Nichts zu danken.

    Wenn ein Wintergarten weg fällt und eine Verklinkerung der Fassade einer einfachen Putzfassade weicht, sollte sich dies aber auch entsprechend in einer Reduzierung des ursprünglich kommunizierten Preises niederschlagen. Das sehe ich zwar keinen Anspruch, aber zumindest Verhandlungspotential.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Makler halt!

    Neben der "Wer bestellt, bezahlt" Regelung hätte die Bundesregierung mal eine Haftung für die Angaben in den Exposees erlassen sollen.
    DAS wäre mal ein echter Rechtsfortschritt.

    Wenn ich mein Auto aus dem Betriebsvermögen an einen Privatmann verkaufe, "darf" ich Gewährleistung geben. :mauer
    Aber ein Makler haftet für nix im Exposee!
     
  6. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Vorsicht, oben steht nur etwas von "Vertriebsmitarbeiter". Das muss nicht zwangsläufig ein externer Makler sein, es könnte sich auch um einen angestellten Verkäufer handeln.

    Ohne zu wissen, was in dieser "Reservierung" stand, kann man das schwer beurteilen. Ich vermute mal die Vorlage stammt vom BT, und damit dürfte sehr wahrscheinlich sein, dass die Reservierung so gestaltet wurde, dass der BT jederzeit ohne Risiko aus der Sache raus kommt.
    Was man dem TE nun verkaufen möchte ist nichts anderes als eine versteckte Preisehöhung, nur dass man anstatt den Preis zu erhöhen halt die Leistung reduziert. Wenn es sich bei der Reservierung um irgendeine blabla Vereinbarung handelt, dann dürften die Chancen gegen Null gehen hier etwas durchzusetzen. Man kann ja von der Reservierung zurücktreten und hat keinen finanziellen Schaden erlitten.

    Ich würde das als eine ziemlich linke Tour bezeichnen, aber nachdem heutzutage die potenziellen Käufer Schlange stehen, hat man als Käufer schlechte Karten. Ohne die "Reservierung" bzw. deren Wortlaut zu kennen, die sowieso ein Jurist beurteilen müsste, sagt mir mein Bauchgefühl "friss oder stirb".
     
  7. #7 MoRüBe, 12.03.2015
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Öhm, Du hast schon gelesen, daß die Reservierung 1,5 Jahre her ist??:shades

    Und seit dieser Zeit hat es ja, gerade im Baugewerbe, nu überhaupt keine Preiserhöhungen gegeben :think Und die Nachfrage, ist sogar drastisch gesunken.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ja und? Das ändert nichts daran, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt. Um eine gerechtfertigte oder ungerechtfertigt, darüber kann man diskutieren. Oder glaubst Du ernsthaft, dass hier "nur" das bisschen Preiserhöhung der letzten 12 oder 18 Monate schön verpackt wurde? Er hat nur 3 Beispiele von vielen genannt, und die reichen bereits locker aus um die Preissteigerung zu kompensieren.

    Nö, das bleibt eine linke Tour. Wenn schon, dann kann man das auch gleich in die Reservierung mit reinpacken. Obwohl, wer weiß, vielleicht steht es auch irgendwo im Kleingedruckten.
     
  9. #9 toxicmolotow, 12.03.2015
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Das passiert wohl häufig.

    Bekannte haben auch eine ETW vom Bauträger gekauft... ursprünglich sollte es KFW 70, schön ökologisch mit Sole/WP und Tiefenbohrung werden und nun wird es zwar immer noch KFW70, aber mit Gas mit Solar... ich glaube dass der Projektinitiator dort auch etwas (mehr) spart.
     
  10. #10 Gast036816, 13.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der schlüssel zum problem liegt wahrscheinlich schon in diesem begriff.

    wurden in den 90-ern in berlin für teures geld kreiert, ganz billig gebaut, sind heute entweder für noch mehr geld sanierungsreif oder gar abbruchfähig. die bauqualität wurde damals zur gewinnmaximierung runter geschraubt!
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Da man heutzutage einfach alles verkaufen kann, was irgendwie nach Immobilie aussieht, bleiben solche Gewinnmaximierungsmethoden nicht aus. Zuerst braucht man einen Köder. Dazu eignen sich solche Begriffe wie "Energiesparhaus" oder "Stadtvilla" oder was auch immer. Das Marketing hält hier eine ganze Palette von Begriffen bereit. Hängt der Fisch dann am Haken, dann kann man sich immer noch Gedanken über die Zubereitung machen. Paniert, gegrillt.......
     
