Rinnensteine/Randbefestigung zerstört - Wer haftet?

Diskutiere Rinnensteine/Randbefestigung zerstört - Wer haftet? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen, ein Nachbar informierte mich gestern darüber, dass bei der Anlieferung des Schotters Schäden an der öffentlichen Straße...

  1. #1 sobu2111, 19.03.2015
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    Guten Morgen,

    ein Nachbar informierte mich gestern darüber, dass bei der Anlieferung des Schotters Schäden an der öffentlichen Straße entstanden sind. Die Rinnensteine sind durch das überfahren der LKW abgesackt und die Fahrbahnoberfläche bricht an diesen Stellen weg.


    Da die Straße vor einigen Jahren erst erneuert wurde und die Anlieger sich daran kostenmäßig beteiligen mussten, war der Nachbar recht erbost. Ich solle mich darum kümmern, dass der Schaden behoben wird, ansonsten würde er die Stadt darüber informieren.

    Wer ist für die Reparatur zuständig?
    Der Tiefbauer, weil er als Fachmann die Zufahrt zum Grundstück nicht ordnungsgemäß gesichert, die Spedition, weil diese den Schaden durch das Überfahren verursacht hat oder generell der Bauunternehmer?
     
  2. R.B.

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    Ich würde sagen, hier ist erst einmal der Verursacher in der Pflicht. Ob der sich anderweitig schadlos halten kann, das ist sein Problem.

    Dein Nachbar ist ein Witzbold, ob hier ein Schaden entstand und wer diesen repariert, hat auf seine Kostenbeteiligung 0,0000 € Einfluss.
     
  3. #3 sobu2111, 19.03.2015
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    Der BU sagt, dass die Anlieferung über eine öffentliche Straße erfolgt und da keiner meckern kann.

    Und wenn die Rinnensteine wegsacken, dann solle ich diese halt am Ende der Baumaßnahmen wieder reparieren.
    Schließlich hätte ich die Firmen beauftragt den Bau auszuführen....
    Ist das Richtig????
     
  4. R.B.

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    Sehe ich nicht so, bin aber auch kein Anwalt. Für mich wäre in erster Linie der Verursacher (LKW Fahrer bzw. seine Firma) verantwortlich. Ob diese dann die Kosten an ihren Auftraggeber (Dich) weiterleiten kann, das hängt wohl von der vertraglichen Vereinbarung zwischen Dir und der Firma ab (wer hat für Zuwege, deren Sicherung usw. zu sorgen.).

    Aber mal Hand auf´s Herz. So ein paar Rinnsteine zu reparieren ist doch kein Hexenwerk. Das kann immer mal passieren und davon wird niemand arm. Es lohnt daher nicht wegen so etwas zu streiten.
     
  5. #5 sobu2111, 19.03.2015
    sobu2111

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    Da hast Du wohl Recht...
    Hab halt auch Bedenken, dass noch weitere LKW kommen und den Schaden vergrößern....
    Daher lohnt sich das reparieren jetzt wahrscheinlich auch noch nicht....
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2015
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    Also

    Für das Überfahren mit LKW ist ein Fußweg und ein Bordstein nicht ausgelegt, ausserdem ist es nicht erlaubt!
    Daher muss dafür eine Sondernutzung bei der Kommune beantragt werden, die dann ggf. Auflagen wie z.B. lastverteilende Stahlplatten erlässt.

    Haftbar ist erstmal der, der die Baumaßnahme beauftragt, also Du. Ob Du den BU in Folgehaftung nehmen kannst, möge Dir ein Anwalt erklären.

    Beheben kann der BU das nicht selber. Das machen in aller Regel die Kommunen selber, meist mit durch sie beauftragte Tiefbauunternehmen!

    Ob dabei ein Schaden am Unterbau vorliegt, der schadenverstärkend oder gar auslösend war, muss geprüft werden. Das durchzusetzen wird aber schwer!
     
