Nachträgliche Eintragung und Löschung von Lasten zu Gunsten öffentlicher Versorger

Diskutiere Nachträgliche Eintragung und Löschung von Lasten zu Gunsten öffentlicher Versorger im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben folgendes Problem: wir haben beim Kauf unseres Objektes mehrere Flurstücke erworben und auf einigen liegen Lasten zu Gunsten...

  1. #1 Der Bauamateur, 19.03.2015
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    Wir haben folgendes Problem: wir haben beim Kauf unseres Objektes mehrere Flurstücke erworben und auf einigen liegen Lasten zu Gunsten öffentlicher Versorger:

    Flurstück A (der einfache Fall): Überleitungsrecht für eine Freileitung. Die Freileitung ist jetzt rückgebaut worden, da die Versorgung umgestellt wurde und die Leitung nicht mehr benötigt wurde. Wir haben jetzt vor, den Versorger anzuschreiben mit der Bitte der Löschung des Überleitungsrechtes zuzustimmen, da die Notwendigkeit dafür entfallen ist. Hat jemand mit so etwas schon mal Erfahrung gemacht? Wie wäre der nächste Schritt, wenn die nicht zustimmen oder einfach nicht reagieren?

    Flurstück B (hier wird's kompliziert): Es handelt sich um ein kleines Flurstück auf der anderen Straßenseite von Flst. A; Im Grundbuch sind folgende Rechte eingetragen
    - Betrieb einer Umspannstation
    - Überleistung Strom

    Die Umspannstation ist im Zuge des Rückbaus der Stromleitung (siehe A) ebenfalls entfernt worden und durch ein neues, kleineres Trafohäuschen ersetzt worden (soweit, so gut). Hier kann ich nichts machen. Das Überleitungsrecht wird auch noch gebraucht, weil 2 Strommasten auf dem Flurstück stehen.

    Jetzt kommt's aber: Vor Jahren wurde hier das Abwasser neu gemacht und in einen Kanal unter der Straße verlegt. Jetzt gibt es einen Abstand (wohl 2m rechts und links des Kanals), für den sich der öffentliche Versorger jetzt Jahre nach Ende der Baumaßnahme noch eine öffentliche Last auf meinem Flurstück eintragen lassen will: Damit würde über die gesamte Länge der Straßenseite von Flst. B ein 50cm-1,2m breiter Streifen unbebaubar, da wir die Oberfläche nicht befestigen dürften, keine Bäume, Sträucher pflanzen dürften und auch sonst nichts dort hinsetzen dürfen, was den Zugang zum Kanal durch abgraben behindern könnte. Im Gegenzug bietet er uns eine Entschädigung von einmalig ca. 4 €/m², was sich dann auf großartige 120 EUR summieren dürfte.
    Da das Ganze nur mit unserer Zustimmung eingetragen werden kann, haben wir dazu erst mal geschrieben, dass die Entschädigung viel zu niedrig ist und wir schon deshalb nicht zustimmen.

    Grundsätzlich wollen wir aber überhaupt nicht, dass die auch noch aufs Grundstück kommen und haben uns für die 2. Runde die Argumentation zurecht gelegt:
    - Wir können an keiner Stelle den Zugang zum Grundstück mehr befestigen und auch keine Zäune auf der Grundstücksgrenze errichten
    - Im übrigen sei die Eintragung nicht zumutbar, da damit der Gebrauch des Grundstücks in Kombination mit den schon bestehenden Lasten nicht mehr möglich ist, es wertlos wird und die Eintragung somit einer faktischen Enteignung gleich kommt.
    - Wenn eine Eintragung nötig gewesen wäre, hätte Sie in Verbindung mit den damaligen Arbeiten statt finden müssen, damals wurde das offensichtlich nicht als notwendig erachtet, daran hat sich jetzt auch nichts geändert.