  12. #12 toxicmolotow, 13.03.2015
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    ... oder gar kein Fisch sondern Fischersatzstoff ;-)
     
  13. Torian

    Torian

    Dabei seit:
    11.05.2011
    Beiträge:
    268
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Rutesheim
    In dem Fall wird der Fisch ... gemolken ;-)
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 13.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ahhh - Kaviar. ;)
     
  15. #15 Martin1981, 14.04.2015
    Martin1981

    Martin1981

    Dabei seit:
    12.03.2015
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Rosenheim
    Hallo beisammen, anscheinend hatte ich die Benachrichtigung bei weiteren Antworten deaktiviert...sonst hätte ich mich schon früher gemeldet.

    Der aktuelle Stand ist der, dass ich mir quasi den Standard des ursprünglichen Exposés jetzt per Aufpreisliste nachbaue.
    Ich habe alle Sachen die rausgefallen sind mit aufnehmen lassen und warte jetzt bis die Baufirma diese "Zusatzwünsche" bepreist und ich einen Endpreis erhalte.

    Das Ganze erweckt natürlich extremst den Eindruck, dass hier einfach zusätzlich abkassiert werden soll. Aber ich werfe die Flinte erst ins Korn wenn ich den tatsächlichen Endpreis vor mir liegen habe.
    Über mein Bauchgefühl rede ich mal lieber nicht.

    Was mir auch noch "sauer" aufstößt (und nach Recherche im Internet wohl auch zu Recht) ist die Tatsache, dass auch nur der jetztige Standard beurkundet werden soll. Das heißt meine Änderungen (die ja meines Erachtens einen gravierenden Eingriff darstellen) ggfs. nur als Sonderwunsch behandelt werden.

    Nach Rückfrage habe ich nur die Info erhalten, dass dies "immer so gehandhabt" wird.

    Meiner Meinung nach bleibt mir jetzt nur übrig die Aufpreisliste so detailliert zusammenstellen zu lassen, dass ich wirklich alle Kosten vor der Beurkundung im Blick habe und dies dann auch gleich mit der Baufirma fest schreibe (wobei ich mich noch erkundigen muss wie ich das am Besten mache).

    Das mit dem Fisch der gemolken wird...geht leider in die richtige Richtung.
     
Thema: Exposé weicht deutlich von Baubeschreibung ab
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Kaufvertrag weicht vom Expose ab

    ,
  2. expose baubeschreibung

    ,
  3. baubeschreibung expose kaufvertrag

    ,
  4. bau weicht vom exposé ab
Die Seite wird geladen...

Exposé weicht deutlich von Baubeschreibung ab - Ähnliche Themen

  1. Außenlange weicht von Genehmigung ab.

    Außenlange weicht von Genehmigung ab.: Guten Abend, wir sind nun derzeit dabei die Außenanlagen zu planen. Wir würde nach Rücksprache mit dem Tiefbauer den Aufgang nicht wie in den...
  2. Rechnung weicht um 88 Prozent vom Angebot ab

    Rechnung weicht um 88 Prozent vom Angebot ab: ...lange nicht mehr hier gewesen - dank (auch) des Forums konnte ich meinen Bau ohne größeren Ärger fertigstellen. Aber: Das Finale war eine...
  3. Böschung weicht vom Lageplan um ca. 1,5 Meter ab

    Böschung weicht vom Lageplan um ca. 1,5 Meter ab: Hallo zusammen, wir haben ein Reihenhaus gekauft mit einem Stellplatz und einer Garage. Ich habe den Stellplatz Nr. 63 bewusst ausgewählt, da ich...
  4. Zaun weicht angeblich vom Bebauungsplan ab - was tun?

    Zaun weicht angeblich vom Bebauungsplan ab - was tun?: Hallo zusammen - ich habe 2016 mit dem Hausbau begonnen und letzte Woche wurde mein Zaun fertig gesetzt. Nun hat mich wohl jemand bei der Gemeinde...