Abdichtung bodentiefe Fenster außen

Diskutiere Abdichtung bodentiefe Fenster außen im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Bei unserem Neubau soll demnächst der Außenbereich im Angriff genommen werden. Irgendwie scheint mir die Abdichtung der Fenster außen "...

  1. funta1

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    Hallo

    Bei unserem Neubau soll demnächst der Außenbereich im Angriff genommen werden. Irgendwie scheint mir die Abdichtung der Fenster außen " etwas seltsam". Die Bodentiefen Fenster wurden auf die durchgehende Bitumenbahn der Bodenplatte gestellt und innen und außen mit der Bitumenbahn verklebt, was mir etwas komisch vorkommt ist der Bereich Bitumenbahn zur Bodenplatte: müsste da nicht auch noch was um "die Kante" gelegt oder geklebt werden?? So könnte ja Feuchtigkeit zwischen Bitumenbahn und Bodenplatte kommen, hier mal 2 Bilder:
    image.jpg
    image.jpg
     
  2. #2 toxicmolotow, 12.03.2015
    toxicmolotow

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    Sollte nicht auch vor die Dämmung im erdberührenden Bereich einmal was Abdichtendes und einmal was Schützendes? (ernsthafte Frage)
     
  3. funta1

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    Hallo Toxic,
    Vor oder auf diese Dämmung der Bodenplatte die du da noch siehst, kommt rund ums Haus noch eine Noppenbahn/-Folie als mechanischer Schutz, das wär so in Ordnung sagt der Verputzer.

    Ich hab nur das Problem an den 4 Fenstern mit dieser Bitumenbahn, viel Möglichkeiten wird's nicht geben, da ich um die Kante ja keine Bitumenbahn mehr "heiß" schweißen kann (wegen der Dämmung). Kann ich nur so ne EPDM Klebeabdichtung um die Kante führen und entweder direkt auf der Dämmung verkleben (weiß nicht wie gut und lang das hält) oder auf die Dämmung einen Haftputz, Zementputz, Dichtschlämme, änliches aufbringen und da drauf dann das EPDM verkleben!?
     
  4. #4 Alfons Fischer, 13.03.2015
    Alfons Fischer

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    ganz ehrlich: die Abdichtung sieht mir nicht fachgerecht aus. Der Fensteranschluss auch nicht (Bauschaum nach außen offen?).
    Ist die Abdichtungsbahn bitumenverträglich?

    die erste Frage, die gestellt werden muss: Wo ist die Entwässerungsebene außen? Wo Oberkante Gelände? Welcher Belag? Ist ausreichend Anschlusshöhe (z.B. als Spritzwasserschutz) vorgesehen?
     
  5. #5 Gast036816, 13.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da scheint der gesamte fenstereinbau daneben zu sein! weder wurde geplant noch nachgedacht!

    du solltest auf alle_anschlüsse_einmal_neu_und_richtig_machen bestehen!
     
  6. funta1

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    Den Bauschaum sieht man da noch, da der Rahmen "da hinten im Eck" noch nicht eingeputzt war.

    Oberkante außen ist 5cm unter Oberkante innen, außen wird gepflastert. In die Fensterlaibungen kommen Steintritte, die dann hinten am Fensterrahmen "abgedichtet" werden.

    Anschlüsse einmal neu?? Wie sollte es denn anders ausgeführt werden?? Wenn ich "Abdichtung" bodentiefe Fenster Google find ich nicht wesentlich anderes!?
     
  7. Jan81

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    Die Fensterabdichtung gehört hinter die Dämmung. Wie wurden den (hinter der Dämmung) zwischen Wand und Fenster in Sockel bereich Abgedichtet?
    Die Fenster Abdichtung muss 30 cm über Gelände sein, genau so wie die Bauwerkabdichtung. Und diese ist hinter der Dämmung.
    Wenn man da so den Bauschaum anschaut, dann wurde da bestimmt nicht abgedichtet. Es ist egal ob da verputz ist oder nicht. Putz ist keine Abdichtung

    Ich sehe nur ein Abdichtung, die verhindert, dass Wasser hinter die Dämmung läuft, aber keine Fensterabdichtung.

    Diese Problem hatte ich mit meiner Baufirma auch gehabt. Bei mir mussten die ganze Sockeldämmung bei den Fenster wieder entfernen und die Fenster Abdichtung neu machen. Bei mir war damals aber noch nicht verputzt.
     
  8. funta1

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    So hab mal folgendes Bild im Forum gefunden, so würde das aussehen nur anstatt der Verblechung ein Steintritt:
    image.jpg
     
  9. #9 Gast036816, 13.03.2015
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    Gast036816 Gast

    ich weiss zwar jetzt nicht, wo du das bild genau her hast, aber vergiss es, allein schon, weil da 'teerpappe' drin steht.
     
  10. #10 Kalle88, 13.03.2015
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    Das Detailbild kannst wegwerfen oder ich bin nicht up to date. Da sind so viele Schnitzer drin...
     
  11. funta1

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    "Eingeschweißt"

    image.jpg
     
  12. #12 lastdrop, 11.04.2015
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    Jetzt siehts man wenigstens nicht mehr ...
     
