Betontreppe ohne Wandlauf - DIN 18065

Diskutiere Betontreppe ohne Wandlauf - DIN 18065 im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In meinem Bauvertrag / Bauleistungsbeschreibung wird die geplante Betontreppe wie folgt beschrieben: Die beiden Treppenläufe als betonierte...

  1. Amberg

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    In meinem Bauvertrag / Bauleistungsbeschreibung wird die geplante Betontreppe wie folgt beschrieben:

    Die beiden Treppenläufe als betonierte Konstruktion mit einer durchgängig ab dem Kellergeschoss gemauerten Wandscheibe im Treppenauge, oberer Abschluss brüstungshoch mit dem Treppenlauf von EG zu DG mitlaufend, allseitig verputzt, ohne Brüstungsabdeckung. Treppenuntersichten ebenfalls verputzt. Treppen - Belag bestehend aus Tritt- und Setzstufen in Holz massiv, Holzart Eiche kern. Keine Sockelleisten. Aufpreis gegenüber Standardtreppenläufen mit Stahlunterkonstruktion und Buchenholz-Trittstufen.

    Den Wandlauf an der Außenwand will der GU nun als Aufpreis in Rechnung stellen.
    Als ich bei einer anderen Treppenfirma nach einem Vergleichsangebot nachfragte, da ich 1600€ für 6 Wandläufe ca. je 2m für zu teuer hielt, meinte der Mitarbeiter, dass bei einer Betontreppe sowieso ein Wandlauf zu verbauen sei und die Kosten der GU tragen müsse, wenn sich nichts im Bauvertrag fände.

    In der DIN 18065 finde ich allerdings nichts.

    Wer kann mir helfen?
     

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  2. Yilmaz

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    Hallo,
    das ist quatsch was man Ihnen erzählt hat. Wandläufe kosten extra wenn nicht vereinbart.
    mfg.
     
  3. #3 Corinna72, 17.03.2015
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    Moment mal, schließlich muss der GU die LBO und die öffentlich rechtlichen Vorschriften einhalten. Insbesondere noch wenn wie hier schlüsselfertig gebaut wird.

    BayBO Art 32:

    “(6) 1 Treppen müssen einen festen und griffsicheren Handlauf haben. 2 Für Treppen sind Handläufe auf beiden Seiten und bei großer nutzbarer Breite auch Zwischenhandläufe vorzusehen,

    1. in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen,
    2. im Übrigen, soweit es die Verkehrssicherheit erfordert.”

    Hm, wie ist das aber nun im Falle eines Einfamilienhauses?
     
  4. Amberg

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    Art. 32 BayBo Treppen
    ....

    (6) Treppen müssen einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Für Treppen sind Handläufe auf beiden Seiten und bei großer nutzbarer Breite auch Zwischenhandläufe vorzusehen,

    1.in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen,
    2.im Übrigen, soweit es die Verkehrssicherheit erfordert.
     
  5. Amberg

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    Ja genau,
    wie ist hier nun die rechtliche Interpretation von 2. ????
     
  6. #6 Corinna72, 17.03.2015
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    @Amberg:
    Du kannst offenbar genauso gut zitieren wie ich ;-)

    Baust Du ein Einfamilienhaus?

    Was bedeutet dann "soweit es die Verkehrssicherheit erfordert" ?
     
  7. Amberg

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    auch nichtssagend:

    Generelle Anforderungen an die Verkehrssicherheit

    Gemäß Art. 14 Abs. 1 BayBO müssen "bauliche Anlagen …. verkehrssicher" sein. Die Vorschrift gilt für bauliche Anlagen mit all ihren Teilen. Art. 14 BayBO knüpft an die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) an und stellt die öffentlich-rechtliche Forderung der Verkehrssicherheit neben sie.

    Danach muss die innere Verkehrssicherheit der baulichen Anlage gegeben sein. Wer durch eine bauliche Anlage oder ihre Nutzung Gefahrenquellen schafft, soll diejenigen Vorkehrungen treffen, die zur Abwendung der daraus drohenden Gefahren notwendig sind (siehe Koch/Molodovsky/Famers, Kommentar zur BayBO, Rd.-Nr. 1 zu Art. 48). Die Vorschrift dient dem Schutz der Bewohner, Benutzer und Besucher der baulichen Anlage.

    Die Verkehrssicherheit der baulichen Anlage setzt u. a. voraus, dass die allgemein zugänglichen Verkehrsflächen einwandfrei begehbar sind. Diese Forderung gilt insbesondere für Böden, Flure und Treppen. Die Verkehrsflächen müssen trittsicher, ohne Rutsch-, Stolper- und Absturzgefahr begehbar sein. Die allgemein zugänglichen Verkehrsflächen müssen bei Tag und Nacht ausreichend belichtet oder beleuchtbar sein (Koch/Molodovsky/Famers, a. a. O., Rd.-Nr. 16 zu Art. 48).
     
  8. Amberg

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    Fast fertig !
    Ich weiß es auch nicht, die Frage kann nur ein Jurist beantworten.
    Und so wie es formuliert ist, gilt wohl die Regel:
    Willst Du 3 Meinungen hören, frage 2 Juristen :)
     
  9. Amberg

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    Den Beck-Kommentar wüsste ich aber zu gerne !!!
    Hat wer der Mitleser einen Juris-Account?
     