    Wie seht Ihr so die Erfolgsaussichten? Gibt es noch andere Ideen/Möglichkeiten? Wir hatten auch schon erwogen, denen das Grundstück einfach zum Kauf anzubieten, da wir es damals nur gekauft hatten, weil die Verkäufer das Gesamtpaket loswerden wollten.
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Verkauf wird nicht funktionieren. Wenn die jedes Grundstück kaufen müssten in das sie Leitungen legen wollen, dann würde das ziemlich teuer. ;)

    Hat man Euch das so mitgeteilt?

    Dürfte man das Grundstück überhaupt bis direkt an die Straße bebauen? Gehweg?

    Ich habe in einem Grundstück Leitungen liegen, die liegen aber sehr nahe an der Grundstücksgrenze, in einem Bereich den ich sowieso nicht "bebauen" dürfte. Pflanzen o.ä. sind aber unkritisch. Bäume die tief wurzeln natürlich nicht. Ich hätte den Bereich auch für Parkplätze befestigen können, vorausgesetzt ich sichere zu, dass ich keine Schadenersatzansprüche geltend mache, wenn die mal an den Leitungen arbeiten und die befestigte Fläche aufbaggern müssen.
    Für mich stellt das keinerlei Einschränkung dar, denn ein "Gebäude" hätte ich dort sowieso nicht bauen dürfen, und das Grundstück ist so groß, dass ich meine Zufahrten sowieso an einer ganz anderen Stelle habe.

    In Deinem Fall würde ich aber den Zugang zum Gelände kritisch betrachten. Der Zaun würde mich nicht stören, den kann man nach hinten versetzen. Ein paar Pflanzen sind sicherlich auch nicht das Thema. Der Zugang zum Grundstück muss aber gewährleistet sein. d.h. es müsste (wie bei mir) gestattet sein, dass dieser Bereich so befestigt wird, dass er als Zugang verwendet werden kann. Das bedeutet Pflastersteine (kann man bei Bedarf entfernen, ausbaggern, und dann wieder neu verlegen) oder Asphalt. Zu klären wäre die Frage, wer bei solchen "Wartungs- und Reparaturarbeiten" für die Kosten aufkommt, damit der Bereich geöffnet und wieder ordentlich verschlossen werden kann.
     
  3. #3 Der Bauamateur, 19.03.2015
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    Die Kanäle an sich liegen unter der Straße, denen geht es um einen Streifen rechts und links davon. Und wir könnten das Grundstück auf der einen Seite auf der gesamten Länge nicht mehr bis zur Grenze bebauen.
    Bzw. wenn wir es doch tun und die reißen es weg, haben wir Pech gehabt.
    Damit würde das ganze Grundstück im Grunde unbenutzbar.

    Edit: man hat uns die Einschränkungen so schriftlich samt Lageplan geschrieben.
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das ist mir schon klar, ändert aber nichts an der Sachlage, ob da Leitungen drin liegen oder der Bereich als Arbeitsraum "reserviert" wird, oder ob später dann andere Leitungen rein sollen (wo liegen Tel, Strom, Wasser?)

    Wäre das überhaupt erlaubt? Bei uns dürfen die Gebäude nicht bis an die Straße gebaut werden.

    Oder meinst Du mit bebauen den Zaun?

    Wenn keine Zufahrt mehr möglich ist, dann stimme ich Dir zu. Ansonsten ist die Nutzbarkeit des Grundstücks kaum eingeschränkt. Ein freier Streifen direkt am Straßenrand ist ja nicht unüblich, wenn da beispielsweise noch kein Gehweg ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Du das Grundstück bis zur Straße bebauen dürftest. So etwas würde zumindest bei uns niemals genehmigt.

    Ich würde mich daher bei der Argumentation darauf konzentrieren, dass das Grundstück (evtl.) nicht mehr zugänglich ist. Das wäre nämlich ein K.O. Kriterium.