  7. R.B.

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    Na dann würde ich mir schleunigst überlegen wie Du diese Schwachstelle sichern kannst (sofern das überhaupt Deine Aufgabe ist...s.o. Vertrag mit BU). Man hat ja gesehen, dass die Rinnsteine dieser Belastung nicht standhalten, und die Hoffnung, dass das bei den nächsten LKW anders wird, hätte ich zumindest nicht. ;)
     
  8. #8 OLger MD, 19.03.2015
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    Meinst Du mit 'Rinnsteine' die Gossensteine, die oberflächenbündig mit der Fahrbahn sind oder meinst Du die Bordsteine, deren Oberkante oberhalb der Fahrbahn liegen, also auf Gehweghöhe.

    Ist der LKW mit einem oder mehreren Rädern AUF den Bordstein gefahren ?
    Ist der LKW mit den Rädern auf der Straße geblieben?
    Hat der LKW beim Entladen Abstützungen ausgefahren?
    Hatte er unter den Abstützungen Lastverteilplatten?

    Wenn er nur auf der Straße gefahren ist / gestanden hat und dadurch sind die Rinnsteine abgesackt, dann vermute ich eine schlechte Ausführung der Straßenbauarbeiten.

    Sind die Rinnsteine (Gossensteine) durch die Abstützungen abgesackt, dann scheint der LKW-Fahrer der Verursacher zu sein.

    Bei Gehwegen reichen meistens nicht einmal die üblichen Lastverteilplatten.
     
  9. #9 Kater432, 19.03.2015
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    Es wurde doch Schotter angeliefert, somit wird das doch ein LKW gewesen sein, welcher keine Stützen ausgefahren hat. IdR wird der Schotter doch einfach abgekippt.

    Der LKW wird somit sicher die Straße verlassen haben um etwas aufs Grundstück zu fahren und abzuladen. Nun stellt sich halt die Frage wie Straße / Wege aufgebaut sind. Evtl kleine schmale Straße ohne Gehwege. Bild wäre sicherlich gut
     
  10. #10 sobu2111, 19.03.2015
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    So siehts aus! Die LKW haben die Straße komplett verlassen.
    Kann grad leider kein Bild hochladen, da mein PC spinnt. es handelt sich aber eine kleine Sachgasse ohne Gehweg.

    Kann da wahrscheinlich derzeit nur Schadensbegrenzung betreiben und das irgendwie mit Schotter abstützen und verdichten....
     
  11. #11 OLger MD, 19.03.2015
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    "Anlieferung von Schotter" erfolge bei mir in einem Container. Das Material wurde mittels Radlader daraus entladen und direkt zum Einbauort gefahren. Eben weil der Baubetrieb vermeiden wollte, den Gehweg zu beschädigen. Materialreste wurden gleich mit dem Container wieder abgefahren.

    Was kommt denn hinter den Gossensteinen, wenn es keinen Gehweg gibt - also Fahrbahn --> Gossensteinreihe --> und dann ?
    Bankett? Grundstückszufahrt? Der Gossenbereich ist.i.d.R. im fertigen Zustand so ausgebildet, dass er auch befahren und beparkt werden kann.
     
  12. #12 sobu2111, 19.03.2015
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    Hinter der Gossensteinreihe beginnt direkt das Grundstück.... --> Sprich: Mutterboden
     
  13. #13 meisterLars, 19.03.2015
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    Sollte da wirklich Mubo direkt hinter der Rinne sein, dann hat dein BU scheixxe gebaut. Der Mubo und der Boden darunter gehört im Vorfeld ausgeschachtet und dann muß da eine vernünftige Lage Schotter eingebaut werden, so dass da nix passieren kann.
     
  14. #14 baufix 39, 19.03.2015
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    aus meiner Sicht sieht das anders aus .
    Der Unternehmer/Bauherr/Besteller hat erst mal dafür zu sorgen das die Anlieferung
    der Materialien vom öffentlichen zum privaten Raum so gesichert wird das am öffentlichen
    Raum keine Schäden entstehen können.
    Der Anlieferer (sei es auch nur der LKW-Fahrer) muß sich vorher über die Weggegebenheiten
    informieren und bei Bedenken wegen anfallender möglichen Schäden dem Auftraggeber benachrichtigen,
    oder sich schriftlich die Befahrbarkeit der Zufahrt mit dem Fahrzeug geben lassen oder die Ablieferung verweigern.
    Fährt der LKW ohne Rücksicht auf Verluste trozdem die Baustelle an, haftet der Anlieferer für
    dem entstandenen Schaden.
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 19.03.2015
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    Ein ähnliches Thema gab es hier schon mal:
    http://www.bauexpertenforum.de/show...%E4digt-Stra%DFenbordstein!-Wie-umgehen/page2

    Schreibe der Spedition per Einwurfeinschreiben z.B. wie folgt:
    --------------------------------------------------
    Bei der Anlieferung des Schotters am …. haben Sie vor unserem Grundstück auf öffentlichem Grund den Randstein beschädigt, der zum Eigentum der Stadt gehört (Foto anbei). Wir stellen dringend anheim, diesen Schaden ordnungsgemäß und fachgerecht zu beheben.