  10. Amberg

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  11. #11 stockstadt, 17.03.2015
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    Hallo,

    hast du einen "Nachtrag" für die Handläufe unterschrieben??
    Wie kommt der BT/GÜ sonst auf die Idee 1600,- in Rechnung zu stellen?

    LG
     
  12. #12 Gast036816, 17.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie sieht es denn mit der lichten breite im ferigen zustand aus? üppig breit sieht das nicht aus, wenn da noch 65 bis 80 mm für einen handlauf mit abstand abgezogen werden, wieviel bleibt noch zum durchgehen?
     
  13. Amberg

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    @ stockstadt: Für die Brüstungsabdeckungen musste ja noch ein Nachtrag erstellt werden, diese sind kein Teil des Vertrages. Dabei fiel mir erst auf, dass wir keinen Handlauf haben. Dafür wurde jetzt ein Angebot erstellt. Muss ich ja nicht annehmen, aber muss ein Handlauf bei einer Treppe nicht dabei sein, selbst wenn er NICHT im Bauvertrag steht? Das ist die entscheidende Frage!
     
  14. Amberg

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    treppe plan.PNG

    Platz müsste auch mit Handlauf reichen denke ich ....

    Es bleibt bei der entscheidenden Frage:

    Ist ein Wandlauf automatisch qua BayBO Art. 32 im Angebot dabei und muss nicht explizit genannt werden und damit nicht als Zusatzleistung mit weiteren Kosten verbunden?
     
  15. #15 Gast036816, 18.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mit dem zeichnungsausschnitt kann niemand etwas anfangen. das foto zeigt mauerwerk als brüstung auf der treppe, die zeichnung ist ohne brüstungsmauerwerk. da wirst du wohl messen müssen. es wird eng für eine lichte laufbreite. denk mal über einen planungsfehler nach!
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Bezahl die Handläufe, lass sie an der Treppenaugenwand montieren, dann kannst Du die schneller einreissen.

    Es, welcher *piep* hat das denn so angegeben. 11,5er Steine einseitig gehalten als Absturzsicherung = :bef1011: :bef1007: :Baumurks
    Da hat ein Turm Legosteine mehr Standsicherheit (wegen der Noppen)

    Also weg den Dreck, vernünftige Geländer MIT Handlauf dran und Ruhe is
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 18.03.2015
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    Nach § 32 Absatz 6 Satz 1 BayBO muss jede Treppe einen festen und griffsicheren Handlauf haben.

    Die Einschränkung
    „1. in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen,
    2. im Übrigen, soweit es die Verkehrssicherheit erfordert.”
    Bezieht sich nur auf den 2. Satz des § 32 Absatz 6 BayBO, nämlich auf die Vorschrift, dass evtl. ein zweiter Handlauf angebracht werden muss. Das betrifft dein Einfamilienhaus nicht. Auch die Verkehrssicherheit erfordert bei deiner schmalen Treppe keinen zweiten Handlauf.

    Nach der DIN 18065 ist ebenfalls ein (erster) Handlauf erforderlich. Die Montagehöhe des Handlaufs muss zwischen 0,75 m und 1,10 m liegen.

    Für eine schmale Treppe wie deine genügt ein einziger Handlauf. Wenn auf der Brüstung ein Handlauf angebracht würde (sofern die Brüstung stabil genug ist/wäre), wäre das ausreichend und dann bedürfte es nicht noch eines zweiten Handlaufs an der Wand.

    Du kannst von deiner Baufirma die für dich kostenfreie Montage eines Handlaufs verlangen, sie hat jedoch die Wahl, auf welcher Seite er angebracht wird. Vorschreiben, dass der Handlauf auf der Wandseite angebracht wird, kannst du deiner Baufirma nicht, da es hierzu an einer Festlegung im Vertrag fehlt. Auch die Form und Art des Handlaufs kannst du leider nicht bestimmen. Er muss nur den technischen Anforderungen entsprechen, d.h. ausreichend stabil sein.

    Wenn du die für dich kostenfreie Anbringung eines Handlaufs vor Gericht durchsetzen willst, könnte es allerdings Diskussionen darüber geben, dass ein solcher Handlauf ja nicht explizit im Vertrag erwähnt wurde. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Notwendigkeit handelt, die zudem auch noch in der BayBO gefordert wird, werden die meisten Gerichte dem jedoch wohl stattgeben. Dass ein Richter das im Einzelfall mal anders sieht, ist indes nicht ganz auszuschließen.

    Dem Einwand von Ralf, dass die Brüstung mit dem nur 11,5 cm starken Mauerwerk nicht ausreichend stabil ist, solltest du nachgehen. Darauf einen Handlauf anzubringen, könnte evtl. nicht zielführend sein. Wie breit ist denn die Treppe (nachgemessen) ?
     
  18. #18 Thomas Traut, 18.03.2015
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    Verlange einen statischen Nachweis für das Brüstungsmauerwerk! Nachweis als freistehende Schwergewichtswand, Verkehrslast in 0,90 m Höhe 0,5 kN/m. Wenn sie hält, wogegen mein Bauchgefühl spricht, ist alles i.O.
     
  19. #19 Corinna72, 18.03.2015
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    Offenbar sind 80cm Treppenbreite vorgeschrieben, das wird hier schon mal knapp, weil man einen Wand-Handlauf dann noch davon abziehen müsste.
    Was passiert denn im Falle eines Planungfehlers?
     
  20. #20 Pruefhammer, 18.03.2015
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    die Kinder gehören nicht auf die Baustelle. Das ist durchaus ernst gemeint.
     
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