    Was mir dazu noch einfällt, handelt es sich überhaupt um "Baugrundstücke"? Gibt es einen Bebauungsplan? Bisher klingt das eher so nach "Wiese" und "vielleicht könnte man, oder auch nicht"
     
  5. #5 Der Bauamateur, 19.03.2015
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    Telefon ist per Freileitung auf der anderen Straßenseite, Strom per Freileitung ab Umspannstation (wobei wir einfach direkt unter der Straße durch gegangen sind), Wasser/Abwasser in der Straße.
    Mit bebaubar meine ich i.Wes. Zufahrten und feste Einfriedungen: wir könnten im Grunde keine Zufahrt bis an die Straße ran bauen.

    Es gibt bei uns keinen Bebauungsplan und auch keine Gehwege; das Grundstück stellt innerorts eine Bebauungslücke dar und könnte wohl auch bebaut werden, durch die jetzt schon drauf liegenden Lasten (Stromtrasse), wird es aber arg eng, es sei denn man kombiniert das Grundstück mit dem des Nachbars.

    Grundlegend problematisch sind für mich 3 Aspekte:
    1. Zugang zum Grundstück - wie soll das gehen, wenn ich nicht bis zur Straße hin befestigen kann
    2. Bereits bestehende Lasten - durch die Freileitung und die Umspannstation ist bereits ein Teil des Grundstücks nicht mehr nutzbar. Abgesehen von ein paar Stellen, wo sich die Flächen überlappen würde jetzt noch mehr vom Grundstück in der Nutzung eingeschränkt; das Grundstück ist ca. 460m² groß - und insgesamt wären ca. 20% der Fläche von irgendwelchen Überleitungs- und sonstigen Rechten betroffen.
    3. Wenn ich das Grundstück mal verkaufen will, kriege ich spätestens mit der Eintragung des dritten Rechtes zu Gunsten Dritter ein echtes Problem.

    Zuletzt bin ich auch prinzipiell wenig geneigt, Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme plötzlich ein solches Ansinnen zu akzeptieren, zumal bei einer solchen "Peanut"-Entschädigung.
     
  6. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Irgendwas "bauen" direkt an der Straße wäre bei uns nicht möglich, da gibt es irgend so einen Sicherheitsabstand zur Straße (50cm o.ä.) der auf jeden Fall frei sein muss. Die Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite mussten mir ihrem Zaun bzw. Mauer so weit einrücken bis ein Gehweg möglich war, auf unserer Seite gibt es keinen Gehweg, wir mussten aber trotzdem 70cm oder so ähnlich in das Grundstück rein. Die genauen Maße weiß ich jetzt nicht auswendig.

    Gibt es also Nachbargrundstücke neben Deinem Grundstück bei denen der Zaun tatsächlich bis zur Straßenkante gezogen wurde? Kann ich mir nur schwer vorstellen. Wenn dem aber so ist, dann könntest Du das ja als Argument anführen, sprich "ich möchte den Zaun/Mauer so setzen wie die Nachbarn auch, und dafür brauche ich jeden cm bis zur Straße".

    Das wäre schon wichtig zu wissen, denn davon hängt ja entscheidend der Wert (Preis) ab. Handelt es sich nicht um Baugrund der bebaut werden darf, dann wären die 120,- € ein sehr gutes Angebot für eine an sich wertlose Wiese.

    Das ist in meinen Augen das wichtigste Argument, denn hier stünde der Schaden in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen. Das Grundstück würde wertlos, und das könnte man mit 120,- € niemals kompensieren. Das setzt natürlich voraus, dass das Grundstück definitiv bebaut werden darf, denn erst dadurch erhält es seinen "Wert" und man könnte den Schaden beziffern.
    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Versorger bzw. die Gemeindeverwaltung auf diese Art ein Grundstück entwertet, deswegen hatte ich auch danach gefragt, was Dir mitgeteilt wurde. Eine Zufahrt könnte man ja auch so gestalten, dass sie mit möglichst wenig Schaden für Baggerarbeiten geöffnet werden kann (s.o.). Das kommt gar nicht so selten vor. Gehwege werden ja auch immer mal wieder geöffnet wenn an den Leitungen gearbeitet werden muss. Hier im Betrieb haben die das schon öfter gemacht. Da wird der Gehweg geöffnet, die baggern runter bis zu ihren Leitungen, und mir legen sie ein paar Stahlplatten über den Graben damit ich auf´s Grundstück fahren kann. Nach ein paar Tagen ist der Graben wieder zu und neu asphaltiert.

