Waldumwandlung oder Walderhaltungsabgabe

Diskutiere Waldumwandlung oder Walderhaltungsabgabe im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo alle zusammen. Ich habe einmal eine Frage zum Thema Waldumwandlung. Wir befinden uns gerade bei den Vorbereitungen des Hausbaus....

  1. #1 maddin1, 13.03.2015
    maddin1

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    Hallo alle zusammen.

    Ich habe einmal eine Frage zum Thema Waldumwandlung.

    Wir befinden uns gerade bei den Vorbereitungen des Hausbaus.

    Gekauft haben wir ein Grundstück (1896 m²) in Potsdam Mittelmark, Brandenburg mit einem vorderen Baumanteil (Fichten & Kiefern, nicht gepflegt).
    Das Grundstück ist als Baugrundstück nach 34er BauGB ausgeschrieben und es existiert eine Ergänzungssatzung.

    Bauen wollen wir im vorderen Bereich - eben leider dort, wo auch die Bäume stehen, da dort die öffentlichen Medien an der Straße liegen.
    Die hinteren 2/3 sind weitestgehend baumfrei.
    Der Fällantrag für ca. 10 Bäume wird zusammen mit dem Bauantrag erfolgen.


    Der zukünftige Flächennutzungsplan (FNP) (noch nicht beschlossen) weist das vordere Drittel des Grundstückes als Wohnbaufläche mit hohem Waldbaumanteil aus.
    Die hinteren 2/3 sind normal als Wohnbaufläche gekennzeichnet.
    Der aktuelle FNP weist das Grundstück als Wohnbaufläche aus.


    In jenem Beitrag wurde über das Thema bereits gesprochen. Allerdings stellen sich mir einige Fragen.

    Fakt ist, wir werden nicht drum herum kommen, eine gewisse Geldsumme für den Waldanteil bei uns bezahlen zu müssen.

    Die Frage hierbei ist aber:

    Wenn man die Wahl zwischen einer Waldumwandlung und einer Walderhaltungsabgabe hätte, welche von beiden wäre die günstigere Variante?

    Hintergrund:
    Wir haben am kommenden Montag einen Termin beim Förster und er empfahl uns vorweg keine Waldumwandlung, sondern eine Walderhaltungsabgabe.

    Die Verordnung dazu findet sich hier.

    Die Kostenvorgaben sind natürlich nicht eindeutig dort in der Verordnung formuliert - lediglich das, was als Kosten angerechnet werden kann.


    Eventuell kennt sich da von Euch jemand besser aus.


    Meine Fragen (bevor wir den Förster fragen und der uns vielleicht einen Bären aufbindet):

    1. Was ist günstiger: eine Waldumwandlung oder eine Walderhaltungsabgabe?

    2. Ist eine Teilumwandlung generell erlaubt und wenn ja, ist diese problemlos durchführbar?
    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Teilumwandlung durchzuführen und in welchem Fall ist diese nicht möglich?



    Die untere Naturschutzbehörde scheint sich ja gerne bei Teilumwandlungen zu sträuben, wie man aus einigen Berichten liest.

    Unser Architekt meinte, man kann auch teilumwandeln lassen.



    Vielen Dank vorweg für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende!


    Martin
     
  2. #2 maddin1, 19.03.2015
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    Nach einem Gespräch mit dem Förster und seiner Frau am Montag müssen wir unser Grundstücksnutzung "Wald" umwandeln lassen.

    Keine Überraschung für uns, aber dann kam der Knaller:

    Auf unserem Baugrundstück befindet sich Wald (Baumbestand) mit der Zusatzfunktion "Erholungswald Stufe2".

    Das bedeutet, dass bei der Waldumwandlung unser Grundstück nicht 1:1 umgewandelt wird, sondern mit einem Faktor 2 oder 3 malgenommen wird.

    In der Größenordnung ist dann (möglichst durch uns) ein neues Aufforstungsgrundstück zu kaufen, Bäume zu kaufen sowie einen forstlichen Betrieb mit der Anpflanzung und Betreuung der neuen Bäume zu beauftragen.

    Summa summarum... so wurde uns vorgerechnet kommen wir umgerechnet auf ca. 14000 Euro!!

    Nein ..., die Nullen sind richtig!

    Ich frage mich, wie es möglich ist, auf einem Baugrundstück / vielen Baugrundstücken, welche in einer Ergänzungssatzung liegen, Wald als Erholungswald "umzufunktionieren"?!

    Achtung: Ironie: Es tummeln sich ja auch extrem viele Leute auf unserem Grundstück herum, um sich dort zu erholen... ist schon richtig. :mauer


    Und wenn man sich mal unseren Wohnort (Borkheide) auf dem Geoportal Forst des Landes Brandenburg anschaut , so wurden überall im westlichen 34er BauGB-Bereich (Ergänzungssatzung - also: Innenbereich) Fitzelstreifchen Wald als Erholungswald deklariert (siehe Anlage: mintgrüne Bereiche).

    Borkheide_Erholung_Legende.jpg

    Meine Fragen an die Oberförsterei in Potsdam, an die Gemeinde und an das Bauamt laufen.

    Die Gemeinde (der neue sowie der alte Bürgermeister) jedenfalls weiß nichts von einem Erholungswald innerorts.

    Das Baumamt konnte meine Fragen zwecks Erholungswald auch nicht beantworten.
     
  3. #3 mikey076, 27.04.2015
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    Einen schönen guten Tag. Wir sind gerade an einem Grundstück in Fichtenwalde interessiert. Nach den Geodaten der Forstbehörde handelt es sich hier auch um einen Erholungswald Stufe 2. Wie ist denn Deine Geschichte weiter gegangen und welche behördlichen Unwegsamkeiten und finanziellen Aufwendungen hat es verursacht!?

    Niemand kann mir verwehren im Laufe der Zeit schlauer zu werden !!!
     
Thema: Waldumwandlung oder Walderhaltungsabgabe
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