Muss Heizungsraum beheizt sein?

Diskutiere Muss Heizungsraum beheizt sein? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebe Experten, wir planen gerade den Bau eines Einfamilienhauses. Wir haben uns für die schlüsselfertige Variante eines großen deutschen...

  1. Caro83

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    Hallo liebe Experten,

    wir planen gerade den Bau eines Einfamilienhauses. Wir haben uns für die schlüsselfertige Variante eines großen deutschen Fertighausherstellers entschieden. Das Haus wird unterkellert sein. Sämtliche Technik (Luftwasserwärmepumpe, Lüftungsanlage etc.) wird im Keller aufgestellt. Ein weiterer Kellerraum wird als Büro genutzt werden und wird daher, genau wie der Vorraum mit Fußbodenheizung versehen. Der Keller erhält von außen eine 10 cm starke Perimäterdämmung.

    Im Architektengespräch wurde uns nun mitgeteilt, dass laut EnEV auch der Technik-/Heizungsraum mit Fußbodenheizung versehen werden muss (verbunden mit hohen Mehrkosten, da daurch angeblich eine größere Wärmepumpe erforderlich wird).

    Die Frage nach der Quelle konnte der Architekt nicht beantworten, da er nicht so tief in der Materie drin sei.

    Nun unsere Frage: Gibt es diese Vorschrift wirklich? Wenn ja, kann mir diese jemand benennen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Carolin
     
  2. Jan81

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    Also in userem HWR ist keine Fussbodenheizung. Wäre mir neu das es es für die Enev notwendig wäre. Habe alle anderen Räume im Keller eine FBH?

    Nur wie groß ist der Heizungsraum? 10-15 qm und deswegen gleich größere Wärmepumpe?

    Wurde eine Heizlastberechnung gemacht? Ich persönlich würde mir die LWWP genauer anschauen. Diese darf nicht zu klein und nicht zu groß ausfallen, sonst entstehen unerwünschte hoche Heizkosten. Ich würde lieber einwenig größer, statt zu klein nehmen. Kommt aber auf eure Winter an.

    ps: nur als Tipp. Wenn man den Keller hauptsächlich als Wohnkeller nutzt, dann kann es schon Sinnvoll sein ohne Keller zu bauen und dafür das Haus größer zu bauen. HWR, Büro in EG und OG zusätzlich Raum. Kann günstiger werden als mit einem Wohnkeller zu bauen, kommt immer auf die Situation an.
     
  3. Caro83

    Caro83

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    Es sind nicht alle Räume beheizt. Nur das Büro und der Vorraum zum EG. Der HWR ist ca. 10 qm groß.
     
  4. Jan81

    Jan81

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    Und warum müssen die anderen Räume im Keller nicht beheizt werden? Macht irgendwie keinen Sinn?
     
  5. #5 planfix, 16.03.2015
    planfix

    planfix Gast

    den heizraum zu beheizen, macht keinen sinn.
    .
    er MUSS in der thermischen hülle liegen, wennn dies bei dem nachweis so angegeben und berechnet wurde.
    .
    der raum wird ansich schon durch die verluste aus speicher, rohrleitungen usw. temperiert, sowie ebenfalls durch angrenzende, beheizte räume. damit sollte dieser raum, der ja innerhalb der therm. hülle liegt schon nahezu 17-18°C erreichen (dies ist ein erfahrungswert, der nicht aus der enev entspringt).
    .
    wenn das treppenhaus nach oben hin offen ist, beheize bitte die diele im KG mit, da sonst ein ungenehmes temperaturgefälle im treppenhausbereich ist.
     
  6. #6 planfix, 16.03.2015
    planfix

    planfix Gast

    für marmelade, saft, ...vorräte, schlitten, ski, liegestühle, sonnenschirm macht eine heizung auch keinen sinn.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Richtig. Ich würde es aber so formulieren, "den Heizraum direkt zu beheizen, ergibt keinen Sinn".

    Ob ein Raum als beheizt zählt hängt also nicht nur davon ab, ob sich darin eine Heizfläche befindet. Die EnEV formuliert das in §2 so:

     
  8. reezer

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    der" Architekt" will dich mit dieser Masche abzocken
    oder zumindest mal ausloten ob und wo das gehen kann
     
  9. Jan81

    Jan81

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    So meinte ich das nicht. sondern die Ausage von dem Fertighausanbieter: Heizungsraum soll beheizt werden, aber alles anderen Räume im Keller nicht! Das macht keinen Sinn. so meinte ich da.
     
  10. KyleFL

    KyleFL

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    Der Heizraum muß nicht per eigener FBH mitbeheizt werden. Es gibt eine solche Vorschrift nicht.
    Bitte achte darauf, dass du bei der LWP keine AbluftWP (wird auch gleich als Lüftungsanlage genutzt) von einem großen nordischen Hersteller (mit 4 Buchstaben) mit begrenzten Leistungsdaten erhälst. Das geht nämlich immer schief.


    Cu KyleFL
     
  11. #11 Inkognito, 28.03.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Soweit gehe ich mit. Nichtsdestotrotz muss er meines Wissens beheizt werden, wenn man gegenüber einem eventuell vorhandenen Prüfer nicht mit ingenieursmäßigem Sachverstand kommen kann - wobei ja eigentlich in diesem Falle eine Binsenweisheit ausreichen sollte.