    Daran ändern die 50cm von der Straße weg auch nichts, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man diese durch Bebauung nutzen darf. Da sind wir wieder beim Thema "was darf eigentlich gebaut werden?".
    Die Freileitungen könnte man aber irgendwo im Boden versenken, an der Grundstücksgrenze entlang führen, oder was auch immer.

    Das wäre gut möglich. Wobei sich die Frage stellt, ob man das Grundstück im aktuellen Zustand überhaupt verkaufen kann. Es hatte vielleicht einen Grund warum der Vorbesitzer das alles nur im Paket abgegeben hat.

    Was mir gerade so durch den Kopf geht, was machst Du wenn die Gemeinde anordnet, dass an dieser Straße ein Gehweg gebaut wird? Dann wird der Streifen für Dich ja auch wertlos. Und die Kosten werden auch noch auf alle Anwohner umgelegt.
     
  7. PeterB

    PeterB

    Dabei seit:
    05.03.2008
    Beiträge:
    1.355
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    Rimpar/ Underfranggn
    Steht die Umspannstation wirklich auf Deinem Eigentum und ist für mehrere "zuständig" ?
    Ich kenne das nur bei Einzeltrafos für ein bestimmtes Grundstück/Gebäude.
    Allgemeine Stationen stehen auf Eigentum des Netzbetreibers oder sonstigen öffentlichen Flächen.
     
  8. #8 Der Bauamateur, 23.03.2015
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    Ja, sie steht da wirklich.
     
  9. #9 Der Bauamateur, 23.03.2015
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    "Sonstige öffentliche Fläche" wäre hier nur noch die Straße. Zu DDR-Zeiten hat man die Dinger einfach auf Privatland gebaut, das ist halt so im Kommunismus: irgendwie ist alles öffentliches Land...

    Zum Thema Gehwege: wird hier wohl nicht kommen, da ländlicher Bereich.

    Zudem, es sind ja nicht überall 50 cm, man darf sich das wie ein langes Dreieck vorstellen, auf der einen Seite des Grundstücks fängt die Fläche mit 50cm an und endet auf der anderen Seite bei ca. 1,2m.

    Naja, ich halte jetzt erst mal die Füße still und wenn die was wollen, müssen die ein Verfahren zur zwangsweisen Eintragung anfangen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich würde anders agieren und würde denen einen Tausch anbieten:

    Leitungsrecht gegen die Verpflichtung einen einfachen Zaun und die Überfahrt (befestigt) zu akzeptieren und im Falle eines Falles auch wieder herzustellen.
    Alternativ beides zurücksetzen und denen die terminlich und mit Strafe bei Unterlassen definierte Pflicht zur Reinigung und Unterhaltung abringen.