    Wir selber sind nicht Verursacher dieses Schadens und deshalb dafür auch nicht verantwortlich.

    Wir werden aber als Zeugen zugunsten der Stadt zur Verfügung stehen, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug diesen Schaden verursacht haben und bitten hierfür höflich um Verständnis. Wir gehen davon aus, dass Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für den Schaden eintritt, da der Schaden "beim Betrieb des Fahrzeugs" entstanden ist.

    Bitte teilen Sie uns binnen zwei Wochen mit, dass Sie den Schaden fachgerecht beseitigen lassen.
    ---------------------------------------------

    Soweit der Textvorschlag. Zweitausdruck des Schreibens gut aufbewahren mit dem Zustellungsnachweis der Post und dies der Stadt vorlegen. Ihr solltet die Stadt unverzüglich von euch aus informieren.

    Ihr seid für den Schaden nicht verantwortlich. Es mag zwar durchaus sein, dass die Stadt an euch herantritt und Ersatz verlangt, aber gerichtlich durchsetzen kann sie den Anspruch nicht, da ihr den Schaden nicht verursacht habt.

    Ob euer Tiefbauer ein Mitschuld trägt? Mag sein, aber auch der Spediteur muss sich von der Tragfähigkeit der Zufahrt vergewissern, es sei denn, im Vertrag mit dem Tiefbauer, der offenbar den Schotter auf seinen Namen bestellt hat, gibt es Garantien zur Tragfähigkeit der Zufahrten. Das braucht euch indes nicht zu interessieren, sondern höchstens die Haftpflichtversicherung des Lkw, die sich überlegen muss, ob sie den Tiefbauer in Regress nimmt.
     
  16. R.B.

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    und ich hatte schon an meinem Verstand gezweifelt......man wird ja langsam älter. ;)
     
  17. #17 sobu2111, 19.03.2015
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    Sehr gut, danke!

    war gerade noch einmal auf der Baustelle und habe gesehen, dass eine Tiefbaufirma bei den Nachbarn am pflastern ist. Habe mit der Firma gesprochen und diese sagte mir, dass sie vorbeugend 30 cm Mutterboden mit der Schaufel an den Randsteinen wegnehmen könne, diesen dann mit Schotter auffüllen und verdichten würde. Rein erst mal zur vorsorge. Sie meinten, dass sie das für 50 € schnell mit erledigen können.

    Hört sich doch gut an oder?
    Oder eher nicht?
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 19.03.2015
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    Hmm, nicht dass dann seitens der Spedition behauptet wird, die Schäden seien erst bei dieser Maßnahme entstanden, z.B. in dem man mit der Schaufel die Rückenstütze beschädigt hat. Da kommst du in einen schwierigen Bereich und musst plötzlich deine Unschuld beweisen. Ich würde bis zur Schadensfeststellung durch die Stadt daran absolut nichts verändern. Künftige Lieferungen mit geeigneten Schutzmaßnahmen durchführen, Schutzmatten, Luftlandebleche, o.ä..

    50 € - schnell mit erledigen, das klingt nach Schwarzarbeit. Ohne Rechnung hast du die Herrschaften nicht einmal in der Haftung drin.
     
  19. #19 sobu2111, 19.03.2015
    sobu2111

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    okay, da hast Du natürlich auch wieder Recht! :)
     
  20. #20 Manfred Abt, 19.03.2015
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    Letzendlich steht hier wohl als erstes mal an, dass der TE den Eigentümer (also die Kommune) darüber informiert, dass hier ein Schaden entstanden ist. Da kann man mal die Funktionen der Beteiligten einfließen lassen.

    Und den Nachbarn würde ich einfach über diese Info in Kenntnis setzen.
     
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