  13. H.PF

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    Trotzdem falsch, die Schweißbahn (ich nehme lieber Flüssigkunststoff) muß 15 cm hochgeführt werden. Das hätte man vorm Putzen machen müssen.
    Jetzt muß da im Grunde ein mal die Dämmung am Rahmen weggemacht werden... Typischer Deppenfehler weil die Bauleiter und Putzer wie so üblich pennen... Besonders den Putzern mach ich da massive Vorwürfe, es kann doch nicht so schwer sein früh genug ACHTUNG zu brüllen!
     
  14. #14 Gast036816, 11.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schweißbahn auf kunststoffrahmen und die abdichtuung ist unterläufig! ich nenne es mal murxx!
     
  15. Eric

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    Das bisherige hilft Dir natürlich wenig.

    Das Problem ist, dass die für Deutschland veröffentlichten Detaillösungen zu Tür- und Fensterabdichtungen nur Seitenansichten zeigen, für das Verständnis aber zusätzliche Draufsichten benötigt werden. Besser insofern das nachfolgende Merkblatt aus der Schweiz, dort insb. S. 19:

    http://www.pavidensa.ch/uploads/media/MB_Abdichtungsanschluesse_an_Tuer-_und_Fensterelementen.pdf

    1. Bauwerksabdichtung

    Muß auf dem tragenden Mauerwerk und der Bodenplatte/Kellerdecke und grundsätzlich nicht auf der Dämmung angebracht werden!

    1. Bauwerksabdichtung an den Außenwänden bis 30 cm über OK geplantes Gelände = mindestens 15 cm über fertige Geländeoberkante.
    2. Die Bauwerksabdichtung an den Außenwänden muß in der genannten Höhe auch um die Fenster- Türlaibungen herumgeführt und sodann hinterlaufsicher am Blendrahmen angeschlossen werden = mindestens 15 cm über OK Belag = z.B. Natursteinplatte auf Türschwelle. Die Anschlußhöhen der Fußpunktabdichtung sind zu beachten: Grundsätzlich 15 cm über OK Belag oder 5 cm über OK Belag + zusätzliche Maßnahmen = Rinne mit Entwässerung, Überdachung der Türen/Fenster usw. gemäß DIN 18195-5 bzw der Flachdachrichtlinie.
    3. Am Anschluß Bodenplatte/Kellerdecke an den Blendrahmen muß die Bauwerksabdichtung am Blendrahmen hinterlaufsicher angeschlossen/befestigt werden, z.B. mit Klemmschienen. Angeblich sollen auch Kunststoffflüssigabdichtungen funktionieren ( aber Dauerhaftigkeit bislang nicht nachgewiesen, insofern ist das eine mit dem Bauherren zu vereinbarende Sonderkonstrunktion mit eingehender Belehrung über die Vor-und Nachteile der Kunststoffflüssigabdichtung! ). Die Abdichtung ist sodann auf der Bodenplatte zur Stirnseite und dort nach unten mit Überlappung an die Bauwerksabdichtung auf der Kelleraußenwand anzuschließen.

    Bei Dir offensichtlich alles nicht erfolgt!

    Die Außendämmung wurde vor Fertigstellung der Bauwerksabdichtung und damit zu früh ( = Baukoordinationsfehler Archi + versäumter Bendenkenhinweis des WDVS-Unternehmers ) angebracht. Deswegen ist die Bauwerksabdichtung nicht in ausreichender Höhe ( siehe Bild Laibungen ) angebracht worden und sie befindet sich teils auf, statt unter der Dämmung. Die auf dem Blendrahmen verklebte Abdichtung ist nicht hinterlaufsicher und es fehlt der dauerhaft dichte seitliche Anschluß an die Blendrahmen im Laibungsbereich bis 15 cm über OK Belag. Siehe Bild 2 im Beitrag #1. Laibungsmauerwerk hat keine Bauwerksabdichtung ( der " weiße " Stein ist sichtbar ) die Anschlußfuge an das Mauerwerk ist in der vertikalen nicht abgedichtet ( nur vergilbter Bauschaum, der keine Bauwerksabdichtung ist ), und die nicht abgedichtete Laibung ist nach vorne hin bereits überputzt. Wie es danach an den Außenwänden weitergeht ????

    ---> Bastellösung durch falschen Bauablauf. Rückbau erforderlich!

    2. Später ist noch daran zu denken, dass der Putz auf dem WDVS im Sockelbereich ( auch an den Laibungen ! ) einen Feuchteschutz benötigt und zwar nach der Richtlinie " Fassadensockelputz/Außenanlagen ".

    Wie der Feuchteschutz für den Sockelputz herzustellen ist, wurde hier im Forum bereits wiederholt dargestellt. Insofern Suchenfunktion benutzen oder ( besser ) die genannte Richtlinie über das Internet online kaufen, weil auch dies ständig falsch ausgeführt wird.
     
  16. #16 Kalle88, 11.04.2015
    Kalle88

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    Reichen 30 Jahre nicht als Abdichtungsmaterial auf dem Flachdach um die Eigenschaften für solche eine Anwendung hinreichend belegen zu können?
     