    Also, ja, muss formal beheizt werden, der Architekt hat leider recht. Eventuell könnte man, bei entsprechender Motivation, etwas mit Abwärme und Wirkungsgrad der Anlage vorrechnen, vielleicht beeindruckt das irgendjemand. Ansonsten, wenn die anderen Kellerräume innerhalb der thermischen Hülle liegen, dann müssen diese auch beheizt werden können.
     
  12. #12 Brombeerdone, 28.03.2015
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    Die Hersteller der Geräte, sowie die Versorger schreiben jedoch meistens vor, dass der Technikraum nicht unbeheizt (ergo beheizt) sein muss.

    Wie das geschieht ist ist egal. Es müssen eben dur die vorgeschriebenen Betriebstemperaturen eingehalten werden.
    Wenn die Temperaturen in einem Neubau nur durch ein aktives Heizen des Technikraums sicher gestellt werden können, würde ich mir schon arge Gedanken machen......
     
  13. #13 mastehr, 28.03.2015
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    Woraus schließt Du das? Welche Verordnung? Welcher Paragraph?

    Auch wenn es nicht relevant ist: Mein Schornsteinfeger hat überhaupt keine Probleme mit meiner Gas-Therme auf dem unbeheizten, aber innerhalb der thermischen Hülle liegenden, Dachboden.
     
  14. #14 mastehr, 28.03.2015
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    Was interessiert es die Versorger, wo ich meine Technik aufstelle? Ich kenne nur die Forderung vom Wasserlieferanten, dass der Zähler frostfrei gehalten werden muss. Der Stromversorger fordert einen trockenen Einbauort für den Zähler, Temperatur egal.
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Eben. Dem Schorni ist das auch völlig egal, den hat das nicht zu interessieren.

    Unabhängig von der EnEV ergeben sich die Anforderungen an den Aufstellraum oder Anschlussraum aus den TAB, DIN18012 usw. Vereinfacht gesagt, der Raum muss trocken und frostfrei sein, und darf dauerhaft keine Raumtemperatur über 30°C aufweisen. Hier muss man aufpassen mit dem Begriff "dauerhaft", je nach Norm genügt hierfür bereits ein Zeitraum > 1h.
    Weitere Anforderungen ergeben sich aus den technischen Unterlagen der Geräte, hier also der Gastherme. Darin sind die Umgebungsbedingungen aber meist so festgelegt, dass sie mit den TAB bzw. der 18012 "kompatibel" sind.
     
  16. kehd

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    In inserem Haus sank dieses Jahr im ungedämmten Keller die Temperatur nicht unter 13,5°C. Das niedrigste, was ich in den letzten 5 Jahren gesehen habe, waren 12°C. (Haus steht in Heidelberg, ist also eine recht warme Umgebung) Soweit ich weiß, wird bei Wärmebedarfsberechnungen die Erdtemperatur mit 12°C angenommen.
    Wie planfix schon sagte, auch ohne aktive Beheizung wirst Du allein durch die installierten Wärmequellen bestimmt 18-20°C in dem Raum haben.
     
  17. #17 Alfons Fischer, 30.03.2015
    Alfons Fischer

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    die EnEV sagt in Anlage 1, Nr. 1.3.1 dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche so festzulegen ist, dass sie alle beheizten und gekühlte Räume einschließt.
    Aber dass alle beheizten und gekühlten Räume eingeschlossen werden, heißt ja m.E. noch lange nicht, dass nicht mal ein unbeheizter Raum beinhaltet sein darf.

    Wir haben im Haus auch einen unbeheizten Windfang und eine unbeheizte Speisekammer, die beide innerhalb der thermischen Hülle liegen...

    Schade, dass dort das Wort "mindestens" aus EnEV 2009 wieder rausgefallen ist.
    Leider habe ich hier grad nicht die 18599 liegen, um nachsehen zu können, was da genau steht...
     
  18. #18 driver55, 30.03.2015
    driver55

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    Dein Keller ist demnach komplett in der Erde versenkt, sonst halte ich diese Temp. - auch in Heidelberg - für nicht möglich.
    Wirkliche "Wärmequellen" gibt es heutzutage doch keine mehr im Heizungsraum.
     
  19. R.B.

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    So ein Kellerraum hat meist eine geringe Heizlast, da erreicht man die 12°C relativ einfach. Dafür genügen schon ein paar Rohre (gedämmt), beheizte Nachbarräume, beheizter Flur, und schon stellt sich eine RT > 10°C ein, auch ohne dass sich in diesem Raum eine echte Heizfläche befindet.
     
  20. #20 OLger MD, 31.03.2015
    OLger MD

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    Wenn es die EnEV nicht explizit fordert, und es nur um die Betriebsumgebung der Anlagentechnik geht, würde ich einen thermostatgesteuerten elektrischen Zuheizer in den Technikraum stellen. Kostet inklusive Verbrauchsstrom weniger als eine Fußbodenheizung. Und sollte in einigen Jahren doch mal jemand auf die Idee kommen, am Fuboden etwas festdübeln zu wollen... bestünde dahingehend auch keine Gefahr.
    Wenn es draußen so kalt ist, dass die Gefahr besteht, dass der Kellerraum unter Minimaltemperatur auskühlen würde, dann läuft die Heizungsanlage sowieso auf voller Leistungsstufe, sodass eigentlich ausreichend Abwärme anfallen sollte.
     
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