    Noch hast Du den längeren Hebel, denn die wollen faul ihre Ideen durchbringen. Wenn die erstmal die grosse Maschine anwerfen, siehst Du kein Land mehr!
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das ist ganz wichtig. Deswegen hatte ich vor 4 Jahren die heftigsten Diskussionen. Hintergrund, nach 20 Jahren wollte die Gemeinde die von ihr gepflanzten Bäume und Sträucher nicht mehr pflegen, und mir die Sache auf´s Auge drücken. Dummerweise hatte der Vorbesitzer versäumt eine solche Regelung zu vereinbaren, und in den vergangenen Jahren wurde das nur "aus Versehen" gemacht weil die Gemeinde sowieso eine externe Firma für die ganzen Arbeiten beauftragt hatte. Nun lief der Vertrag mit der externen Firma aus, und im Rahmen der Einsparung sollte das von Gemeindemitarbeitern erledigt werden. Da fiel denen "plötzlich" ein, dass sie dazu ja gar nicht verpflichtet wären.....es ging hier um eine Straßenfront am Ortseingang mit 150m Länge, das kann man nicht so "nebenbei" machen, schon gar nicht ohne entsprechenden Maschinenpark.
    Das hat aber niemanden interessiert, ich hätte ja auch eine Firma beauftragen können.

    Es gab dann eine Ortsbegehung bei der ich habe durchblicken lassen, dass da ja ein Brennholzvorrat steht, der für 8-10 Jahre ausreichen würde, und als Ersatz könnte man ja pflegeleichte Gänseblümchen säen. Für den Rest gibt´s Glyphosat. Siehe da, nach 4 Wochen bekam ich die Nachricht, dass ich mich auch zukünftig nicht darum kümmern muss.
     
  12. #12 Der Bauamateur, 23.03.2015
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    Das ist natürlich auch eine Idee. Eigentlich hatte ich ja vor, auf der gesamten Länge eine Wildrosenhecke zu pflanzen und nur eine Zufahrt offen zu halten. Das fördert ein bisschen die Optik im Dorf (wir wohnen ja auch direkt gegenüber) und ist fürs ökologische Gewissen auch gut; vielleicht würden die sich ja auch darauf einlassen. Grundsätzlich müsste es ja schon ziemlich blöd kommen, wenn an der mindestens 20 km langen Zuleitung zur Gemeinschaftskläranlage ausgerechnet auf meinen Metern ein Schaden entsteht, der dazu führt, dass nicht die Straße, sondern mein Grundstück geöffnet wird.

    ETA: Hab's mir nochmal angeschaut: Beim Nachbarn steht an der Grenze eine kleine Mauer (80 cm), hinter der das Gelände angeschüttet ist und dort wären die Abstandsflächen definitiv drüber. Da muss ich mal nachfragen ob der auch Post gekriegt hat
     
Thema: Nachträgliche Eintragung und Löschung von Lasten zu Gunsten öffentlicher Versorger
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. löschung überleitungsrecht

Die Seite wird geladen...

Nachträgliche Eintragung und Löschung von Lasten zu Gunsten öffentlicher Versorger - Ähnliche Themen

  1. Nachträglich Estrich-Dehnungsfugen gefräst

    Nachträglich Estrich-Dehnungsfugen gefräst: Hallo zusammen, bei uns wurden nachträglich Dehnungsfugen in den Calciumsulfatestrich mit einer Flex gefräst. Kann man kontrollieren, ob die...
  2. Nachträgliches Dämmungskonzept eines Kellerraumes

    Nachträgliches Dämmungskonzept eines Kellerraumes: Hallo zusammen, wir sind eine junge Familie, die sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen möchte. Theoretisch haben wir auch ein für...
  3. (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?

    (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?: Hallo, wir sanieren einen Altbau aus den 60ern in NRW. Zurzeit befassen wir uns mit dem feuchten Keller. Zu Anfang war der Plan, das Gebäude...
  4. Schalbetonmauer nachträglich Drainagelöcher?

    Schalbetonmauer nachträglich Drainagelöcher?: Hallo Ich bin neu hier und hab eine Frage. Vor einem Jahr haben wir eine bestehende Schalbetonmauer (4m x 1m) um drei weitere Reihen Schalsteine...
  5. Nachträgliche Dämmung der Außenfensterlichten

    Nachträgliche Dämmung der Außenfensterlichten: Hallo, ich möchte meine Außenfensterlichten wie auch meine Außenfassade nachträglich dämmen. Im Innenbereich habe ich in den Laibungen ein...