  17. Eric

    Eric

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    Die Verwendung von Flüssigkunststoff über einen - nach Deinen Angaben - Zeitraum von 30 Jahren, besagt noch gar nichts darüber, dass er auch den aRdT der Technik entspricht. Hinzukommen müßte die dauerhafte Bewährung und die Anerkennung als geeigneter Abdichtungsstoff bei der Mehrheit der Fachleute.

    Hier gehts um die von der Industrie propagierten Mischkonstruktionen für aufgehende An- und Abschlüsse = Bahnenabdichtungen + Flüssigfolie, um Klemmschienen usw. einzusparen. Die waren ( erneut ) Thema des Frankfurter Bausachverständigentags 2014 und wurden dort als nicht den aRdT entsprechende Sonderkonstruktion verworfen.

    Darfst halt nicht alles glauben, was die Industrie zu Werbe- und Absatzzwecken propagiert. War ähnlich mit: " Magarine ist gesünder als Butter ".

    Flüssigkunststoffe benötigten schon immer für die öffentlich-rechtliche Verwendbarkeit ein abP. Das besagt aber nichts darüher, dass sie aRdT sind, lies Lufsky-Herold, Bauwerksabdichtung.
     
  18. #18 Gast036816, 12.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    abdichtungsdetails mit flüssigmasse sollten leicht zugänglich oder sichtbar sein. dann kann ich die dichtigkeit im auge behalten und ggf. nachbessern oder reparieren. verdeckt unter einer eingeputzten fensterbank oder einer betretbaren schwelle ist das dann schon nicht mehr gegeben.

    flüssigabdichtungen sind die notlösungen wenn nicht geplant wurde oder abdichtungsdetails auf der planerseite nicht gekonnt werden.

    hier hätte ein am elementrahmen konfektionierter und richtig eingebauter epdm-lappen die erforderliche dichtigkeit sicher gestellt. den muss man aber auch beim fensterbauer bestellen, gegen geringen aufpreis wird er dann auch geliefert und eingebaut.
     
  19. #19 Kalle88, 12.04.2015
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    Daran wird es liegen. Ich vertraue eher der praktischen und bewährten Erfahrung über Jahre hinweg. Nicht umsonst sind Flüssigabdichtungen entsprechend in unserem Regelwerk berücksichtigt, sogar mit ETA Kennzeichnung und damit bauaufsichtlich eingestuft. Tut mir leid, dass ich den Unterschied eines Bodentiefen Element mit einer Terrassentür auf einem Flachdach nicht sehe. Aber wir brauchen uns darüber nicht streiten, es stellt offensichtlich kein a.R.d.T da und ist damit für dich durch - was ja verständlich ist. Ich würde es dennoch nicht, nur wegen Fehlen des Nachweises als ungeeigneten Stoff darstellen - das ist er eben nicht.
     
  20. Eric

    Eric

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    Mußt Du auch nicht. Du mußt den Bauherren allerdings vor der Ausführung darüber belehren, dass die Mischkonstruktion an bodentiefen Fenstern mit Flüssigkunststoff nicht den aRdT enspricht und Dich von der Abweichung nach eingehender Belehrung über die Vor-und Nachteile schriftlich freizeichnen lassen. Nicht Du, sondern der Bauherr muß entscheiden, ob an seinem Bau außerhalb der aRdT gebaut wird. Ist doch wie im Krankenhaus: Dort darf auch niemand ohne sein vorheriges Einverständnis nach der neuesten Operationstechnik operiert werden, wenn es eine andere Operationstechnik gibt, die sich seit vielen Jahren bewährt hat und bei fachgerechter Ausführung zur Heilung führt.

    Alles was nicht im Einklang mit den aRdT gebaut wird und vom Bauherrn nicht freigegeben worden ist, ist nach dem Gesetz ein Mangel. Da hilft Dir dann auch nichts, dass Flüssigfolie als solche, also als Abdichtungsstoff, bauaufsichtlich zugelassen ist. Denn der Beurteilungsmaßstab ist ein anderer: Nach öffentlichem Recht ( §§ 20 ff Musterbauordnung und die nntsprechenden Landesgesetze ), darfst Du an der Baustelle Material verwenden, was entweder den aRdT entspricht oder einen Verwendbarkeitsnachweis hat. Zivilrechtlich schuldest Du mehr, nämlich dass das Material und seine Anwendung im konkreten Fall zusätzlich den aRdT entspricht. Ausnahme: Der Bauherr hat die Abweichung von den aRdT freigezeichnet. Beweispflichtig bist Du, insofern schriftlich.

    Wenn Du jetzt immer noch meinst, dass Du ohne Freizeichnung außerhalb der aRdT bauen darfst, dann machs halt. Darfst halt nur nie an einen BH geraten, der sich auskennt. Denn der fährt mit Dir Achterbahn. Lies Lufsky oder hier:

    https://www.dibt.de/de/fachbereiche/Data/Ref_II_3_Vortrag_Leipzig_2011.pdf
     
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